14 Der Bundesrat hat beschlossen, am 15. Juni 1950 das Generalkonsulat in Bratislava (Tschechoslowakei) zu schliessen. Per Konsularbezirk dieses Postens wird von der Schweizerischen Gesandtschaft in Prag übernommen werden.

Herr Standerat Melchior Hefti, Glarus, wurde an Stelle des verstorbenen Herrn Begierungsrates Jakob Kägi, Zürich, als Vortreter der Eidgenössischen Linthkommission in die Meliorationskommission gewühlt.

Der Bundesrat hat die «Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage» am Rhein bei Birsfelden erteilt. Konzessionäre sind die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt zuhanden einer zu gründenden Aktiengesellschaft. Der Konzessionsinhalt wird spater, bei Inkrafttreten der Verleihung, im Bundesblatt veröffentlicht werden.

(Vom 5. Juni 1950) Der Bundesrat hat Herrn Dr. Hans Gut, Mitglied des Obergerichts des Kantons Zürich, in Horrliberg, als Präsidenten der Disziplinarkommission des Kreises III der Schweizerischen Bundesbahnen gewählt, an Stelle des verstorbenen Herrn Dr. Otto Lutz.

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Bekanntmachungen vonDepartements und anderò Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 22. Mai bis 3. Juni 1950 Amerika: Frau Mildred B. Allport, Kultur- und Presseattache, gehört dieser Mission nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Herr Donald C.Dunham, Kultur- und Presseattache, ist in Bern eingetroffen und hat seinen Posten angetreten.

Brasilien: Herr Milton Teiles Ribeiro, Zweiter Sekretär, der auf einen anderen Posten berufen wurde, gehört dieser Mission nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

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Bulgarien; Herr Avakoum V. Branitchev, Legationsrat, ist zum Geschäftsträger ad intérim dieser Mission ernannt worden.

Herr Oberstleutnant Ivan Ivanov Mangov ist zum Oberst befördert worden.

Indien: Herr Brigade-General D am o dar Narhar Thakar, Militär- und Luftattache bei der Indischen Botschaft in Paris, ist mit den gleichen Funktionen in Bern betraut worden.

Kolumbien: Herr Guillermo Camacho Montoya, Erster Sekretär, welcher auf einen anderen Poston berufen wurde, hat die Schweiz verlassen.

Niederland: Nachdem die Demission von Herrn Oberst J. W. S t o u t j e s d i j k , Militärattache, genehmigt worden ist, gehört er dieser Mission nicht mehr an.

Tschechoslowakei: Herr Josef Rohan, Zweiter Sekretär, ist in Bern eingetroffen und hat sein Amt angetreten.

Herr Arnost Wulkan, Handelsattache, welcher auf einen anderen Posten berufen wurde, gehört der Gesandtschaft nicht mohr an und hat die Schweiz verlassen Türkei: Herr Suleyman Çesinebasi, Handelsbeirat, ist in der Schweiz eingetroffen und hat sein Amt angetreten.

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Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft Die Bahngesellschaft Zürich-Uetliborg in Zürich stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt worden, ihre Bahnlinie von Zurich-Station Selnau auf den Uetliberg, in einer Eigentumslänge von 7970 Metern, samt Zubehör und Betriebsmaterial im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 übor die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen im 1. Eang zu verpfänden, Zweck: Sicherstellung eines Darlehens von Fr. 650 000 zur Bückzahlung einer Anleihe von Fr. 300 000 von 1931, eines Darlehens von Fr. 180 000 von 1938 und zur Anschaffung neuen Rollmaterials.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Eidgenossischen Post- und Eisenbahndepartement in Bern bis und mit 22, Juni 1950 schriftlich einzureichen.

Bern, den 6. Juni 1950.

Eidgenössisches Post- und Eisenbahndepartement, 9169

Rechtswegen und Sekretariat

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Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Nachgenannten Personen sind auf Grund der abgelegten höhern Nachprüfung folgende gesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Artikel 42-49 des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden : Schreinermeister 1. Andermatt Konrad, in Ringgenberg 2. Betschart Walter, in Muotathal 8, Blättler Josef, in Stans 4. Brunner Hans, in Biberist 5. Caprez Hans, in Landquart 6. Diem Friedrich, in Waldstatt 7. Dubak Walter, in Sursee 8. Gantner Justus, in Flums 9. Geiser Peter, in Langenthal 10. Gerber Otto, in Thun-Allmendingen 11. Hartmann Willi, in Bern 12. Joneli Armin, in Boltigen 18. Isler Johann, in St. Gallen U. Kasper Werner, in Tobe! (TG) 15. Leu Waller, in Herrenschwanden bei Bern 16. Maurer Otto, in Bern 17. Meier Edwin, in Ottikon-Gossau 18. Meier Karl, in Stein (Appenzell)

19. Menzi Johannes, in Ganterschwil 20. Merz Albert, in Rombach b. Aarau 21. Meuli Salomon, in Flums 22. Montani Ludwig, in Salgesch 28. Müller Jakob, in Steckborn 24. Raffainer Lorenz, in Lauterbrunnen 25. Röthlisberger Ernst, in Gümligen 26. Schaerer Hans, in Wynigen 27. Scheidegger Werner, in Langnau i. E.

28. Stähli Hans, in Küsnacht (ZH) 29. Studer Walter, in Frutigen 80. Thommen Joseph, in Biel 81. Thut Eduard, in Muri b. Bern 32, Trütsch Hans, m Schwyz 88. Voggensperger Hans, in Allschwil 84. Wellauer Hans, in Junkholz-Bissegg 35. Zahler Walter, in Oberhofen (BE) 36. Zubler Max, in Wald (ZH) 87. Zwahlen Otto, in Münchenbuchsee

Bern, den 25. Mai 1950.

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Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Sektion für berufliche Ausbildung

Urteile Die nachstehenden Urteile werden den Angeschuldigten, deren gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, eröffnet: 1. Hübscher Horatius, geb. 1920, von Zürich, Ausläufer.

Bussenumwandlung : Die mit Urteil vom 20, Dezember 1945 auferlegte Busse von Fr, 250 wird in 25 Tage Haft umgewandelt.

Es werden kerne Kosten erhoben.

2. Hüppi Johannes, geb. 1907, von Zürich, Architekt.

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 26. März 1949 auferlegte Busse von Fr. 400 wird in 40 Tage Haft umgewandelt.

Es werden keine Kosten erhoben.

Die vorstehenden Urteile erwachsen in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die

17 Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des Eidgenossischen Volkswirtschaftsdepartementes, Bundeshaus-Ost, einzureichen, Bei rechtskraftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Richter einWiedereinsetzungsgesuchh eingereicht werden Zürich, den 22. Mai 1950.

9, kriegswirtschaftliches

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# S T #

Strafgericht

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Verschollenheitsaufruf

Über Kellenberger Heinrich, von Walzenhausen, geb. 8. Januar 1848 in Walzenhausen, letzter Wohnsitz vermuthch m Walzenhausen, angeblich um Jahre 1877 nach Übersee ausgewandert und seit 1885 nachrichtenlos abwesend, wird das V erschollenheitsv erfahren eingeleitet.

Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 30. Mai 1950 und in Anwendung der Artikel 85 f. ZGB und Artikel 5 des kantonalenEinführungsgesetzess zum ZGB wird hiermt jedermann, der Wachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 81. Mai 1951 bei der Obergerichtskanzlei in Trogen, App.A.-Rh.,, zu melden.

(1.)

Trogen, den 1. Juni 1950.

9153

Die Obergerichtskanzlei

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Dieses Gesetz, mit den bis 1. Februar 1950 erfolgten Abänderungen und Ergänzungen, enthalt als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses. Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.

Der Bezugspreis betragt Fr. l. 70 pro Exemplar plus Nachnahmegebuhren.

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto III 520 = Fr. l. 90.

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Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

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Jahr

1950

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.06.1950

Date Data Seite

14-17

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10 037 061

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