Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen 13.479 Pa.Iv. Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer Im Bereich von Dividendenausschüttungen im Konzernverhältnis kann dem Steuerpflichtigen gestattet werden, seine Steuerpflicht durch Meldung statt Entrichtung zu erfüllen. In diesem Fall hat er den steuerbaren Ertrag innerhalb von 30 Tagen seit Entstehung der Steuerforderung zu deklarieren und zu melden. Nach unbenutztem Ablauf der Frist verwirkt das Recht, vom Meldeverfahren Gebrauch zu machen. Mit dem Vorentwurf beantragt die Kommissionsmehrheit eine neue Regelung, wonach die Geltendmachung der Anwendung des Meldeverfahrens neu auch nach Ablauf der 30-tägigen Deklarationsfrist möglich sein soll, ohne dass das Recht, vom Meldeverfahren Gebrauch zu machen, verwirkt.

Datum der Eröffnung: 12. Dezember 2014 Vernehmlassungsfrist: 6. März 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste, Sekretariat WAK, Bundeshaus, 3003 Bern, Telefon 058 322 91 96, Fax 058 322 96 57, www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/13-479/Seiten/ default.aspx Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

23. Dezember 2014

2014-3333

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