14.006 Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2013 Auszug: Kapitel I vom 7. März 2014

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen Kapitel I des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2013 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

7. März 2014

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2014-0629

3069

Bericht Kapitel I An die Bundesversammlung: Anträge auf Abschreibung von Motionen und Postulaten Bundeskanzlei 2010 M 10.3393

Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (3) (S 14.9.10, Geschäftsprüfungskommission NR 10.054; N 17.12.10)

2010 M 10.3632

Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (3) (S 14.9.10, Geschäftsprüfungskommission SR 10.054; N 17.12.10)

Die Motionen beauftragen den Bundesrat, das Instrument des Dreier-Ausschusses im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010) zu regeln, damit diese Ausschüsse bei wichtigen und übergreifenden Geschäften einen Ausgleich zwischen dem Departemental- und dem Kollegialprinzip schaffen und die Entscheidgrundlagen des Bundesrates verbessert werden.

Mit der Zusatzbotschaft vom 13. Oktober 2010 zur Regierungsreform (BBl 2010 7811) unterbreitete der Bundesrat der Bundesversammlung eine Änderung von Artikel 23 RVOG. Diese sah die Einführung einer Pflicht für die Ausschüsse vor, den Bundesrat zu informieren. Zudem sollte jeder Ausschuss neu über ein Sekretariat verfügen, das beim zuständigen Departement angegliedert ist. Diese Änderungen setzte der Bundesrat bereits vor der Behandlung im Parlament um. Überdies reduzierte er die Anzahl der Ausschüsse von siebzehn auf neun. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen übernahm das Parlament im Wesentlichen den Vorschlag des Bundesrates. Im Unterschied zum Entwurf des Bundesrates sieht die von National- und Ständerat beschlossene Änderung allerdings vor, dass die Bundeskanzlei das Sekretariat der Ausschüsse führt. Die Änderung des RVOG wurde am 28. September 2012 verabschiedet (BBl 2012 8199). Im Hinblick auf das Inkrafttreten der geänderten Bestimmung am 1. Januar 2014 (AS 2013 4549) beauftragte der Bundesrat am 15. Mai 2013 die Bundeskanzlei, per 1. Januar 2014 ein Sekretariat für die Ausschüsse des Bundesrates einzurichten. Das Sekretariat ist zuständig für den Versand der Einladungen und der Protokolle an die Ausschussmitglieder sowie an die übrigen Bundesratsmitglieder, die Information des Bundesrates über das Sitzungsgeschehen und den Sitzungskalender, die Koordination für die Ausschüsse des Bundesrates und die Aktenführung und Archivierung der Einladungen, Protokolle und Sitzungsbeilagen.

Der Bundesrat hat bereits mit dem Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2012 die Abschreibung der beiden Motionen verlangt. Die Räte haben die Abschreibung der Motionen abgelehnt mit dem Argument, die Ergebnisse der Nachkontrolle der Arbeitsgruppe «Finanzmarktaufsicht» der beiden GPK abzuwarten (AB 2013 S 470; AB 2013 N 935). Die Nachkontrolle wurde in der Zwischenzeit durchgeführt.

3070

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 10.3394

Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (4) (S 14.9.10, Geschäftsprüfungskommission NR 10.054; N 17.12.10)

2010 M 10.3633

Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (4) (S 14.9.10, Geschäftsprüfungskommission SR 10.054; N 17.12.10)

Die Motionen verlangen vom Bundesrat, im Rahmen der Regierungsreform konkrete Massnahmen zu beschliessen bzw. vorzuschlagen, damit er bei wichtigen Geschäften eine effektive Führung wahrnehmen kann, die im Einklang mit seiner Gesamtverantwortung als Kollegial- und oberste Exekutivbehörde steht.

Im Rahmen der Zusatzbotschaft vom 13. Oktober 2010 zur Regierungsreform (BBl 2010 7811) schlug der Bundesrat zwei neue Bestimmungen im Regierungsund Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010) vor, die zur Stärkung der effektiven Führung beitragen sollen. Zum einen legte der Bundesrat eine Änderung von Artikel 10a RVOG vor. Dieser präzisiert im Interesse einer kohärenten Informationstätigkeit die Aufgaben, welche die Bundesratssprecherin oder der Bundesratssprecher für den Bundesrat wahrnimmt. Zum anderen schlug der Bundesrat vor, in einem neuen Artikel 12a RVOG die Informationspflicht der Mitglieder des Bundesrates sowie der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers bzw. die Informationsrechte des Bundesrates als Kollegium gegenüber seinen Mitgliedern und der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler zu verankern. Die gesetzliche Regelung der Informationspflicht soll zur Stärkung des Kollegiums beitragen. Beide Bestimmungen wurden von National- und Ständerat im Wesentlichen unverändert übernommen und im Rahmen der Änderung des RVOG am 28. September 2012 verabschiedet (BBl 2012 8199). Der Bundesrat befand am 29. November 2013, dass die neuen Gesetzesbestimmungen keiner Präzisierung auf Verordnungsstufe bedürfen. Er hat die Änderung des RVOG und damit auch die Artikel 10a und 12a RVOG auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt (AS 2013 4549).

Weiter hat der Bundesrat bereits am 30. November 2011 eine Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) verabschiedet, welche die Übernahme von besonderen Mandaten (Art. 1a RVOV) und die Abgabe der Federführung bei wichtigen Geschäften in ausserordentlichen Lagen (Art. 1b RVOV) durch die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten vorsieht.

Auch diese beiden Verordnungsänderungen tragen dazu bei, die effektive Führung zu stärken. Die Änderung der RVOV ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten (AS 2011 6089). Der Bundesrat hat die beiden Bestimmungen in die Organisationsverordnung für den Bundesrat vom 29. November
2013 (SR 172.111) überführt.

Der Bundesrat hat bereits mit dem Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2012 die Abschreibung der beiden Motionen verlangt. Die Räte haben die Abschreibung der Motionen abgelehnt mit dem Argument, die Ergebnisse der Nachkontrolle der Arbeitsgruppe «Finanzmarktaufsicht» der beiden GPK abzuwarten (AB 2013 S 470; AB 2013 N 935). Die Nachkontrolle wurde in der Zwischenzeit durchgeführt.

3071

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 M 10.3392

Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (2) (Geschäftsprüfungskommission NR 10.054; N 2.3.11)

2011 M 10.3631

Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (2) (S 1.12.10, Geschäftsprüfungskommission SR 10.054; N 2.3.11)

Die Motionen verlangen vom Bundesrat die Unterbreitung eines Entwurfs zur Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010), welcher den Bundesrat zur durchgehenden Schriftlichkeit seiner Beratungen und Beschlüsse verpflichtet.

Der Bundesrat schlug mit der Zusatzbotschaft vom 13. Oktober 2010 zur Regierungsreform (BBl 2010 7811) vor, die Verantwortung der Bundeskanzlei für die Protokollierung und die Ausfertigung der Beschlüsse in Artikel 32 Buchstabe c RVOG auf Gesetzesstufe zu verankern. Diese Bestimmung wurde von National- und Ständerrat unverändert übernommen. Im Verlaufe der parlamentarischen Beratungen wurde zudem dem bestehenden Artikel 13 RVOG ein neuer Absatz 3 beigefügt.

Dieser sieht vor, dass der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates durchgehend schriftlich festzuhalten sind; das Bundesratsprotokoll soll die Nachvollziehbarkeit der Verhandlungen und Beschlüsse gewährleisten und dem Bundesrat als Führungsinstrument dienen. National- und Ständerat verabschiedeten die beiden Bestimmungen im Rahmen der Änderung des RVOG am 28. September 2012 (BBl 2012 8199). Der Bundesrat hat die Änderung des RVOG und damit auch die Artikel 13 Absatz 3 und 32 Buchstabe c RVOG auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt (AS 2013 4549). Im Weiteren hat der Bundesrat in Ausführung der beiden erwähnten Gesetzesbestimmungen Artikel 5 über die Protokollierung der Sitzungen in die Organisationsverordnung für den Bundesrat vom 29. November 2013 (SR 172.111) aufgenommen, welcher ebenfalls am 1. Januar 2014 in Kraft treten wird.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 11.3322

Überprüfung des Informationskonzepts für Katastrophenfälle (N 11.04.2011, Schelbert)

Das Postulat verlangt vom Bundesrat das Informationskonzept für Katastrophenfälle zu überprüfen. Es soll gewährleisten, dass die Bevölkerung offen und korrekt, wahrheitsgetreu und objektiv informiert wird. Diese Arbeiten wurden in den betroffenen Departementen und Ämtern des Bundes durchgeführt.

Seitens des Bundes existieren zahlreiche Konzepte, welche im Krisenfall umgesetzt und laufend überprüft werden. Im Zug von unabdingbaren Vereinfachungen und der Klärung von Schnittstellen sind zudem neue Konzepte entstanden, welche die Kommunikation im Krisenfall und die entsprechenden Prozeduren und Rollen klar definieren: 2012 hat die Bundeskanzlei ein umfassendes Krisenkommunikationskonzept erarbeitet. Es legt die konzeptionellen Grundlagen für die Kommunikation des Bundesrates in speziellen Lagen fest und hält unabhängig von Szenarien Hilfs3072

mittel wie Check- und Adresslisten bereit. Die für Krisenlagen notwendigen Prozesse und Abläufe sind definiert. Dieses Konzept wurde bei den Informationsdiensten der Departemente und den zuständigen Stellen der Kantone konsultiert. Die Vereinbarung von 2004 für die Informationszentrale Bund (Infopool) wurde im Rahmen einer Aktualisierung durch eine Übereinkunft mit schlankeren und schnelleren Prozessen ersetzt.

Im Falle eines nuklearen Unfalls sind der Bundesstab ABCN (BST ABCN), die Nationale Alarmzentrale (NAZ), das kantonale Führungsorgan des Standortkantons der betroffenen Kernanlage, die Betreibergesellschaft der Kernanlage sowie das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) mit der Bewältigung der Krise befasst. In der ersten Phase leitet die NAZ die Einsatzorganisation und ordnet wenn nötig Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung an. Sie informiert laufend die Bevölkerung und die Behörden im In- und Ausland. Das ENSI beurteilt die Situation sowie die getroffenen Massnahmen in der betroffenen Kernanlage und berät die NAZ hinsichtlich möglicher Entwicklungen und notwendiger Schutzmassnahmen.

In einer zweiten Phase übernimmt der BST ABCN, in welchem die Direktoren der zugeteilten Bundesämter vertreten sind, die Führung. Der BST ABCN trifft Massnahmen für die mittel- und langfristige Bewältigung und berät den Bundesrat.

Die Arbeiten rund um die Definition der Informationskoordination während Krisen und Katastrophen wurden in der Gesamtnotfallübung 2013 (GNU 13) überprüft, die Arbeiten am Krisenkommunikationskonzept der Bundeskanzlei Ende 2013 abgeschlossen. Dieses Konzept wird künftigen Anforderungen und Bedürfnissen laufend angepasst.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 11.3495

Zutritt zum Rütli für alle Parteien (N 15.6.12, Glanzmann)

Das Postulat bittet den Bundesrat, zu prüfen, ob der Zugang zum Rütli für alle Parteien gewährleistet werden kann.

Gemäss bisheriger Praxis der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), die das Rütli im Auftrag des Bundes verwaltet, wurden bisher keine Veranstaltungen politischer Parteien zugelassen. Die SGG hat in der Zwischenzeit die Benutzungsordnung für das Rütli überarbeitet. Die Bundeskanzlei und das Bundesamt für Justiz haben diese Arbeiten begleitet. Die neue Benutzungsordnung von 2014 hält klar fest, unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen auf dem Rütli nicht bewilligt werden können. Politische Veranstaltungen sind nicht per se unzulässig. Eine Bewilligung für Veranstaltungen kann aber unter bestimmten Voraussetzungen verweigert werden. Dies etwa dann, wenn die Sicherheit einer Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann, wenn eine Veranstaltung politischen Inhalten gewidmet ist, über die in den folgenden drei Monaten abgestimmt wird oder wenn sechs Monate vor eidgenössischen oder kantonalen Wahlen für bestimmte Gruppen geworben wird. Grundsätzlich werden Parteien und andere politische Vereinigungen jedoch Veranstaltungen auf dem Rütli durchführen können.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3073

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 2009 P 09.3720

Kampf gegen die Piraterie, vor allem in Somalia (S 8.9.09, Recordon)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, eine Evaluation nichtmilitärischer Interventionen vorzulegen, an denen sich die Schweiz beteiligen kann, um das derzeitige Problem der Piraterie, insbesondere vor Somalias Küste, anzugehen.

Das EDA hat in der Folge eine «Strategie Horn von Afrika» mit eben dieser Zielsetzung erarbeitet, welche der Bundesrat am 30. November 2012 zur Kenntnis genommen hat. Grundannahme der Strategie ist, dass die Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias langfristig nur mittels einer verbesserten Kontrolle der Rückzugsgebiete zu Land und der Verbesserung der Lebenssituation der Menschen in der Region zu bewerkstelligen ist. Eine Überwindung der Piraterie zu Wasser bleibt sehr kostenintensiv und erfordert für einen langfristigen Erfolg die Bekämpfung ihrer eigentlichen Ursachen. Zur unmittelbaren Piratenabwehr greifen die Schiffseigner mittlerweile auf bewaffnetes Schutzpersonal an Bord ihrer Schiffe zurück. In der Strategie werden Mittel stipuliert, welche die Schweiz ergreifen kann, um einen nichtmilitärischen Beitrag an die Bewältigung der regionalen Herausforderungen ­ darunter Piraterie ­ zu leisten. Die Strategie befindet sich zurzeit in Umsetzung. Der Bundesrat hat ferner einen Sonderbotschafter für die Region ernannt, und es wurde ein Steuerungsausschuss eingesetzt, der die Umsetzung der Strategie überwacht.

Die Schweiz beteiligt sich in diesem Zusammenhang am Partnerforum der «Intergouvernemental Authority on Development» (IGAD), in welchem die internationalen Aktivitäten mit Bezug zu Somalia/Horn von Afrika konzertiert werden. Dem Aspekt der Terrorismusbekämpfung wird ferner durch die Teilnahme der Schweiz in der Arbeitsgruppe zum Horn von Afrika des «Global Counterterrorism Forum» (GCTF) Rechnung getragen.

In der Umsetzung koordinieren sich die Akteure des Bundes (EDA, EJPD und VBS). Sie steuern über ein gemeinsames Gremium die Ausrichtung der Kooperationsstrategien Sudan, Südsudan, kleines Horn von Afrika (Somalia, Äthiopien, Kenia) sowie die Aktivitäten, welche im Rahmen des Konzeptionspapiers «Migration im Horn von Afrika und Jemen» vorgesehen sind. Dies ermöglicht der Schweiz ein kohärentes, wirkungsorientiertes Auftreten vor Ort, sowohl in den einzelnen Ländern, als auch in regionalen multilateralen Gremien, wie dem Partnerforum IGAD.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 M 09.3694

Entwicklungszusammenarbeit und MSC-Zertifizierung.

Unterstützung lokaler Fischer (N 24.11.09, Rechsteiner Rudolf; S 15.9.11)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, in ausgewählten Entwicklungsländern zum Stopp der illegalen Fischerei beizutragen und lokale Fischer in Bezug auf nachhaltige Fischerei und MSC-Zertifizierung des «Marine Stewartship Council» (MSC) zu unterstützen.

3074

Der Bund fördert im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit u.a.

den Handel mit nachhaltig zertifizierten Fischereiprodukten aus Entwicklungsländern. Dabei bietet das vom SECO finanzierte «Swiss Import Promotion Programme» (SIPPO) ausgewählten Partnerländern und KMU im Fischereisektor gezielte Unterstützung im Umgang mit zertifizierten Produkten und beim Marktauftritt in Europa.

2013 konnten 10 KMU aus Peru, Albanien und Südafrika unterstützt werden, die hauptsächlich die folgenden Produkte exportierten: Sardellen (Engraulis ringens), Riesenkalmar (Dosidiucus gigas), Goldmakrele (Coryphaena hippurus), Krake (Octopus mimus), Jakobsmuscheln (Argopecten purpuratus) und Garnelen (Penaeus vannamei). Im Auswahlprozess der unterstützten Firmen sind neben der Einhaltung der gesetzlichen nationalen Fischereibestimmungen auch die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit (insbesondere MSC) wichtige Kriterien. Neben der direkten Unterstützung von KMU arbeitet SIPPO mit Business-Support-Organisationen in den Partnerländern (z. B. «PromPeru» in Peru) zusammen und publiziert Informationen zu Öko-Labels im Fischerei-Sektor und zu den Anforderungen betreffend Importerfordernissen in Europa.

In Indonesien fördert das SECO zudem seit Ende 2013 ein Fischereientwicklungsprogramm, das von der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) durchgeführt und implementiert wird. Mit einem Gesamtvolumen von 4 Millionen Franken und einer Laufzeit von fünf Jahren leistet das Programm einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der nachhaltigen Fischereiproduktion in Indonesien, was vom lokalen Partner, dem Ministerium für Maritime Angelegenheiten und Fischerei (MMAF), sehr geschätzt und hoch priorisiert wird.

Das Ziel des entlang der gesamten Wertschöpfungskette ausgerichteten Programms ist, Indonesien als Exportland nachhaltig produzierter Fischereiprodukte besser in den internationalen Märkten zu positionieren. Eine Komponente des Programms legt den Schwerpunkt daher auf den Aufbau nationaler Zertifizierungsstellen für Nachhaltigkeitsstandards wie MSC oder «Aquaculture Stewardship Council» (ASC), einNachhaltigkeitslabel für Zuchtfische.

Im Rahmen des Fischereiprogramms sollen dabei auch zwanzig Fischereiproduzenten für nachhaltig produzierte Produkte zertifiziert und durch gezielte
Handelsförderung mit Geschäftspartnern in internationalen Märkten zusammengebracht werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 M 10.3231

Unterstützung des Europäischen Jahres der Freiwilligenarbeit 2011 durch den Bund (N 28.2.11, Markwalder; S 15.9.11)

In seiner Antwort hat der Bundesrat bekräftigt, dass der Bund Freiwilligenarbeit weiterhin fördern wird, jedoch ohne spezifische finanzielle Unterstützung für das Europäische Jahr der Freiwilligenarbeit zu gewähren. Deshalb hat der Bundesrat 2011 Initiativen von privaten, ehrenamtlich arbeitenden Akteuren und Organisationen in diesem Bereich unterstützt, jedoch ohne zusätzliche finanzielle Verpflichtungen des Bundes.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

3075

2012 P 12.3000

Verstärktes Engagement der Schweiz in der Demokratischen Republik Kongo (S 8.3.12, Aussenpolitische Kommission SR)

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates fordert den Bundesrat mit dem Postulat auf, Bericht zu erstatten über die Massnahmen, die in Absprache mit anderen Ländern und internationalen Organisationen zu treffen sind, um das Engagement der Schweiz zur Erhaltung des zivilen Friedens, zur Einhaltung der Menschenrechte sowie zur Aufrechterhaltung der Demokratie und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) weiterzuverfolgen und zu verstärken.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2013 den Bericht «Intensivierung des Engagements der Schweiz in der Demokratischen Republik Kongo» in Erfüllung des Postulats verabschiedet (www.deza.admin.ch > Aktuell > Alle Pressemitteilungen und Artikel).

Seit dem Antrag des Bundesrates vom 12. Februar 2012 auf Annahme des Postulats haben die zuständigen Dienste des Bundes die Wichtigkeit eines verstärkten Engagements in der DRK mitgetragen. Die EDA-Strategie 2013­2016 zur Region der Grossen Seen bildet die aktuelle Grundlage für dieses Engagement. Die Schweiz hat in der Folge das Hilfsvolumen erhöht, verschiedene Beraterinnen und Berater vor Ort ­ in der Region Kivu und in Kinshasa ­ stationiert und Militärbeobachterinnen und -beobachter entsandt. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ist langfristig ausgerichtet und soll nach Möglichkeit zur Entwicklung wirtschaftlicher und institutioneller Perspektiven vor Ort beitragen. Die Schweiz setzt sich aktiv für die wichtigsten internationalen Friedensinitiativen in der Region der Grossen Seen ein und arbeitet mit diesen zusammen.

Das EDA hat seine neue schweizerische Kooperationsstrategie «Stratégie suisse de coopération pour la région des Grands Lacs 2013­2016» im April 2013 verabschiedet und publiziert (www.deza.admin.ch/ressources/resource_fr_225853.pdf, nur französisch).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 11.3975

Bekämpfung von Bränden. Zusammenarbeit mit Rumänien (N 16.3.12, Rossini)

Das Postulat verlangt vom Bundesrat, aufzuzeigen wie die Schweiz Rumänien im Bereich des Bevölkerungsschutzes und der Brandbekämpfung unterstützen könnte, insbesondere durch das Zurverfügungstellen von redundantem Material schweizerischer Feuerwehren. Im Schweizer Erweiterungsbeitrag für Rumänien ist unter den sieben ausgewählten, sogenannten thematischen Fonds auch ein Fonds zur Unterstützung von Partnerschaften vorgesehen. Dieser Fonds bezweckt, Partnerschaften zwischen Gemeinden und Vereinen in der Schweiz und Rumänien zu fördern und zu stärken. Insgesamt stehen 5 Millionen Schweizerfranken für Partnerschaftsprojekte zur Verfügung. Die in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählten Projekte können mit bis zu 250 000 Schweizerfranken unterstützt werden.

Im Rahmen dieses Partnerschaftsfonds hat die Vereinigung «Opération Villages Roumains» (OVR) anfangs 2013 ein Projekt im Bereich der Brandbekämpfung eingegeben und einen Beitrag von 250 000 Schweizerfranken an die Projektkosten bewilligt erhalten.

3076

Das Projekt baut auf den Erfahrungen früherer Projekte von «Opération Villages Roumains» auf und bezweckt, regionale Feuerwehrzentren in Rumänien zu unterstützen, um die Brandbekämpfung in rumänischen Gemeinden zu stärken. Bestandteil des Projekts ist die Lieferung von Fahrzeugen sowie weiterer Ausrüstung für die Feuerwehr. Dazu wird ausgemustertes Material von verschiedenen Feuerwehren in der Schweiz für das Projekt verwendet und nach Rumänien geliefert. Ebenfalls soll das System der Milizfeuerwehr durch eine verbesserte Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr gefördert werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 11.4073

Förderung von Städte- und Gemeindepartnerschaften mit Gemeinden aus dem befreiten Arabien und Nordafrika (N 15.6.12, Wermuth)

In Erfüllung des Postulats beauftragte der Bundesrat das EDA, alle Initiativen zur Stärkung der Beziehungen zwischen Schweizer Gemeinden sowie Städten oder Gemeinden in den von den arabischen Aufständen betroffenen Ländern zu erleichtern. Heute muss leider festgestellt werden, dass das Interesse der direkt betroffenen Parteien sehr gering ist: In den letzten zwei Jahren ist beim EDA kein einziges konkretes und unterstützungswürdiges Gesuch eingegangen. Ein weiteres Hindernis ist die vom Bundesrat bereits bei der ersten Prüfung des Postulats erwähnte fehlende Rechtsgrundlage, die es dem Bund erlauben würde, solche Partnerschaften aktiv und materiell zu unterstützen. Schliesslich scheint auch die immer noch instabile Situation in den arabischen Ländern den Aufbau solcher Partnerschaften ernsthaft und nachhaltig zu behindern.

Andererseits hat der Bund, der Städte und Gemeinden nicht zum Handeln verpflichten kann, seine Bemühungen, auf die seit drei Jahren anhaltenden Umwälzungen in der arabischen Welt zu reagieren, fortgesetzt: So hat der Bundesrat gleich zu Beginn des Arabischen Frühlings eine Strategie zur Begleitung des Transitionsprozesses verabschiedet, worauf zahlreiche Projekte, welche die Schweizer Unterstützung für einen erfolgreichen Wandel in der Region bezeugen, identifiziert werden konnten.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

3077

Eidgenössisches Departement des Innern Bundesamt für Gesundheit 2006 M 05.3591

Leistungen bei Mutterschaft (N 24.3.06, Gutzwiller; S 20.9.06)

2007 M 05.3589

Leistungen bei Mutterschaft (N 19.3.07, Galladé; S 2.10.07)

2007 M 05.3590

Leistungen bei Mutterschaft (N 19.3.07, Häberli-Koller; S 2.10.07)

2007 M 05.3592

Leistungen bei Mutterschaft (N 19.3.07, Teuscher; S 2.10.07)

Der Bundesrat hat dem Parlament 2004 eine Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zum Thema Kostenbeteiligung (BBl 2004 4361) unterbreitet. Der Ständerat hat sie im gleichen Jahr behandelt. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat entschieden, diese Vorlage zusammen mit der Vorlage zu Managed Care (BBl 2004 5599) und der Vorlage zur Vertragsfreiheit (BBl 2004 4293) zu beraten. Die Kostenbeteiligung bei Leistungen bei Mutterschaft sollte in diesem Rahmen neu geregelt werden können. Gestützt auf einen Bericht der Verwaltung entschied sich die SGK-N für eine Ergänzung von Artikel 64 KVG. Im Beschluss der eidgenössischen Räte vom 30. September 2011 zur KVG-Revision im Bereich von Managed Care wurde die Kostenbeteiligung auch für die Mutterschaftsleistungen in Artikel 64 KVG neu geregelt. Die Vorlage wurde jedoch in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 abgelehnt.

Gestützt auf die parlamentarische Initiative Maury Pasquier (11.494 «Kostenbeteiligung bei Mutterschaft. Gleichbehandlung») hat die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) das Anliegen wieder aufgegriffen. In diesem Rahmen hat sie eine konkrete Gesetzesvorlage und den dazugehörigen Bericht auf der Grundlage der Vorbereitungsarbeiten (Text der Schlussabstimmung über die Vorlage zu Managed Care und den erläuternden Bericht) erstellt. Am 23. August 2012 hat die SGK-S beschlossen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, und am 2. November 2012 hat sich die SGK-N diesem Entscheid angeschlossen. Am 21. Juni 2013 hat sich die Bundesversammlung für die vorgeschlagene Gesetzesänderung ausgesprochen (BBl 2013 4731).

Der Bundesrat hat am 29. November 2013 die neuen Verordnungsbestimmungen gutgeheissen und die Vorlage auf den 1. März 2014 in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt grundsätzlich nicht mehr an den Kosten für allgemeine medizinische Leistungen bei einer Schwangerschaft beteiligen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2008 P 08.3238

Früherkennung von Darmkrebs (S 10.6.08, Hêche)

Mit der am 1. Juli 2013 in Kraft getretenen Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordung vom 29. September 1995 (KLV; SR 832.112.31) werden bei Personen im Alter von 50­69 Jahren folgende Leistungen für die Früherkennung eines Kolonkarzinoms von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen: Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl, alle 2 Jahre, Laboranalysen gemäss Ana3078

lysenliste, Kolonoskopie im Falle eines positiven Befundes; oder Kolonoskopie alle 10 Jahre. Mit dieser Regelung werden die medizinischen Massnahmen, welche zur Früherkennung von Darmkrebs erforderlich sind, finanziell übernommen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2008 P 08.3493

Schutz der Patientendaten und Schutz der Versicherten (N 19.12.08, Heim)

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2013 den Bericht «Schutz der Patientendaten und Schutz der Versicherten» in Erfüllung des Postulats verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.bag.admin.ch > Themen > Krankenversicherung > Publikationen > Berichte. Der Bundesrat hat festgestellt, dass die Krankenversicherer professioneller mit dem Datenschutz umgehen. Die anlässlich einer ersten Umfrage festgestellten Mängel sind grösstenteils behoben. Allerdings gibt es bei einzelnen Versicherern noch Verbesserungsmöglichkeiten. Die betroffenen Versicherer wurden inzwischen angewiesen, die Defizite zu beheben.

Als Aufsichtsbehörde wird das Bundesamt für Gesundheit auch künftig dafür sorgen, dass der Schutz der Patientendaten bei den Krankenversicherern verbessert wird, sollten bei den regelmässig vor Ort stattfindenden Kontrollen Mängel festgestellt werden. Zwischen 2016 und 2018 soll die Sachlage zudem erneut bei allen Krankenversicherern überprüft und ein weiterer Bericht erstellt werden.

Zudem hat der Bundesrat zwei Vorlagen dem Parlament überwiesen, welche weitere Fortschritte für den Schutz von Patientendaten zur Folge haben (BBl 2012 1941 und BBl 2013 7953).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 08.3935

Zunahme von Kaiserschnittgeburten (S 18.3.09, Maury Pasquier)

Der Bundesrat hat am 27. Februar 2013 den Bericht «Kaiserschnittgeburten in der Schweiz» in Erfüllung des Postulats verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.bag.admin.ch > Themen > Krankheiten und Medizin > Geburten in der Schweiz. Mit einer Kaiserschnittrate von einem Drittel belegt die Schweiz im Vergleich mit anderen Staaten der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) einen der vorderen Ränge. Die Kaiserschnittrate weist allerdings grosse kantonale und regionale Unterschiede auf. Der Bericht zeigt auf, dass die hohe Kaiserschnittrate in der Schweiz nicht mit einfachen Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen erklärt werden kann. Vielmehr spielen verschiedene Einflussfaktoren auf Seiten der Gebärenden und der geburtsmedizinischen Versorgung eine Rolle.

Nicht bei allen Kaiserschnittgeburten liegt eine Notfallsituation vor. In diesen Fällen muss die Art der Geburt sorgfältig abgewogen werden. Der Entscheid für oder gegen eine Kaiserschnittgeburt liegt aber letztendlich in der Verantwortung der medizinischen Fachpersonen. Massnahmen zur Qualitätssicherung in der Geburtshilfe und eine Verbesserung der Datengrundlage sollen diese medizinischen Entscheidungsprozesse unterstützen und dazu beitragen, die gesundheitlichen Folgen der Geburt für Mutter und Kind weiter zu minimieren. In Ergänzung dazu wird der Bund prüfen, wie künftig die statistischen Daten zu einer Geburt, welche bei Mutter und Kind erhoben werden, besser zusammengefügt werden können. Dadurch könnten 3079

Zusammenhänge zwischen den gesundheitlichen Folgen einer Geburt für das Neugeborene, wie etwa eine Verlegung auf die Intensivstation, erfasst werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 09.3579

Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games (N 25.9.09, Schmid-Federer)

Der Bundesrat hat am 15. August 2012 den Bericht «Gefährdungspotential von Internet und Online-Games» in Erfüllung des Postulats verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.bag.admin > Themen > Alkohol, Tabak, Drogen > Drogen > Prävention > Früherkennung und Frühintervention F+F > Wissen und Forschung > Exzessive Internetnutzung. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat den Bericht am 29. August 2013 beraten.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2010 P 09.4239

Reduktion der Anzahl Spitäler in der Schweiz (N 19.3.10, Stahl)

2011 P 10.3753

Klare Kriterien statt kantonale Willkür bei Spitallisten (N 18.3.11, Humbel)

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2013 den Bericht «Grundlagen der Spitalplanung und Ansätze zur Weiterentwicklung» in Erfüllung der beiden Postulate verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.bag.admin.ch > Themen > Krankenversicherung > Publikationen > Berichte. Der Bericht beschreibt den Stand der Umsetzung der Spitalplanung in den Kantonen, gibt einen Überblick über die Rechtsgrundlagen der neuen Spitalfinanzierung und formuliert die Herausforderungen in diesem Bereich für die nächste Zukunft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 P 10.3701

Widerspruchsmodell bei Organentnahmen (N 17.12.10, Amherd)

2010 P 10.3703

Für mehr Organspender (S 2.12.10, Gutzwiller)

2010 P 10.3711

Organspende. Evaluierung der Widerspruchsregelung (N 17.12.10, Favre Laurent)

2012 P 12.3841

Versicherungskarte als Organspendeausweis (S 3.12.12, Graber Konrad)

Der Bundesrat hat am 8. März 2013 den Bericht «Prüfung von Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl verfügbarer Organe zu Transplantationszwecken in der Schweiz» in Erfüllung der Postulate verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.bag.admin.ch > Themen > Krankheiten und Medizin > Transplantationsmedizin > Rechtliche Grundlagen > Bericht in Erfüllung parlamentarischer Vorstösse. Der Bericht thematisiert Möglichkeiten zur Erhöhung der Spendebereitschaft und analysiert die Vor- und Nachteile. Auf Grund der Erkenntnisse des Berichts hat der Bundesrat den Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» lanciert, mit dem er bis 2018 die Spenderate Verstorbener von derzeit 13 auf 20 Spenderinnen und Spender pro Million Einwohnerinnen und Einwohner erhöhen will. Zudem hat der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des

3080

Transplantationsgesetzes vom 8. Oktober 2004 (SR 810.21) unterbreitet (BBl 2013 2317).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 10.4080

Angebot, Information und Wahl zwischen verschiedenen Dialyseverfahren in der Schweiz (N 18.3.11, Gilli)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, was die Gründe für die einseitige Bevorzugung der teuersten Dialyseverfahren in der Schweiz sind und welche Massnahmen im Hinblick auf die Revision des eidgenössischen Dialysevertrages zu ergreifen sind, damit die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden.

Der ab 1. Januar 2012 gültige Tarifvertrag vom 14. November 2011 über Dialysebehandlungen zwischen dem Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer und H+ Die Spitäler der Schweiz wurde vom Bundesrat am 13. September 2013 genehmigt. Der neue Vertrag regelt die Vergütung ambulant erbrachter Dialyseleistungen und ersetzt den alten, seit 1998 gültigen Vertrag. Bei der Prüfung des Vertrags stellte der Bundesrat fest, dass er auf mehreren Ebenen Anreize für die kostengünstigsten Dialysebehandlungen, also Heim-, Peritoneal- und Self-Care-Dialysen, enthält. Einerseits wurden ambitionierte verbindliche Vorlagen für die dem Vertrag angeschlossenen Leistungserbringer festgelegt. Werden die Vorgaben nicht erreicht, sind Strafen vorgesehen. Andererseits wurden die Höchstbeträge, welche die Dialysezentren zur Schulung der Patienten in diesen Behandlungen erhalten, deutlich heraufgesetzt. Die Tarifpartner müssen dem Eidgenössischen Departement des Innern die Ergebnisse der durchgeführten Evaluationen betreffend Erreichung der Vorgaben zustellen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 M 11.3844

Revitalisierung der Schweiz als Forschungs- und Pharmastandort (N 23.12.11, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei; S 14.6.12)

2012 M 11.3910

Stärkung der Schweiz als Forschungszentrum und Pharmastandort (N 23.12.11, Barthassat; S 14.6.12)

2012 M 11.3923

Arbeitsplätze sichern dank weltweit führendem Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandort für medizinische Produkte (S 19.12.11, Forster / Gutzwiller; N 30.5.12)

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2013 den Masterplan «Massnahmen des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie» gutgeheissen.

Der Masterplan ist veröffentlicht unter www.bag.admin.ch > Themen > Krankheiten und Medizin > Biomedizinische Forschung und Technologie > Bericht. Der Bundesrat informiert darin über die aktuellen Rahmenbedingungen der biomedizinischen Forschung und Technologie in der Schweiz. Er zeigt ebenfalls auf, wo seiner Einschätzung nach ein Handlungsbedarf besteht, welche Ziele er dabei im Rahmen seiner langfristigen Strategie verfolgt und mit welchen Massnahmen er diese Ziele erreichen will. Das Schwergewicht der Massnahmen liegt dabei in den Bereichen Rahmenbedingungen für die Forschung, Marktzugang, Vergütung und geistiges 3081

Eigentum. Der Masterplan nimmt die wesentlichen Anliegen der Motionen auf und setzt sie um.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Sozialversicherungen 2009 P 08.3934

Gesamtbetrachtung unserer Sozialwerke (S 18.3.09, Kuprecht)

2009 P 05.3781

Sozialversicherungen. Umfassendes Finanzierungskonzept bis ins Jahr 2025 (N 9.3.09, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)

2012 P 12.3244

Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen (N 15.6.12, Humbel)

Der Bundesrat hat am 20. November 2013 den Bericht «Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen bis 2035» in Erfüllung der drei Postulate verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.bsv.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Sozialversicherungen > Altersvorsorge 2020: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 10.3994

Pro Juventute. Beratung und Hilfe 147 (N 17.6.11, Fiala)

2011 P 10.4018

Pro Juventute. Beratung und Hilfe 147 (N 17.6.11, Schmid-Federer)

Der Bundesrat hat am 3. Juli 2013 den Bericht «Pro Juventute Beratung und Hilfe 147» in Erfüllung der beiden Postulate verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.bsv.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Familie, Generationen und Gesellschaft > Finanzhilfen des Bundes an «Pro Juventute Beratung und Hilfe 147» bleiben unverändert.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 11.3492

Freiwillige Elternzeit und Familienvorsorge (S 14.9.11, Fetz)

Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2013 den Bericht «Vaterschaftsurlaub und Elternurlaub. Auslegeordnung und Präsentation unterschiedlicher Modelle» in Erfüllung des Postulats verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.bsv.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Familie, Generationen und Gesellschaft > Bericht über Vaterschaftsurlaub und Elternurlaub.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3082

2012 P 12.3602

Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV (N 28.9.12, Humbel)

2012 P 12.3673

Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Perspektiven 2020 (S 3.12.12, Kuprecht)

2012 P 12.3677

Kein Blindflug bei den Ergänzungsleistungen zu AHV/IV (N 14.12.12, FDP-Liberale Fraktion)

Der Bundesrat hat am 20. November 2013 den Bericht «Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Kostenentwicklung und Reformbedarf» in Erfüllung der drei Postulate verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.bsv.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Sozialversicherungen > Altersvorsorge 2020: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Swissmedic 2010 M 09.4155

Todesfälle und Millionenkosten aufgrund von Medikationsfehlern (S 3.3.10, Sommaruga Simonetta; N 28.9.10)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zur Reduktion der Verwechslungsgefahr von Arzneimitteln durch Ergänzung von Angaben auf Behälter und Packmaterial umzusetzen. Swissmedic nahm die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten im Sommer 2011 auf, der Institutsrat hat die Revisionsvorlage am 7. September 2012 verabschiedet. Die revidierte Arzneimittel-Zulassungsverordnung vom 9. November 2001 (SR 812.212.22) trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Sie beinhaltet eine verstärkte Kompetenz von Swissmedic, in Zulassungs- und Marktüberwachungsverfahren einzugreifen, wenn bei der Bezeichnung und Gestaltung von Etiketten und Packungselementen ein Verwechslungsrisiko besteht. Zudem werden die Anliegen der Motion durch entsprechend angepasste Anforderungen von Angaben und Texten auf Behältern und Packungsmaterial umgesetzt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

3083

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Justiz 2007 P 07.3420

Evaluation über die Gesetzgebung zur Bundesrechtspflege und zur Justizreform (S 26.9.07, Pfisterer)

Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2013 der Bundesversammlung den Bericht über die Gesamtergebnisse der Evaluation der neuen Bundesrechtspflege zur Kenntnisnahme unterbreitet (BBl 2013 9077).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2008 P 08.3377

Evaluation Jugendstrafrecht (N 3.10.08, Amherd)

2008 P 08.3381

Evaluation des Tagessatzsystems im Strafgesetzbuch (N 3.10.08, Sommaruga Carlo)

2011 P 10.4035

Voraussetzungen der Verwahrung (Art. 64 StGB) (S 10.3.11, Recordon)

Die Evaluationen des Allgemeinen Teils (AT) des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) und des Jugendstrafgesetzes vom 20. Juni 2003 (JStG; SR 311.1) wurden vom Bundesamt für Justiz an die Hand genommen. Die Evaluationsarbeiten fokussierten sich zunächst in den Jahren 2008­2010 auf die Regelungen über den Ersatz von kurzen Freiheitsstrafen durch Geldstrafen und durch gemeinnützige Arbeiten.

Mit der Ende 2010 erfolgten Vergabe der weiteren Evaluationsarbeiten an zwei verwaltungsexterne Fachorganisationen wurde die Evaluation auf die Bestimmungen des StGB über die Verwahrung gefährlicher Straftäterinnen und Straftäter und auf das JStG ausgeweitet. Die diesbezüglichen Schlussberichte liegen seit Frühling 2012 vor und wurden im Internet publiziert (www.bj.admin.ch > Themen > Sicherheit > Gesetzgebung > Änderung des Sanktionensystems > Evaluation). Die Kommissionen für Rechtsfragen des Nationalrates und des Ständerates haben den Evaluationsbericht zum AT-StGB im Rahmen der Beratungen der Änderung des StGB und des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 1927 (SR 321.0; StGB und MStG. Änderung des Sanktionenrechts, BBl 2012 4757) zur Kenntnis genommen.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 P 09.3878

Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung (N 11.12.09, Fehr Jacqueline)

Der Bundesrat hat am 27. Februar 2013 den Bericht in Erfüllung des Postulats verabschiedet (www.ejpd.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 2013 > Opfer von Straftaten stärker unterstützen). Gleichzeitig hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen insbesondere zu prüfen, wie die Rolle der Opferberatungsstellen verstärkt, wie den Opfern der Zugang zu Informationen über die Opferhilfe erleichtert und wie die Unterstützung des Opfer im Strafverfahren verbessert werden könnte.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

3084

2010 P 09.4027

Muslime in der Schweiz. Bericht (N 3.3.10, Amacker)

2010 P 09.4037

Mehr Informationen über die muslimischen Gemeinschaften in der Schweiz (N 3.3.10, Leuenberger-Genève)

2010 P 10.3018

Umfassender Bericht zu den Muslimen in der Schweiz (N 18.6.10, Malama)

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2013 der Bundesversammlung den Bericht in Erfüllung der Postulate unterbreitet (www.ejpd.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen 2013 > Keine spezifischen Massnahmen nötig, um Muslime besser zu integrieren).

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 08.3441

Strafvollzug in den Herkunftsländern (N 3.6.09, Stamm; S 23.9.10)

Verschiedene nationale und internationale Massnahmen haben bereits der Zielerreichung der Motion gedient und weitere werden folgen. Seit der Einreichung der Motion wurden neue Überstellungsverträge mit Paraguay, Peru, Kosovo (wird 2014 in Kraft treten) und mit der Dominikanischen Republik (Inkrafttreten für 2014 vorgesehen) abgeschlossen. Gegenwärtig laufen Vertragsverhandlungen mit Brasilien sowie exploratorische Gespräche für einen Vertrag mit Indien. Die Motion spricht folglich eine Problematik an, die einen wichtigen Bestandteil der einschlägigen und längerfristig ohnehin verfolgten schweizerischen Politik darstellt. Neben diesen bilateralen Projekten haben die schweizerischen Behörden jene Staaten, welche noch nicht Mitglied des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 1997 zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (SR 0.343.1) sind, aufgefordert, diesem Protokoll beizutreten. Dafür hat sich die Schweiz in verschiedenen Gremien eingesetzt, allem voran im Europarat. Das Protokoll erlaubt es, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Person ohne ihre Zustimmung dem Heimatstaat zu überstellen. Ausserdem sind die Schweizer Botschaften unter anderem in Afrika in die Exploration von Vertragsverhandlungen einbezogen. Die bisherigen Ergebnisse diesbezüglich sind jedoch eher ernüchternd, da die Menschenrechtslage und überfüllte Gefängnisse ein Näherkommen erschweren. Der Bundesrat wird mit geeigneten Massnahmen das Ziel, die Strafen in den jeweiligen Herkunftsländern der Verurteilten zu vollziehen, jedenfalls auch in Zukunft aktiv weiterverfolgen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 08.3609

Erhöhung der Strafandrohung bei Kinderpornografie (N 3.6.09, Fiala; S 10.6.10; N 8.12.10)

Im Rahmen der Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (vgl. Botschaft vom 25. Januar 2012 über die Legislaturplanung 2011­2015; BBl 2012 481, hier 614) hat das Parlament beschlossen, bei pornografischen Darstellungen von real existierenden Kindern und Jugendlichen unter 18 die Strafandrohungen zu erhöhen. In Artikel 197 Absätze 4 und 5 des Strafgesetzbuches (StGB; heute Art. 197 Ziff. 3 und 3bis) werden die Höchststrafen für die oben erwähnte Kategorie heraufgesetzt. Keine Änderung der Strafandrohung wurde 3085

beschlossen für diejenigen Fälle, in denen es um nicht reale pornografische Darstellungen von Minderjährigen (Comics, Gemälde) geht; hingegen wird die Strafbarkeit auch in diesen Fällen durch die Erfassung des blossen Konsums ausgeweitet. Die Beratungen zu diesem Geschäft sind abgeschlossen und die Referendumsfrist läuft am 16. Januar 2014 ab.

Ausserdem wird der Bundesrat mit der Motion beauftragt zu prüfen, welche weiteren Massnahmen, namentlich zur Verstärkung der Strafverfolgung in Bezug auf die Kinderpornografie, ergriffen werden könnten. Nach der Überweisung der Motion ist dieser Auftrag in mehreren Projekten aufgegriffen worden. So hat der Bundesrat in Erfüllung des Postulats Fehr 09.3878 «Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung» am 27. Februar 2013 einen Bericht vorgelegt (www.ejpd.admin.ch > Themen > Gesellschaft > Opferhilfe > Publikationen). Bei der Erarbeitung des Berichts wurde ein besonderes Augenmerk auf das Anzeigeverhalten bei Sexualdelikten gerichtet. Der Bundesrat hält fest, dass auf Bundesebene zurzeit zahlreiche Massnahmen realisiert werden, die direkt oder indirekt einen Einfluss auf das Verhalten der Opfer haben und diese dazu veranlassen sollen, sich an die Behörden zu wenden. Diese Massnahmen sind darauf ausgerichtet, die strafrechtlichen Sanktionen wirksamer zu gestalten, den Opfern mehr Zeit für die Anzeige der Straftat einzuräumen, den Schutz der Opfer und der Zeugen vor allfälligen Vergeltungsmassnahmen auszubauen oder eine Wiederholung von Gewalttaten zu verhindern (siehe Seite 52 ff. des Berichts). Auch die vom Parlament am 13. Dezember 2013 verabschiedete Änderung des StGB, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes stellt eine Massnahme gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Minderjährigen dar (Bundesgesetz über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot; BBl 2013 9683). Sie sieht die Einführung neuer strafrechtlicher Tätigkeitsverbote und ein neues Kontakt- und Rayonverbot vor, die das geltende Berufsverbot stark ausweiten. Die Durchsetzung dieser neuen Verbote erfolgt mittels Bewährungshilfe, Electronic Monitoring und Eintrag im Strafregister.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 P 10.3693

Kosten des Strafvollzugs in der Schweiz (N 17.12.10, Rickli)

Der Bundesrat hat am 3. Juli 2013 den Bericht «Kosten des Strafvollzugs in der Schweiz» (www.ejpd.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 2013) in Erfüllung des Postulats 10.3693.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 09.3518

Untersuchungshaft in Raserfällen (N 2.3.11, Segmüller)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat eine Revision der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) zu prüfen, damit die Verursacherinnen und Verursacher schwerer Verkehrsunfälle regelmässig in Untersuchungshaft genommen werden können und nur ausnahmsweise von dieser Massnahme abgesehen werden kann.

Der Bundesrat hat am 13. Februar 2013 einen Bericht verabschiedet (www.ejpd.

admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 2013 > Keine zwingende Untersuchungshaft für mutmassliche Raser), den die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates am 24. Oktober 2013 zur Kenntnis genommen hat.

3086

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 10.3857

Konsequenzen des Schengen-Anpassungszwangs (N 9.6.11, Fehr Hans)

Der Bundesrat hat am 7. Juni 2013 der Bundesversammlung den «Bericht in Erfüllung des Postulats Hans Fehr 10.3857 vom 1. Oktober 2010. Konsequenzen des Schengen-Anpassungszwangs» (BBl 2013 6319) unterbreitet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 11.3982

Entbürokratisierung der Kinderbetreuung (N 15.6.12, Malama)

Der im Postulat verlangte Überblick über die kantonale Bewilligungspraxis im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung kann mit der Informationsplattform «Vereinbarkeit Beruf und Familie» (www.berufundfamilie.admin.ch) selber erstellt werden. Die Plattform informiert über die politischen Ziele und Massnahmen der Kantone und Gemeinden im Bereich der Förderung «Vereinbarkeit von Beruf und Familie». Sie enthält Informationen über rechtliche Grundlagen sowie Instrumente und Projekte der öffentlichen Hand. Mittels eines Abfrageverfahrens können Informationen über die Vorgaben der einzelnen Kantone und Gemeinden für Kindertagesstätte, Horte, Tagesschulen, Mittagstische sowie Tagesfamilien eingeholt werden (vgl. z. B. www.berufundfamilie.admin.ch > Familienergänzende Kinderbetreuung > Vorschulalter: Kindertagesstätten > Bewilligung/ Aufsicht > Bewilligungs- oder Meldeverfahren). Diese Informationen werden regelmässig aktualisiert, sodass jederzeit eine aktuelle Abfrage gemacht werden kann. Ein Bericht mit einer Übersicht über die kantonale Bewilligungspraxis im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung erübrigt sich daher und wäre rasch veraltet. Die Frage der durch die kantonalen Auflagen entstehenden Kosten war bereits Thema verschiedener Studien des Bundesamtes für Sozialversicherung, des Staatssekretariats für Wirtschaft, des Preisüberwachers sowie auch der Kantone (www.berufundfamilie.admin.ch > Studien), weshalb auch in dieser Hinsicht kein Klärungsbedarf mehr besteht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 M 11.4147

Bewilligungspflicht für Fremdplatzierungsorganisationen, welche im Auftrag des Staates Kinder vermitteln (N 15.6.12, Bulliard; S 27.9.12)

Die Motion verlangt, dass für private Organisationen, welche im Auftrag des Staates Fremdplatzierungen von Kindern in Familien vermitteln, eine Bewilligungspflicht und ein integriertes Qualitätsmanagement eingeführt werden. Des Weiteren soll festgelegt werden, wie der Kinderschutz nach der Fremdplatzierung, also auch zu einem späteren Zeitpunkt, gewährleistet werden kann. Zusätzlich soll eine Kostentransparenz hergestellt werden.

Mit der am 10. Oktober 2012 vom Bundesrat verabschiedeten Revision der Pflegekinderverordnung (PAVO; AS 2012 5801) wurde eine Melde- und Aufsichtspflicht für Dienstleistungsangebote in der Familienpflege eingeführt. Davon erfasst werden 3087

die Vermittlung von Plätzen in Pflegefamilien im In- und Ausland sowie weitere Angebote wie die begleitende Unterstützung von Pflegefamilien, deren Aus- und Weiterbildung oder die Beratung und Therapie von Pflegekindern. Eine zentrale kantonale Behörde nimmt die Meldungen entgegen und beaufsichtigt die Organisationen und die Anbieterinnen und Anbieter der Dienstleistungen. Die beaufsichtigten Organisationen müssen jährlich Bericht erstatten über ihre Tätigkeit und über die für die erbrachten Dienstleistungen in Rechnung gestellten Kosten. Stellt die Behörde Mängel in der Tätigkeit einer Organisation fest, so kann sie geeignete Massnahmen zu deren Behebung anordnen. In schwerwiegenden Fällen kann sie der Organisation die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen, bis die Mängel beseitigt sind. Die betreffende Revision der PAVO tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Polizei 2002 P 01.3009

Straffung im Sicherheitsbereich (N 20.3.02, Sicherheitspolitische Kommission NR)

Auf Antrag des Bundesrates, der auf den notwendigen Abschluss des Projekts «Überprüfung des Systems innere Sicherheit Schweiz (USIS)» verwies, überwies der Nationalrat am 20. März 2002 die Motion in Form eines Postulats. Seit dem Abschluss von USIS im Frühling 2004 traf der Bundesrat strukturelle Massnahmen zur wirksamen Koordination und zur Zusammenarbeit unter den mit Sicherheitsaufgaben betrauten Dienststellen auf Stufe Bund.

Am 4. März 2011 hat der Bundesrat beschlossen, die Lenkungsgruppe Sicherheit auf eine Kerngruppe (KGSi) zu reduzieren und den Stab des Sicherheitsausschusses des Bundesrates bis Ende 2011 aufzulösen. Aufgabe der KGSi ist es, für die Früherkennung von Herausforderungen im sicherheitspolitischen Bereich zu sorgen. Sie stellt dazu nach Absprache mit den fachlich zuständigen Stellen den Ausschüssen des Bundesrates (Sicherheitsausschuss, Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten und Europapolitik, Ausschuss für Migration und Integration, Ausschuss für internationale Finanz- und Steuerfragen) Anträge.

Ausserdem haben Bund und Kantone im Bestreben, die sicherheitspolitischen Instrumente besser aufeinander abzustimmen, den Konsultations- und Koordinationsmechanismus des Sicherheitsverbunds (KKM SVS) geschaffen. Der KKM SVS verbindet die zuständigen Stellen, damit Bund und Kantone in der Sicherheitspolitik effizient und wirksam Lösungen erarbeiten können.

Mit den Beschlüssen des Bundesrates vom 29. Februar 2008 und vom 21. Mai 2008, die nachrichtendienstlichen Teile des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) aus dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) herauszulösen, wurde nicht nur eine organisatorische Trennung, sondern auch eine Konzentration der nachrichtendienstlichen und der polizeilichen Aufgaben des Bundes herbeigeführt, sodass sich das Fedpol als allgemein zuständiges Polizeiorgan des Bundes heute als reines Polizeiamt präsentiert. Diese Bündelung der Polizeiaufgaben strebt der Bundesrat auch in rechtsetzender Hinsicht an: In einem neuen Bundesgesetz über die Polizeiaufgaben des Bundes (PolAG), dessen Vorentwurf sich vom 27. November 2009 bis am 15. März 2010 in der Vernehmlassung befand, sollen die vom Fedpol wahrgenom3088

menen allgemeinen Polizeiaufgaben des Bundes ­ heute auf zahlreiche Spezialerlasse aufgesplittert ­ in einem einzigen Bundesgesetz zusammengefasst werden.

Vom PolAG nicht erfasst werden die auf unterschiedlichen Verfassungsaufträgen beruhenden, schon bis anhin spezialrechtlich geregelten Aufgaben, unter anderem im Zoll-, Militär- und Transportbereich, was in der Vernehmlassung zum Teil kritisiert wurde. Der Bundesrat hat deshalb nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse am 30. März 2011 das Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, erst nach Klärung der verfassungsrechtlichen Ausgangslage einen Antrag über das weitere Vorgehen zum PolAG zu stellen. Diese Klärung hat der Bundesrat mit seinem Bericht vom 2. März 2012 zum Postulat 10.3045 Malama «Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen» (BBl 2012 4459) vorgenommen. Der Bericht stellt im Sicherheitsbereich eine Reihe von Problemen bei der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen fest.

Aufgrund des uneinheitlichen Vernehmlassungsergebnisses und den abgeschlossenen parlamentarischen Diskussionen zu den verfassungsrechtlichen Kompetenzen des Bundes in der inneren Sicherheit wurden die Gesetzgebungsarbeiten zum PolAG eingestellt. Die Parlamentsdebatten haben gezeigt, dass zurzeit weder für Änderungen auf Verfassungsstufe im Bereich der inneren Sicherheit, noch für eine umfassende Kodifikation der polizeilichen Aufgaben des Bundes im Sinne des PolAG eine hinreichende politische Unterstützung vorhanden ist. Soweit nötig, wird der Bundesrat in diesem Bereich punktuelle Anpassungen der bestehenden Rechtsgrundlagen in anderen Gesetzgebungsprojekten vorschlagen.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2003 P 02.3742

Schaffung eines Sicherheitsdepartementes (N 20.6.03, Vaudroz René)

Gestützt auf die Erfahrungen bei Sicherheitsvorkehrungen zu Grossereignissen prüfte der Bundesrat die Zusammenarbeit zwischen den auf Stufe Bund mit Sicherheitsaufgaben betrauten Dienststellen und beschloss am 8. September 2004, die sicherheitspolitische Führungsfähigkeit durch strukturelle Massnahmen zu stärken.

Er übertrug den Vorsitz seines Sicherheitsausschusses (SiA) dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und beauftragte den SiA, einen departementsübergreifenden Krisenstab zu konzipieren. Am 23. Mai 2007 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justizund Polizeidepartement (EJPD) und das VBS, gegebenenfalls unter Einbezug des Eidgenössischen Finanzdepartements, bis im Februar 2008 eine Lösung betreffend die Schaffung eines Sicherheitsdepartements zu finden. Am 21. Mai 2008 beschloss der Bundesrat, die nachrichtendienstlichen Teile des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) inklusive Bundeslagezentrum per 1. Januar 2009 vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) in das VBS zu transferieren. Im Übrigen hielt er fest, die Regierungstätigkeit mit der geltenden Gliederung und Zusammensetzung der Departemente weiterzuführen und somit von der Schaffung eines Sicherheitsdepartements abzusehen, das alle mit Sicherheitsaufgaben betrauten Bundesorgane umfassen würde.

Nachdem der Bundesrat den Transfer fristgemäss umgesetzt hatte, konnte am 1. Januar 2010 der aus der nachfolgenden Zusammenlegung des DAP und des Strategischen Nachrichtendienstes hervorgegangene Nachrichtendienst des Bundes im VBS seine Tätigkeit als ziviler In- und Auslandnachrichtendienst des Bundes auf3089

nehmen. Der Bundesrat hat auf diesen Zeitpunkt auch das Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008 über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG; SR 121) und das Verordnungsrecht im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Nachrichtendienstes in Kraft gesetzt.

Mit dem Ausscheiden der nachrichtendienstlichen Teile des DAP aus dem Fedpol wurde nicht nur eine organisatorische Trennung, sondern auch eine Konzentration der nachrichtendienstlichen und der polizeilichen Aufgaben des Bundes herbeigeführt, sodass sich das Fedpol als allgemein zuständiges Polizeiorgan des Bundes heute als reines Polizeiamt präsentiert. Diese Bündelung der Polizeiaufgaben strebt der Bundesrat auch in rechtsetzender Hinsicht an: Am 27. November 2009 schickte er den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Polizeiaufgaben des Bundes (PolAG) in die Vernehmlassung, die bis zum 15. März 2010 dauerte. Das PolAG soll die vom Fedpol wahrgenommenen allgemeinen Polizeiaufgaben des Bundes, die heute auf zahlreiche Spezialerlasse aufgesplittert sind, in einem einzigen Bundesgesetz zusammenfassen. Nicht in den Vorentwurf integriert wurden jedoch die spezialrechtlich geregelten Polizeiaufgaben aus dem Zoll-, Militär- und Transportbereich, die weitgehend auf anderen Verfassungsaufträgen beruhen. Dieser eingeschränkte Geltungsbereich stiess in der Vernehmlassung zum Teil auf Kritik. Der Bundesrat hat deshalb nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse am 30. März 2011 das EJPD beauftragt, erst nach Klärung der verfassungsrechtlichen Ausgangslage einen Antrag über das weitere Vorgehen zum PolAG zu stellen. Diese Klärung hat der Bundesrat mit seinem Bericht vom 2. März 2012 zum Postulat 10.3045 Malama «Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen» (BBl 2012 4459) vorgenommen. Der Bericht stellt im Sicherheitsbereich eine Reihe von Problemen bei der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen fest. Aufgrund des uneinheitlichen Vernehmlassungsergebnisses und den abgeschlossenen parlamentarischen Diskussionen zu den verfassungsrechtlichen Kompetenzen des Bundes in der inneren Sicherheit wurden die Gesetzgebungsarbeiten zum PolAG eingestellt. Die Parlamentsdebatten haben gezeigt, dass zurzeit weder für Änderungen auf Verfassungsstufe im Bereich der inneren Sicherheit, noch für eine umfassende Kodifikation der polizeilichen
Aufgaben des Bundes im Sinne des PolAG eine hinreichende politische Unterstützung vorhanden ist. Soweit nötig, wird der Bundesrat in diesem Bereich punktuelle Anpassungen der bestehenden Rechtsgrundlagen in anderen Gesetzgebungsprojekten vorschlagen.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2011 M 10.4148

UNO-Resolution zur Bekämpfung des virtuellen Kindsmissbrauchs (N 18.3.11, Amherd; S 20.9.11)

Anlässlich der Tagung der Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrecht der Vereinten Nationen (CCPCJ) vom 11.­15. April 2011 hat die Schweiz die Erarbeitung einer entsprechenden Resolution aktiv unterstützt. Diese wurde durch den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen an seiner Tagung vom 22.­28.

Juli 2011 angenommen. Der Resolutionstext ruft die Staaten unter anderem auf, entsprechende politische und rechtliche Massnahmen zu treffen, um die Rechte von Kindern auf Privatsphäre auch im Internet zu schützen. Des Weiteren sollen die missbräuchliche Nutzung des Internets zum Zwecke des Kindsmissbrauchs in all ihren Formen sowie der Besitz einschlägiger Bilder kriminalisiert werden. Auch eine engere Zusammenarbeit mit Internetanbietern zur Verhinderung des Missbrauchs des Internets zur sexuellen Ausbeutung von Kindern wird in der Resolution dringend 3090

empfohlen. Zur Umsetzung empfohlen werden zudem verschiedene weitere Massnahmen zum Kinderschutz, zur Prävention und zur internationalen Kooperation. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird anlässlich der vom 12.­15. Mai 2014 stattfindenden Session der CCPCJ über die Umsetzung der Resolution informieren.

Die Schweiz hat sich auch aktiv in die intergouvernementale Expertengruppe der Vereinten Nationen zur Erarbeitung einer umfassenden Studie über die CybercrimeProblematik eingebracht. Der Bericht wurde der CCPCJ an ihrer Session vom 22.­26. April 2013 vorgestellt. Die Studie hebt die Nutzung des Internets zum sexuellen Missbrauch von Kindern in verschiedenen Kapiteln hervor und erläutert die bisherigen rechtlichen Massnahmen. Die Schweiz wird auch an den weiterführenden Arbeiten der Expertengruppe teilnehmen und die diesbezüglichen Anliegen vertreten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 11.3875

Gewalt an Sportveranstaltungen (N 23.12.11, Glanzmann) ­ vormals BJ

Angesichts der heutigen Gesetzgebung auf Bundes- und Kantonsstufe für die Bekämpfung von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen erweist sich eine Erweiterung der Kompetenzen des Bundes auf Verfassungsstufe in diesem Bereich im Moment als nicht valabel. Wird die Verschärfung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen von allen Kantonen gutgeheissen, wäre eine neue, erweiterte Kompetenz des Bundes überflüssig.

Betrachtet man weiter die bestehenden gesetzgeberischen Massnahmen, ist nach jetzigem Stand nicht ersichtlich, ob weitere gesetzgeberische Massnahmen wirkungsvoller wären als die bereits bestehenden. Insbesondere müssen die Erfahrungen, welche mit dem revidierten Konkordat in Zukunft gemacht werden, abgewartet werden.

Neue Massnahmen sollten in einem Prozess entstehen, der möglichst viele betroffene Institutionen einbindet. Je breiter eine Massnahme abgestützt ist, umso besser wird sie akzeptiert und schliesslich auch umgesetzt. Dass dies nicht immer einfach ist und sich die Interessen teilweise diametral entgegenstehen, versteht sich von selbst und liegt in der Natur der Sache. Hingegen müssen auch Instrumentarien geschaffen werden, welche die Verbände und Klubs klar in die Verantwortung nehmen. Diesbezüglich sind mit lokalen Vereinbarungen, wie sie beispielsweise in Luzern und Basel bestehen, gute Erfahrungen gemacht worden. Dementsprechend sollen die bestehenden Mittel der Strafverfolgung und der Massnahmen des Konkordats ausgeschöpft werden.

Die im Postulat geforderten Grundlagen und Massnahmen existieren grösstenteils bereits: So besteht mit dem revidierten Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen für die zuständigen Behörden die Möglichkeit, Sportveranstaltungen einer Bewilligungspflicht und Auflagen zu unterwerfen. Auch können, wie die Praxis zeigt, unbekannte Täter und Täterinnen nach Ausschöpfung aller Mittel im Rahmen einer sogenannten Internetfahndung der Strafverfolgung zugeführt werden. Im Verbandsrecht bestehen Bestimmungen, die es ermöglichen, die Klubs bei Fehlverhalten zu sanktionieren. Hinsichtlich einer Nichteinhaltung einer Bewilligung können zur Durchsetzung und Sanktionierung weitere Auflagen von der zuständigen Behörde verlangt werden. Der aufgelöste «Runde Tisch» fand 3091

seine Fortsetzung in der Koordinationsgruppe «Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen» unter der Leitung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren. Auch auf lokaler Ebene haben «Runde Tische» und Gesprächsplattformen Einzug gehalten, die ein erfolgreiches Modell für die Zusammenarbeit sind.

Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer reibungslosen und effizienten Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Sportverbänden auf dem Gebiet der Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen bewusst. Die Schweiz ist mit ihrem Massnahmenpaket insgesamt auf dem richtigen Weg. Im Vergleich zu Ländern, die länger und stärker vom Gewaltphänomen betroffen sind als die Schweiz, hat diese in relativ kurzer Zeit grosse Fortschritte erreicht. Daher ist es auch opportun, die bestehenden gesetzlichen Instrumente nicht zu verschärfen oder zu erweitern, sondern sie konsequent anzuwenden und umzusetzen.

Der Bundesrat hat am 13. September 2013 den Bericht «Gewalt an Sportveranstaltungen» verabschiedet (www.news.admin.ch/ message/index.html?lang=de&msgid=50217) und am 28. Oktober 2013 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vorgestellt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Migration 2011 M 10.3721

Die Zuwanderung in geordnete Bahnen lenken (S 16.12.10, Brändli; N 13.4.11)

Der Bundesrat hat die Motion im Rahmen des Berichts vom 4. Juli 2012 über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz (www.bfm.admin.ch > Medienmitteilungen > 2012) beantwortet.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2011 P 11.3047

Reisen in den Herkunftsstaat von vorläufig Aufgenommenen (N 17.6.11, Haller)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat gebeten, verschiedene Fragen im Zusammenhang mit Reisen in die Herkunftstaaten von vorläufig Aufgenommenen zu prüfen.

Insbesondere soll die frühere Regelung, wonach Reisedokumente nur beim Vorliegen von besonders wichtigen Reisegründen erteilt werden können, wieder eingeführt werden.

Dem mit dem Vorstoss verfolgten Anliegen wurde mit der Totalrevision der Verordnung vom 14. November 2012 über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (SR 143.5), die seit dem 1. Dezember 2012 in Kraft ist, Rechnung getragen, indem für vorläufig aufgenommenen Personen die Reisegründe wieder eingeführt wurden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3092

2011 M 10.4043

Integration von Kindern bei Härtefallprüfung berücksichtigen (N 17.6.11, Tschümperlin; S 12.9.11)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Bundesamt für Migration (BFM) und die kantonalen Migrationsbehörden anzuweisen, dass bei Härtefallgesuchen die Integration der betroffenen Kinder auch dann zu prüfen und zu gewichten sei, wenn davon ausgegangen wird, dass die Eltern die Härtefallkriterien nicht erfüllen. Die Weisungen des BFM, die am 25. Oktober 2013 aktualisiert wurden (www.bfm.admin.ch > Dokumentation > Rechtliche Grundlagen > Weisungen und Kreisschreiben > I. Ausländerbereich), weisen ausdrücklich auf den Umstand hin, dass der Integration von Kindern bei der Härtefallprüfung grosse Bedeutung zukommt und die Situation der Familie als Ganzes berücksichtigt werden muss (vgl. Ziff. 5.6.4.3, S. 218, der genannten Weisungen). Diese Weisungen bezwecken die einheitliche Handhabung der Kriterien in der Praxis und richten sich auch an die kantonalen Behörden. Zudem ist dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes (SR 0.107) besondere Beachtung zu schenken.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 10.3064

Arbeitslosigkeit und Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung von EU-/Efta-Staatsangehörigen (N 28.9.11, Fraktion CVP/EVP/GLP)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, fünf Massnahmen zu prüfen, welche Missbräuche im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit verhindern sollen, sowie in einem Bericht darzulegen, welche Massnahmen umgesetzt werden können. In seiner Antwort vom 12. Mai 2010 hat der Bundesrat bereits Informationen zu diesen Vorschlägen gegeben, wovon einige in Form von Weisungen zuhanden der zuständigen kantonalen Behörden umgesetzt wurden (Massnahmen 1, 2 und 5). Er hat zudem darauf verwiesen, dass eine gesetzliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen den regionalen Arbeitsvermittlungszentren und den kantonalen Migrationsbehörden geschaffen wird (Massnahmen 3 und 4). Diese Bestimmungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft. Sie sehen vor, dass die Vollzugsbehörden der Arbeitslosenversicherung den kantonalen Migrationsbehörden automatisch Daten von arbeitslosen Personen melden, was den Migrationsbehörden erlauben soll zu prüfen, ob ein Entzug der Aufenthaltsbewilligung angezeigt ist, wenn die Person arbeitslos ist. Der Bundesrat wird im Rahmen der Beantwortung des Postulats Amarelle (13.3597 «Personenfreizügigkeit. Monitoring und Evaluation der Massnahmen zur Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens in den Bereichen Sozialleistungen und Aufenthaltsrecht») einen Bericht mit ausführlicheren Informationen erstellen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3689

Migration aus Nordafrika. Situation in der Schweiz (N 28.9.11, Hiltpold)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, die Situation der Flüchtlinge, die nach den Revolutionen in den nordafrikanischen Ländern in die Schweiz eingereist sind, zu untersuchen und dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der insbesondere folgende Informationen beinhaltet: die Anzahl der Personen, die tatsächlich in die 3093

Schweiz eingereist sind, sowie ihre Verteilung auf die verschiedenen Kantone.

Ausserdem informiert der Bericht über die tatsächliche Beteiligung der Kantone, den Nutzen der Aktionsprogramme vor Ort in Tunesien, Ägypten, Libyen und im Jemen sowie über die Angemessenheit der Strategie, die entwickelt wurde, um den betroffenen Personen eine schnelle Rückkehr in ihr Herkunftsland zu ermöglichen, sobald sich die dortige Lage stabilisiert hat.

Der Bundesrat hat am 21. November 2012 einen Bericht in Beantwortung des Postulats verabschiedet (www.ejpd.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 2012 > Migration aus Nordafrika ­ Situation in der Schweiz). Dieser Bericht zeigt auf, wie die Schweiz auf die Ereignisse in Nordafrika reagiert hat. Er nimmt insbesondere Stellung zur Situation der nordafrikanischen Migrantinnen und Migranten in der Schweiz. Der Bericht wurde von beiden Räten geprüft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3094

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Verteidigung 2012 P 10.3790

Auswirkungen und Fortbestand der Patrouille des Glaciers (N 7.6.12, Bourgeois)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über die Patrouille des Glaciers vorzulegen, in dem einerseits deren Auswirkungen auf das Bild unseres Landes und andererseits die Massnahmen aufgezeigt werden, um den Fortbestand dieses internationalen Wettkampfes zu sichern.

Am 10. Oktober 2012 hat der Bundesrat den Bericht «Auswirkungen und Fortbestand der Patrouille des Glaciers (PDG)» (www.vbs.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen) verabschiedet. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung und positiven Ausstrahlungskraft der Patrouille des Glaciers vollumfänglich bewusst.

Entgegen der Forderung des Postulanten können jedoch keine Garantien abgegeben werden, dass der Bund die Durchführung der Patrouille des Glaciers in Zukunft gewährleistet. Es handelt sich grundsätzlich um einen militärischen Wettkampf, und wenn das VBS sich aufgrund eingeschränkter Mittel ausserstande sieht, diesen nach 2014 weiterhin im bisherigen Rahmen durchzuführen, müsste die Patrouille des Glaciers von zivilen Stellen organisiert werden.

Die eidgenössischen Räte haben sich dem bundesrätlichen Antrag nicht angeschlossen, das Postulat mit dem Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2012 (BBl 2013 2813) abzuschreiben, weil die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur damals den Bericht noch nicht beraten hatte. Dies ist inzwischen erfolgt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulates als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3095

Eidgenössisches Finanzdepartement Generalsekretariat 2010 P 09.4011

Transparenz bei den Expertenmandaten der Bundesverwaltung (N 19.3.10, Häberli)

Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2013 den Bericht «Transparenz bei den Expertenmandaten der Bundesverwaltung» in Erfüllung des Postulats verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte > Berichte). Der Bericht liefert Informationen über die finanzielle Entwicklung der Expertenmandate und Beratungsdienstleistungen der Departemente und Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung über die Jahre 2009­2012. Für das Jahr 2012 sind zudem Monatswerte ausgewiesen. Ausserdem schafft der Bericht Transparenz über die öffentlichen Vergaben von Dienstleistungsmandaten und liefert Angaben über die Wirkung von Massnahmen des Bundesrates im Bereich dieser Vergaben.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Informatiksteuerungsorgan Bund 2009 M 09.3266

Sicherheit des Wirtschaftsstandorts Schweiz (N 3.6.09, Büchler; S 9.12.09)

Die Motion Büchler fordert, dass Organisationen, die im Rahmen der Bundesverwaltung für die Bewältigung der Cyberbedrohung zuständig sind, ihren Bestand um bis zu 50 Prozent ihres Bestandes per 1. Januar 2009 aufstocken können. Voraussetzung dafür war, dass der effektive Bedarf nachgewiesen werden konnte.

Der Motionär erwähnt insbesondere die im Januar 2009 vorhandenen 750 Stellenprozente der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI), welche er in einem Vergleich mit anderen Ländern als zu gering erachtet.

MELANI hat daraufhin den geforderten Nachweis für die vom Motionär als Sofortmassnahme geforderte Aufstockung sowohl im EFD (ISB) wie auch im VBS (NDB) erbracht und beantragte beim Bundesrat die Plafond erhöhende Schaffung von vier Vollzeitstellen (je 2 im EFD und VBS). Diese Stellen konnten 2013 geschaffen und besetzt werden. Ebenfalls als Sofortmassnahme wurden die beim EJPD zur Bekämpfung der Pädokriminalität geschaffenen 6 Stellen im Jahr 2011 der Schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) zur Zusammenarbeit zugewiesen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 11.3884

Open Government Data als strategischer Schwerpunkt im E-Government (N 23.12.11, Wasserfallen)

Der Bundesrat wurde durch das Postulat beauftragt, diverse Fragen betreffend die Veröffentlichung von Behördendaten im Kontext der E-Government-Strategie und in Zusammenarbeit mit den Partnern der Organisation E-Government Schweiz

3096

(Kantone und Städte) zu klären und dem Parlament darüber einen Bericht vorzulegen.

Der Bundesrat hat am 13. September 2013 den Bericht «Open Government Data als strategischer Schwerpunkt im E-Government» in Erfüllung des Postulats Wasserfallen veröffentlicht (www.isb.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Bericht des Bundesrates zu Open Government Data) und dem EFD den Auftrag zur Ausarbeitung einer Open-Government-Data-Strategie sowie zur Vorbereitung der Umsetzung dieser Strategie erteilt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 2000 P 00.3103

Schaffung von Schiedsverfahren zum Interessenausgleich zwischen Schuldnerländern und Gläubigern (N 4.10.00, Eymann) ­ vormals EFV

2011 P 11.4033

Ein Insolvenzverfahren für Staaten (S 20.12.11, Gutzwiller)

Der Bundesrat hat in Erfüllung der Postulate am 13. September 2013 den Bericht «Ein internationaler Rahmen für die Restrukturierung von Staatsschulden» verabschiedet (www.sif.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen).

Der Bericht zeigt, dass das Fehlen eines griffigen Rahmens für die Restrukturierung von Staatsschulden eine Lücke in der internationalen Finanzarchitektur darstellt: Restrukturierungen erfolgen in der Regel zu spät und fallen oft gering aus. Damit erhöht sich die finanzielle Last für den öffentlichen Sektor. Ein vorhersehbarer Rahmen für die Restrukturierung von Staatsschulden wäre ein wichtiger Bestandteil einer glaubwürdigen Krisenbekämpfung. Auch würde er zur besseren Risikobeurteilung durch die Märkte und damit zur effektiveren Verhinderung von Krisen beitragen.

Die Schweiz hat Interesse an einem berechenbareren internationalen Verfahren, da damit insbesondere auch die Stabilität und Offenheit des Schweizer Finanzplatzes gestärkt werden kann. Sie setzt sich wie bis anhin im IWF, im Financial Stability Board (FSB) und im Pariser Klub wie auch in bilateralen Kontakten und in Arbeitsgruppen für Reformen ein, welche eine konsequentere Einbindung verschiedener Gläubiger sicherstellen. Die entsprechenden Vorschläge betreffen vor allem mögliche internationale Einigungen über Anpassungen von Staatsanleiheverträgen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2007 P 06.3570

Benachteiligung des international tätigen Schweizer Flugpersonals (N 1.10.07, Kaufmann)

Das Postulat lädt den Bundesrat ein, Wege aufzuzeigen, wie die Benachteiligung des in der Schweiz wohnhaften und für deutsche Fluggesellschaften tätigen Flugpersonals infolge des deutschen Steueränderungsgesetzes seit dem 1. Januar 2007 gemildert oder kompensiert werden kann.

3097

Der Bundesrat hat am 13. September 2013 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Benachteiligung des international tätigen Schweizer Flugpersonals» verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 08.3244

Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen. Gleichbehandlung (N 18.3.09, Sozialdemokratische Fraktion) ­ vormals ESTV

Mit diesem Postulat wird der Bundesrat eingeladen, dem Parlament einen Bericht zur Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen gegenüber anderen Staaten vorzulegen.

Darin soll aufgezeigt werden, inwieweit die Gleichbehandlung aller Staaten gewährleistet ist und, gegebenenfalls, mit welchen Massnahmen eine solche Gleichbehandlung sichergestellt werden kann. Insbesondere soll in diesem Bericht auch die geltende Praxis der schweizerischen Amts- und Rechtshilfe gegenüber den USA dargelegt werden.

Der Entscheid des Bundesrates vom 13. März 2009, im Bereich der Amtshilfe in Steuersachen den Standard von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu übernehmen und den schweizerischen Vorbehalt gegenüber dieser Bestimmung zurückzuziehen, hat eine immer noch laufende Phase von Abkommensverhandlungen mit zahlreichen Staaten ausgelöst.

Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats den Bericht «Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen. Gleichbehandlung» am 18. Dezember 2013 verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte > Berichte).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 P 10.3629

Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (2) (S 15.9.10, Geschäftsprüfungskommission SR 10.054)

2010 P 10.3390

Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (2) (N 9.12.10, Geschäftsprüfungskommission NR 10.054)

Der Bundesrat hat am 10. Oktober 2012 in Erfüllung der Postulate den Bericht «Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBSKundendaten an die USA» verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte > Berichte des EFD vom Oktober 1997 bis Ende 2012).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 M 10.3517

Dringende Umsetzung von Empfehlung 19 des GPK-Berichtes vom 30. Mai 2010 (S 15.9.10, Graber Konrad; N 1.3.11)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, alles im Rahmen seiner rechtlichen und politischen Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, dass die vom SNB-Stabilisierungsfonds (StabFund) übernommenen UBS-Aktiven erst nach vollständiger Erfüllung von Empfehlung 19 des Berichts der Geschäftsprüfungskommissionen vom 30. Mai 2010 «Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe 3098

von UBS-Kundendaten an die USA» (BBl 2011 3099) an die UBS zurückgeführt werden. Die UBS hat mit Kaufvertrag vom 7. November 2013 den StabFund erworben.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2011 P 11.3607

Überweisung der Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern (N 30.9.11, Robbiani)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen kurzen Bericht zu erstellen, in dem er synoptisch die verschiedenen Abkommen zur Regelung der Quellenbesteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie die möglichen Entwicklungsaussichten dieser Abkommen aufzeigt. Zudem ist der Bundesrat eingeladen, denkbare Ausgleichsmassnahmen für die Kantone, die einen grösseren Teil der Steuereinnahmen übertragen müssen, vorzuschlagen Am 13. Dezember 2013 hat der Bundesrat in Erfüllung des Postulats den Bericht «Überweisung der Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern» verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 M 10.3915

Die Schweiz und die US-Gesetzgebung FATCA (S 14.3.11, Briner; N 21.12.11)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, technische Fragen der Umsetzung der US-FATCA-Gesetzgebung mit den betroffenen Branchen zu koordinieren und mit den zuständigen US-Behörden mögliche Verhandlungen für Rahmenbedingungen aufzunehmen. Der Bundesrat soll zudem sicherstellen, dass die für die Einhaltung der FATCA-Gesetzgebung notwendigen Bestimmungen im internen Recht bereitgestellt werden.

Die Schweiz hat als eines der ersten Länder mit den zuständigen US-Behörden Verhandlungen über ein FATCA-Abkommen aufgenommen und dieses am 14. Februar 2013 unterzeichnet. Am 10. April 2013 hat der Bundesrat dem Parlament das Abkommen sowie ein Umsetzungsgesetz mit einer Botschaft unterbreitet (BBl 2013 3181). Die eidgenössischen Räte haben am 27. September 2013 das Gesetz und den Bundesbeschluss angenommen (BBl 2013 7377 und BBl 2013 7401).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössische Finanzverwaltung 2011 P 10.4022

Bericht über die Schuldenbremse (N 18.3.11, Graber Jean-Pierre)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über die Schuldenbremse zu erarbeiten und darin insbesondere die Vor- und Nachteile der Fiskalregel, die Methodik zur Festlegung des Konjunkturfaktors sowie die Zweckmässigkeit einer allfälligen Anwendung der Schuldenbremse auf bestimmte Aufgabengruppen zu beurteilen. In seiner Stelllungnahme zum Postulat hat sich der Bundesrat bereit erklärt, die Erfahrungen mit der Schuldenbremse zu evaluieren.

3099

Der Bundesrat hat den Bericht «Die Schuldenbremse des Bundes: Erfahrungen und Perspektiven» am 29. November 2013 verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen). Der Bericht kommt zum Schluss, dass sich die Ausgestaltung des Regelwerks bewährt hat. Aus Sicht des Bundesrates besteht kein Anlass zur Änderung einzelner Regelungen. Dies trifft insbesondere auch auf die Methodik zur Berechnung des Konjunkturfaktors zu; die Analyse zeigt, dass dieser ein realistisches Abbild der konjunkturellen Entwicklung widergibt. Der durchschnittliche Prognosefehler beträgt im beobachteten Zeitraum zwischen 1990 und 2012 praktisch Null. Die angeregte Verteilung des Ausgabenplafond auf die Aufgabengebiete würde wie eine Zweckbindung wirken. Die Haushaltssteuerung würde dadurch komplexer, weniger flexibel und weniger effizient. Der Bundesrat erachtet die bisherigen Zielwachstumsraten für die Aufgabengebiete als zielführender, um unerwünschte Verdrängungen im Bundeshaushalt zu verhindern. In Zukunft wird der Bundesrat die ausgabenpolitischen Prioritäten im Legislaturfinanzplan veröffentlichen. Dadurch erhält auch das Parlament die Möglichkeit, mittels Planungs- oder Grundsatzbeschlüssen auf die ausgabenpolitischen Prioritäten einzuwirken.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2011 P 11.3547

Konsequentes antizyklisches Verhalten in der Finanzpolitik (N 19.9.11, Landolt)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, eine Anpassung des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005, SR 611.0, zu prüfen, welche es ermöglicht, Kreditreste zweckgebunden für spätere Konjunkturpakete zu verwenden. In seiner Stellungnahme zum Postulat hat sich der Bundesrat bereit erklärt, das Anliegen im Rahmen des Berichts zum Postulat Graber (10.4022 «Bericht über die Schuldenbremse») zu prüfen.

Der Bundesrat hat den Bericht «Die Schuldenbremse des Bundes: Erfahrungen und Perspektiven» am 29. November 2013 verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen). Darin zeigt er auf, dass die Einrichtung eines Fonds für konjunkturpolitische Massnahmen aus verschiedenen Gründen abzulehnen ist. Einerseits ist das Instrumentarium für eine konsequente antizyklische Finanzpolitik bereits vorhanden. Die Schuldenbremse wirkt als automatischer Stabilisator und gewährleistet damit eine passiv-antizyklische Finanzpolitik. Andererseits wäre ein Fonds im Widerspruch zum Ansatz der Schuldenbremse, welche nur in Ausnahmefällen diskretionäre Massnahmen vorsieht (z. B. im Fall einer schweren Rezession).

Der Grund liegt darin, dass die zielgerichtete Stimulierung der Wirtschaft in der Praxis schwierig umzusetzen ist, weil sie rechtzeitig und zielgerichtet wirken muss und gleichzeitig befristet sein sollte. Schliesslich würde das Regelwerk zur Schuldenbremse komplexer, da ­ neben Ausgleichs- und Amortisationskonto ­ eine weitere Statistik geführt werden müsste. Dies wäre verbunden mit Einbussen bei Transparenz, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2012 P 12.3552

Bessere Wirksamkeit der Schuldenbremse und höhere Transparenz in der Rechnungslegung (N 28.9.12, Fischer Roland)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, eine Umsetzung der Schuldenbremse auf Basis der Erfolgsrechnung sowie die Ausdehnung ihres Geltungsbereichs auf die Sonderrechnungen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. In seiner Stellung3100

nahme zum Postulat hat sich der Bundesrat bereit erklärt, die Vorschläge zu prüfen und im Bericht in Erfüllung des Postulats Graber (10.4022 «Bericht über die Schuldenbremse») darzulegen.

Der Bundesrat hat den Bericht «Die Schuldenbremse des Bundes: Erfahrungen und Perspektiven» am 29. November 2013 verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilungen ab). Aufgrund der im Bericht dargelegten Analysen lehnt der Bundesrat die vorgeschlagenen Änderungen ab. Neben gewissen Vorteilen wären beide Regeländerungen mit gewichtigen Nachteilen verbunden. Bei einem Wechsel der Steuerungsgrösse würde an Stelle der Bruttoschulden das Eigenkapital als Zielgrösse dienen. Dies führte tendenziell zu einer Lockerung der Schuldenbremse. Weiter würden durch die Umstellung Neuinvestitionen gegenüber Konsumausgaben privilegiert, da sie sich erst verzögert in der Erfolgsrechnung als Abschreibungen widerspiegeln. Daraus würde ein Anreiz für zusätzliche Eigeninvestitionen resultieren. Eine Schuldenbremse in der Erfolgssicht würde eine Lösung für diesen Fehlanreiz voraussetzen. Eine zusätzliche Regel würde aber die Komplexität des Regelwerks weiter erhöhen. Ein direkter Einbezug der Sonderrechnungen (insbesondere FinöV-Fonds und Infrastrukturfonds) in den Geltungsbereich der Schuldenbremse würde eine Konsolidierung mit der Bundesrechnung bedingen. Sowohl die Zusammenführung in der Erfolgssicht als auch diejenige in der Finanzierungssicht würde jedoch zu Problemen im Umgang mit Investitionsspitzen führen. Unter den geltenden Rahmenbedingungen sind Investitionsspitzen möglich, weil nur die Einlagen in die Fonds der Schuldenbremse unterstehen, nicht aber Ausgaben der Fonds.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

Eidgenössisches Personalamt 2010 M 09.3066

Ausbau von Teilzeitarbeit und Jobsharing (N 15.9.09, Prelicz; S 25.11.09; N 18.3.10)

Die Bundesverwaltung fördert flexible und für beide Geschlechter nichtdiskriminierende Arbeitszeitmodelle und Arbeitsformen. Sie bietet nach Möglichkeit Arbeitszeitmodelle wie Jahresarbeitszeit, Vertrauensarbeitszeit, Bandbreitenmodelle usw.

und Arbeitsformen wie Teilzeitarbeit, Telearbeit und Stellenteilung (Job-Sharing, Topsharing) an.

Der Bundesrat hat am 30. Juni 2010 entschieden, dass jede neu zu besetzende Vollzeitstelle grundsätzlich mit einem Beschäftigungsgrad von 80­100 Prozent ausgeschrieben werden soll, wenn dies betrieblich möglich ist.

Ausserdem sind mit dem Entscheid des Bundesrates vom 1. Mai 2013 Arbeitszeitformen wie Teilzeit und Jobsharing in Artikel 64 Absatz 4 der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001 (BPV; SR 172.220.111.3) aufgenommen worden. Diese Bestimmung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und gilt für alle Angestellten, die einen Arbeitsvertrag nach der BPV haben.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung

3101

2011 M 09.3315

Topsharing. Förderung der gemeinsamen Führungsverantwortung (N 7.3.11, Wyss Brigit; S 16.6.11)

In seiner Antwort auf die Motion befürwortet der Bundesrat ausdrücklich die aktive Förderung von Arbeitsformen, die zur Chancengleichheit von Mann und Frau beitragen. Am 1. Mai 2013 hat der Bundesrat eine Revision der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001 (BPV; SR 172.220.111.3) verabschiedet, mit der Arbeitsformen wie Teilzeit und Jobsharing auch auf höchster Stufe (Topsharing) in Artikel 64 Absatz 4 der BPV aufgenommen werden. Diese Bestimmung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und gilt für alle Angestellten, die einen Arbeitsvertrag nach der BPV haben.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung 2012 P 12.3645

Steuerung der Personalpolitik (2). Prüfung einer Anknüpfung des Vertrauensarbeitszeitmodells an die Funktion (N 18.9.12, Geschäftsprüfungskommission NR)

Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats am 6. Dezember 2013 den Bericht «Prüfung einer Anknüpfung des Vertrauensarbeitszeitmodells an die Funktion» verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte > Berichte).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung Eidgenössische Steuerverwaltung 2009 P 09.3935

Steuerausfälle aufgrund der Steuerbefreiung von Start-up-Unternehmen (N 11.12.09, Darbellay)

Das Postulat verlangt vom Bundesrat, den eidgenössischen Räten einen Bericht über die Bezifferung der Steuerausfälle, die bei einer Steuerbefreiung von Start-upUnternehmen entstehen würden, vorzulegen.

Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats am 13. September 2013 den Bericht «Steuererleichterungen für Start-up-Unternehmen bergen Einnahmerisiken» verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen). Er hält darin fest, dass in der Schweiz jährlich etwa 12 000 Unternehmen gegründet werden, wovon sich fünf Jahre nach der Gründung etwa die Hälfte noch wirtschaftlich betätigt. Eine Befreiung der Start-up-Unternehmen von den Stempelabgaben und der Kapitalsteuer sowie eine Reduktion der Gewinnsteuer auf bis zu sechs Jahre würden Mindereinnahmen in den öffentlichen Haushalten nach sich ziehen. Das Ausmass der finanziellen Auswirkungen hängt davon ab, ob die Massnahmen sämtlichen Start-up-Unternehmen zu Gute kämen oder ob sie auf «innovative» Unternehmen beschränkt würden. Da keine tauglichen Abgrenzungskriterien ersichtlich sind, die eine Unterscheidung zwischen innovativen und nicht innovativen Unternehmen erlauben würden, ist davon auszugehen, dass die Mindereinnahmen substanziell wären. Eine Quantifizierung ist mangels statistischer Daten nicht möglich.

Eine Alternative könnte darin bestehen, steuerliche Fördermassnahmen sämtlichen Unternehmen zukommen zu lassen, die Forschung und Entwicklung betreiben.

Diesbezüglich wird der Bundesrat anlässlich der Beantwortung des Postulats 10.3894 (Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates «Steuerliche 3102

Fördermassnahmen im Bereich der Forschung und Entwicklung») Ergebnisse präsentieren, einschliesslich der finanziellen Auswirkungen entsprechender Massnahmen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3624

Interkantonale Doppelbesteuerung. Bürgerfreundliche Lösung (N 20.9.11, Amherd)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, den eidgenössischen Räten einen Bericht darüber vorzulegen, wie der in Artikel 127 Absatz 3 der Bundesverfassung (SR 101) festgehaltene Auftrag, die interkantonale Doppelbesteuerung auszuschliessen, bürgerfreundlich umgesetzt werden kann.

Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats am 3. Juli 2013 den Bericht «Interkantonale Doppelbesteuerung. Bürgerfreundliche Lösung» verabschiedet (www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/31311.pdf). Bei dessen Ausarbeitung wurden auch die Kantone miteinbezogen, da grundsätzlich die Veranlagungsbehörden in den Kantonen zuständig sind, im interkantonalen Verhältnis Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die bürgerfreundlichste und radikalste Lösung zur Vermeidung von allfälligen Doppelbesteuerungsfällen darin bestehen würde, für die direkten Steuern des Bundes, der Kantone und Gemeinden ein Einheitsgesetz zu erlassen. Ausgenommen von einer Harmonisierung blieben dabei einzig die Tarife und Steuerfreibeträge der Kantone und Gemeinden. Vor dem Hintergrund der heute geltenden föderalistischen Steuerordnung in der Schweiz, erscheint dem Bundesrat jedoch ein solcher Lösungsansatz als chancenlos. Der Bundesrat beauftragte jedoch das EJPD, in Zusammenarbeit mit dem EFD zu prüfen, ob bei Doppelbesteuerungsbeschwerden ­ im Sinne einer Ausnahme ­ nicht alle kantonalen Instanzen angerufen werden müssen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössische Zollverwaltung 2000 P 00.3378

Arbeitsbedingungen des Grenzwachtkorps (N 15.12.00, Baumann J. Alexander)

Im Rahmen des Berichts des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2011 (BBl 2012 3713) hat das Parlament die Motion Schmied (99.3626 «Verstärkung des Grenzwachtkorps») abgeschrieben, da ihre Hauptanliegen in neueren Vorstössen aufgenommen würden. Das vorliegende Postulat wurde über zehn Jahre lang mit der gleichen Begründung wie die genannte Motion 99.3626 nicht abgeschrieben. Der Bundesrat hält es für folgerichtig, das vorliegende Postulat nun ebenfalls abzuschreiben, obwohl dies im Rahmen des Berichts über Motionen und Postulate 2012 nicht erfolgt ist.

Der Bundesrat verabschiedete am 26. Januar 2011 seinen Bericht über die Eidgenössische Zollverwaltung (www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de& msg-id=37418). Darin erkannte er einen Mehrbedarf von 35 Stellen beim Grenzwachtkorps, von denen im Jahr 2011 11 Stellen bewilligt wurden. In der Winterses-

3103

sion 2012 entschied das Parlament, das Grenzwachtkorps im Rahmen des Budgets 2013 (BBl 2012 8145) um die weiteren 24 Stellen aufzustocken.

Auch im Bereich der Entlöhnung konnten Verbesserungen erreicht werden: So werden z. B. seit 2009 eintretende Aspirantinnen und Aspiranten direkt in der Lohnklasse 13 angestellt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 M 09.4060

Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr im Reiseverkehr (N 19.3.10, Flückiger; S 14.3.11)

Die Motion verlangt eine administrativ vereinfachte Regelung des Ausfuhr-Nachweises. Die Motion wurde in beiden Räten angenommen. Das Eidgenössische Finanzdepartement kam dem Auftrag nach und erliess die Verordnung des EFD vom 24. März 2011 über die Steuerbefreiung von Inlandlieferungen von Gegenständen zwecks Ausfuhr im Reiseverkehr (SR 641.202.2). Die Verordnung ist am 1. Mai 2011 in Kraft getreten (AS 2011 1245).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 M 11.3178

Befreiung der elektronischen Zigaretten von der Tabaksteuer (S 16.6.11, Zanetti; N 21.12.11)

Die Motion verlangt eine entsprechende Änderung des Tabaksteuergesetzes vom 21. März 1969, SR 641.31, bzw. der Tabaksteuerverordnung vom 14. Oktober 2009, SR 641.311. Der Bundesrat beantragte mit seiner Stellungnahme vom 18. Mai 2011 die Ablehnung der Motion. Die beiden Räte haben diese jedoch angenommen. Der Bundesrat kam dem Auftrag nach und änderte die Tabaksteuerverordnung. Die geänderte Verordnung ist am 1. April 2012 in Kraft getreten (AS 2012 1477); seither sind die elektronischen Zigaretten von der Tabaksteuer befreit.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössische Alkoholverwaltung 2011 P 10.4000

Alkoholgesetz. Besteuerung von Spirituosen, die für die Verarbeitung in Lebensmitteln bestimmt sind (N 18.3.11, Bourgeois)

In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat am 17. August 2011 einen Bericht verabschiedet, in welchem er eingehend zu den im Postulat gestellten Fragen Stellung nimmt (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte > Berichte des EFD vom Oktober 1997 bis Ende 2012 ).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3104

Bundesamt für Bauten und Logistik 2011 M 10.3638

Energieeffizienz und erneuerbare Energien bei Bundesbauten (N 1.3.11, Kommission für öffentliche Bauten NR; S 27.9.11; N 21.12.11)

Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, bei allen Erneuerungen und Neuerstellungen von Anlagen und Bauten zu eruieren, ob diese energieeffizient und mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Ist dies möglich, prüft er nachweislich die Möglichkeit von Energieplus-Bauten. Damit sollen der Energiekonsum und der fossile Anteil sinken.

Der Bundesrat legt bei allen Bauvorhaben grossen Wert auf nachhaltiges Bauen.

Aufgrund dieser Forderung werden Gebäude erstellt, die über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen.

Bei anstehenden Um- oder Neubauten wird jeweils die maximal mögliche Nutzung erneuerbarer Energie dargelegt, wobei bei Gesamterneuerungen und grösseren Umbauten immer eine vorbildliche energetische Sanierung angestrebt wird.

Bei Umbauten wird der Standard MINERGIE® und bei Neubauten der Standard MINERGIE-P-ECO® angestrebt (vgl. die Minergie-Weisung des Bundesamtes für Bauten und Logistik). Bei den einzelnen Vorhaben werden die für die Energieeffizienz und erneuerbaren Energien notwendigen Kosten jeweils mit den mehrjährigen Einsparungen der Betriebskosten verglichen.

Seit 2012 wird dem Parlament im Rahmen der Immobilienbotschaft EFD aufgezeigt, wie die von der Motion angestrebte Ausrichtung möglich ist. Während die Immobilienbotschaft jeweils einen Überblick über die Thematik enthält, wird in den detaillierteren Projektdokumentationen, welche den zuständigen vorberatenden Kommissionen zur Verfügung gestellt werden, zu jedem einzelnen in der Immobilienbotschaft aufgeführten Projekt die nachhaltige Entwicklung dargestellt und es werden Ausführungen zur erneuerbaren Energie im Sinne der Motion gemacht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

3105

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Preisüberwachung 2012 P 12.3568

Kampf gegen teure Tierarzneimittel (N 28.9.12, Gschwind)

Der Bundesrat hat die Resultate der Studie vom 19. Februar 2013 «Auslandpreisvergleich Nutztiermedikamente» über die Tierarzneimittelpreise in der Schweiz zur Kenntnis genommen (www.preisueberwacher.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Studien & Analysen > 2013), die neben weiteren substanziellen Deregulierungsschritten auch eine einheitliche Tarifstruktur empfiehlt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Kommission für Technologie und Innovation 2012 P 11.3907

Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Zulieferindustrie (N 27.9.12, Fiala)

Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) wird sich in Abstimmung mit ihren Partnerinnen und Partnern auf Bundesebene sowie mit dem Schweizerischen Nationalfonds verstärkt in internationalen Projekten engagieren. Dabei ist insbesondere auf die Lancierung des 8. EU-Forschungsrahmenprogramms «Horizon 2020» sowie die von der Bundesversammlung der Schweizerichen Eidgenossenschaft verabschiedete Totalrevision des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1) zu verweisen. Artikel 24 Absatz 5 FIFG legt neu die Möglichkeit der KTI fest, Kooperationen mit ausländischen Förderorganisationen bei grenzüberschreitenden Innovationsprojekten einzugehen. Die Vollzugsverordnung (Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung vom 29. November 2013; SR 420.11) konkretisiert in Artikel 32 diese Möglichkeit dahingehend, dass die KTI gemeinsame Ausschreibungen von Programmen und Evaluationen von Gesuchen durchführen sowie ausländische Forschungspartnerinnen und -partner für Projekte beiziehen kann.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Staatssekretariat für Wirtschaft 2002 P 01.3644

Bericht über den Handlungsbedarf aus dem Fall Swissair (N 21.6.02, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR)

Die Revision des Bundesgesetzes vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; SR 281.1) ist am 21. Juni 2013 von der Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft verabschiedet worden (BBl 2013 4747); das geänderte Gesetz wird am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Die Revision ist das Ergebnis der Arbeiten, die seinerzeit mit dem Auftrag an eine Expertengruppe als «Groupe de refléxion» begannen, den Revisionsbedarf des SchKG im Lichte der parlamentarischen Vorstösse nach dem Fall Swissair zu prüfen.

3106

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 P 10.3429

Erhebung der Regulierungskosten (S 21.9.10, Fournier)

2010 P 10.3592

Messung der Regulierungskosten (N 1.10.10, Zuppiger)

Der Bundesrat hat in Erfüllung der Postulate den Bericht über die Regulierungskosten am 13. Dezember 2013 verabschiedet (www.seco.admin.ch > Wirtschaftspolitik > Regulierung > Regulierungskosten).

Dieser Bericht umfasst erstmals eine detaillierte Schätzung der Kosten, welche staatliche Regulierungen in den wichtigsten Bereichen für die Unternehmen verursachen. Ausserdem hat der Bundesrat 32 Massnahmen präsentiert, welche die Regulierungskosten verringern, ohne den Nutzen dieser Regulierungen in Frage zu stellen.

Damit soll der Wirtschaftsstandort Schweiz weiter gestärkt und seine Wettbewerbsfähigkeit hoch gehalten werden.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Postulate.

2011 P 10.3971

Mehr Nutzen aus Freihandelsabkommen durch Kreuzkumulation (N 18.3.11, Noser)

Nach Ansicht des Bundesrates könnten die wirtschaftspolitischen Ziele der Schweiz mithilfe der Kreuzkumulation zweifelsohne gefördert werden. Zunächst müssten allerdings die offenen Fragen zur praktischen Anwendung der Kreuzkumulation gelöst werden können. Im Hinblick auf eine mögliche Nutzung des Konzepts der Kreuzkumulation für die wirtschaftspolitischen Ziele der Schweiz unterstützt der Bundesrat die Fortsetzung des Dialogs zu diesen Themen, den die Schweiz zusammen mit den EFTA-Partnern mit den Freihandelspartnern führt.

Der Bericht «Freihandelsabkommen: Chancen, Möglichkeiten und Herausforderungen der Kreuzkumulation von Ursprungsregeln», welcher am 8. März 2013 vom Bundesrat verabschiedet wurde, ist auf der Internetseite des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) zu finden (www.seco.admin.ch >Dokumentation > Publikationen und Formulare > Studien und Berichte > Aussenwirtschaft).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 10.3373

Grüne Wirtschaft: (N 19.9.11, Bourgeois)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat aufzuzeigen, durch welche Massnahmen Produktion und Konsum im Hinblick auf eine effizientere Nutzung der natürlichen Ressourcen verbessert werden können. Es soll dargelegt werden, welche Herausforderungen und welcher Handlungsbedarf sich für den Staat ergeben sowie welche Chancen daraus für die Wirtschaft resultieren könnten.

Der Bundesrat hat den Bericht «Grüne Wirtschaft: Rolle des Staates hinsichtlich einer effizienten Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen» in Erfüllung des Postulats an seiner Sitzung vom 27. Februar 2013 verabschiedet. Der Bericht ist auf folgender Seite abrufbar: www.seco.admin.ch > Aktuell > Medienmitteilungen 2013.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3107

2011 P 11.3710

Wirtschaftliche Zuwanderung. Untersuchung der Ursachen und Einflussfaktoren (N 28.9.11, Girod)

Der Bundesrat wird beauftragt, eine unabhängige wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, die untersucht, welche Faktoren die wirtschaftliche Zuwanderung in die Schweiz beeinflussen und mit welchen Massnahmen diese reduziert werden kann, ohne dabei die bilateralen Verträge mit der EU zu gefährden oder humanitäre Verpflichtungen zu verletzen.

Der Bundesrat teilt die Stossrichtung des Postulats. Er hatte im Jahr 2011 das Bundesamt für Migration (BFM) beauftragt, eine solche Expertise zu veranlassen. Die Studie «Motivation der Zuwanderung aus dem EU25/EFTA Raum in die Schweiz» wurde am 6. Dezember 2013 auf der Internetseite des BFM veröffentlicht (www.bfm.admin.ch > Dokumentation > Berichte > Arbeitsmarkt und FZA > Motivation der Zuwanderung aus dem EU-25/EFTA-Raum in die Schweiz).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3726

Wohnen und Arbeiten wieder näher zusammen bringen (N 30.9.11, Wyss Brigit)

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Postulat den engen inhaltlichen Bezug zum parallel eingereichten Postulat Vischer (11.3702 «Reduktion des Mobilitätszwangs namentlich durch raumplanerische Massnahmen») betont und die Behandlung der verwandten Fragen (Umgang mit und Reduktion der Mobilität) im Rahmen einer Botschaft, z. B. zur Revision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (SR 700), vorgeschlagen. Der Nationalrat hat das Postulat 11.3702 am 23. Dezember 2011 abgelehnt. Folgerichtig ist aus Sicht des Bundesrates, auch das Postulat 11.3726 wegen der engen inhaltlichen Bezüge der beiden Postulate abzuschreiben.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3999

Grenzgängerinnen und Grenzgänger und starker Franken.

Folgen und Begleitmassnahmen (N 21.12.11, Favre Laurent)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, angesichts der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation infolge der Frankenstärke die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Grenzgebiet und die Auswirkungen auf die Lohnentwicklung zu prüfen. Er soll die Stellensituation für einheimische Arbeitskräfte im Grenzgebiet untersuchen und nötigenfalls konkrete Vorschläge formulieren, wie der Arbeitslosigkeit und den potenziellen Fällen von Lohnunterbietung begegnet werden kann.

Der Bundesrat hat den Bericht in Erfüllung des Postulats an seiner Sitzung vom 20. November 2013 verabschiedet. Der Bericht ist auf der Internetseite des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) zu finden (www.seco.admin.ch > Dokumentation > Publikationen und Formulare > Studien und Berichte « Grenzgängerinnen und Grenzgänger und starker Franken. Folgen und Begleitmassnahmen»).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3108

2012 P 12.3495

Einrichten einer Tourismusbank in der Schweiz (S 17.9.12, Baumann)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, bis Ende 2012 in einem Bericht aufzuzeigen, wie in der Schweiz eine Tourismusbank nach österreichischem Vorbild aufgebaut werden könnte.

Der vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 26. Juni 2013 verabschiedete Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates enthält einen Exkurs, der die Möglichkeiten zum Aufbau einer Tourismusbank nach österreichischem Vorbild vertieft darlegt. Der Exkurs basiert weitgehend auf einer vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Zusammenhang mit dem Postulat in Auftrag gegebenen Studie von PricewaterhouseCoopers AG (PWC), welche den Aufbau einer Tourismusbank in der Schweiz nach österreichischem Vorbild geprüft hat. Der Bundesrat beurteilt den Aufbau einer Tourismusbank in der Schweiz als nicht zweckmässig. Die staatlichen Tourismusförderungen in der Schweiz und in Österreich sind im historischen Kontext zu betrachten und nur bedingt miteinander vergleichbar. Die historische und institutionelle Pfadabhängigkeit hat zur Folge, dass der Aufbau einer Tourismusbank in der Schweiz nach österreichischem Vorbild weitreichende und kaum vorhersehbare Auswirkungen auf das gesamte nationale Standortförderungssystem hätte. Die Prüfung eines Aufbaus einer Tourismusbank in der Schweiz nach österreichischem Vorbild liefert aber auch Ansatzpunkte für die Optimierung der Beherbergungsförderung in der Schweiz.

Diese Ansatzpunkte fliessen in das im Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates vom 26. Juni 2013 vorgeschlagene Massnahmenpaket ein.

Der Bericht des Bundesrates und die Studie von PWC sind auf der Internetseite des SECO zu finden (www.seco.admin.ch > Themen > Standortförderung > Tourismuspolitik).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3467

Zweitwohnungs-Initiative. Massnahmen gegen die negativen Folgen für die regionale Wirtschaft (S 25.9.12, Fournier)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, die Folgen der Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» auf die davon betroffenen regionalen Wirtschaften zu untersuchen. Gestützt auf diese Untersuchung und in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen soll er anschliessend rasch prüfen, ob ein Massnahmenpaket zur Unterstützung der betroffenen Sektoren geschnürt werden sollte.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative auf die touristische und regional-wirtschaftliche Entwicklung in den hauptsächlich betroffenen Regionen anhand von zwei sich ergänzenden Gutachten untersuchen lassen. In einem ersten Gutachten des Wirtschaftsforschungsinstituts BAKBASEL werden die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative untersucht, wobei die Effekte auf die regionale Beschäftigungs- und Wertschöpfungsentwicklung im Vordergrund stehen. In einem zweiten Gutachten des Beratungsunternehmens BHP Hanser und Partner AG werden die Auswirkungen auf die Finanzierung von Beherbergungsbetrieben und auf Tourismusinfrastrukturen untersucht sowie Handlungsoptionen für die Tourismusakteure und die Politik 3109

aufgezeigt. Beide Studien untersuchen dabei die Auswirkungen anhand verschiedener Szenarien. Im Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates, den der Bundesrat am 26. Juni 2013 verabschiedet hat, wurde eine Synthese der beiden Studien gemacht.

Der Bundesrat schlägt im erwähnten Bericht ein Massnahmenpaket vor. Erstens soll die Beherbergungsförderung optimiert werden. Zweitens soll ein Impulsprogramm 2016­2019 den infolge der Zweitwohnungsinitiative beschleunigten Strukturwandel im Schweizer Tourismus begleiten und abfedern.

Der Bericht des Bundesrates sowie die beiden Grundlagenstudien von BAKBASEL und BHP Hanser und Partner AG sind auf der Internetseite des SECO zu finden (www.seco.admin.ch > Themen > Standortförderung > Tourismuspolitik).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3371

Folgen der Annahme der Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» (N 28.9.12, Vogler)

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht mögliche Szenarien aufzuzeigen, welche durch die Annahme der Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» in den betroffenen Gemeinden und Regionen eintreffen können und welche Massnahmen angedacht sind, um die wirtschaftlichen Folgen zu mindern bzw. den betroffenen Gebieten neue wirtschaftliche Chancen zu eröffnen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative auf die touristische und regional-wirtschaftliche Entwicklung in den hauptsächlich betroffenen Regionen anhand von zwei sich ergänzenden Gutachten untersuchen lassen. In einem ersten Gutachten des Wirtschaftsforschungsinstituts BAKBASEL werden die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative untersucht, wobei die Effekte auf die regionale Beschäftigungs- und Wertschöpfungsentwicklung im Vordergrund stehen. In einem zweiten Gutachten des Beratungsunternehmens BHP Hanser und Partner AG werden die Auswirkungen auf die Finanzierung von Beherbergungsbetrieben und auf Tourismusinfrastrukturen untersucht sowie Handlungsoptionen für die Tourismusakteure und die Politik aufgezeigt. Beide Studien untersuchen dabei die Auswirkungen anhand verschiedener Szenarien. Im Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates, den der Bundesrat in seiner Sitzung vom 26. Juni 2013 verabschiedet hat, hat der Bundesrat eine Synthese der beiden Studien vorgenommen. Zudem schlägt er im erwähnten Bericht ein Massnahmenpaket vor. Erstens soll die Beherbergungsförderung optimiert werden. Zweitens soll ein Impulsprogramm 2016­2019 den infolge der Zweitwohnungsinitiative beschleunigten Strukturwandel im Schweizer Tourismus begleiten und abfedern.

Der Bericht des Bundesrates sowie die beiden Grundlagenstudien von BAKBASEL und BHP Hanser und Partner AG sind auf der Internetseite des SECO zu finden (www.seco.admin.ch > Themen > Standortförderung > Tourismuspolitik).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3110

2012 M 12.3985

Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates (S 4.12.12, Finanzkommission NR 12.041; N 5.12.12)

2012 M 12.3989

Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates (S 4.12.12, Finanzkommission SR 12.041; N 5.12.12)

Mit den beiden Motionen wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates zu verfassen. Der Bundesrat hat den Bericht in Erfüllung der beiden Motionen an seiner Sitzung vom 26. Juni 2013 verabschiedet. Die Finanzkommissionen des Ständerates und des Nationalrates haben an den Sitzungen vom 19./20. August 2013 bzw. vom 17. Oktober 2013 vom Bericht Kenntnis genommen.

Der Bericht ist auf der Internetseite des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) zu finden (www.seco.admin.ch > Themen > Standortförderung > Tourismuspolitik).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Landwirtschaft 2005 M 04.3301

Umsetzung von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes (N 8.10.04, Glasson; S 15.3.05)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine Verordnung über die Zentralstelle zur Ermittlung von Zuwiderhandlungen zu erlassen und in Kraft zu setzen, entsprechend Artikel 182 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (SR 910.1).

Die Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Deklaration der Herkunft und der Produktionsmethode sowie die Errichtung eines wirksamen Systems gegen Zuwiderhandlungen sind Themen, die in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen aufgenommen wurden, so etwa in der Interpellation Bourgeois 07.3789 «Umsetzung von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes» und zuletzt im Postulat Savary 13.3837 «Konsumenten- und Produzentenschutz».

Die Anliegen der Motion wurden auf mehreren Ebenen umgesetzt. So verfügt der Bundesrat heute über verschiedene Instrumente, die dem Schutz vor betrügerischer oder irreführender Verwendung von Bezeichnungen bei der Lebensmittelkennzeichnung dienen. Auf gesetzlicher Ebene schlägt der Bundesrat mit der Botschaft zum Bundesgesetz vom 25. Mai 2011 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (BBl 2011 5571) vor, weitere Bestimmungen einzuführen, die den Austausch und die Übermittlung von Daten zwischen den zuständigen Behörden von Bund und Kantonen erleichtern. Auch die vom Parlament am 21. Juni 2013 verabschiedete Swissness-Vorlage (BBl 2013 4777 und BBl 2013 4795) enthält genauere Kriterien, um die Herkunft von Produkten und Dienstleistungen ­ namentlich auch von Agrarerzeugnissen ­ zu definieren. Ebenso bestehen heute auf organisatorischer Ebene wirksame Instrumente, welche die Anwendung und Kontrolle der Bestimmungen über die Kennzeichnung von Lebensmitteln gewährleisten. Am 1. Januar 2007 wurde die Bundeseinheit für die Lebensmittelkette errichtet. Sie überwacht den Vollzug der Pflanzengesundheit-, Futtermittel-, Tierseuchen-, Tierschutz- und Lebensmittelgesetzgebung durch die Kantone. Am 1. Januar 2014 wird zudem das 3111

neue Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), welches aus der Vereinigung des Bundesamtes für Veterinärwesen und der Abteilung Lebensmittelsicherheit des Bundesamtes für Gesundheit entstanden ist, seine Tätigkeit aufnehmen. Die neue Organisation erleichtert die Koordination des Vollzugs der Lebensmittelgesetzgebung in den Kantonen sowie die Aufsicht des Bundes im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Die Ausführung und die Kontrolle der im Zusammenhang mit der Deklaration von Lebensmitteln stehenden Gesetzesbestimmungen funktionieren heute.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2008 P 08.3296

Ernährungssicherheit. Welche Massnahmen? (N 3.10.08, Grin)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, die Auswirkungen zu analysieren, die ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) auf unsere Selbstversorgung nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren hätte, und der Erhaltung einer diversifizierten und produktiven Schweizer Landwirtschaft besondere Beachtung zu schenken.

Der Bundesrat hat sich in der Beantwortung verschiedener Vorstösse zu den Auswirkungen eines Freihandelsabkommens mit der EU geäussert (z. B. Interpellation Kunz 08.3098 «Agrarfreihandel mit der EU»). Die Verhandlungen sind seit dem Jahr 2010 blockiert. Die EU macht die Fortschritte in allen Verhandlungsbereichen von Resultaten der Diskussionen über die horizontalen institutionellen Fragen abhängig. Solange die institutionellen Fragen mit der EU nicht geklärt sind, lässt sich jedoch nicht sagen, wann der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft vorlegen kann. Mit der Einführung der Zweckbindung von Zollerträgen in Artikel 19a des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (SR 910.1; BBl 2010 4319) hat das Parlament Mittel für allfällige Begleitmassnahmen vorgesehen.

Am 7. März 2012 hat der Ständerat als Zweitrat die Motion Darbellay (10.3818 «Verhandlungen mit der EU über ein Freihandelsabkommen im Agar- und Lebensmittelbereich stoppen») überwiesen. Damit wurde der Bundesrat aufgefordert, Verhandlungen über den Freihandel in der Landwirtschaft erst nach Abchluss der Doha-Runde der WTO wieder aufzunehmen. Es ist somit wenig wahrscheinlich, dass in den nächsten Jahren mit der EU ein umfassendes Abkommen in der ursprünglichen Form abgeschlossen wird. Bei einem allfälligen neuen Abkommen würde der Bundesrat die detaillierten Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Selbstversorgung im Rahmen der erforderlichen Regulierungsfolgenabschätzung auf Basis von aktuellen Zahlen aufzeigen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 M 08.3443

Förderung des Konsums von Landwirtschaftsprodukten aus der Region (N 3.12.09, Germanier; S 10.3.10; N 14.9.10)

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen des Agrarbudgets finanzielle Mittel vorzusehen sind, mit denen die Spezialkulturen Obst und Gemüse sowie Weinbau gefördert werden und so der Konsum von schweizerischen Produkten aus der Region erhöht wird. Die Mittel sollen im Rahmen der Begleitmassnahmen gewährt werden, die für den Fall eines Freihandelsabkommens mit der Europäi3112

schen Union im Agrarbereich ergriffen werden. Dabei soll es sich um eine ausserordentliche Massnahme handeln, die sich über ein paar Jahre erstreckt; dem Prinzip, dass der Bund Produktion und Absatz nur subsidiär zur Branche fördert, muss also nicht Rechnung getragen werden. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel müssen genügend hoch sein, damit zusammen mit den Branchenorganisationen und dem Handel landesweite Kampagnen durchgeführt werden können, mit denen die Bevölkerung auf die Vorzüge von regionalen Produkten sensibilisiert wird (kurze Transportwege, authentische, gesunde und schmackhafte Produkte, Vermittlung kultureller Werte).

Der Motionstext wurde im Ständerat dahingehend angepasst, dass die Motion ein Auftrag an den Bundesrat ist, beim nächsten Zahlungsrahmen den Mittelfluss etwas mehr so zu steuern, dass die Förderung des Absatzes von regionalen Produkten noch verbessert wird. Der Ständerat wollte dem Bundesrat explizit nicht vorschreiben, welche Massnahmen dazu geeignet sind. Ausserdem sollte nicht mit einer Einzelmassnahme das Agrarbudget erhöht, sondern die Weichenstellung für das künftige Rahmenbudget richtig vorgenommen werden. Der Nationalrat hat dieser Änderung in der zweiten Lesung zugestimmt. Er geht mit dem Ständerat einig, dass der Bundesrat nicht verpflichtet werden soll, die von der Motion genannten Massnahmen umzusetzen. Vielmehr sollen diese vor dem Hintergrund der bundesrätlichen Qualitätsstrategie geprüft werden. Im Übrigen sollen zur Umsetzung derjenigen Projekte, welche der Bundesrat als effizient und geeignet erachtet, nicht neue Mittel gesprochen werden, sondern es soll auf Mittel aus dem bestehenden Agrarbudget zurückgegriffen werden. Diese Vorgabe hat der Bundesrat im Rahmen der Agrarpolitik 2014­2017 umgesetzt. Der Kredit «Absatzförderung» (A2310.0145) soll bis 2017 schrittweise auf 70 Millionen Franken erhöht werden. Das entspricht gegenüber der Rechnung 2008 einer Erhöhung um 16 Millionen Franken.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 10.4029

Koexistenz zwischen GUB/GGA und etablierten lokalen Herkunftsbezeichnungen zulassen (N 18.3.11, Hassler)

Mit dem Postulat wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie die Koexistenz zwischen geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) oder geschützten geografischen Angaben (GGA) von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und lokalen geografischen Namen für ähnliche Erzeugnisse geregelt werden soll. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, nach Lösungen für das aufgeworfene Problem zu suchen, um eine Koexistenz zwischen GUB bzw. GGA und etablierten Bezeichnungen zu ermöglichen und hat die Annahme des Postulats beantragt.

Der Bundesrat hat den Bericht, welcher in Erfüllung des Postulats verfasst wurde, am 31. Oktober 2012 verabschiedet (www.blw.admin.ch > Dokumentation > Berichte). Im Bericht wurden der rechtliche Rahmen und dessen bisherige Auslegung geschildert sowie mögliche Ansätze für eine Koexistenz zwischen GUB bzw.

GGA und etablierten lokalen Bezeichnungen geprüft. Dabei wurden die verschiedenen Verankerungsmöglichkeiten und die Suche nach entsprechenden Kriterien vertieft. Formell wird zwar dem Status quo Vorzug gegeben, ohne jedoch die Koexistenz auszuschliessen. Denn eine Koexistenz ist aufgrund des Gesetzes oder der GUB/GGA-Verordnung vom 28. Mai 1997 (SR 910.12) nicht verboten. Zudem ist die Koexistenz aus der heutigen Rechtsprechung, wie sie im Arbeitspapier der 3113

Vollzugsorgane (keine Vollzugshilfe, sondern ein internes Dokument der Kantonschemiker) verworfen wird, nicht kategorisch auszuschliessen. Werden die Kriterien formell und generell festgelegt, besteht das Risiko, dass das Schutzsystem geöffnet oder geschwächt und jegliche Einzelfallbetrachtung verunmöglicht wird. Eine Koexistenz sollte nur dann möglich sein, wenn sich das Erzeugnis mit der lokalen Bezeichnung vom entsprechenden Erzeugnis mit der GUB oder GGA tatsächlich unterscheidet, diese Bezeichnung schon langjährig und rechtmässig gebraucht wurde sowie jegliche Täuschungsgefahr ausgeschlossen werden kann.

Mit diesem Bericht konnte demzufolge ein wertvoller Überblick dieser komplexen Problematik geschaffen werden (www.blw.admin.ch > Dokumentation > Berichte).

Dieser Bericht ist zudem ein nützliches Instrument für die Vollzugsorgane und Gerichte.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3537

Bericht zur Situation der Frauen in der Landwirtschaft (N 30.9.11, Graf Maya)

Im Rahmen der Evaluation der Agrarpolitik führte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zusammen mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon im Jahr 2012, zehn Jahre nach der ersten Untersuchung, erneut eine repräsentative Studie über die Frauen in der Schweizer Landwirtschaft durch.

Darin wurden u.a. die im Postulat aufgeworfenen Fragen behandelt. Die Untersuchung umfasste eine schriftliche Befragung von 820 Frauen in der Schweizer Landwirtschaft und vier Gruppendiskussionen mit rund dreissig Bäuerinnen. Die ausführlichen Ergebnisse wurden, wie vom Bundesrat im Postulat angekündigt, im Agrarbericht 2012 veröffentlicht.

Die Bedeutung der Frauen in der Schweizer Landwirtschaft war und ist gross und vielfältig. So hat etwa die Erwerbstätigkeit der Frauen in den letzten zehn Jahren zugenommen. In der Landwirtschaft nehmen die Frauen vermehrt als Selbstständigerwerbende verschiedene Aufgaben im Bereich der Direktvermarktung oder dem Agrotourismus wahr. Beinahe die Hälfte der Frauen geht einer ausserbetrieblichen Tätigkeit nach. Insbesondere die jüngeren Frauen verfügen heute über eine gute Berufsausbildung und arbeiten meist in einem Teilzeitpensum in ihrem erlernten Beruf. Die grosse Mehrheit der Frauen in der Landwirtschaft hat auf einen Hof eingeheiratet; wenige führen selbstständig einen Landwirtschaftsbetrieb. In der Befragung geben zwar die meisten Frauen an, Miteigentümerin und Mitbewirtschafterin des Betriebs zu sein. In den Gruppendiskussionen wurde aber klar, dass sie sich dabei auf ihr finanzielles Engagement im Betrieb und ihre langjährige Mitarbeit berufen und häufig kein Grundbucheintrag vorliegt, der sie als Miteigentümerin ausweist: Sie sind sich der rechtlichen Stellung auf dem Betrieb wenig bewusst.

Rund achtzig Prozent der Frauen bauen insbesondere durch eine ausserbetriebliche Erwerbstätigkeit, das selbstständige Führen eines Betriebszweigs oder die entlöhnte Arbeit auf dem Betrieb eine eigene soziale Absicherung auf (erste, zweite bzw.

dritte Säule). Diese dürfte jedoch oft bescheiden ausfallen. Als Familienmitglieder leisten sie unentgeltliche Arbeit auf dem Betrieb. Sie haben denselben Status wie Nichterwerbstätige. Dennoch machen sich die meistens verheirateten Frauen wenig Sorgen über ihre soziale Absicherung. Dies obwohl die Landwirtschaft abhängig ist von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die von den einzelnen 3114

Bauernfamilien nicht beeinflusst werden können. Frauen in der Landwirtschaft sind jedoch von der Agrarpolitik, vom Zeitdruck und der Arbeitsbeanspruchung besonders betroffen und fühlen sich dadurch belastet. In der Studie positiv hervorgehoben wurde, dass ein Landwirtschaftsbetrieb viele Gestaltungsmöglichkeiten und die räumliche Einheit von Arbeiten und Wohnen bietet.

Die Studie diente ebenfalls als Grundlage für die Umsetzung einer Empfehlung des Ausschusses «Committee on the Elimination of Discrimination against Women» (CEDAW) aus dem Jahr 2009 über die Situation der Frauen in der Schweizer Landwirtschaft (Uno/Cedaw/C/CHE/CO/3 § 39­40, «Die Frauen im ländlichen Raum»).

Die Schweiz wird in ihrem periodischen Bericht 2014 an die CEDAW die Studie vorstellen. Diese ist Teil des «CEDAW-Aktionsplanes» der Bundesverwaltung, der vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) geleitet wird.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3896

Agrarfreihandel mit der EU. Auswirkungen auf Konsumentinnen und Konsumenten und Standort (N 23.12.11, Leutenegger Oberholzer)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht die volkswirtschaftlichen Folgen eines Agrarfreihandelsabkommens der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) darzulegen. Dabei sind insbesondere auch die Auswirkungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten, auf das Preisniveau in der Schweiz, auf die Beschäftigung vor allem im ersten und zweiten Sektor sowie auf den Werkplatz Schweiz aufzuzeigen. Die Verhandlungen mit der EU sind seit 2010 blockiert. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die EU Fortschritte in allen vier Verhandlungsbereichen (Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit, öffentliche Gesundheit) von einer Lösung bei den horizontalen institutionellen Fragen abhängig macht. Der Bundesrat hat am 14. März 2008 in Erfüllung des Postulats Frick 06.3401 («EU Agrarfreihandel. Klarheit schaffen vor der Aufnahme von Verhandlungen») die Auswirkungen des Freihandelsabkommens im Agrar- und Lebensmittelbereich auf die Landwirtschaft und die vor- und nachgelagerten Bereiche aufgezeigt (https://biblio.parlament.ch/e-docs/148504.pdf). Darin sind auch die Auswirkungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten und den Wirtschaftsstandort Schweiz aufgezeigt.

In der Schweiz wurden die Verhandlungen mit der EU im Bereich der Agrarmarktöffnung durch zahlreiche parlamentarische Vorstösse in Frage gestellt. Am 7. März 2012 hat der Ständerat als Zweitrat die Motion Darbellay (10.3818 «Verhandlungen mit der EU über ein Freihandelsabkommen im Agar- und Lebensmittelbereich stoppen») überwiesen. Damit wurde der Bundesrat aufgefordert, die Verhandlungen über den Freihandel in der Landwirtschaft erst nach Abschluss der Doha-Runde der WTO wieder aufzunehmen. Es scheint somit wenig wahrscheinlich, dass in den nächsten Jahren mit der EU ein umfassendes Abkommen in der ursprünglichen Form im Bereich Landwirtschaft abgeschlossen wird. Die Erstellung eines weiteren Berichts macht zum jetzigen Zeitpunkt daher wenig Sinn. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass für einen zukünftigen Abschluss eines Abkommens im Agrar- und Lebensmittelbereich die Auswirkungen auf die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Wirtschaftsstandort Schweiz analysiert und neu3115

berechnet werden müssten. Er sieht vor, bei einem allfälligen Abkommen die detaillierten Auswirkungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten, auf das Preisniveau in der Schweiz und auf die Beschäftigung im Rahmen der erforderlichen Regulierungsfolgenabschätzung auf Basis von aktuellen Zahlen darzulegen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 M 11.3066

Nachhaltige Milchproduktion (S 19.9.11, Büttiker; N 13.3.12)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik Massnahmen vorzuschlagen, damit die Milchproduktion der Schweizer Landwirtschaft stärker an die betriebseigene Raufutterfläche gebunden wird. Damit sollen zwei Ziele verfolgt werden. Einerseits soll die Milchproduktion stärker auf den einheimischen Ressourcen basieren und andererseits soll ein Beitrag zur Verhinderung von strukturellen Überschüssen bei der Milch geleistet werden.

Der Bundesrat hat das Anliegen im Rahmen der Agrarpolitik 2014­2017 mit den Artikeln 70 und 71 sowie Anhang 5 der Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 2013 (SR 910.13) umgesetzt. Mit der Einführung von Beiträgen für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion im Rahmen der Produktionssystembeiträge auf den 1. Januar 2014 wird die inländische Milchproduktion stärker auf die Verwendung von inländischem Wiesen- und Weidefutter ausgerichtet. Im Talgebiet muss 75 Prozent und im Berggebiet 85 Prozent Wiesen- und Weidefutter eingesetzt werden. Der Kraftfuttereinsatz wird in diesem Programm auf maximal 10 Prozent in der Jahresration der Rindergrossvieheinheiten auf dem Betrieb beschränkt. Weil die Beiträge nach Hektaren Grünflächen je Betrieb und nur bei Erfüllung eines Mindesttierbesatzes ausgerichtet werden, besteht der Anreiz, möglichst viel betriebseigenes Futter einzusetzen. Modellrechnungen von Agroscope prognostizieren, dass mit der Agrarpolitik 2014­2017 die Milchproduktion stärker auf die betriebseigene Futterbasis ausgerichtet und der Milchmarkt entlastet wird.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 12.3559

Eine Mutterkuh soll einer Grossvieheinheit entsprechen (N 28.9.12, Hassler)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob der GVE-Ansatz (Grossvieheinheit-Ansatz) für Mutterkühe analog dem der gemolkenen Kühe auf eine Grossvieheinheit (GVE) pro Mutterkuh heraufgesetzt werden kann. Identische Tiere würden je nach Betriebsrichtung mit 1 GVE (Milchkühe) oder 0,8 GVE (Mutterkühe) bewertet und entsprechend unterschiedlich mit den Tierwohlbeiträgen gefördert. Für die Einhaltung des RAUS-Programms (regelmässiger Auslauf im Freien) und des BTS-Programms (besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) entstehen pro Mutterkuh gleich hohe Kosten wie für gemolkene Kühe. Die Abmessungen für Fress-, Liege- und Laufhofflächen sind identisch.

Der Bundesrat hat das Anliegen im Rahmen der Agrarpolitik 2014­2017 mit der Änderung vom 23. Oktober 2013 des Anhangs der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 910.91; AS 2013 3901) umgesetzt. Ab 1. Januar 2014 werden sowohl Milch- wie auch Mutterkühe mit 1 GVE bewertet.

Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die erbrachten Leistungen und 3116

Zusatzaufwände zwischen den verschieden Kühen nicht signifikant unterschiedlich sind.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 M 11.3698

Regelmässige Auszahlung von Direktzahlungen (N 11.6.12, von Siebenthal; S 13.3.13)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Kantone pro Jahr mehrere Akontozahlungen für Direktzahlungen leisten können. Die Zahlungen müssten den Kantonen vom Bund vorfinanziert werden. Mit einer Ausrichtung der Direktzahlungen in drei oder vier Raten könnte man den Liquiditätsproblemen in der Landwirtschaft aktiv entgegenwirken und die laufend erbrachten Leistungen zugunsten der Allgemeinheit gerechter abgelten.

Der Bundesrat hat das Anliegen im Rahmen der Agrarpolitik 2014­2017 mit Artikel 109 der Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 2013 (SR 910.13) erfüllt. Die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter erhalten die Direktzahlungen ab 2014 neu in drei statt wie bisher in zwei Raten pro Jahr. Die Kantone richten bis Mitte Jahr maximal 50 Prozent des Gesamtbetrags oder des Vorjahresbetrags als Akontozahlung aus. Ausgenommen davon ist der Sömmerungsbeitrag. Bis am 10. November des Beitragsjahres zahlt der Kanton alle Direktzahlungen mit Ausnahme des Sömmerungsbeitrags und des Übergangsbeitrags aus. Bis am 20. Dezember des Beitragsjahres zahlt er die Beiträge für die Sömmerung und den Übergangsbeitrag aus.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation 2011 P 09.3930

Gleichstellung. Mehr Frauen in technischen, mathematischen und naturwissenschaftlichen Berufen (N.14.4.11, Kiener Nellen)

Der Bundesrat hat am 1. November 2010 den Bericht «Mangel an MINT-Fachkräften in der Schweiz» verabschiedet (www.sbfi.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Universitäten), der in Erfüllung verschiedener Vorstösse erarbeitet wurde und der auch das Anliegen dieses Postulats aufnimmt, wie in der Stellungnahme des Bundesrates vom 11. November 2009 bereits angekündigt.

Der Bericht zeigt auf, dass der Entscheid, ob jemand eine Ausbildung im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik (MINT) anstrebt, am häufigsten in den obligatorischen Schuljahren gefällt wird. Die Bildungseinrichtungen für diese Schulstufe liegen in der Hoheit der Kantone. Der Bundesrat begrüsste das grosse, schon bestehende Engagement breiter Kreise in der Bekämpfung des Fachkräftemangels und für die Erhöhung des Frauenanteils im MINT-Bereich. Er empfahl eine kontinuierliche Förderung des Technikverständnisses und des Interesses für MINT-Fächer auf Vorschul-, Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe I sowie die konsequente Weiterführung entsprechender Massnahmen. Er empfahl auch eine Verbesserung des Übergangs von der Sekundarstufe II in die Tertiärstufe, eine Sensibilisierung des Lehrpersonals für eine stufen- und gendergerechte Vermittlung des Wissens in MINT-Fächern und eine Prüfung weiterer Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit.

3117

Bund und Kantone haben sich in der Erklärung 2011 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz für eine verstärkte Zusammenarbeit in diesem Bereich ausgesprochen. In der vom Parlament gutgeheissenen Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013­2016 (BBl 2012 3099) sind geeignete Massnahmen zur Erreichung der Ziele sowie die dafür erforderlichen Mittel enthalten. Auf dieser Grundlage hat der Bund die Akademien der Wissenschaften mit der Koordination der zahlreichen öffentlichen und privaten Initiativen zur MINT-Nachwuchsförderung und mit der gezielten Stärkung von vielversprechenden Fördermassnahmen Dritter betraut. Zudem soll das Fachwissen zu Einflussfaktoren der Berufs- und Studienwahl im MINT-Bereich vertieft werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3188

Wo bleibt die Berufsbildung im Masterplan Cleantech?

(N 17.6.11, Müri)

Der Bundesrat hat am 15. Mai 2013 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Cleantech in der beruflichen Grundbildung» verabschiedet (www.sbfi.admin.ch > Themen > Berufsbildung > Berufliche Grundbildung > Cleantech > Berichte). Der Bericht basiert auf einer Analyse von über 200 Bildungsplänen und einer Befragung von Verbänden und Betrieben durch Experten im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Diese Untersuchung ergab, dass Cleantech-Kompetenzen in allen Bildungsplänen enthalten sind, dass aber dennoch ein erhebliches Optimierungspotenzial besteht. Themen wie Abfallverwertung, erneuerbare Energien, Energieeffizienz und erneuerbare Materialien könnten in vielen Berufen noch vermehrt und konkreter integriert werden, als dies bis anhin der Fall ist.

Der Bundesrat kam aufgrund dieser Analyse zum Schluss, dass keine zusätzlichen politischen Massnahmen erforderlich sind, dass die Erkenntnisse aber auf fachlicher Ebene umgesetzt werden sollen. Er empfahl, Cleantech-Kompetenzen im ganzen Bildungssystem stufengerecht zu berücksichtigen, namentlich auch in der fachlichen Aus- und Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen. Den Organisationen der Arbeitswelt empfahl er, bei künftigen Berufsrevisionen die Erkenntnisse der Untersuchung zu beachten. Das SBFI hat dafür die Ergebnisse berufsspezifisch aufbereitet und den Verbänden und Kommissionen zur Verfügung gestellt. Neue staatliche Auflagen sind mit diesen Arbeitsgrundlagen nicht verbunden.

Der Bund unterstützt zudem die Neu- und Weiterentwicklung von Angeboten der höheren Berufsbildung gerade auch im Cleantech-Bereich. Diese Angebote (eidgenössische Berufsprüfungen, höhere Fachprüfungen, höhere Fachschulen) zeichnen sich durch hohe Flexibilität aus und lassen sich rasch an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und an neue Anforderungen anpassen. Der Bundesrat hat zudem am 15. Mai 2013 die Botschaft über das neue Weiterbildungsgesetz ans Parlament verabschiedet (BBl 2013 3729). Darin werden die Grundsätze für alle Weiterbildungen verankert, die von der öffentlichen Hand aufgrund von Spezialgesetzen gefördert werden, z. B. aufgrund des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (SR 730.0), des CO2-Gesetzes vom 23. Dezember 2011 (SR 641.71) oder des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01).

3118

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 10.3738

Mehr Ausbildungsplätze für Jugendliche mit schwachem Schulrucksack (N 19.9.11, Ingold)

2011 P 11.4007

Förderung leistungsstarker Jugendlicher in der Berufsbildung (N 21.12.11, Müri)

2012 P 11.3483

Demografische Entwicklung und Auswirkung auf die duale Berufsbildung (N 11.6.12, Jositsch)

2013 P 13.3311

Die zweijährige Lehre aufwerten (N 21.6.13, Schilliger)

Der Bundesrat hat am 29. November 2013 in Erfüllung dieser vier Postulate den Bericht «Gezielte Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen an der Nahtstelle I und in der Berufsbildung» verabschiedet (www.sbfi.admin.ch > Themen > Berufsbildung > Dokumente). Der Bericht legt die Angebote und Massnahmen am Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung und während der Ausbildungszeit dar: einerseits das Unterstützungsinstrumentarium, das Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt zugunsten von Jugendlichen mit schulischen, sozialen oder sprachlichen Schwierigkeiten aufgebaut haben, namentlich die zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest, aber auch Ausbildungsmöglichkeiten ohne eidgenössischen Abschluss, sowie andererseits Fördermassnahmen, die sich gezielt an Jugendliche mit hohem Leistungspotenzial richten, darunter die Berufsmaturität und die Angebote der höheren Berufsbildung. Zudem wird aufgezeigt, welche Beobachtungsinstrumente zur Verfügung stehen, um Ungleichgewichte ­ beispielsweise aufgrund demografischer Entwicklungen ­ frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.

Der Bundesrat kam zum Schluss, dass sich die Massnahmen bewährt haben. Sie sollen weitergeführt, noch besser bekannt gemacht und regelmässig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Er empfahl, den Blickwinkel verstärkt auf die Förderung von Jugendlichen mit hohem Leistungspotenzial zu richten, nachdem der Fokus in den letzten Jahren eher auf Integrationsmassnahmen im niederschwelligen Bereich gelegen hatte. Gefördert werden sollen vermehrt auch praktische Kenntnisse und Fähigkeiten. Gestärkt werden sollen insbesondere die Berufsmaturität und die Angebote der höheren Berufsbildung sowie ­ angesichts der zunehmenden Internationalisierung auf dem Arbeitsmarkt ­ interkulturelle Kompetenzen und sprachliche Fähigkeiten.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der vier Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 M 11.3798

Anerkennung des Kantons Basel-Landschaft als Universitätskanton (S 19.12.11, Janiak; N 30.05.12)

Mit der Motion wurde der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Kanton Basel-Landschaft als Universitätskanton anerkannt werden kann. Seitens des Bundes wurde entschieden, dass die Anpassung der geltenden rechtlichen Bestimmungen erst vorgenommen werden kann, wenn sich die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) dazu geäussert hat, wie sie die Frage

3119

des Stimmrechts von einem möglichen Universitätskanton Basel-Landschaft regeln will.

Die Frage von Stimmrecht und Einsitznahme im Hochschulrat war auch in der Diskussion um die neue interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) gemäss des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes vom 30. September 2011 (HFKG; BBl 2011 7455) von zentralem Interesse. Die SUK beschloss deshalb am 27. September 2012, den Ergebnissen der Vernehmlassung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zum Hochschulkonkordat Ende 2012 nicht vorzugreifen, sondern das Thema erst in Kenntnis dieser Rückmeldungen im Frühling 2013 wieder aufzunehmen.

In der Vernehmlassung zum Hochschulkonkordat schlug die EDK in Artikel 6 Absatz 3 des Hochschulkonkordats vor, dass die «zehn Erziehungsdirektorinnen oder Erziehungsdirektoren der Universitätskantone, welche dem Interkantonalen Konkordat über universitäre Koordination vom 9. Dezember 1999 beigetreten sind», Einsitz im Hochschulrat haben. Der Kanton Basel-Landschaft würde somit keinen garantierten Sitz im Hochschulrat erhalten. In der Vernehmlassung fand dieser Vorschlag eine grossmehrheitliche Zustimmung. Als Minderheit sprachen sich die vier Nordwestschweizer Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn dezidiert dagegen aus, dass das Konkordat sich in dieser Frage am bisherigen Universitätskonkordat orientiert. Nach einer intensiven Auswertungsphase entschied die EDK im Frühling 2013, dass das Konkordat in diesem Punkt nicht angepasst wird. Dieser Text wurde von der Plenarversammlung der EDK am 20. Juni 2013 mit 23 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme und bei einer Enthaltung verabschiedet und in die kantonalen Ratifikationsverfahren gegeben.

Die verabschiedete Fassung des Hochschulkonkordats garantiert dem Kanton BaselLandschaft keinen Sitz im Hochschulrat. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone haben ihre Beschlüsse zum Hochschulkonkordat in voller Kenntnis der Statusfrage des Kantons Basel-Landschaft gefällt. Es kann somit eindeutig davon ausgegangen werden, dass der verabschiedete Konkordatstext den Willen der Kantone zu diesem Thema wiedergibt und dass damit eine Anerkennung des Kantons Basel-Landschaft als Universitätskanton in den heute geltenden Erlassen gegen den Willen der Mehrheit
der Kantone verstiesse.

In Anbetracht der oben genannten Gründe ist eine Revision der geltenden gesetzlichen Rechtsgrundlagen zum Zeitpunkt der laufenden Ratifizierung des neuen Hochschulkonkordats politisch nicht sinnvoll und praktisch unmöglich. Gleichzeitig wäre das neue Konkordat, das ausdrücklich von zehn Kantonen spricht, schon zu Beginn des Ratifizierungsverfahrens anpassungsbedürftig und nicht mehr aktuell.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

3120

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr 2010 P 10.3713

Grundlagen der Preisdifferenzierung im öffentlichen Verkehr (S 16.12.10, Bieri)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat eingeladen, einen Bericht über mögliche Verbesserungen betreffend Kosten- und Nutzen-Transparenz im Preissystem des öffentlichen Verkehrs (Personenverkehr) zu erarbeiten. Dabei sei insbesondere die Einführung eines E-Ticketing-Systems zu untersuchen. Das Bundesamt für Verkehr hat als Fachamt den entsprechenden Bericht erarbeitet und auch die aktuellen Entwicklungen im Ausland dargestellt. Es hat im Herbst 2012 eine Anhörung bei den SBB und beim Verband öffentlicher Verkehr durchgeführt. Der Berichtsentwurf wurde gestützt auf die Stellungnahmen ergänzt und mit der anstehenden Entwicklung im Bereich E-Ticketing-Systeme aktualisiert.

Der Bericht legt die rechtlichen Grundlagen, die Zuständigkeiten im Tarifsystem sowie die Entwicklungen, die Stärken und Schwächen des schweizerischen Tarifsystems dar. Er stellt das derzeitige Projekt «Zukünftiges Preissystem öV Schweiz» dar und zeigt die Situation bezüglich elektronischem Ticketing in der Schweiz und im Ausland auf. Der Bericht schliesst mit einer Einschätzung des Bundesrates zur aktuellen Entwicklung der Preissysteme im schweizerischen öffentlichen Verkehr: Die derzeitigen koordinierten Arbeiten der Transportunternehmungen gehen aus Sicht des Bundesrats in die richtige Richtung. Per 1. Juli 2013 wurden mit Artikel 15 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 2009 (PBG; SR 745.1, AS 2012 5619) andere preisrelevante Kriterien für die Tarifbildung eingeführt. Die Systeme werden modernisiert, der freie Zugang wird beibehalten und sogar ausgebaut. Den Kundinnen und Kunden werden neue Nutzungsmöglichkeiten geboten. Einzig die Preisberechnung wird nicht transparenter. Langfristig ist jedoch in diesem Bereich eine grössere Transparenz anzustreben. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung, das schrittweise Vorgehen und die einzelnen Zwischenentscheide mit Interesse. Die Entwicklung und die einzelnen Teilprojekte werden vom Bundesamt für Verkehr begleitet. Neben der Machbarkeit sind dabei auch die Marktakzeptanz und die politischen Auswirkungen zu beachten. Da die Projekte insgesamt kosten- und ressourcenintensiv sind, ist eine enge Begleitung durch die öffentliche Hand weiterhin zwingend.

Der Bundesrat hat den Bericht «Grundlagen der Preisdifferenzierung im öffentlichen Verkehr» am 27. März 2013 gutgeheissen. Das UVEK
wurde ermächtigt, den Bericht zu veröffentlichen. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.bav.admin.ch > Dokumentation > Fachinformationen > Berichte > Diverses.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung .

3121

2011 P 10.3893

Genügende Kapazitäten bei der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels (N 11.4.11, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR)

Die eidgenössischen Räte haben 2009 das Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG; SR 742.140.2) verabschiedet. Das Gesetz ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. Damit werden verschiedene Massnahmen im Zu- und Ablauf nördlich und südlich des GotthardBasistunnels im Umfang von ca. 700 Millionen Franken realisiert. Dank eines neuen Unterhaltskonzepts für den Gotthard- und den Ceneri-Basistunnel beträgt die Kapazität der NEAT 260 Gütertrassen pro Tag. Um diese Kapazität auf dem gesamten Korridor Basel-Chiasso nutzen zu können, erfolgt eine Leistungssteigerung auf der Zufahrt zum Gotthard-Basistunnel mittels Verkürzung der Zugfolgezeiten. Dank der rascheren Abfolge der Züge kann der vorgesehene dichte Personenfern- und Regionalverkehr neben dem ebenso dichten Güterverkehr abgewickelt werden.

Auf der Strecke Richtung Mailand via Luino werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die maximale Güterzuglänge um 100 Meter auf 700 Meter erhöht werden kann. Somit wird mit dem ZEBG auf dieser Strecke eine deutliche Produktivitätssteigerung möglich. Auf der Luino-Linie werden zusätzliche Trassen geschaffen, um mit dem für die Terminals nordwestlich Mailands prognostizierten Verkehrswachstum Schritt halten zu können.

Im Rahmen des ZEB sind die Inbetriebnahmetermine der einzelnen Projekte auf den Zulaufstrecken der NEAT auf eine Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels im Jahr 2016 ausgerichtet. Damit kann sichergestellt werden, dass die erforderlichen Kapazitäten rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Am 20. Juni 2013 hat die Bundesversammlung den Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur(FABI) verabschiedet. Mit FABI wird das «Strategische Entwicklungsprogramm für die Bahninfrastruktur» (STEP) vorgeschlagen. STEP, das in Ausbauschritten realisiert werden soll, beinhaltet auch Massnahmen für den Güterverkehr.

Mit dem ZEBG und STEP wird die Infrastruktur so erweitert, dass genügend Kapazität für die Verlagerung angeboten werden kann.

Mit diesen Massnahmen sowie den Ausführungen im Bericht vom 16. Dezember 2011 über die Verkehrsverlagerung «Verlagerungsbericht Juli 2009­Juni 2011» (Ziff. 6.2.3, 7.5.3 und 7.5.6) erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3490

Rollende Landstrasse. Verbesserungsmöglichkeiten (S 22.9.11, Savary)

Der Bundesrat hat im Bericht über die Verkehrsverlagerung vom 16. Dezember 2011 (Ziff. 6.4.3) das Anliegen des Postulats behandelt. Es wurde vertieft geprüft, inwiefern mit innovativem Rollmaterial und innovativen Angeboten neue Verlagerungspotenziale erschlossen werden können. Beispiele für solche innovativen Angebote sind die technischen und logistischen Konzepte der Unternehmen «CargoBeamer» und «Modalohr», die gegenüber dem herkömmlichen kombinierten Verkehr alternative Umschlagsformen einsetzen. Der Bund ist mit den Anbietern dieser Produkte im Gespräch. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass mit Innovationen keine zusätzlichen Verlagerungspotenziale in nennenswertem Ausmass erschlossen wer3122

den können. Massenmengen werden standardisiert befördert, wofür vor allem der bestehende unbemannte kombinierte Verkehr standardisierte Lösungen anbietet. In diesem Sinne könnten die Angebote von «Modalohr» oder «CargoBeamer» als Ergänzungsmassnahmen betrachtet werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung .

2011 M 11.3442

Verzicht auf unsinnige Sparmassnahme gegen Behinderte und Betragte (N 30.9.11 Kiener Nellen; S 21.12.11)

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom Juni 2011 ausgeführt, den Auftrag der Motion im Rahmen der Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) zu behandeln. Die FABI-Vorlage hat der Bundesrat am 18. Januar 2012 verabschiedet (BBl 2012 1577). In Ziffer 6.4.1.1.4 dieser Botschaft wird das Anliegen der Motion wie folgt behandelt: «Es wurde geprüft, wie die Finanzhilfen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz vom 13. Dezember 2002 (BehiG) neu über den BIF finanziert werden könnten: Die BehiG-Mittel müssten im selben Zahlungsrahmen wie bisher und mit eigenem Voranschlagskredit geführt werden; im BIF müssten sie als eigene Kreditrubrik aufgeführt werden. Im speziellen Fall der spezifischen BehiG-Massnahmen sollte überdies die Finanzierung von Publikumsanlagen nicht alleine durch die Kantone erfolgen. Der Bund will deshalb die Mittel aus dem Zahlungsrahmen des BehiG bis zum Ende der BehiG-Anpassungsfrist (31. Dezember 2023) weiterhin sowohl für Anpassungen an Publikumsanlagen als auch beim Rollmaterial einsetzen. Dem Anliegen der Motion 11.3442 Kiener Nellen vom 14. April 2011 wird damit entsprochen, ohne dass die BehiG-Finanzhilfen für diese Schlussphase über den BIF ausgerichtet werden.» Die FABI-Vorlage wurde in der Folge im Ständerat und im Nationalrat beraten und in einzelnen Punkten verändert. Nicht die Kantone, sondern der Bund wird die Finanzierung der Publikumsanlagen tragen. Die Kantone beteiligen sich stattdessen mit einem jährlichen Beitrag an den neuen Bahninfrastrukturfonds. Dies hat indes keinen direkten Einfluss auf die Umsetzung der baulichen Massnahmen für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrs. Die Finanzhilfen des Bundes aus dem Zahlungsrahmen gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BehiG; SR 151.3) werden weiterhin für Publikumsanlagen und Rollmaterial eingesetzt. Der Endtermin der Frist für die Anpassung von bestehenden Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs bleibt der 31. Dezember 2023. Dieser Termin wird nicht verlängert. Dies war im Parlament unbestritten.

Das Parlament hat die FABI-Vorlage in der Sommersession 2013 verabschiedet. Die BehiG-Mittel des Bundes werden weder mit der FABI-Vorlage noch mit einem anderen Beschluss reduziert. Daher ergibt sich keine Notwendigkeit, die Anpassungsfrist für die Massnahmen zur Behindertengleichstellung zu verlängern.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

3123

Bundesamt für Energie 2009 M 08.3138

Hochspannungsleitungen (S 12.6.08, Fournier; N 4.6.09)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, Kriterien für die Verkabelung von Hochspannungsleitungen festzulegen. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat ein Bewertungsschema für Übertragungsleitungen erarbeitet, das anhand klarer Kriterien die objektive und transparente Beurteilung von mindestens zwei Korridorvarianten für Freileitungen und unterirdisch verlegte Leitungen ab 220 kV (50 Hz) und 132 kV (16,7 Hz) erlauben soll. Das Schema besteht aus vier gleichwertigen Pfeilern: «Raumentwicklung», «Umweltschonung», «technische Aspekte» und «Wirtschaftlichkeit». Es wird im Sachplanverfahren durch eine vom BFE geleitete Begleitgruppe angewendet, in der das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), das Bundesamt für Umwelt (BAFU), allenfalls weitere Bundesämter, die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom), das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI), die betroffenen Kantone, gesamtschweizerisch tätige Umweltschutzorganisationen und die Gesuchstellerin vertreten sind. In enger Zusammenarbeit mit dem BAFU, dem ARE und dem Fachsekretariat der ElCom hat das BFE zudem ein «Handbuch zum Bewertungsschema Übertragungsleitungen» erarbeitet (www.bfe.admin.ch > Themen > Stromversorgung > Stromnetze). Dieses erläutert, welche Unterlagen in welchem Detailierungsgrad für einen Variantenvergleich notwendig sind und wie die qualitativen Kriterien durch die Begleitgruppe konkret zu punktieren sind. Das überarbeitete Schema wurde im Februar 2013 definitiv verabschiedet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 P 09.3773

Steigende Strompreise. Arbeitsplätze sichern (N 11.12.09, Heim)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht Massnahmen vorzuschlagen, wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit in der energieintensiven Branche bei steigenden Strompreisen gewährleistet werden kann. Die Kernanliegen des Postulats, namentlich betreffend die Entlastung energieintensiver Industrien, sind in die Arbeiten zur parlamentarischen Initiative 12.400 «Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates eingeflossen. Zudem zeigt der Tätigkeitsbericht 2012 der Eidgenössischen Elektrizitätskommission, dass sich die kantonalen Durchschnittskosten für die Netznutzung im Verlaufe der letzten vier Jahre angeglichen haben (Punkt 4 des Postulats). Die Inkraftsetzung der Revision des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.400 erfolgt auf den 1. Januar 2014.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 M 09.3726

Erneuerbare Energien. Beschleunigung der Bewilligungsverfahren (N 8.9.09, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR; S 9.3.10; N 15.6.10)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, im Bereich der erneuerbaren Energien und der inländischen Biomasse erstens mit der Erstellung eines Berichts über die wegen Einsprachen blockierten Infrastrukturprojekte. Dieses Anliegen wurde erfüllt mit einer Bestandesaufnahme anhand der in der kostendeckenden Einspeisevergütung 3124

zur Verfügung stehenden Daten. Ein entsprechender Bericht «Verzögerungen von Projekten zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien» wurde am 20. September 2013 vom Bundesrat gutgeheissen (www.bfe.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen). Zweitens beauftragt die Motion den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Infrastrukturprojekte vorzuschlagen, für die ein überwiegend öffentliches Interesse besteht. Diese Massnahmen wurden als Teil der Botschaft vom 4. September 2013 zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Revision des Energierechts) und zur Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» (BBl 2013 7561) erarbeitet und verabschiedet.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2011 M 10.3469

Öffentliches Bestimmungsrecht bei Wasserkraft- und Verteilnetzkonzessionen (S 28.9.10, Freitag; N 15.3.11)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, im Rahmen einer laufenden Gesetzesrevision eine Vorlage zu präsentieren, damit Kantone und Gemeinden bei der Vergabe von Wasserrechtskonzessionen und bei der Erteilung von Konzessionen für die Benutzung des öffentlichen Grunds für Stromversorgungsnetze keiner Ausschreibungspflicht unterstehen. Auslöser für die Motion war ein Gutachten der Wettbewerbskommission (WEKO), die eine solche Ausschreibungspflicht postuliert hatte. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats teilte die Auffassung der WEKO nicht und wollte ­ gleich wie die Motion ­ eine gesetzliche Klarstellung, die verdeutlicht, dass keine Ausschreibungspflicht besteht. Sie hat die parlamentarische Initiative 10.480 «Keine unnötige Bürokratie im Bereich der Stromnetze» ausgearbeitet und entsprechende Änderungen des Wasserrechtsgesetzes vom 22. Dezember 1916 (SR 721.80) und des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (SR 734.7) beschlossen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 11.3329

Atomkraftwerke. Überprüfung der Lagerung verbrauchter Brennstäbe (N 8.6.11, Schelbert)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat abzuklären, wie sich die Situation bezüglich Lagerung von verbrauchten Brennstäben in Abkühlbecken von Atomkraftwerken in der Schweiz darstellt, und darzulegen, wie er dieses Problem schnell lösen will. In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat am 28. August 2013 den Bericht «Atomkraftwerke. Überprüfung der Lagerung verbrauchter Brennstäbe» verabschiedet (www.uvek.admin.ch > Themen > Energie > Kernenergie). Der Bericht kommt zum Schluss, dass eine Sicherheitsüberprüfung der Abklingbecken, respektive Brennelementbecken, vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat schon kurz nach dem Unfall in Fukushima verfügt und von den Betreibern der Atomkraftwerke mittlerweile durchgeführt wurde. Die daraus resultierenden Verbesserungsmassnahmen wurden in der Schweiz bereits umgesetzt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3125

2011 P 11.3419

Inventar über verhinderte Kraftwerkprojekte für Strom aus erneuerbarer Energie (N 9.6.11, BDP-Fraktion)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über die in den letzten zwanzig Jahren verhinderten Kraftwerkprojekte zur Erzeugung von Strom aus erneubarer Energie zu erstellen (Neubauten, Erweiterungen, Sanierungen oder grössere Teile von Kraftwerkprojekten, wie z. B. Turbinen). Neben einer Zusammenfassung der Hauptgründe für verhinderte Kraftwerkprojekte zur Erzeugung von Strom aus erneubarer Energie fordert das Postulat, dass der Bericht jene gesetzlichen Bestimmungen aufzeigt, die geändert werden müssten, um einen Teil der Projekte dennoch realisieren zu können. Dieses Anliegen wurde durch eine Bestandesaufnahme anhand der in der kostendeckenden Einspeisevergütung zur Verfügung stehenden Daten erfüllt. Ein entsprechender Bericht «Verzögerungen von Projekten zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien» wurde am 20. September 2013 vom Bundesrat gutgeheissen (www.bfe.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3425

Effizienterer Energieverbrauch bei Erdverlegung anstelle von Freileitungen (N 9.6.11, BDP-Fraktion)

Das Postulat nimmt Bezug auf den Entscheid des Bundesgerichts vom 5. April 2011 (BGE IC_398/2010) und beauftragt den Bundesrat zu prüfen, welche Massnahmen in Bezug auf die zukünftige Planung der Stromübertragung in der Schweiz zu ergreifen sind.

Der Bundesrat hat am 14. Juni 2013 die «Strategie Stromnetze; Detailkonzept im Rahmen der Energiestrategie 2050» (www.bfe.admin.ch > Themen > Stromversorgung > Stromnetze) gutgeheissen und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, bis Herbst 2014 basierend auf dem Detailkonzept eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Im Detailkonzept hat der Bundesrat ausführlich dargelegt, wie die Rahmenbedingungen und Abläufe modifiziert werden müssen, damit eine bedarfs- und zeitgerechte Netzentwicklung erfolgen kann. Der Bundesrat hat damit unterstrichen, dass die Netze als Bindeglied zwischen Produktion und Verbrauch ein Schlüsselelement in der Umsetzung der Energiestrategie 2050 darstellen. Dabei werden die Erwägungen des Bundesgerichts bezüglich der Verkabelung von Leitungen berücksichtigt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 M 09.3060

Biomassestrategie (N 14.3.11, Bourgeois; S 29.9.11)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, a) eine globale Strategie zur Aufwertung der Biomasse zu erarbeiten, b) Synergien zu schaffen und die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen Umwelt, Raumplanung, Landwirtschaft, Energie und Mineralöle aufeinander abzustimmen, zu vereinfachen und zu verbessern, c) die Forschung auf diesen Gebieten zu fördern und d) Anreize zu schaffen für die Nutzung der Biomasse unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Aspekte. Diese Anliegen wurden mit der «Strategie für die Produktion, Verarbeitung und Nutzung von Biomasse in der Schweiz» erfüllt (www.bfe.admin.ch > Erneuerbare Energien > Biomasse), die von den Bundesämtern für Landwirtschaft, für 3126

Umwelt, für Energie und für Raumentwicklung entwickelt wurde. Sie enthält acht strategische Ziele, welche die Grundlage der zukünftigen Ausgestaltung der verschiedenen Politiken bilden. Die Strategie verfolgt die Vision einer bezüglich der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit optimalen Produktion, Verarbeitung und Nutzung von Biomasse.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 M 10.3609

Finanzierung der Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien (N 8.6.11, Favre Laurent; S 29.9.11)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, aus dem Fonds der kostendeckenden Einspeisvergütung (KEV) in ergänzendem Sinn die Forschung im Bereich der Technologien zu finanzieren, die der Produktion aus erneuerbaren Energien dienen. Zu diesem Zweck sollen so lange wie die KEV-Gelder nicht vollumfänglich für die Stromproduktion verwendet werden, 5­10 Prozent der jährlichen Einnahmen aus dem KEV-Zuschlag entnommen werden. Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2012 die Botschaft zum Aktionsplan «Koordinierte Energieforschung Schweiz» ­ Massnahmen in den Jahren 2013­2016 (BBl 2012 9017) verabschiedet. Im Frühjahr 2013 verabschiedeten die eidgenössischen Räte die dazugehörigen Zahlungsrahmen (BBl 2013 2611, BBl 2013 2613, BBl 2013 2615). Dadurch wird die Energieforschung in den Jahren 2013­2016 im Rahmen der Energiestrategie 2050 durch zweckgebundene Fördermassnahmen gestärkt. Die Förderung der Energieforschung findet ausserhalb des Fonds für die KEV statt. Die Mittel des Fonds bleiben der Förderung von konkreten Projekten zum Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien vorbehalten. Aufgrund der sich veränderten Ausgangslage ist eine Finanzierung der Forschung aus dem Fonds nicht realistisch.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Strassen 2001 P 99.3545

Bilaterale Verhandlungen und Schwerverkehr (N 5.3.01, Ratti / Simoneschi)

Was das intelligente Verkehrsführungssystem für den alpenquerenden Lastwagenverkehr angeht, wurde ein entsprechendes System konzipiert, geprüft und verbessert.

Das in Betrieb stehende Tropfenzählersystem hat sich nach der Beurteilung der Beteiligten bewährt, und die Ziele werden erreicht. Neue Informationssysteme im Internet und in den Medien (v.a. Truck-Info) unterstützen die Planung und die Disposition des Schwerverkehrs und tragen damit zur Stauverhinderung bei.

Betreffend das intelligente Verkehrsführungssystem für den gesamten Verkehrsfluss und dessen internationale Abstimmung ist das Konzept für ein Verkehrsmanagementsystem Schweiz (VM-CH) mit den Komponenten Verkehrsdaten-Management, Verkehrsbeeinflussung und Verkehrsinformation vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) im Jahr 2003 vorbereitet und anschliessend realisiert worden (www.truckinfo.ch). Weiter wurde ein Schwerverkehrsmanagement-Konzept für die Nord-SüdAchse erarbeitet, welches auch den Einbezug von Warteräumen auf diesen Achsen vorsieht.

3127

Dieses Warteraumkonzept hat zum Ziel, genügend Abstellflächen ausserhalb der Fahrbahnen zu schaffen. Die entscheidenden Schritte sind im Sinne des Vorstosses in die Wege geleitet und teilweise umgesetzt worden. Das Schwerverkehrskontrollzentrum in Ripshausen (UR) mit einem Kontroll- und einem Abstellplatz wurde 2009 eröffnet. Das Kontrollzentrum in Monteforno (TI), ebenfalls mit einem Warteraum für das Schwerverkehrsmanagement, wird voraussichtlich 2019 eröffnet.

Weiter wurde im Jahr 2012 der Warteraum in Coldrerio eröffnet, welcher einen Beitrag zur Staureduktion vor dem Zoll leistet. Zusätzliche Kontrollzentren, Warteräume und Übernachtungsplätze für LKW sind in Planung oder in der Realisierung.

Deren Umsetzung erfolgt fortlaufend.

Was die Einsatzzentrale zur Simulation, Information und Verkehrsumleitung angeht, ist die Realisierung einer solchen Zentrale Bestandteil der Weiterführung des Konzeptes «Verkehrsmanagement Schweiz». Das ASTRA hat mit der Verkehrsmanagement-Zentrale Schweiz (VMZ-CH) in Emmen den Betrieb per 1. Februar 2008 aufgenommen. Das operative Schwerverkehrsmanagement auf den Nationalstrassen wird durch die VMZ-CH seit dem 1. September 2008 wahrgenommen. Die Operatoren der VMZ-CH werden durch die Startkonfiguration unterstützt, weitere Systementwicklungen im Hinblick auf die Umsetzung des Leitbildes sind in der Realisierung. Eine erste Phase wird 2014 durch die Operatoren, die kantonalen Polizeistellen sowie durch das Baustellenmanagement operativ eingesetzt werden. Mittels Sofortmassnahmen wurden ab 2012 erste kantonale Leitzentralen in die VMZ-CH eingebunden; die Operatoren der VMZ-CH haben somit die Möglichkeit, aktiv den Verkehr in bestimmten Gebieten zu beeinflussen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2002 P 01.3735

Risikoanalysen zur Gefahrenreduktion in Strassentunnels und besonders gefährlichen Strassenabschnitten (N 13.12.02, Hollenstein)

Die Erstellung von Risikoanalysen zur Reduktion von Gefahren in Strassentunnels und besonders gefährlichen Strassenabschnitten ist eine Möglichkeit, die Risiken zu erkennen. Seit dem Unfall im Gotthardtunnel im Oktober 2001 wird der Sicherheit in Tunnels höhere Beachtung geschenkt. Es werden sämtliche Faktoren berücksichtigt, welche die Sicherheit beeinflussen können (Verkehrsteilnehmer/innen, Infrastruktur, Betrieb und Fahrzeuge). Auf der Basis von Risikoanalysen werden die Massnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik und der Kenntnisse umgesetzt.

Bezogen auf die Risiken in Nationalstrassentunnels ist der Bund seit 1. Januar 2008 (Einführung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen) verpflichtet, Unfallszenarien auszuarbeiten, die Risiken systematisch zu analysieren und alle organisatorischen Massnahmen zu ergreifen, um die Gefährdung der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Ereignisfall möglichst gering zu halten. Die diesbezügliche Koordination durch die Bundesbehörden wird in Zukunft noch verstärkt. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) erarbeitet zurzeit eine umfassende Methodik für die Risikoanalyse von Tunnels der Nationalstrasse.

Die Schweiz ist Vertragspartnerin des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR; SR 0.741.621). Für den Transport gefährlicher Güter ist sie somit 3128

verpflichtet, diejenigen Tunnel, für welche eine Beschränkung bezüglich Transport gefährlicher Güter gilt, mit entsprechenden, in der ADR 2007 definierten Tunnelkategorien zu beschildern. Ab dem 1. Januar 2010 muss die Signalisation dem neuen System entsprechen. Für die Nationalstrassen ist das ASTRA, für die untergeordneten Strassennetze sind die Kantone für die Beschilderung zuständig. In der Schweiz unterliegen gegenwärtig 15 Tunnel solchen Beschränkungen. Zwischenzeitlich hat das ASTRA eine spezifische Methodik für die Ermittlung und Bewertung von Gefahrgutrisiken in Strassentunnels erarbeitet und damit alle Tunnel auf Nationalstrassen bezüglich Gefahrgutrisiken überprüft. Mit der nächsten ordentlichen Revision der Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR; SR 741.621), welche am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll, beantragt das ASTRA gestützt darauf leichte Anpassungen der Tunnelkategorien für die betroffenen Tunnel. Die Kantone sind aufgefordert, die in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Tunnel bezüglich Gefahrgutrisiken ebenfalls zu überprüfen. Die entsprechenden Anträge der Kantone wurden dem ASTRA für die nächste ordentliche Revision der SDR eingereicht.

Bezogen auf das im Vorstoss verfolgte Schutzziel hat der Bundesrat allerdings mittlerweile eine umfassendere Variante gewählt und im Jahr 2002 eine neue Verkehrssicherheitspolitik verabschiedet. Dieses Sicherheitskonzept erfasst alle Strassenflächen, alle Fahrzeuge und alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Die Massnahmen sind in einem Bericht enthalten, der von Experten unter der Leitung des ASTRA erarbeitet worden ist. Das breit gefächerte Paket setzt unter anderem bei der Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, bei Anpassungen der Strasseninfrastruktur, aber auch bei vermehrten sicherheitsrelevanten Kontrollen im Strassenverkehr an.

Die Bundesversammlung hat das Paket am 15. Juni 2012 verabschiedet. Per 1. Januar 2013 wurden die ersten Verordnungsänderungen in Kraft gesetzt. Weitere Verordnungsänderungen wurden per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2007 M 06.3421

Abgas- und Lärmtest für Motorräder und Motorfahrräder (S 5.10.06, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR 05.3249; N 1.10.07) ­ vormals BAFU

Der Bundesrat hat bereits letztes Jahr die Abschreibung der Motion beantragt, weil die vertieften Abklärungen zur Vorbereitung der Umsetzung zeigten, dass die Wirkung der Massnahmen relativ bescheiden und die Kosten hoch und somit unverhältnismässig wären. Auch die grosse Mehrheit der Kantone und der interessierten Organisationen hat sich 2012 in durchgeführten Anhörungsverfahren gegen die Umsetzung der Motion ausgesprochen. Die Abschreibung der Motion wurde von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) und vom Parlament aber als verfrüht abgelehnt. Das Bundesamt für Strassen wurde in der Folge beauftragt, einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht sollte die konkreten Ursachen der heutigen Abgas- und Lärmproblematik von Motorrädern sowie die vom Bundesrat beabsichtigten Lösungsmassnahmen darstellen. Der Bericht, der die Defizite der heutigen EU-Gesetzgebung, die auch für in der Schweiz zugelassene Motorräder gilt, und das Ausnützen dieser Lücken durch die Motorrad- und Zubehörhersteller aufzeigt, wurde in der UREK-N positiv aufgenommen. Der europäische Gesetzgeber 3129

hat inzwischen aber auch gehandelt und am 11. Dezember 2012 die Verschärfung der Abgas- und Geräuschvorschriften für Motorräder in zwei Schritten (2016, 2019) beschlossen. Diese neuen Vorschriften enthalten auch Anforderungen bezüglich Dauerhaltbarkeit, On-Board-Diagnosesystemen und Konformitätsüberprüfungen und wirken damit ­ wie es das Ziel der Motion ist ­ einer Verschlechterung des Emissionsverhaltens im Fahrbetrieb entgegen. Die Abgasvorschriften für Motorräder werden damit den Abgasvorschriften für Personenwagen angepasst. Der Problematik der verursachten Abgas- und Lärmemissionen wird mit strengeren Zulassungsvorschriften für diese Verkehrsmittel begegnet. Diese Zulassungsvorschriften werden in der Schweiz im Gleichschritt mit der EU eingeführt werden.

Die UREK-N hat nach der Diskussion des Berichts eine neue Motion eingereicht (13.4006 «Rückwirkende Umsetzung der europäischen Emissionsbegrenzungen in der Schweiz und Verstärkung der Geräuschvorschriften»).

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der ursprünglichen Motion (06.3421).

2011 M 10.3822

Strassenverkehrsachsen. Koordination der Baustellen (N 17.12.10, Hutter Markus; S 16.3.11)

Die bei der Erhaltung und der Erneuerung der bestehenden Nationalstrasseninfrastrukturen geltenden Eckwerte wurden seit 2011 weiter optimiert und lauten gegenwärtig für Baustellen unter Verkehr wie folgt: «Die Länge eines Erhaltungsabschnitts darf 15 Kilometer nicht überschreiten (eigentliche Baustelle 3­5 km), der Abstand zwischen zwei Erhaltungsabschnitten beträgt mindestens 30 Kilometer, der unterhaltsfreie Zeitraum mindestens 15 Jahre». Hinzu kommen systematische Anreize für Bauzeitverkürzung, systematischer Zweischichtbetrieb und grundsätzlich keine Spurabbauten während mehr als 48 Stunden ­ wenn diese unumgänglich sind, wird Nachtarbeit angeordnet. Diese Massnahmen zeitigen den gewünschten Erfolg: Die Staustunden wegen Baustellen konnten 2012 auf dem Nationalstrassennetz markant reduziert werden. Mit Abstand die wichtigsten Ursachen für Staus auf dem Nationalstrassennetz waren Verkehrsüberlastung und Unfälle, nur noch knapp 6 Prozent der Staustunden entstanden wegen Baustellen.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Vorstosses.

2011 M 11.3318

Parkierungserleichterungen für Personen mit Mobilitätsbehinderung (S 22.9.11, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR 09.331; N 6.12.11)

Auf den 1. Juli 2012 hat der Bundesrat eine Revision der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11) in Kraft gesetzt. Diese enthält in Artikel 20a die mit der Motion geforderten Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 11.4017

Solarstrom an Autobahnen (N 23.12.11, Darbellay)

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat das Potenzial von Photovoltaik an Schallschutzmassnahmen entlang der Nationalstrassen untersuchen lassen. Der Forschungsbericht wurde Ende 2012 fertiggestellt und schätzt das realisierbare Potenzial auf 0,7­1,0 Mio. m2 oder 110­165 MWp (Megawatt Peak) Nennleistung, was 3130

zu einem elektrischen Jahresertrag von 100­160 GWh führt. Gesuche von interessierten Stromproduzenten werden wohlwollend geprüft. Das ASTRA ist ausserdem in Kontakt mit den Promotoren für ein Solarzellendach über der Nationalstrasse im Wallis und begleitet die Machbarkeitsstudie und die Projektierung ihres Vorhabens.

Bedingung für alle Energieprojekte ist, dass die Verfügbarkeit und die Sicherheit der Nationalstrassen nicht beeinträchtigt werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 M 11.3661

Keine Elefantenrennen auf Autobahnen (S 22.9.11, Jenny; N 7.3.12)

Wenn LKW überholen, kann es zu markanten Temporeduktionen auf der linken Fahrspur kommen. Dies führt gerade in Spitzenzeiten oder in Steigungen zu massiven Störungen des Verkehrsflusses. Zudem werden die Abstände zwischen den Fahrzeugen zu gering und die Sicht auf Signalisationen wird versperrt, was vor allem in Tunneln zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen kann. Das Bundesamt für Strassen hat deshalb das gesamte Nationalstrassennetz analysiert und nach festgelegten Kriterien für gewisse Abschnitte ein Lastwagenüberholverbot angeordnet. Es wird permanente sowie temporäre (nach Zeit oder nach Verkehrsaufkommen) Lastwagenüberholverbote geben. Auf rund 530 Kilometern des Nationalstrassennetzes sind die Lastwagenüberholverbote abschnittsweise (total 290 km) vorgesehen. Es handelt sich dabei um Abschnitte mit hoher Verkehrsbelastung, mit Steigungen oder Tunneln.

Tunnel mit zwei Fahrspuren, die länger als 300 Meter lang sind, erhalten aus Sicherheitsgründen standardmässig ein permanentes Lastwagenüberholverbot.

Auf weiteren 460 Kilometern werden auf gewissen Abschnitten (total 230 Kilometer) wegen besonderer Gegebenheiten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Lastwagenüberholverbote näher geprüft. Es handelt sich dabei vorwiegend um Strecken mit kurz aufeinanderfolgenden Tunneln.

Insgesamt werden Lastwagenüberholverbote auf 10­15 Prozent des vierspurigen Nationalstrassennetzes umgesetzt werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 10.3357

Lötschbergachse ins Nationalstrassennetz (N 31.5.12, Amherd)

Im Rahmen der Beratung über die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz wurde eine Aufnahme der Lötschbergachse ins Nationalstrassennetz ausführlich diskutiert und verworfen.

Zudem wurde die Erhöhung der Nationalstrassenabgabe und damit auch die Erweiterung des Nationalstrassennetzes in der Volksabstimmung vom 24. November 2013 abgelehnt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

3131

2012 M 11.4181

Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer durch rote Einfärbung von Radstreifen bei Gefahrenstellen (N 15.6.12, Glättli; S 13.12.12)

Auf den 1. Januar 2014 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Weisungen über besondere Markierungen auf der Fahrbahn in Kraft gesetzt. Diese enthalten unter Ziffer 6 Bestimmungen über die «Rote Einfärbung von Radstreifen an Gefahrenstellen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Kommunikation 2011 M 10.3055

Fernsehkanal zur Stärkung der gegenseitigen Verständigung und des nationalen Zusammenhaltes (S 2.6.10, Maissen; N 15.12.10; S 16.3.11)

Das Parlament beauftragte den Bundesrat, die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) zu verstärkten Anstrengungen für den sprachregionalen Austausch zu veranlassen und über die erzielten Fortschritte zu berichten. Der Bericht des Bundesrates vom 7. Dezember 2012 «Stärkung der gegenseitigen Verständigung und des nationalen Zusammenhalts durch die SRG SSR (www.news.admin.ch/ NSBSubscriber/message/attachments/29015.pdf) zeigt die verschiedenen Massnahmen der SRG auf. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) lässt nun aufgrund der Motion die Programme der SRG regelmässig auf die gegenseitige Verständigung hin medienwissenschaftlich beobachten; die SRG erstattet halbjährlich Bericht über die getroffenen Massnahmen. Das UVEK wird die angestrebten Verbesserungen Ende 2014 erneut analysieren und dem Bundesrat bei Bedarf anschliessend weitere Massnahmen vorschlagen.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2011 P 11.3374

Transparenz in der Breitbandinfrastruktur (N 17.6.11, Amherd)

Im Rahmen einer breit abgestützten Arbeitsgruppe, in der Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Verbänden und Industrie mitwirkten, wurden ab Sommer 2011 ein über ein Internetportal öffentlich zugänglicher Breitbandatlas sowie ein Leitfaden mit guten Beispielen für die Breitbanderschliessung von Regionen erarbeitet.

Der Breitbandatlas wurde im Februar 2013 im Rahmen einer Medienkonferenz einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt. Er wird seitdem dank der kontinuierlichen, auf Freiwilligkeit basierenden Zusammenarbeit zwischen Behörden und Industrie regelmässig aufdatiert und schafft damit Transparenz über die landesweite Breitbanderschliessung.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3912

Rechtliche Basis für Social Media (N 23.12.11, Amherd)

Der vom Nationalrat beantragte Bericht hat der Bundesrat am 9. Oktober 2013 zuhanden des Parlaments verabschiedet (www.bakom.admin.ch > Themen > Informationsgesellschaft > Handlungsgrundsätze der Strategie > Rechtliche Grundlagen).

3132

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3545

Facebook Zugang für Kinder (N 14.12.12, Amherd)

Das Postulat wurde im Rahmen des Berichts «Rechtliche Basis für Social Media.

Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Amherd 11.3912 vom 29. September 2011» behandelt (www.bakom.admin.ch > Themen > Informationsgesellschaft > Handlungsgrundsätze der Strategie > Rechtliche Grundlagen). Der Bericht thematisiert insbesondere die mögliche Einschränkung der Persönlichkeitsrechte urteilsfähiger Kinder durch eine allfällige Verknüpfung ihrer Facebook-Profile mit denjenigen ihrer Eltern. Problematisch erscheint diese Verknüpfung auch im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen von Kindern, da sie als (stillschweigende oder ausdrückliche) Zustimmung der Eltern interpretiert werden könnte, z. B. beim Kauf von Spielen. Die von der Postulantin gestellt Frage, ob die «SuisseID» als standardisierter elektronischer Identitätsnachweis für die Überprüfung des Alters auf Social-Media-Plattformen eingesetzt werden könnte, lässt sich nicht beantworten, da es an den jeweiligen Plattformen liegt, die Anforderungen an die Identitätsnachweise zu definieren. Das Postulat ist mit den Ausführungen im genannten Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Amherd 11.3912 hinreichend behandelt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Umwelt 2009 M 08.3003

Forderung nach Wirkungseffizienz (N 13.3.08, Kommission für Rechtsfragen NR; S 15.3.09; N 4.6.09)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zu prüfen und zu treffen um sicherzustellen, dass Umweltmassnahmen nach den Kriterien der Wirksamkeit und nach einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis eingesetzt werden. Zur Umsetzung der Motion wurde eine Wirkungsanalyse im Bereich der verkehrslenkenden Massnahmen bei verkehrsintensiven Einrichtungen (beispielsweise grosse Einkaufszentren oder Freizeiteinrichtungen) durchgeführt. Solche Massnahmen werden von den Kantonen unter anderem zur Verminderung der Luftschadstoffemissionen des von verkehrsintensiven Einrichtungen induzierten Verkehrs angeordnet. Am 9. April 2013 haben die Bundesämter für Umwelt und Raumentwicklung ein Rundschreiben veröffentlicht, mit dem die Kantone über die Resultate des Projekts informiert wurden (www.bafu.admin.ch > Themen > Luft > Mitteilungen). Weiter enthält das Rundschreiben ergänzende Richtlinien, wie die Kantone verkehrslenkende Massnahmen bei verkehrsintensiven Einrichtungen einsetzen sollen, die sich auf das Bundesrecht abstützen.

In den übrigen Bereichen hat das Bundesamt für Umwelt alle bereits durchgeführten Wirksamkeitsüberprüfungen erfasst. In den Bereichen, in welchen Wirksamkeitsbeurteilungen noch fehlen, wurden entsprechende Untersuchungen initiiert. Die Ergebnisse sind in einem Bericht festgehalten, der ebenfalls am 9. April 2013 veröffentlicht wurde.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

3133

2009 P 09.3285

Lichtemissionen und Artenvielfalt (N 12.6.09, Moser)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt zu untersuchen, welche Auswirkungen Lichtemission auf die Artenvielfalt, insbesondere auf Insekten und Vögel, haben und welche Massnahmen zum Schutz der Artenvielfalt ergriffen werden können.

Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulates am 13. Februar 2013 den Bericht «Auswirkungen von künstlichem Licht auf die Artenvielfalt und den Menschen» verabschiedet (www.admin.bafu.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat schlägt Massnahmen gegen Lichtemissionen vor).

In diesem Bericht schlägt der Bundesrat Massnahmen für den Umgang mit Lichtemissionen vor. So soll das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) prüfen, ob die Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz (NHV; SR 451.1) mit einer Bestimmung ergänzt werden könnte, die den Schutz der Arten und Lebensräume bezüglich mobiler und fester Beleuchtungsanlagen gewährleisten würde.

Zudem sollen das UVEK und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement aufgrund der Kriterien des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983, SR 814.01, Richtwerte zur Beurteilung der Schädlichkeit und Belästigung von künstlichem Licht in der Umwelt für den Menschen erarbeiten. Diese von den Kantonen gewünschten Richtwerte sowie eine aktualisierte Vollzugshilfe sollen den beteiligten Akteuren helfen, bereits bei der Planung von Beleuchtungsanlagen den Schutz von Mensch und Umwelt einzubeziehen.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2010 M 09.3702

Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (N 25.9.09, Baumann J. Alexander; S 30.11.10)

Die Motion verlangt, in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA; SR 814.610) explizit darauf hinzuweisen, dass die Entgegennahme von Abfällen am Standort des Abgeberbetriebs stattfinden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass die Entsorgungsunternehmen ab dem Zeitpunkt des Abtransports vom Abgeberbetrieb die Verantwortung für die umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle tragen. In der Regel werden die Sonderabfälle nämlich vom Abgeberbetrieb an den Standort des Entsorgungsunternehmens transportiert. Das Entsorgungsunternehmen bestätigt dem Abgeberbetrieb nach erfolgter Eingangskontrolle die Entgegennahme der Abfälle.

Der Bundesrat hat in Erfüllung der Motion die Revision der VeVA am 18. Dezember 2013 beschlossen; sie wird am 1. Mai 2014 in Kraft treten. Mit dieser Revision wird die Abgabe von Abfällen am Standort des Abgabebetriebs ermöglicht.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2011 M 10.3242

Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren (N 30.9.10, Hassler; S 16.3.11; N 13.9.11)

Die Motion verlangt, dass der Bundesrat einen Bericht über Lösungswege zur längerfristigen Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtlicher Absicherung erstellt. Dabei ist auch die Haftungsproblematik bei Übergriffen von

3134

Herdenschutzhunden zu thematisieren. Zudem soll der Bund für Herdenschutzhunde ein Monitoring einführen.

In Erfüllung der Motion hat der Bundesrat am 6. November 2013 den Bericht «Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren» (www.bafu.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat genehmigt revidierte Jagdverordnung und Herdenschutzbericht) gutgeheissen.

Der Bericht legt dar, wie der künftige Herdenschutz organisiert und finanziert werden soll, damit die produzierende, auf Nutztieren basierende Landwirtschaft trotz der Grossraubtierpräsenz ohne unzumutbare Einschränkungen weiter bestehen kann.

Gleichzeitig soll der Verfassungsauftrag zum Artenschutz der Grossraubtiere sichergestellt werden.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2011 M 10.3405

Vorschriften für Partikelfilter in der Land- und Forstwirtschaft.

Koordination mit der EU (N 1.10.10, von Siebenthal; S 22.9.11)

Der Bundesrat hat sich mit der Annahme der Motion bereit erklärt, sich bei landund forstwirtschaftlichen Maschinen auf die Übernahme der EU-Regelungen zu beschränken und vorderhand keine strengeren Vorschriften zu erlassen. Zur Senkung der Dieselrussemissionen des Nonroad-Bereichs war unter anderem vorgesehen, frühzeitig einen Partikel-Emissionsgrenzwert für neue Traktoren festzulegen (Motion 07.3161 Jenny «Beste Abgastechnologie für alle Dieselmotoren»). Auf die Umsetzung dieser Massnahme wurde aus Gründen der besonders angespannten wirtschaftlichen Lage der schweizerischen Landwirtschaft bislang verzichtet. Landund forstwirtschaftliche Maschinen stossen rund zwanzig Prozent des krebserregenden Dieselrusses in der Schweiz aus. Das stellt für die Beschäftigten eine ernsthafte Beeinträchtigung der Gesundheit dar. Die Weltgesundheitsorganisation hat Dieselabgase im Juni 2012 von «wahrscheinlich» zu «definitiv krebserzeugend» umgestuft.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

Bundesamt für Raumentwicklung 2011 M 10.3344

Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bei Anlagen für erneuerbare Energien durch eine Koordinationsgesetzgebung (N 15.6.10, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR; S 16.3.11; N 17.6.11)

Im Rahmen der Botschaft vom 4. September 2013 zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Revision des Energierechts) und zur Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» (BBl 2013 7561) hat der Bundesrat Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien erarbeitet und verabschiedet.

Dabei geht es im Wesentlichen um Anlagen für die Nutzung von Wasser- und Windkraft (Art. 14­16 des Entwurfs des Energiegesetzes). Ausserdem wurden im Rahmen der Änderung vom 15. Juni 2012 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700, AS 2012 5289) Bestimmungen eingeführt, mit welchen Solaranlagen erleichtert zugelassen werden können (Art. 18a revidiertes RPG). Diese Bestimmungen werden voraussichtlich im Frühjahr 2014 zusammen mit den erfor3135

derlichen Ausführungsbestimmungen in der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) in Kraft treten. Mit den erwähnten Vorschriften betreffend die Anlagen zur Nutzung von Wasser- und Windkraft sowie von Solaranlagen werden wesentliche Fortschritte zur Beschleunigung der entsprechenden Bewilligungsverfahren erzielt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 11.3709

Neue flankierende Massnahmen betr. Bevölkerungswachstum?

(N 19.9.11, Girod)

Der Bundesrat hat am 4. Juli 2012 einen Bericht verabschiedet, in dem die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit und der Zuwanderung auf die Schweiz aufgezeigt und Aufträge zur Prüfung von Massnahmen erteilt werden. (Das Anliegen des Postulates wurde in den nachfolgend aufgeführten Massnahmen berücksichtigt. Am 3. März 2013 ist die von den eidgenössischen Räten am 15. Juni 2012 verabschiedete Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) vom Volk angenommen worden. Im November 2013 hat das Bundesamt für Wohnungswesen einen Baukasten für Städte und Gemeinden zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus publiziert. Am 9. Februar 2014 wurde über die Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) abgestimmt. Um auch Strassenprojekte solid zu finanzieren, will der Bundesrat für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr ebenfalls einen unbefristeten Fonds (NAF) schaffen. Mit diesen Rahmenbedingungen sollen eine kompakte Siedlungsentwicklung mit attraktiven Wohn- und Arbeitsorten und der Erhalt von Kulturland und schönen Landschaften gewährleistet werden. Dem Bedürfnis nach Mobilität soll mit einem Angebot an verbesserten Verbindungen auf Strasse und Schiene und dem Beseitigen von Engpässen im Strassenverkehr entsprochen werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3136