Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung Emanuel Ako, 05 BP 676, Lomé (Togo), wird Folgendes mitgeteilt: Das Bundesgericht hat am 30. Juli 2014 in Sachen Emanuel Ako gegen die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt betreffend Rechtsverzögerung (6B_513/2014) verfügt: 1.

Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien (dem Beschwerdeführer durch Publikation im Bundesblatt) und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt.

12. August 2014

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts: Die Bundesgerichtskanzlei

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2014-2065