Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Basler Ausbaugewerbe Änderung vom 27. Juni 2014 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zum Bundesratsbeschluss vom 26. November 20131 wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Basler Ausbaugewerbe werden allgemeinverbindlich erklärt2: Zusatzvereinbarung über die Lohnanpassung 2014 vom 8. April 2014 Lohnanpassung 2014 II Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2014 ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Lohnanpassung 2014 des Gesamtarbeitsvertrages anrechnen.

III Dieser Beschluss tritt am 1. August 2014 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2017.

27. Juni 2014

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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BBl 2013 9673 Separatabzüge der Allgemeinverbindlicherklärung können beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.

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Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Basler Ausbaugewerbe. BRB

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