Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima Die Vernehmlassungsvorlage enthält eine Gesetzesänderung, welche eine Erhöhung der Mietzinsmaxima um rund 18 Prozent, eine Einteilung der Mietzinsmaxima in drei Regionen (Grosszentren, Stadt und Land) und Zusatzbeträge für Mehrpersonenhaushalte vorsieht. Zudem beinhaltet sie eine Gesetzesänderung, die im Falle einer Erhöhung der Mietzinsmaxima keine Auswirkung auf die Kostenbeteiligung des Bundes an den Heimen hat.

Datum der Eröffnung: 12. Februar 2014 Vernehmlassungsfrist: 21. Mai 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 031 325 37 62, Fax 031 322 78 80, www.bsv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

25. Februar 2014

2014-0343

Bundeskanzlei

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