Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Swisscom Directories AG / Search.ch AG (Art. 32 und 33 des BG vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; Kartellgesetz, KG; SR 251) Am 24. November 2014 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung im oben genannten Zusammenschlussvorhaben erhalten. Die Swisscom (Schweiz) AG beabsichtigt das gesamte Aktienkapital der search.ch AG im Rahmen einer Absorptionsfusion zu übernehmen.

Im Rahmen des Übernahmewettstreits zwischen Swisscom (Schweiz) AG und Tamedia AG um die Publigroupe S.A. haben sich die beiden bietenden Unternehmen darauf geeinigt, dass Swisscom (Schweiz) AG die Publigroupe S.A. übernehmen wird und danach die Local-Unternehmen und search.ch AG in eine gemeinsame Tochtergesellschaft einbringen werden. Vor diesem Hintergrund hat die Wettbewerbskommission beschlossen, die Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens auf den Bereich der Adressverzeichnisse und Adressverzeichnisdienste vertieft zu prüfen. Dabei wird auch untersucht, ob allenfalls eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird, die geeignet ist den wirksamen Wettbewerb zu beseitigen.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (056 462 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Monbijoustrasse 43 3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

16. Dezember 2014

9578

Sekretariat der Wettbewerbskommission

2014-3288