Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 13428 Widersprechende Evonik Degussa GmbH, Rellinghauser Strasse 1­11, DE-45128 Essen, internationale Registrierung Nr. 305 595 «TEGO» gegen Widerspruchsgegnerin FLÜGEL GmbH, Westerhöfer Strasse 45, DE-37520 Osterode, internationale Registrierung Nr. 1 172 912 «TegoPUR».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. Juni 2014 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Widerspruchsverfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 13428 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 1 172 912 «TegoPUR» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren der Klasse 1 definitiv verweigert [sog. déclaration de refus définitif total ­ règle 18ter.3) du règlement d'exécution commun (sur motifs relatifs)].

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

2. Juni 2014

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2014-1445

4001