Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG).

Umsetzung der Motion Lombardi (12.3637): Frankenstärke.

Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten Schweizer Detailhandelsunternehmen sollen alle die Möglichkeit erhalten, ihre Geschäfte zwischen 6 und 20 Uhr unter der Woche und am Samstag zwischen 6 und 19 Uhr offenzuhalten. Der Sonntag ist nicht betroffen und die kantonalen Feiertage sind ausgenommen. Der Bundesrat hat am 19. Februar 2014 die Vernehmlassung zu einem neuen Gesetz mit diesem minimalen Rahmen für die Ladenöffnungszeiten an Werktagen auf nationaler Ebene eröffnet. Er setzt damit die vom Parlament angenommene Motion Lombardi (12.3637) «Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten» um.

Datum der Eröffnung: 19. Februar 2014 Vernehmlassungsfrist: 30. Mai 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Direktion für Wirtschaftspolitik, Vernehmlassung LadÖG Motion Lombardi, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, Telefon 031 322 42 27, Fax 031 323 50 01, www.seco.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

4. März 2014

2014-0435

Bundeskanzlei

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