Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend die Gemeinde Meiringen; Gate Guard und Umgebungsgestaltung auf dem Militärflugplatz vom 14. August 2014

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 11. April 2013 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bau eines «Gate Guard» inklusive Umgebungsgestaltung auf dem Militärflugplatz Meiringen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

26. August 2014

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2014-2177

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