Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Thun (BE), Waffenplatz; Ersatz Anschlussweiche 518 Lerchenfeld vom 10. April 2014

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 15. Januar 2014 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ersatz der Anschlussweiche 518 Lerchenfeld auf dem Waffenplatz Thun unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

23. April 2014

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2014-0979

3223