Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Rahmen der internationalen Amtshilfe in Steuersachen: Information an die betroffene Person Die ESTV informiert gemäss Artikel 14 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG, SR 672.5) wie folgt: 1.

Das Bundeszentralamt für Steuern, Deutschland, hat der ESTV basierend auf Artikel 27 des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA DE-CH, SR 0.672.913.62) ein Amtshilfeersuchen übermittelt.

2.

Die vom Ersuchen betroffene Person konnte nicht kontaktiert werden.

3.

Hiermit fordert die ESTV Herrn Peter Schiefer, geboren am 28. August 1970, ohne bekannten Wohnsitz, auf, innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung einen Zustellungsbevollmächtigten in der Schweiz zu bezeichnen oder der ESTV die aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen.

4. Den Namen und die Adresse des Zustellungsbevollmächtigten oder die aktuelle Adresse der betroffenen Person in der Schweiz müssen der ESTV entweder per E-Mail an sei@estv.admin.ch, oder per Post an die folgende Adresse mitgeteilt werden: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen SEI, Eigerstrasse 65, 3003 Bern

25. Februar 2014

2014-0325

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

1661