Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV)

Bezeichnung einer harmonisierten Norm vom 28. Januar 2014

In Anwendung vom Ziffer 6 Absatz 2 Anhang 2.18 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV1) hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die folgende harmonisierte Norm bezeichnet, bei deren Einhaltung die Konformität mit den Anforderungen des Anhangs vermutet wird.

Nr. SN EN

Titel

Fundstelle Amtsblatt der EU

50581:2012

Technische Dokumentation zur Beurteilung von Elektro- und Elektronikgeräten hinsichtlich der Beschränkung gefährlicher Stoffe

2012/C 363/05

Dabei handelt es sich um eine europäisch harmonisierte Norm, welche vom European Committee for Electrotechnical Standardization (CENELEC) erlassen und von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union mitgeteilt wurde2.

Die Norm kann bei der Schweizerischen Normenvereinigung (SNV), Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur (www.snv.ch) bezogen werden. Sie kann beim BAFU, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen, gratis eingesehen werden.

28. Januar 2014

Bundesamt für Umwelt: Gérard Poffet

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SR 814.81 ABl. C 363 vom 23.11.2012, S. 6.

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2014-0231