Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Modernisierung und den Betrieb der Bahnlinie zwischen Annemasse und Genf vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. September 20142, beschliesst:

Art. 1 Das Abkommen vom 19. März 20143 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Modernisierung und den Betrieb der Bahnlinie zwischen Annemasse und Genf wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Um die im Artikel 3 Absatz 3 des Abkommens vorgesehene Massnahme umzusetzen, gewährt die Schweiz eine exterritoriale Finanzierung durch einen einmaligen Pauschalbetrag von 15,7 Millionen Euro.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2014 8175 SR ...; BBl 2014 8193

2014-1449

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Modernisierung und den Betrieb der Eisenbahnverbindung zwischen Genf und Annemasse (F). BB

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