Geschäftsreglement des Nationalrates

Entwurf

(GRN) (Prioritäre Behandlung von bekämpften Vorstössen) Änderung vom ...

Der Nationalrat, nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom 7. November 20141, beschliesst: I Das Geschäftsreglement des Nationalrates vom 3. Oktober 20032 wird wie folgt geändert: Art. 28 Abs. 2, zweiter Satz ... Vorstösse, die der Bundesrat zur Annahme beantragt und die aus der Mitte des Rates bekämpft werden, werden vor den Vorstössen behandelt, die der Bundesrat zur Ablehnung beantragt.

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II Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...

Artikel 28 Absatz 2, zweiter Satz gilt für Vorstösse, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom ... aus der Mitte des Rates bekämpft werden.

III Das Büro des Nationalrates bestimmt das Inkrafttreten.

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BBl 2014 9413 SR 171.13

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