Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Brasilien über soziale Sicherheit

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. November 20142, beschliesst:

Art. 1 1 Das Abkommen vom 3. April 20143 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über soziale Sicherheit wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2014 8833 BBl 2014 8849

2014-2385

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Soziale Sicherheit. Abkommen zwischen der Schweiz und Brasilien. BB

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