Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2013 vom 11. Juni 2014
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht des Bundesrates vom 19. Februar 20141, beschliesst: Art. 1 Der Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2013 wird die Genehmigung erteilt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 10. Juni 2014
Nationalrat, 11. Juni 2014
Der Präsident: Hannes Germann Die Sekretärin: Martina Buol
Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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Im BBl nicht veröffentlicht.
2014-1661
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Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2013. BB
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