Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung Es wird Johannes Peeters, geb. 26. August 1960 in Gudenbosch/Niederlande, zzt.

unbekannten Aufenthalts, Folgendes mitgeteilt: Beim Bundesgericht ist eine Beschwerde in Strafsachen gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Uri, Strafrechtliche Abteilung, vom 11. September 2013 (OG S 13 3, OG S 13 5), hängig. Sie waren in diesem Verfahren Privatkläger.

Eine Kopie der Beschwerde in Strafsachen steht bei der Gerichtskanzlei des Bundesgerichts, Avenue du Tribunal-Fédéral 29, case postale, 1000 Lausanne 14, zu Ihrer Verfügung.

Gemäss Artikel 102 Absatz 1 Bundesgerichtsgesetz, BGG, SR 173.110, sind Sie befugt, zur oben genannten Beschwerde in Strafsachen Gegenbemerkungen in zwei Exemplaren einzureichen. Wir setzen Ihnen hierfür eine Frist von 20 Tagen, laufend ab Publikation der vorliegenden Mitteilung im Bundesblatt.

21. Oktober 2014

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts: Die Bundesgerichtskanzlei

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2014-2681