14.085 Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat vom 19. November 2014

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2016­2019.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben: 2014

M 12.4267

Stärkung des internationalen Genf und der Schweiz als Sitz der internationalen und multilateralen Diplomatie (N 05.06.2014, Sommaruga; S 09.09.2014; N 26.09.2014)

2014

M 13.3962

Ein Schweizer Tag des internationalen Genf (N 21.03.2014, Barthassat; S 10.06.2014)

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

19. November 2014

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2014-0478

9229

Übersicht Der Bundesrat will die Position der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen und wichtiges Zentrum für globale Gouvernanz festigen und ausbauen.

Mit der vorliegenden Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine neue Strategie zur Stärkung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Gaststaat. Gleichzeitig beantragt er die zusätzlichen Mittel, die zur Umsetzung entsprechender Massnahmen erforderlich sind.

Die Schweiz empfängt internationale Organisationen und Konferenzen seit über 150 Jahren. Die Rolle der Schweiz als Gaststaat ist fest verankert in der humanitären Tradition und der Geschichte der guten Dienste der Schweiz. Der Hauptteil dieser Aktivitäten konzentriert sich auf Basel und Bern, den Kanton Waadt und vor allem auf Genf, das allein 30 internationale Organisationen, über 300 Nichtregierungsorganisationen (NGO) und die ständigen Vertretungen von 173 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (UNO) zählt.

Das internationale Genf prägt das Bild der Schweiz auf der ganzen Welt und bietet ihr zugleich eine hervorragende aussenpolitische Plattform. Doch nicht nur politisch, sondern auch volkswirtschaftlich ist das internationale Genf für die Genferseeregion und die Schweiz von Bedeutung. Gleichzeitig verleiht die Gaststaatrolle der Schweiz im multilateralen Umfeld ein Gewicht, das deutlich über ihre angestammte Grösse hinausgeht. Dieser Erfolg ist zu einem wesentlichen Teil auch der aktiven Gaststaatpolitik des Bundes und der engen Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen, Städten und Gemeinden zu verdanken.

Die bisherigen Erfolge unserer Gaststaatpolitik sind jedoch keine Garantie für die Zukunft. Geopolitische Verschiebungen und wachsende Konkurrenz aus allen Regionen der Welt, die Fragmentierung der globalen Gouvernanz, neue Technologien und Arbeitsmethoden, aber auch der allgemeine Spardruck stellen den Gaststaat vor neue Herausforderungen. Nicht nur bei der Gründung neuer internationaler Organisationen erfolgt immer lauter der Ruf, auch andere Regionen der Welt hätten Anspruch auf eine Gaststaatrolle. Das hohe Kostenniveau der Schweiz veranlasst die bereits hier ansässigen Organisationen, mit neuen Forderungen an den Gaststaat heranzutreten oder sich nach günstigeren Standorten umzusehen.

In Zusammenarbeit mit dem Kanton und der
Stadt Genf erarbeitete deshalb der Bund (das Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten - EDA) im letzten Jahr eine Strategie zur nachhaltigen Stärkung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Genf und der Schweiz als Gaststaat. Die Strategie wurde dem Bundesrat im Juni 2013 vorgelegt und wird in dieser Botschaft ausführlich kommentiert und beziffert. Sie sieht zwei Kategorien von Massnahmen vor: Zum einen will der Bundesrat das klassische Dispositiv stärken, indem er die Infrastruktur und die Dienstleistungen des Gaststaats weiter verbessert. Zum andern will er die Wirkung und die globale Ausstrahlung des internationalen Genf (und folglich der Schweiz) und dessen Attraktivität stärken, indem er die verschiedenen Akteure durch gezielte Massnahmen dazu motiviert, enger zusammenzuarbeiten und

9230

dadurch noch besser zur Lösung der Probleme unserer Zeit beizutragen. Die in Genf sehr zahlreich vertretenen internationalen und nationalen Akteure vereinen eine weltweit einmalige Fülle von Erfahrungen und Wissen auf sich und sind damit in der Lage, wesentliche Beiträge zur Überwindung der grossen Herausforderungen der Gegenwart zu leisten.

Der Bundesrat will mit gezielten Massnahmen dazu beitragen, dass diese Kapazitäten und Synergien besser genutzt werden und dass die Schweiz nicht nur als klassischer Standort, sondern als Ort wahrgenommen wird, wo die Zukunft zum Nutzen der Welt durch einen Austausch auf höchstem Niveau mitgestaltet wird. Er wird dies mit verschiedenen Partnern sowie vorwiegend in Bereichen tun, in denen die Schweiz politische Prioritäten setzt oder über besonderes Know-how verfügt.

Im Weiteren will der Bundesrat im Rahmen der neuen Strategie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Standortkantonen, der übrigen Schweiz und dem angrenzenden Frankreich fördern. Auch soll die Kommunikation im In- und Ausland über die Bedeutung und die Leistungen des internationalen Sektors verbessert werden. Schliesslich arbeitet der Bundesrat darauf hin, den rund zwanzig Staaten, die noch nicht über eine ständige Vertretung in Genf verfügen, diesen Schritt zu erleichtern und damit Genf ­ neben New York ­ zum zweiten Standort zu machen, an dem alle UNO-Mitgliedsstaaten permanent vertreten sind.

Ein beträchtlicher Teil des Immobilienparks, von dem die in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen Eigentümer sind, befindet sich in einem schlechten Zustand und bedarf umfangreicher Renovationen. Dies ist namentlich darauf zurückzuführen, dass die internationalen Organisationen die Gebäude nicht regelmässig instand gehalten haben, obwohl die Schweiz sie regelmässig aufforderte, Mittel für solche Arbeiten zurückzustellen. Im Juni 2013 beschloss die Eidgenossenschaft, die Organisationen dabei mit zinsgünstigen Krediten zu unterstützen, die über die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) ausgerichtet werden. Diese Unterstützung trägt massgeblich zum Verbleib der bereits in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen bei. Solche Projekte sind allerdings nicht Gegenstand der vorliegenden Botschaft, sondern werden dem Parlament jeweils mit separaten
Botschaften unterbreitet.

Für die Umsetzung der neuen Strategie zur Stärkung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Genf beantragt der Bundesrat dem Parlament Mittel in der Höhe von 117,2 Millionen Franken für die Dauer von vier Jahren (2016­2019). Dieser Gesamtbetrag beinhaltet die bereits im Finanzplan 2016­2019 zugunsten der Gaststaatpolitik vorgesehenen Mittel (72,4 Millionen Franken) sowie zusätzliche Mittel zur Umsetzung der Strategie (30 Millionen Franken). Im Weiteren umfasst der beantragte Gesamtbetrag zwei Verpflichtungskredite, einen zur Modernisierung des Internationalen Konferenzzentrums Genf (4 Millionen Franken) und einen zweiten zur Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen (11,1 Millionen Franken) mit Auszahlung zwischen 2015 und 2019. Die Gesamtsumme der zusätzlichen Mittel beläuft sich somit auf 44,8 Millionen Franken. Ein Teil der Kosten für die neue Strategie bildet zusammen mit den bereits budgetierten Beträgen einen Zahlungsrahmen von 102,4 Millionen Franken.

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

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1

Grundsätzliches zur Gaststaatpolitik der Schweiz 1.1 Ausgangslage 1.2 Bedeutung der Gaststaatpolitik für die Aussenpolitik 1.3 Schlüsselrolle des internationalen Genf und volkswirtschaftliche Bedeutung 1.4 Instrumente der Gaststaatpolitik 1.5 Aktuell verfügbare Ressourcen für die Gaststaatpolitik 1.5.1 Personalressourcen 1.5.2 Finanzielle Ressourcen 1.5.3 Weitere Beiträge zur Unterstützung der Gaststaatpolitik

9234 9234 9235

2

Herausforderungen 2.1 Materielle Herausforderungen 2.2 Strategische Herausforderungen

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3

Antwort auf die Herausforderungen und konkrete Massnahmen der neuen Strategie zur Stärkung der Gaststaatpolitik der Schweiz 3.1 Handlungsachse 1: Stärkung des Sitzstaat-Dispositivs 3.1.1 Beschreibung der Massnahmen 3.1.2 Finanzielle Mittel 3.2 Handlungsachse 2: Entwicklung des Genfer/Schweizer Ausbildungs-, Diskussions- und Know-how-Netzwerks 3.2.1 Beschreibung der Massnahmen 3.2.2 Finanzielle Mittel 3.3 Handlungsachse 3: Die Universalität der staatlichen Vertretungen anstreben 3.3.1 Beschreibung der Massnahmen 3.3.2 Finanzielle Mittel 3.4 Handlungsachse 4: Partnerschaften fördern 3.4.1 Beschreibung der Massnahmen 3.4.2 Finanzielle Mittel 3.5 Handlungsachse 5: Verbesserung der Kommunikation des internationalen Genf und über das internationale Genf 3.5.1 Beschreibung der Massnahmen 3.5.2 Finanzielle Mittel 3.6 Handlungsachse 6: Koordiniertes und durchdachtes Vorgehen 3.6.1 Beschreibung der Massnahmen 3.6.2 Finanzielle Mittel 3.7 Massnahmen, welche die Behörden der Gastkantone zur Stärkung der Gaststaatpolitik der Schweiz bestimmt haben und umsetzen 3.8 Evaluationskriterien 3.9 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

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4

5

6

Auswirkungen 4.1 Auswirkungen auf den Bund 4.1.1 Finanzielle Auswirkungen 4.1.2 Personelle Auswirkungen auf den Bund 4.2 Auswirkungen auf Kanton und Stadt Genf und auf den Kanton Waadt 9268 4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates 5.1 Verhältnis zur Legislaturplanung 5.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates Rechtliche Aspekte 6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 6.2 Erlassform 6.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 6.4 Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung 6.4.1 Bedeutung der Finanzhilfen für die Realisierung der angestrebten Ziele 6.4.2 Verfahren und Steuerung der Beitragsgewährung 6.4.3 Art und zeitlicher Rahmen der Finanzhilfen

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Glossar

9274

Anhang: Aktuelle Kostenschätzung für Bau- und Renovierungsvorhaben von Gebäuden internationaler Organisationen in Genf

9277

Bundesbeschluss über die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2016­2019 (Entwurf)

9279

9233

Botschaft 1

Grundsätzliches zur Gaststaatpolitik der Schweiz

1.1

Ausgangslage

Die Schweiz verfügt über eine langjährige Tradition als Gaststaat internationaler Organisationen. Zwei Ereignisse, deren 150-jähriges Jubiläum 2013 bzw. 2014 gefeiert wurde, läuteten die Geburtsstunde des internationalen Genf ein: die Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) 1863 und die Unterzeichnung der ersten Genfer Konvention 1864.

In derselben Epoche entstanden die ersten internationalen Organisationen. In der Stadt Bern siedelte sich 1874 der Weltpostverein (WPV) an, 1893 folgte die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF). 1919 liessen sich der Völkerbund und die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) in Genf nieder, und 1930 kam die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) nach Basel.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wählte die neu geschaffene Organisation der Vereinten Nationen (UNO) für ihren Hauptsitz New York und für den europäischen Sitz Genf. Zahlreiche Programme der Vereinten Nationen und Sonderorganisationen liessen sich ebenfalls in Genf nieder, unter anderem die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), die Internationale Fernmeldeunion (ITU), die Weltorganisation für Meteorologie (WMO), das UNOHochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) und das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR).

1954 erfolgte die Gründung der Europäischen Organisation für Kernphysikalische Forschung (CERN) mit Hauptsitz in der Schweiz, seit 1965 erstreckt sich der Standort auch ins französische Grenzgebiet. 1995 bleibt in Genf die Welthandelsorganisation (WTO) als Nachfolgeorganisation des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT). 2006 engagierte sich die Schweiz bei der Schaffung des UNOMenschenrechtsrats (MRR), der jeweils in Genf tagt.

In den 2000er-Jahren kam es zu einer Fragmentierung der globalen Gouvernanz.

Neue Akteure traten in Erscheinung und es entstanden Organisationen, die nicht mehr nur Staaten umfassten, sondern auch Vertreter von Nichtregierungsorganisationen (NGO) und der Privatwirtschaft. Aktiv sind diese Organisationen namentlich in den Bereichen globale Gesundheit1 und Umwelt2.

2014 waren in der Schweiz 35 internationale Organisationen ansässig, 30 davon in Genf (siehe Ziff. 1.3), womit die Stadt zu den wichtigsten Zentren für globale Gouvernanz gehört. In der
übrigen Schweiz sind fünf weitere internationale Organisationen ansässig: WPV und OTIF in Bern, die BIZ in Basel und die Weltnaturschutzunion (IUCN) sowie die Anti-Doping-Weltagentur (WADA) im Kanton Waadt. Die Schweiz beherbergt auch internationale Sportorganisationen wie das Internationale Olympische Komitee (IOK) in Lausanne und den Weltfussballverband (FIFA) in 1 2

Globaler Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, Global Alliance for Improved Nutrition (GAIN) und GAVI Alliance.

Global Framework for Climate Services, Global Footprint Network und Green Growth Knowledge Platform.

9234

Zürich sowie internationale Sportverbände wie die Vereinigung Europäischer Fussballverbände (UEFA) in Nyon. Schliesslich ist sie auch Standort zahlreicher international aktiver NGO. Beispiele sind das Aga Khan Development Network oder Ärzte ohne Grenzen (MSF).

Dank des Universalitätsprinzips, aufgrund dessen die Schweiz mit allen Staaten gute Beziehungen anstrebt, dank ihrer Tradition und ihrer Kapazität als Gaststaat sowie ihres spezifischen Knowhows ist die Schweiz regelmässig Austragungsort wichtiger internationaler Konferenzen und hochrangiger diplomatischer Treffen. Beispiele aus der jüngsten Zeit sind die Syrien-Konferenzen im Juni 2012 und im Januar 2014, die Atomverhandlungen mit dem Iran Ende 2013 und Anfang 2014 sowie die UkraineKonferenzen im April 2014.

1.2

Bedeutung der Gaststaatpolitik für die Aussenpolitik

Aus aussenpolitischer Sicht schafft die Präsenz zahlreicher internationaler Organisationen auf Schweizer Gebiet wertvolle Gelegenheiten, um unsere Interessen wahrzunehmen und unsere Werte zu vertreten. Die aussenpolitische Strategie 2012­2015 des Bundesrats vom März 20123 betont die Bedeutung der Gaststaatpolitik und sieht vor, dass das internationale Genf im Rahmen der Schwerpunkte dieser Strategie nachhaltig gefördert wird. Denn die Rolle als Gaststaat verleiht unserem Land ein politisches Gewicht, das wesentlich grösser ist, als es die Grösse des Landes vermuten liesse, insbesondere durch einen einfachen Zugang zu den internationalen Organisationen, die das Weltgeschehen mitbestimmen, sowie zu deren Funktionären und zahlreichen anreisenden Delegierten, Regierungsmitgliedern und Fachpersonen. Für ein Land von der Grösse der Schweiz, das keinem politischen oder regionalen Bündnis angehört, ist dies ein gewichtiger Vorteil, den es zu bewahren gilt. Die Konzentration von internationalen Organisationen in Genf ist für die Position und die Sichtbarkeit unseres Landes so zentral, dass eigentlich die Formulierung «Internationale Schweiz durch Genf» treffender wäre.

Im Übrigen tragen die Aktivitäten der in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen zur Umsetzung der aussenpolitischen Ziele der Schweiz bei, wie sie in Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung (SR 101) verankert sind: «Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen». Die Tätigkeiten der in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen konzentrieren sich auf folgende fünf Kompetenzschwerpunkte: ­

3

Frieden, Sicherheit, Abrüstung

­

Humanitäre Hilfe und humanitäres Recht, Menschenrechte, Migration

­

Arbeit, Wirtschaft, Handel, Wissenschaft, Fernmeldewesen

­

Gesundheit

­

Umwelt und nachhaltige Entwicklung.

www.eda.admin.ch > Das EDA > Die Umsetzung der Schweizer Aussenpolitik

9235

Konkret vergeht keine Sekunde, ohne dass jemand auf der Welt von den Tätigkeiten der internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz betroffen ist. Wie wichtig die Entscheidungen der internationalen Organisationen sind und wie stark sie einander beeinflussen, ist zum Beispiel im Bereich der globalen Gesundheit erkennbar.

Die WHO etwa wird beim Auftreten einer Epidemie wie Ebola oder einer Krankheit mit Pandemie-Potenzial veranlassen, dass Präventions- und Schutzkampagnen durchgeführt und Medikamente verteilt werden. Die Regelungen zum Handel und Verkehr von Medikamenten wiederum orientieren sich an den Freihandelsbestimmungen, die in der WTO vereinbart werden. Schlüsselentscheide zur Marktzulassung werden hingegen im Rahmen der WIPO gefällt. Diese unabdingbare und wertvolle tägliche Arbeit will der Bundesrat unterstützen, indem er die besondere Bedeutung der Schweiz auf der internationalen Bühne stärkt und festigt.

Indem die Schweiz den internationalen Organisationen optimale Bedingungen bietet, trägt sie wesentlich zu reibungslosen internationalen Beziehungen und zur Lösung der grossen Herausforderungen unserer Zeit bei. Unsere Rolle als Gaststaat und unsere Position als Mitgliedsstaat internationaler Organisationen befruchten sich gegenseitig.

1.3

Schlüsselrolle des internationalen Genf und volkswirtschaftliche Bedeutung

Angesichts der zentralen Rolle, die Genf für die Gaststaatpolitik der Schweiz spielt, ist es sinnvoll, näher auf die aktuelle Situation des internationalen Genf einzugehen.4 Das internationale Genf beherbergt 30 internationale Organisationen und Einrichtungen (von insgesamt 35 in der Schweiz) und über 300 NGO, von denen 257 über einen Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (ECOSOC) verfügen.

173 UNO-Mitgliedsländer (darunter die Schweiz) sowie der Heilige Stuhl und Palästina (mit UNO-Beobachterstatus) sind in Genf mit einer ständigen Mission vertreten. Bei den internationalen Konferenzen und Treffen liegt Genf mit jährlich rund 2700 internationalen Konferenzen, an denen über 220 000 Delegierte und Fachpersonen zusammenkommen, weltweit auf dem ersten Rang. Hinzu kommen rund 3000 Besuche von Staats- oder Regierungschefs und Ministern (einschliesslich Privatbesuche) sowie anderer Würdenträger (VIP). Die internationale Gemeinschaft, d. h. das Personal des internationalen Genf und dessen Familienangehörige, umfasst 47 371 Personen. 60 % davon leben in Genf, 27 % in Frankreich und rund 10 % im Kanton Waadt. Die internationale Gemeinschaft stellt somit gegen 5 % der Bevölkerung des Grossraums Genf («Grand Genève»).

Wirtschaftliche Bedeutung des internationalen Genf Das internationale Genf ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor für Genf, die Genferseeregion und die gesamte Schweiz. 2012 steuerte es 8,6 % zum Genfer BIP bei.

Unter Berücksichtigung der indirekten und induzierten Wertschöpfung im Zusam-

4

Die Zahlen beruhen auf einer Studie des Laboratoriums für Angewandte Wirtschaft (LEA) der Fakultät für Wirtschaft und Management der Universität Genf mit dem Titel «Impacts de la Genève internationale sur l'économie et les finances suisses et du Grand Genève». Die Studie wurde zwischen November 2013 und März 2014 durchgeführt. Die Zahlen betreffen das Jahr 2012.

9236

menhang mit den Ausgaben der Organisationen und des Personals beläuft sich der Beitrag auf 11,3 % des Genfer BIP oder 1 % des Schweizer BIP.

Eine Aufschlüsselung der einzelnen Beiträge zum BIP ergibt, dass sich die direkten Ausgaben der internationalen Organisationen, der Beschäftigten des internationalen Genf und der anreisenden Delegierten auf knapp 6 Milliarden Franken summieren.

Mehr als die Hälfte davon entfällt auf den Kanton Genf, der Rest verteilt sich auf die übrige Schweiz und das benachbarte Frankreich. Die internationalen Funktionäre wendeten zudem über 2,9 Milliarden Franken für den privaten Konsum auf, und durchreisende Delegierte gaben bei Aufenthalten in Genf rund 80 Millionen Franken aus.

Was die Arbeitsplätze angeht, sind über 28 000 Personen für die internationalen Organisationen, ständigen Missionen und NGO in Genf tätig. Diese direkten Stellen machten 2012 8,2 % aller Arbeitsplätze im Kanton aus. Aus der Tätigkeit des internationalen Genf resultieren ausserdem rund 30 000 indirekte und induzierte Arbeitsplätze. Somit entfielen kumuliert mehr als 14 % der Arbeitsplätze im Kanton Genf auf das internationalen Genf.

Die Steuereinnahmen im Zusammenhang mit dem internationalen Genf (direkte nicht steuerbefreite und indirekte Stellen, Einkommenssteuern und indirekte Steuern) belaufen sich für alle Stufen der betroffenen Gemeinwesen auf insgesamt 634,2 Millionen Franken. Davon erhalten die Stadt Genf 68,5 Millionen Franken, der Kanton Genf 414,6 Millionen Franken und der Bund 151,1 Millionen Franken.

1.4

Instrumente der Gaststaatpolitik

Dank einer aktiven Gaststaatpolitik gegenüber den internationalen Organisationen, den Vertretungen der Mitgliedsländer und der Zivilgesellschaft konnte sich Genf und damit die Schweiz als eines der wichtigsten Zentren für globale Gouvernanz etablieren.

Damit die Schweiz eine wirksame Gaststaatpolitik betreiben kann, hat sie im Laufe der Zeit rechtliche und technische Instrumente geschaffen, die sie regelmässig den aktuellen Bedürfnissen und Herausforderungen anpasst.

Das Gaststaatgesetz vom 22. Juni 2007 (GSG, SR 192.12) und dessen Vollzugsverordnung (V-GSG, SR 192.121) sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Diese Texte bilden die Eckpfeiler der Gaststaatpolitik für die internationalen Organisationen und sind weltweit einzigartig.

Eine weitere Verordnung ist am 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Sie regelt die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen der privaten Hausangestellten von Personen, die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen geniessen (Verordnung über die privaten Hausangestellten, PHV, SR 192.126) und senkt das Risiko, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten auftreten.

Der Erfolg der Gaststaatpolitik ist auch der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zu verdanken. Diese haben verschiedene Institutionen geschaffen und unterstützt, die zum Erfolg der Gaststaatpolitik der Schweiz beitragen: Die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) ist eine privatrechtliche Stiftung, die 1964 vom Bund und vom Kanton Genf gemeinsam 9237

gegründet wurde, wobei der Kanton Genf einen Sitz im Stiftungsrat der Stadt Genf überliess. Die FIPOI ermöglicht internationalen Organisationen insbesondere mit Krediten (in Form von zinslosen Darlehen des Bundes) Liegenschaften zur Miete oder zum Kauf bzw. Grundstücke (in Form von kantonal subventionierten Baurechten) anzubieten, damit diese Verwaltungsgebäude erwerben oder bauen können. Seit 2013 kann die FIPOI auch Renovierungsprojekte für Gebäude von internationalen Organisationen durchführen.

Die FIPOI führt auch zwei Konferenzzentren, das Internationale Konferenzzentrum Genf (CICG) und das Centre de conférences de Varembé (CCV). Diese sind Bestandteil der Infrastruktur im Dienst der Gaststaatpolitik der Schweiz. Das CICG steht den internationalen Organisationen, gewissen grossen NGO und der Bundesverwaltung für Sitzungen kostenlos zur Verfügung.

Das Centre d'accueil ­ Genève internationale (CAGI) wurde 1996 gemeinsam von Bund und Kanton Genf gegründet. Das Zentrum unterstützt internationale Funktionäre, Mitglieder der ständigen Vertretungen, Konsulatsangehörige und das Personal von NGO sowie deren Familien bei der Niederlassung und Integration in der Genferseeregion. Das CAGI organisiert zudem Unterkünfte für Delegierte von NGO aus benachteiligten Regionen.

Das Bureau de l'Amiable compositeur (BAC) wurde 1995 vom Kanton Genf gegründet. Es vermittelt bei Arbeitskonflikten, die zwischen Arbeitgebern mit diplomatischen Vorrechten und Immunitäten und deren lokalem Personal und privaten Hausangestellten auftreten. Bei drohenden oder bestehenden Streitigkeiten können sich die Mitglieder der internationalen Gemeinschaft an diese Stelle wenden (Arbeitgebende und -nehmende).

Der Schweizer Presseclub (CSP) wurde 1997 vom Kanton Genf und vom Bund in Partnerschaft mit Medienakteuren gegründet. Er empfängt und unterstützt Medienschaffende, die vorübergehend in Genf sind, und informiert die Medien über Themen, die in Genf aktuell sind.

Neben den Instrumenten der Gaststaatpolitik, welche die Gastbehörden zur Verfügung stellen, spielen auch gewisse private Einrichtungen eine zentrale Rolle: Fondation pour Genève: Die 1976 durch eine private Initiative gegründete Stiftung hat sich die Ausstrahlung von Genf in der Schweiz und im Ausland auf ihre Fahnen geschrieben, indem sie insbesondere auf die internationale
Positionierung der Genferseeregion Einfluss nimmt und sich für eine gute Aufnahme der internationalen Funktionäre und ihrer Ehepartner einsetzt. Die Stiftung betreibt den Club diplomatique de Genève und das Centre international de Genève, die zur gesellschaftlichen Integration des internationalen Personals beitragen.

Association of Former International Civil Servants for Development (Greycells).

Die am 17. Januar 2008 gegründete Vereinigung besteht aus ehemaligen internationalen Funktionären, die als Freiwillige tätig sind und Unterstützung für Delegierte und Funktionäre aus Entwicklungsländern anbieten (inhaltliche Orientierungshilfe bei den UNO-Sitzungen, Ausbildungskurse).

Centre pour l'Education et la sensibilisation à la coopération internationale à Genève (Fondation EDUKI). Die Stiftung wurde 2011 nach Schweizer Recht gegründet. Sie wird seit 2013 von der Fondation pour Genève unterstützt, die das Sekretariat beherbergt und Unterstützung bei der weiteren Entwicklung bietet. Sie

9238

organisiert namentlich Besuche und Informationsveranstaltungen bei Akteuren der internationalen Zusammenarbeit in Genf für Schulen und Gymnasien.

1.5

Aktuell verfügbare Ressourcen für die Gaststaatpolitik

1.5.1

Personalressourcen

Zurzeit sind die personellen Ressourcen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), dem die Umsetzung der Gaststaatpolitik obliegt, auf drei Verwaltungseinheiten aufgeteilt.

Die Sektion Internationale Organisationen und Sitzstaatpolitik der Abteilung Vereinte Nationen und Internationale Organisationen (AIO) steuert die Sitzstaatpolitik des Bundes. Sie koordiniert die Tätigkeiten der involvierten Bundes- und Kantonsbehörden und sorgt dafür, dass internationale Organisationen unter optimalen Bedingungen arbeiten können. Dieser Sektion obliegt die Umsetzung der Massnahmen, die in der vorliegenden Botschaft vorgesehen sind. Die Sektion wurde 2013 von 5 auf 7 Vollzeitäquivalente (VZÄ) aufgestockt, denn sie übernimmt neue Aufgaben bei der Umsetzung der geplanten Massnahmen im Rahmen der Strategie vom 26. Juni 2013 zur Stärkung der Gaststaatrolle der Schweiz und der neuen Politik des Bundesrates zur Unterstützung der Renovierung von Gebäuden internationaler Organisationen. Die im Rahmen dieser Botschaft beantragten Stellen (siehe Ziff.

4.1.2) sollen die beiden bis 2015 befristeten VZÄ fortführen.

Die Sektion Diplomatisches und konsularisches Recht der Direktion für Völkerrecht (DV) ist für Fragen zur Umsetzung des GSG verantwortlich, insbesondere im Zusammenhang mit dem Rechtsstatus der internationalen Organisationen, der ständigen Vertretungen und ihres Personals in der Schweiz. Sie ist nicht nur für Fragen zur Gaststaatpolitik zuständig. Die personellen Ressourcen umfassen 3,6 VZÄ. Im Rahmen dieser Botschaft wird zusätzliches Personal beantragt (siehe Ziff. 4.1.2).

Die Abteilung Sitzstaat der Ständigen Vertretung der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf (Schweizer UNO Mission in Genf) bietet Hilfe bei allen praktischen Fragen, die sich für internationale Organisationen, ständige Vertretungen und deren Personal in der Schweiz stellen, wie z. B. Fragen zu Immobilien, Sicherheit, Ausstellung und Entzug der Legitimationskarte des EDA sowie Visa für Delegierte, die an diplomatischen Sitzungen in Genf teilnehmen. Sie spielt eine Vermittlerrolle zwischen der in Genf ansässigen internationalen Gemeinschaft und den Gaststaatbehörden. Die Sektion wurde 2013 von 21 auf 22,6 VZÄ aufgestockt, denn sie übernimmt neue Aufgaben
bei der Umsetzung der geplanten Massnahmen im Rahmen der Strategie zur Stärkung der Gaststaatrolle der Schweiz und der neuen Politik zur Unterstützung der Renovierung von Gebäuden internationaler Organisationen. Im Rahmen dieser Botschaft wird zusätzliches Personal beantragt (siehe Ziff. 4.1.2).

9239

Personelle Ressourcen in den drei Verwaltungseinheiten, die für die Gaststaatpolitik zuständig sind 2012

VZÄ

2013

2014*

2015*

29,7

32,6

33,2

33,2

Personalkosten

4 660 911

5 036 412

5 103 462

5 359 634

Betriebskosten

341 430

366 334

140 782

357 619

5 002 341

5 402 746

5 244 244

5 717 253

Total

Quelle: Qlikview ­ SAP ­ Auszug vom 18.7.2014 * Schätzung

Die Zahlen für 2015 basieren auf Schätzungen zuzüglich einer Kostensteigerung von 0,5 %.

1.5.2

Finanzielle Ressourcen

Der Bund (EDA) verfügt zudem über Mittel zur Finanzierung der Gaststaatpolitik der Schweiz aufgrund des GSG vom 22. Juni 2007.5 Diese finanziellen Mittel dienen der Umsetzung von zwei Pfeilern der Gaststaatpolitik. Einerseits handelt es sich um die Finanzierung von Massnahmen zur Unterstützung von internationalen Organisationen, ständigen Missionen, NGO und anderen Einrichtungen, die in der Unterstützung der Gaststaatpolitik tätig sind, sowie um die Unterstützung von Bewerbungen der Schweiz bezüglich Ansiedlung internationaler Organisationen. Andererseits geht es um die Finanzierung des Baus und Betriebs von Infrastruktur sowie um bauliche Massnahmen zum Aussenschutz der internationalen Organisationen. Neben diesen beiden Pfeilern unterstützt der Bund das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) und den Betrieb des Groupe diplomatique der Genfer Polizei.

Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Organisationen, ständigen Missionen, NGO und anderer Institutionen Mit diesem Pfeiler sollen die Bedingungen für die Ansiedlung und die Arbeit der internationalen Akteure in der Schweiz verbessert werden. Dazu tragen mehrere Arten von Tätigkeiten bei: ­

5

Subventionen an Verbände und Stiftungen für die Betriebskosten und die Finanzierung von Projekten, die auf die Förderung und Stärkung des internationalen Genf abzielen und von solchen Einrichtungen lanciert und durchgeführt werden (siehe Ziff. 1.4), beispielsweise durch das CAGI (seit 2001) und das CSP (seit 2007). 2013 beliefen sich diese Aufwendungen auf rund 500 000 Franken.

Die in diesem Kapitel beschriebenen Finanzhilfen können einmalig oder regelmässig ausgerichtet werden.

9240

­

Empfang grosser internationaler Konferenzen (Bereitstellung von Tagungsräumen), beispielsweise der Atomverhandlungen mit dem Iran im Herbst 2013 in Genf und der Syrien-Konferenz in Montreux und in Genf im Januar 2014.

­

Beteiligung an der Finanzierung von Empfängen im Rahmen verschiedener Veranstaltungen, die von internationalen Organisationen durchgeführt werden (z. B. Rahmenprogramm anlässlich der Hauptsession des MRR, der Gedenkfeierlichkeiten für die Holocaust-Opfer oder des 60-Jahre-Jubiläum des CERN). 2013 beteiligte sich der Bund (EDA) an der Finanzierung von ungefähr 50 Anlässen mit insgesamt rund 500 000 Franken.

­

seit 2014 Finanzierung der ersten Massnahmen zur Umsetzung der neuen Strategie zur Stärkung der Gaststaatrolle der Schweiz, insbesondere Unterstützung bei der Entwicklung von Koordinations- und Diskussionsplattformen (siehe Ziff. 3.2) und der Massnahmen zur Förderung der Universalität der staatlichen Vertretungen (siehe Ziff. 3.3). Die letztgenannten Tätigkeiten erforderten eine Erhöhung der Mittel von 2,2 auf 5,2 Millionen Franken zwischen 2013 und 2014 (siehe auch Botschaft zum Voranschlag 2014, Band 2B).

Finanzierung von Bau und Betrieb der Infrastruktur sowie bauliche Massnahmen zum Aussenschutz der internationalen Organisationen Dieser Pfeiler beinhaltet die Finanzierung folgender Tätigkeiten: ­

Ausgaben für bauliche Massnahmen zum Aussenschutz der internationalen Organisationen, zu denen die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet ist. Diese Kosten beliefen sich 2013 auf schätzungsweise 3,3 Millionen Franken.

­

Jährliche Kosten für den Betrieb des CICG von durchschnittlich 6,3 Millionen Franken für die kostenlose Bereitstellung der Konferenzräume für internationale Organisationen und gewisse NGO.

­

Finanzierung grösserer Unterhaltsarbeiten für das Centre William Rappard (CWR) der WTO sowie Unterhaltskosten für dessen Konferenzsaal (SWR)6 in Höhe von schätzungsweise 2 Millionen Franken pro Jahr.

­

Aufwendungen für gemietete Büroräume, die den am wenigsten entwickelten Ländern bei internationalen Konferenzen im Verwaltungsgebäude Varembé (IAV) zur Verfügung gestellt werden (rund 16 000 Franken pro Jahr).

­

Beteiligung an den Mietkosten gewisser internationaler Organisationen mit rund 2,2 Millionen Franken pro Jahr.

Mit dem Voranschlag 2012 genehmigte das Parlament einen einmaligen Beitrag von 50 Millionen Franken für bauliche Energiesparmassnahmen im Rahmen der Gesamtrenovierung des europäischen UNO-Sitzes. Der Betrag wurde 2012 und 2013 ausbezahlt.

6

Bis 2012 wurden die Renovierungs-, Verdichtungs- und Baukosten für das neue CWR-Gebäude ebenfalls durch diesen Kredit finanziert.

9241

Nicht Bestandteil dieses Pfeilers sind die Darlehen der FIPOI an internationale Organisationen zum Bau und zur Renovierung von Gebäuden, die Thema der folgenden Ziffer sind.

MICR Das MICR symbolisiert das humanitäre Herzstück der Schweizer Gaststaatpolitik.

Der Bund trägt rund die Hälfte der Verwaltungs- und Betriebskosten für die Dauerausstellung (2013: 1,1 Millionen Franken) dieser privaten Stiftung und ist im Stiftungsrat vertreten. Weitere wichtige Geldgeber sind der Kanton Genf, das IKRK und die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC).

Groupe diplomatique der Genfer Polizei Der Bund unterstützt den Groupe diplomatique der Internationalen Sicherheitspolizei (PSI), einer Spezialeinheit der Genfer Polizei, mit 800 000 Franken pro Jahr im Rahmen einer vierjährigen Leistungsvereinbarung. Der Groupe diplomatique hat eine wichtige Scharnierfunktion zwischen den internationalen Organisationen, der Kantonspolizei und den für Sicherheit zuständigen Bundesstellen. Die Einheit steht der diplomatischen Gemeinschaft rund um die Uhr zur Verfügung und informiert die Schweizer UNO-Mission in Genf, wenn eine Person mit Legitimationskarte des EDA in einen Vorfall verwickelt ist. Es geht dabei um eine wichtige Dienstleistung für die internationale Gemeinschaft im Rahmen der Gaststaatpolitik. Über die Beiträge anderer Departemente zur Sicherheit informiert das folgende Kapitel ausführlicher.

Somit verteilen sich die insgesamt verfügbaren Mittel derzeit auf vier Kredite: Frühere Nr.

Neue Nr.

Titel Rechnung 2013 Ab Voranschlag 2014

2012 Rechnung

2013 Rechnung

2014 Rechnung

2015 Voranschlag

A2310.0276 A2310.0575 Aufgaben der 1 845 427 Schweiz als Gastland internationaler Organisationen

2 000 953

5 218 100

4 204 600

A2310.0456 A2310.0574 Infrastruktur- 34 935 933 47 663 003 11 601 000 11 635 900 leistungen und bauliche Sicherheitsmassnahmen A2310.0277 A2310.0576 Internationales 1 051 800 Rotkreuz- und.

RothalbmondMuseum, Genf

1'066 800

1 142 000

1 135 400

0

800 000

800 000

791 200

A2310.0544 A2310.0577 Sicherheitsdispositiv internat.

Genf: diplomatische Gruppe Total

37 833 160 51 530 756 18 761 100 17 767 100

Zur weiteren Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit diesen Krediten enthält der Finanzplan 2016­2019 entsprechende Beträge. Insgesamt sind für die 9242

Planung im vierjährigen Zeitraum 72,4 Millionen Franken vorgesehen. Wie diese Beträge eingesetzt werden, ist in Kapitel 3 beschrieben, das die einzelnen Massnahmen vorstellt.

1.5.3

Weitere Beiträge zur Unterstützung der Gaststaatpolitik

FIPOI-Darlehen Die Schweiz unterstützt den Bau von Gebäuden für internationale Organisationen durch die FIPOI, die zinslose, über 50 Jahre zu erstattende Darlehen gewährt. Seit 1964 hat die Schweiz in diesem Rahmen 643 Millionen Franken an Darlehen vergeben, von denen 248 Millionen Franken bis zum 31. Dezember 2013 zurückbezahlt wurden. Zusätzlich hat sie Schenkungen in Höhe von 492 Millionen Franken ausgerichtet.

Im Voranschlag 2015 sind 9,5 Millionen Franken für Planungsarbeiten zur Renovierung bzw. zum Neubau der Sitzgebäude der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC) und der WHO vorgesehen. Ausserdem werden für die Bundesverwaltung und die FIPOI mit der vorliegenden Botschaft zusätzliche Stellen beantragt, um eine optimale Nutzung dieser Baudarlehen zu gewährleisten.

Sicherheit Als Gaststaat muss die Schweiz dafür sorgen, dass ihr guter Ruf in Sachen Sicherheit gewahrt bleibt. Neben der Unterstützung des EDA für den Groupe diplomatique der Genfer Polizei und für Massnahmen zum Aussenschutz überweist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dem Kanton Genf einen Pauschalbetrag für Aufgaben, die dieser auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, SR 120) erfüllt. Die Entschädigungen für Schutzaufgaben im Auftrag des Bundes belaufen sich ab 2014 auf 6,3 Millionen Franken pro Jahr, was gegenüber dem früheren Subventionsbeitrag einer Erhöhung um 1,3 Millionen Franken entspricht. Der Bund subventioniert über das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Einsätze im Rahmen von «Amba Centro» aufgrund eines Abkommens zwischen Bund und Kanton Genf. Finanziert werden mit dem Rahmenkredit von 11,5 Millionen Franken namentlich die Genfer Sicherheitspolizei (PSI), die Sicherheitsassistenten sowie private Sicherheitsfirmen, die den Schutz der diplomatischen Einrichtungen gewährleisten.

Seit 2000 werden Entschädigungen im Zusammenhang mit der Durchführung ausserordentlicher Veranstaltungen (wie internationalen Konferenzen) von jenem Departement budgetiert und ausgerichtet, das aus organisatorischer Sicht zuständig ist. 2003 entschied der Bundesrat, dass für Anlässe, die nicht vom Bund organisiert werden, das am stärksten betroffene Departement die Finanzierung zu übernehmen hat.
Die drei Zentren des Bundes, das IHEID und die Universität Genf Der Bund (EDA) unterstützt die drei in Genf angesiedelten Zentren: das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP), das Internationale Zentrum für humanitäre 9243

Minenräumung (CIDHG) und das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF), die mit dem Institut de Hautes Etudes Internationales et du Développement (IHEID) im neuen Gebäude des Maison de la Paix untergebracht sind. Diese für die Bereiche Aussenpolitik und Friedensförderung weltweit anerkannten Kompetenzzentren sind strategische Partner des Bundes. 2011 bewilligte das Parlament den vom Bundesrat beantragten Rahmenkredit über 119,9 Millionen Franken zugunsten der drei Zentren für den Zeitraum 2012­2015.

Der Bund hat über das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dessen Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) 2013 einen Grundbeitrag von 18,3 Millionen Franken ans IHEID ausgerichtet und finanziert die Universität Genf (UNIGE) mit 91,6 Millionen Franken7.

Diese akademischen Einrichtungen leisten einen Beitrag an die Stärkung und Ausstrahlung des internationalen Genf.

Beiträge an die internationalen Organisationen (Quelle Staatsrechnung 2013) Die vorliegende Botschaft widmet sich der Gaststaatrolle der Schweiz. Interessant ist aber auch, in welcher Grössenordnung sich der Beitrag der Schweiz als Mitgliedsstaat bewegt. Für 2013­2015 beläuft sich der obligatorische Beitrag der Schweiz ans ordentliche Budget der UNO und an die Friedensoperationen auf 1,047 % des UNO-Gesamtbudgets. Die Schweiz liegt auf dem 17. Platz der Beitragszahler beim ordentlichen Budget und auf dem 14. Rang bei den Friedensoperationen. Das ordentliche Budget umfasst die Betriebs-, Personal und Programmkosten der UNO-Organe. 2013 entrichtete die Schweiz 125 658 846 Franken an obligatorischen Beiträgen an die UNO-Organe, 98 Millionen davon für Friedensoperationen8, 25 Millionen Franken für das ordentliche Budget der UNO und 2,4 Millionen Franken für die internationalen Strafgerichtshöfe für Ex-Jugoslawien und Ruanda.

Neben diesen obligatorischen Beiträgen zahlt die Schweiz auch obligatorische und freiwillige Beiträge an die Sonderorganisationen, Programme und Fonds der UNO.

Diese Beiträge stammen aus verschiedenen Departementen der Bundesverwaltung und fallen je nach Bedarf und Dringlichkeit unterschiedlich hoch aus. 2013 überwies die Schweiz einschliesslich der Beiträge an die UNO insgesamt 2,1 Milliarden Franken an internationale Organisationen. Zudem fliesst 30% der humanitären Hilfe der Schweiz ans IKRK, 2013 waren es 119,8 Millionen Franken.

7

8

Diese Subventionen ergeben sich aus der Botschaft vom 22. Februar 2012 über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013­2016 (BBl 2012 3099). Grundlage für die Finanzierung des IHEID der Universität Genf ist das Universitätsförderungsgesetz vom 8. Oktober 1999 (UFG, SR 414.20).

Diese Tätigkeiten werden für Zeiträume von 6­18 Monaten finanziert. Der Betrag für 2013 entspricht einem Zeitraum von 18 Monaten. Deshalb ist er höher als der übliche Durchschnitt.

9244

Beitrag der Genfer Behörden Die Konzentration von internationalen Organisationen und NGO in Genf bedingt, dass die Stadt- und Kantonsbehörden Mittel bereitstellen, die es ermöglichen, die Attraktivität des internationalen Genf zu erhalten und weiter zu fördern, insbesondere durch öffentliche Leistungen (Gesundheit, Bildung, Verkehr) für das internationale Personal, das dafür keine Gegenleistung in Form von Steuern erbringt. Der Kanton Genf stellt den internationalen Organisationen subventionierte Grundstücke im Baurecht mit einem Wert von schätzungsweise 12,5 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Ausserdem subventioniert er die Mietzinse für die Verwaltungsgebäude der ständigen Vertretungen der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) mit höchstens 3000 Franken pro Monat und pro Mission (ca. 1,3 Millionen Franken pro Jahr). Er unterstützt überdies das CAGI und das CSP mit Subventionen von rund einer Million Franken pro Jahr und die NGO mit ebenfalls rund einer Million Franken (internationale Solidaritätsprojekte und kostenlose Räumlichkeiten). Gemäss der erwähnten Studie der Universität Genf betrugen die laufenden Gesamtausgaben des Kantons Genf für das internationale Genf im Jahr 2012 rund 53 Millionen Franken und die Investitionsausgaben rund 29 Millionen Franken. Ausserdem hat der Kanton Genf ein neues Gesetz erlassen, dass es den internationalen Organisationen erlaubt, ihre Grundstücke so zu nutzen, dass ein Teil der Kosten ihrer Bau- oder Renovierungsprojekte finanziert wird. Die Stadt wendete 2012 2,54 Millionen Franken pro Jahr zur Unterstützung von CAGI, CSP und NGO sowie für internationale Solidaritätsprojekte und Investitionen auf. Bund, Kanton und Stadt beteiligen sich regelmässig an protokollarischen Anlässen. Der Kanton betreibt zudem eine Website mit Informationen9 (News, Kalender, Verzeichnis, Dienstleistungen).

2

Herausforderungen

Die Gaststaatpolitik der Schweiz muss künftig zahlreiche Herausforderungen bewältigen, die Anpassungen erfordern und zwei Bereiche betreffen: strategische Aspekte mit Auswirkungen auf die globale Gouvernanz und materielle Aspekte in Form der Rahmenbedingungen für die internationalen Organisationen und ihr Personal.

2.1

Materielle Herausforderungen

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat zur Folge, dass sich viele internationale Organisationen mit Kürzungen beim ordentlichen Budget konfrontiert sehen. Dies bedeutet, dass die internationalen Organisationen und ihre wichtigsten Beitragszahler für ihren Sitz mehr Unterstützung von den Gaststaaten fordern. Die anhaltende Schwäche des Dollars gegenüber dem Schweizer Franken belastet das Budget von internationalen Organisationen, die in Dollar abrechnen. Überdies sind die Kosten für das UNO-Personal in Genf höher als an allen anderen UNO-Sitzen einschliesslich New 9

www.cooperationinternationalegeneve.ch

9245

York und Wien. Gemäss Daten der UNO zum Jahr 2012 schätzt die International Civil Service Commission die Mehrkosten auf 15 %­25 % für das internationale Personal und auf 45 %­75 % für das lokale Personal.

Das Preisniveau in der Schweiz und insbesondere in Genf stellt ebenfalls ein Problem dar, ebenso wie der ausgetrocknete Immobilienmarkt. Hinzu kommt das beschränkte Angebot an Hotels mit erschwinglichen Zimmerpreisen, was die Beteiligung von Delegierten aus den LDC und von NGO an internationalen Konferenzen erschwert.

Die intensive Nutzung der Räumlichkeiten und Sitzungszimmer, die teilweise seit über vierzig Jahren nicht renoviert wurden, hat zu beträchtlichen Verschleisserscheinungen in den Gebäuden der in Genf ansässigen internationalen Organisationen geführt. Die Schweiz fordert die internationalen Organisationen regelmässig dazu auf, in ihren Budgets Rückstellungen zu diesem Zweck vorzusehen.

Die Infrastruktur für bilaterale, multilaterale, öffentliche und vertrauliche Gespräche muss kontinuierlich modernisiert und die Kapazität und Qualität ausgebaut werden.

2.2

Strategische Herausforderungen

Bei der Beherbergung von internationalen Konferenzen, Organisationen und Sekretariaten von neuen Übereinkommen verstärkt sich der Trend einer verschärften Konkurrenz zwischen den Staaten. Insbesondere Schwellenländer wie Katar, Südkorea oder die Türkei bieten vorteilhafte Konditionen an, zum Beispiel günstige Immobilien. Verschieden Länder haben günstige Angebote für die Aufnahme internationalen Organisationen gemacht10. Diese Entwicklung führt dazu, dass ein Teil der Aktivitäten von internationalen Organisationen, vor allem im administrativen Bereich, in andere Städte abwandert, die als finanziell günstiger gelten. Gleichzeitig muss sich Genf auch gegenüber traditionellen Standorten behaupten.

Zwischen 2008 und 2013 wurden in Genf 21 Teilverlegungen, aber auch 18 neue Niederlassungen verzeichnet. Der Sektor, in dem die meisten Standortwechsel zu verzeichnen waren, nämlich 10 seit 2008 und nur 3 neue Niederlassungen, ist der Cluster «Humanitäre Hilfe, Menschenrechte und Migration», der eigentlich als Genfer Spezialgebiet gilt. Am meisten Niederlassungen (4 internationale Organisationen und 2 NGO) fanden seit 2008 im Sektor statt, der sich mit Umweltfragen und nachhaltiger Entwicklung befasst. Es ist hervorzuheben, dass sich 10 ausländische Vertretungen niedergelassen und damit zur Universalität des internationalen Genf beigetragen haben. Bei einem Standortwechsel ziehen die Organisationen in der Regel in konkurrierende europäische Städte, aber auch in Städte von Schwellenländern. Diese Standortwechsel betreffen hauptsächlich die Tätigkeitsbereiche Administration, Informatik, Logistik und Finanzen, manchmal aber auch das Sekretariat.

In den meisten Fällen wird also das administrative Personal verlegt oder ersetzt.

Aber auch bestimmte Kategorien von Fachleuten oder Analysten sind betroffen. Und 10

100 000 US-Dollar pro Arbeitsplatz sowie kostenlose Räumlichkeiten während 10 Jahren für die Übersiedlung der UNO-Kinderhilfswerk (UNICEF) und neue Gebäude zu erstellen, die Büros kostenlos zur Verfügung zu stellen und während 10 Jahren die Wohnungsmieten für die Funktionäre zu übernehmen für die Übersiedlung der Internationalen Organisation für Migration (IOM).

9246

schliesslich sind die angegebenen Gründe in erster Linie finanzieller Art, wie z. B.

die Reduzierung von Betriebs- und Verwaltungskosten; sie können aber auch strategischer Natur sein und dem Wunsch entspringen, Mitarbeitende zusammenzuführen oder näher am Einsatzort zu sein.

Die globalen Probleme unserer Zeit sind miteinander verknüpft, weiträumig vorhanden und wandeln sich schnell, was komplexe Lösungsansätze erfordert. Deshalb ist es schon heute nicht mehr möglich, ein Thema eindimensional und ohne die Wechselwirkungen mit anderen Bereichen zu betrachten, und in Zukunft wird sich dies noch akzentuieren. Angesichts der Vielzahl und Komplexität der behandelten Themen ist es zentral, die ganze Breite an intellektuellen Beiträgen einzubinden und Synergien zu fördern, namentlich durch Forschung, Know-how, Information, Kommunikation und Erfahrungsaustausch.

Anspruchsvoll ist neben dieser Komplexität auch die Fragmentierung der globalen Gouvernanz, d.h. die Debatten über weltumspannende Problemkreise wie Entwicklungshilfe, Umwelt, Gesundheit und Frieden, die nicht mehr nur den Mitgliedsstaaten der internationalen Organisationen vorbehalten sind. Konkret äussert sich dies darin, dass weit mehr Akteure mit vielfältigerem Hintergrund eine Rolle spielen (Zivilgesellschaft, NGO, Privatsektor und Wissenschaft), dass die Debatten an verschiedensten Orten stattfinden und dass die Themen aufgrund der Verflechtungen und des raschen Wandels immer komplexer werden. Diese Fragmentierung widerspiegelt sich auch in den Debatten, die in Genf stattfinden.

Dass nicht alle UNO-Staaten in Genf vertreten sind, ist ein Defizit gegenüber New York, wo alle Mitgliedsstaaten (ausser Kiribati) präsent sind. Dies ist ein gewichtiger Nachteil, denn wenn ein Ort für internationale Gespräche gewählt wird, bevorzugen die Staaten im Allgemeinen Städte, in denen sie bereits über ständige Vertretungen und eine Infrastruktur verfügen.

Eine weitere strategische Herausforderung betrifft die Entwicklung neuer Technologien, welche die Arbeitsweise im Bereich der internationalen Beziehungen verändern. Die Informationen zirkulieren viel schneller, der Einfluss der Medien und der öffentlichen Meinung wächst immer mehr. Der geografische Standort verliert angesichts neuer Kommunikationsmittel und einer immer engeren virtuellen Vernetzung an
Bedeutung. Die multilaterale Diplomatie wird von dieser Entwicklung beeinflusst, muss mit ihr Schritt halten und diese neuen Trends nutzen. Die Gaststaatpolitik hat deshalb diesen neuen Technologien ebenfalls Rechnung zu tragen.

Auswirkungen der neuen Verfassungsbestimmungen aufgrund der Abstimmung vom 9. Februar 2014 Am 9. Februar 2014 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen Die neuen Verfassungsbestimmungen verlangen, dass für alle Personen, die unter das Ausländerrecht fallen, jährliche Höchstzahlen und Kontingente gelten. Der Bundesrat hat drei Jahre Zeit, um die Initiative umzusetzen Zu den Prioritäten der Gaststaatpolitik und der Aussenpolitik der Schweiz gehört es, dem internationalen Personal in der Schweiz optimale Rahmenbedingungen zu bieten. Bedenken von internationalen Mitarbeitenden müssen aufgenommen werden. Der Aufenthalt von Personen, die im internationalen Sektor arbeiten (Mitarbeitende der ausländischen Vertretungen, Funktionäre der internationalen 9247

Organisationen, mit denen ein Abkommen über Vorrechte und Immunitäten abgeschlossen wurde, und Begleitpersonen) fällt zu einem grossen Teil nicht unter das Ausländerrecht, sondern unter die auswärtigen Angelegenheiten (Art. 54 Abs. 1 BV). Artikel 121a BV kommt für diese Personen somit nicht zur Anwendung. Internationale Organisationen und Auslandsvertretungen nehmen aber häufig auch andere Kategorien von Arbeitnehmenden und Leistungserbringern in Anspruch, auf die sich der Geltungsbereich von Artikel 121a am BV erstreckt. Dasselbe gilt für die NGO, unter anderem die internationalen Sportverbände, bei denen die Personalfluktuation häufig sehr hoch ist.

Die Arbeiten zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen sind im Gange.

3

Antwort auf die Herausforderungen und konkrete Massnahmen der neuen Strategie zur Stärkung der Gaststaatpolitik der Schweiz

Die Rahmenbedingungen und das sich ständig wandelnde internationale Umfeld erfordern heute neue Initiativen und einen klaren politischen Willen. Diese Voraussetzungen muss die Schweiz zwingend erfüllen, wenn sie ihre besondere Stellung auf dem internationalen Parkett und ihre Position als eines der bevorzugten Zentren der globalen Gouvernanz behaupten will.

Angesichts der neuen Herausforderungen muss die Schweiz nicht nur ihre Gaststaatinstrumente weiter stärken, sondern auch den Austausch und die Synergien zwischen den hier präsenten Akteuren fördern, die Niederlassung aller UNOMitgliedsländer in Genf vorantreiben, die Zusammenarbeit mit dem benachbarten Frankreich und den anderen von der Gaststaatpolitik betroffenen Kantonen ausbauen, die Kommunikation über das internationale Genf verbessern und die bereits bestehende Koordination zwischen den Behörden, die von der Gaststaatpolitik betroffen sind, weiter intensivieren. Dabei steht nicht die Quantität, sondern die Qualität im Vordergrund. Es geht also nicht darum, um jeden Preis neue Organisationen zu gewinnen oder sich gegen jegliche Abwanderung zu wehren. Vielmehr gilt es, die zentralen Kompetenzen der Gaststaatpolitik der Schweiz zu stärken und mit einer Strategie, die auf Substanz setzt, eine nachhaltige qualitative Entwicklung herbeizuführen.

Bund, Kanton und Stadt Genf haben im Rahmen eines gemeinsamen Berichts eine Strategie erarbeitet, die eine solche Entwicklung gewährleisten und die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und insbesondere des internationalen Genf als Gaststaat stärken soll. Der Bundesrat hat von diesem Bericht an seiner Sitzung vom 26. Juni 2013 Kenntnis genommen und das EDA beauftragt, dem Parlament eine entsprechende Botschaft vorzulegen. Die Strategie beruht auf zwei Hauptpfeilern mit sechs Handlungsachsen. Erster Hauptpfeiler ist die «Hardware» (Handlungsachse 1, Material), zweiter Hauptpfeiler die «Software» (Handlungsachsen 2­6, Know-how). Die Strategie beinhaltet klar umrissene Massnahmen, die in den folgenden Ziffern beschrieben werden. Die Umsetzung dieser Massnahmen erfordert neben den für 2016­2019 bereits eingeplanten Mitteln zusätzliche Ressourcen, allerdings verursachen nicht alle beschriebenen Massnahmen Mehrkosten.

9248

3.1

Handlungsachse 1: Stärkung des Sitzstaat-Dispositivs

Die Massnahmen dieser Handlungsachse zielen darauf ab, bedeutende materielle Herausforderungen zu bewältigen, vor denen der Gaststaat Schweiz derzeit steht.

Dazu gehören namentlich der Unterhalt der in die Jahre gekommenen Infrastruktur der internationalen Organisationen und die Verbesserung der Verfahren zur Visumerteilung.

Diese Handlungsachse entspricht dem seit den 1960er-Jahren bestehenden Dispositiv, das es zu stärken gilt, damit die in Kapitel 2 beschriebenen Herausforderungen bewältigt werden können, indem optimale Rahmenbedingungen erhalten und verbessert werden. Die dazu erforderlichen Aufgaben und Mittel sind in Ziffer 1.5.2.

beschrieben und in der Planung 2016­2019 berücksichtigt (siehe Ziff. 4.1.1). Im Rahmen der neuen Strategie werden die bisherigen Massnahmen weitergeführt und ergänzt.

3.1.1

Beschreibung der Massnahmen

Unterstützung bei der Renovierung der Gebäude von internationalen Organisationen An seiner Sitzung vom 26. Juni 2013 hat der Bundesrat die Änderung seiner Politik zur Finanzierung der Renovierung von Liegenschaften internationaler Organisationen verabschiedet und beschlossen, die Möglichkeiten zur Vergabe von Darlehen durch den Bund über die FIPOI auf die Renovierung bestehender Gebäude zu erweitern. Diese Renovierungsdarlehen haben kürzere Laufzeiten als Baukredite (30 statt 50 Jahre) und müssen verzinst werden, allerdings nicht zu marktüblichen, sondern zu günstigeren Bedingungen. Ausserdem finanziert der Bund nur Renovierungen, zu denen auch der Gastkanton und die Gaststadt einen wesentlichen Beitrag leisten. Der Bund kann internationalen Organisationen ausserdem über die FIPOI Garantien für Bankdarlehen gewähren.

Die Kosten für Renovierungen und Neubauten (manchmal mit Abriss/Wiederaufbau) internationaler Organisationen mit Sitz in Genf werden aktuell für die nächsten zehn Jahre auf rund 1,52 Milliarden Franken geschätzt.

Bisher wurden beim Bund fünf formelle Anträge zur Unterstützung von Bau- oder Renovierungsprojekten11 eingereicht. Das politisch und finanziell bedeutendste Projekt ist der Strategic Heritage Plan der UNO zur Renovierung des Palais des Nations. An seiner Sitzung vom 26. Juni 2013 beschloss der Bundesrat mit einem Grundsatzentscheid, ein Darlehen in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtkosten zu gewähren, maximal 380 Millionen Franken basierend auf der damals vorliegenden Kostenschätzung. Die Planungsarbeiten der UNO zu diesem Projekt sind noch nicht abgeschlossen. Der UNO-Generalsekretär hat den Auftrag, der UNOGeneralversammlung (UNO-GV) im Rahmen der 70. Sitzung (2015­2016) eine überarbeitete Schätzung der Projektkosten vorzulegen.

11

Eine detaillierte Tabelle dieser Projekte ist im Anhang zu finden.

9249

Die Darlehen für die Planungsarbeiten zur Renovierung der Sitzgebäude von IFRC und WHO genehmigte der Bundesrat am 12. Februar 2014. Die entsprechenden Verpflichtungskredite bewilligte das Parlament im Juni 2014 mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2014. Der Gesamtbetrag der Projekte wird auf 50 Millionen Franken für die IFRC und auf 140 Millionen Franken für die WHO geschätzt. Zu den laufenden Projekten gehört auch die Renovierung der Sitzgebäude von ILO und ITU, die für die nächsten Jahre geplant sind.

Die Gesuche für FIPOI-Darlehen zur Finanzierung von Bau- und Renovierungsvorhaben für Gebäude im Besitz der internationalen Organisationen werden dem Bundesparlament von Fall zu Fall mit einer spezifischen Botschaft zur Genehmigung vorgelegt und nicht im Rahmen der vorliegenden Strategie, sondern separat behandelt.

FIPOI-Personal Mit dem erwähnten Bundesratsbeschluss übernimmt die FIPOI, die stark in diese Projekte involviert sein wird, neue Aufgaben, da die internationalen Organisationen häufig nicht über die erforderlichen Personalstrukturen und das Know-how zur Betreuung solcher Projekte verfügen. Im Übrigen ist es im Interesse des Bundes, dass die FIPOI diese Projekte begleitet und damit sicherstellen kann, dass unter anderem die relevanten Normen, Kosten und Fristen eingehalten und die Darlehen zweckmässig eingesetzt werden. Die Statuten der FIPOI wurden an der Stiftungsratssitzung vom 6. Dezember 2013 geändert. Neu kann die FIPOI auch Darlehen zur Renovierung bestehender Sitzgebäude vergeben, ebenso wie für alle Verwaltungsund Beratungstätigkeiten im Immobilienbereich im Zusammenhang mit dem internationalen Genf. Das Personal muss dazu um drei Stellen aufgestockt werden. Die verstärkte Beteiligung der FIPOI an Renovierungsprojekten für Gebäude von internationalen Organisationen bringt finanzielle Mehrinvestitionen mit sich, die sie nicht tragen kann. Deshalb ist vorgesehen, dass Bund und Kanton Genf je zur Hälfte für diese Investition aufkommen. Der Bundesbeitrag von 300 000 Franken pro Jahr ist Teil der zusätzlich beantragten Mittel und im Zahlungsrahmen berücksichtigt.

CICG Das CICG ist ein zentrales Instrument der Gaststaatpolitik des Bundes. Angesichts eines immer härteren Wettbewerbs um die Durchführung internationaler Konferenzen ist es unabdingbar, über ein Zentrum zu verfügen, das
auf dem neusten Stand der Technik ist und mindestens ebenso gute Leistungen bietet wie konkurrierende internationale Zentren. Wichtig sind insbesondere leistungsfähige Videokonferenzund Dolmetschanlagen. Die letzte Renovierung erfolgte 2004, d.h. vor zehn Jahren, und die technische Einrichtung wurde dabei nicht modernisiert. Für die technische Modernisierung des Zentrums sind Investitionen von 13,6 Millionen Franken über vier Jahre erforderlich. Der Bund wird sich daran mit 4 Millionen Franken im Rahmen eines Verpflichtungskredits beteiligen. Der Kanton Genf will zum Projekt einen gleich hohen Betrag beisteuern, in welcher Form er sich beteiligen wird, muss hingegen noch geklärt werden. Die FIPOI, die das CICG verwaltet, wird sich mit 5,6 Millionen Franken beteiligen.

Ausserdem müssen die Nutzer des CICG, denen die Räumlichkeiten heute kostenlos zur Verfügung gestellt werden, verschiedene Kosten selber übernehmen, beispielsweise für Reinigung, Personal ausserhalb der Öffnungszeiten oder technische Ausrüstung, was die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des CICG-Angebots 9250

schmälert. Bisher wurde die Renditeeinbusse infolge der kostenlosen Bereitstellung des CICG für internationale Organisationen und gewisse NGO durch einen Bundesbeitrag von durchschnittlich 6,3 Millionen Franken pro Jahr kompensiert, der im Finanzplan 2016­2019 berücksichtigt ist (für die Mietkosten der Konferenzsäle und das notwendige Personal während der Bürozeiten).

Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des CICG und zur Steigerung der Attraktivität für die internationalen Nutzer soll die Dienstleistungspalette erweitert werden, namentlich im Hinblick auf die Zusatzkosten. Diese Erweiterung des Leistungsangebots hätte für die FIPOI jedoch Mindereinnahmen von durchschnittlich 740 000 Franken pro Jahr zur Folge. Diese Einbussen sollen teilweise durch den Bund kompensiert werden. Das restliche Defizit wird durch einen Beitrag des Kantons oder durch die FIPOI selbst gedeckt. Sollte keine zusätzliche Finanzierung gefunden werden, ist allenfalls die Erweiterung der Angebotspalette zu redimensionieren. Die zusätzlichen Mittel zur Umsetzung dieser Massnahme belaufen sich auf 1,2 Millionen Franken für vier Jahre für den Bund. Dieser Betrag ist Bestandteil der beantragten zusätzlichen Mittel und des Zahlungsrahmens.

Optimierung der Verfahren zur Visumerteilung Zur Steigerung der Attraktivität des internationalen Genf liegt es im Interesse der Schweiz, den Aufenthalt von internationalen Delegierten, die dort an Treffen teilnehmen, möglichst einfach zu gestalten. Als Gaststaat ist sie im Übrigen völkerrechtlich dazu verpflichtet. Eine spezifische Visumspolitik im Rahmen des internationalen Genf ist für den Erhalt und die Entwicklung der Gaststaatpolitik der Schweiz wichtig. Zwar werden im Zusammenhang mit dem internationalen Genf weniger Visa erteilt als in allen anderen Kategorien (Geschäft, Tourismus), Ablehnungen können aber Spannungen und Unverständnis zur Folge haben , nicht nur seitens der internationalen Organisationen, die Betroffene eingeladen haben, sondern gegebenenfalls auch seitens derer Regierungen.

Die Bundesverwaltung wird Massnahmen zur Optimierung der Visumsverfahren erarbeiten. Die Umsetzung dieser Massnahmen wird im Rahmen der Gaststaatpolitik erfolgen und keine finanziellen Auswirkungen haben.

Bessere Umsetzung der Ordnung der Privilegien und Immunitäten Der Bund (EDA) prüft derzeit,
wie die Schweiz den Bedürfnissen und Erwartungen der internationalen Organisationen im Bereich der Vorrechte und Immunitäten innerhalb des geltenden Rechtsrahmens (d.h. des GSG) nachkommen kann. Dieses Gesetz räumt bestimmten Kategorien von Organisationen Vorrechte und Immunitäten ein, die auf deren Strukturen abgestimmt sind. Neben den zwischenstaatlichen Organisationen gehören zu diesen Organisationen namentlich internationale Institutionen, quasizwischenstaatliche Organisationen oder andere internationale Organe.

Im aktuellen Umfeld müssen diese Instrumente so umgesetzt werden können, dass sie die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und insbesondere des internationalen Genf stärken. Massgeblich ist dabei, den Akteuren des internationalen Genf die Einrichtungen zu bieten, die sie für ihre Tätigkeit benötigen, und eine gewisse Vorhersehbarkeit der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen zu gewährleisten.

9251

Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen Die internationalen Organisationen übernehmen die Kosten für Sicherheitsmassnahmen innerhalb ihrer Anlagen. Im Gegenzug ist der Gaststaat verpflichtet, für die Sicherheit ausserhalb der Gebäude und den Unterhalt entsprechender Einrichtungen zu sorgen. Gesetzliche Grundlage dieser Verpflichtung ist allgemein das BWIS, vor allem was die Aufgaben zum Schutz von Personen und Gebäuden und weitere völkerrechtliche Schutzpflichten betrifft. Wichtig ist hier der Hinweis, dass die entsprechenden Massnahmen seit 2007 durch einen vom Parlament genehmigten Verpflichtungskredit finanziert werden. Bei Gesuchen von internationalen Organisationen gegenüber der Schweiz bezüglich verstärkter Sicherheitsmassnahmen ausserhalb ihrer Gebäude prüft zuerst der Bundessicherheitsdienst (BSD) des EJPD, ob diese begründet sind. Falls bauliche Massnahmen als notwendig erachtet werden, erfolgt die Umsetzung im Allgemeinen über die FIPOI. Der Bund achtet darauf, dass diese Massnahmen so wenig einschneidend wie möglich ausfallen, sowohl was die finanziellen Auswirkungen als auch was die Privatisierung von öffentlichem Raum betrifft.

Für die internationalen Organisationen mit Sitz in Genf haben Bund und Kanton Genf einen Verteilschlüssel zur Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen vereinbart. Gemäss dem Entscheid des Bundesrats vom 11. Januar 2006 übernimmt der Bund 65 % der Kosten, die übrigen 35 % gehen zulasten des Kantons Genf12.

Für die Jahre 2016­2019 sind fünf Bauvorhaben für Schutzdispositive geplant. Das erste betrifft das WHO-Zentrum und ist wie oben im Text und in der Tabelle im Anhang erwähnt Teil der Renovierung des Sitzgebäudes. Das zweite Projekt betrifft das Maison Internationale de l'Environnement (MIE 1). Das dritte ist für das ILO bestimmt, das vierte für die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das fünfte für die IFRC. Die Gesamtkosten dieser Massnahmen belaufen sich auf 16 679 923 Franken. Der Bund wird 65 % zu dieser Summe beisteuern, d.h.

10 840 000 Franken im Zeitraum 2016­2019. Weil es sich um mehrjährige Bauvorhaben handelt, werden die erforderlichen Mittel in Form eines Verpflichtungskredits beantragt. Zu diesem Betrag kommen geschätzte Unterhaltskosten von 680 000 Franken für diesen vierjährigen
Zeitraum hinzu. Die Mehrkosten für den Unterhalt sind Bestandteil der beantragten zusätzlichen Mittel und des Zahlungsrahmens. Der Beitrag des Kantons beläuft sich auf 5 836 923 Franken.

2015 sind Beiträge in der Höhe von 345 000 Franken für drei Projekte zur Erhöhung des Aussenschutzes geplant: Internationale Organisation für Migration (IOM), MIE 1 und ILO. Diese Mittel sind im Voranschlag 2015 eingestellt, bleiben aber bis zum Beschluss des Verpflichtungskredits für die Erhöhung der Sicherheitsmassnahmen an Gebäuden der internationalen Organisationen gesperrt.

12

Dieser Verteilschlüssel berücksichtigt die Bundes- und die Kantonszuständigkeiten im Sicherheitsbereich insbesondere gemäss BWIS.

9252

3.1.2

Finanzielle Mittel

Die Umsetzung der erwähnten Massnahmen erfordert zusätzliche finanzielle Mittel von schätzungsweise 3 130 000 Franken über vier Jahre (2016­2019). Finanziert werden mit diesem Betrag Stellen bei der FIPOI (1,2 Millionen Franken), die kostenlosen Leistungen des CICG (1,2 Millionen Franken) und der Unterhalt für Einrichtungen des Aussenschutzes der internationalen Organisationen (0,7 Millionen Franken). Nicht berücksichtigt sind bei diesem Betrag die Modernisierung des CICG und die baulichen Massnahmen zur Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen, die durch spezifische Verpflichtungskredite gedeckt werden.

Neben den erwähnten zusätzlichen Mitteln werden die Aufgaben im Rahmen der beiden traditionellen Pfeiler des Gaststaatdispositivs weitergeführt. Für diese in Ziff. 1.5.2 beschriebenen Aufgaben sind im Finanzplan 2016­2019 rund 64,4 Millionen Franken über vier Jahre veranschlagt. Somit veranschlagt der Finanzplan 2016­2019 über vier Jahre 17,3 Millionen Franken zur Finanzierung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Pfeiler «Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Organisationen, ständigen Missionen und NGO» (siehe Ziff. 1.5.2) und 47,1 Millionen Franken über vier Jahre zur Finanzierung der Aufgaben für den Pfeiler «Finanzierung für Bau und Betrieb der Infrastruktur sowie zum Bau von Einrichtungen des Aussenschutzes der internationalen Organisationen» (siehe Ziff. 1.5.2) Der Gesamtbetrag zur Stärkung des Gaststaatdispositivs beläuft sich auf rund 67,5 Millionen Franken. Er setzt sich zusammen aus den im Finanzplan 2016­2019 vorgesehenen Mitteln und den zusätzlichen, in dieser Ziffer beschriebenen Mitteln.

2016

2017

2018

2019

Total

Geplante Mittel Zusätzliche Mittel

15 858 100 16 012 600 16 196 200 16 378 162 64 445 062 760 000 760 000 792 500 817 500 3 130 000

Total

16 618 100 16 772 600 16 988 700 17 195 662 67 575 062

Zu diesem Gesamtbetrag kommen zwei Verpflichtungskredite von insgesamt 15 165 000 Franken hinzu, die zwischen 2015 und 2019 ausbezahlt werden (siehe nachfolgende Tabelle) und sich wie folgt zusammensetzen: ­

Ein Kredit in Höhe von 4 Millionen Franken steht für die Investitionen zur Modernisierung des CICG zur Verfügung.

­

Ein zweiter Kredit von 11 185 000 Franken betrifft die baulichen Massnahmen zur Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen.

2015

2016

2017

2018

2019

Total

Modernisierung des CICG Bauliche Mass345 000 nahmen zur Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen

750 000

2 000 000

750 000

500 000

4 000 000

2 750 000

4 325 000

2 140 000

1 625 000 11 185 000

3 500 000

6 325 000

2 890 000

2 125 000 15 185 000

Total

345 000

9253

3.2

Handlungsachse 2: Entwicklung des Genfer/Schweizer Ausbildungs-, Diskussions- und Know-how-Netzwerks

Wenn sich Genf gegenüber konkurrierenden Standorten abheben will, die zum Teil über grosszügigere finanzielle Mittel verfügen, müssen seine Stärken ausgebaut werden. Ein wesentlicher Trumpf ist die auf so engem Raum einzigartige Konzentration von NGO, ständigen Missionen, weltweit anerkannten Universitätsinstituten und multinationalen Unternehmen, die sich mit praktisch allen Themen beschäftigen, die für die Globalisierung wesentlich sind und sich konkret auf den Alltag der Menschen auswirken.

In einer Welt, die im Zeichen komplexer globaler Herausforderungen und einer Fragmentierung der globalen Gouvernanz steht, gilt es, die Kapazitäten des internationalen Genf auszuschöpfen und optimal zur Geltung zu bringen. Dazu braucht es Diskussions-, Interaktions- und gemeinsame Handlungsprozesse durch eine vermehrte Nutzung der Synergien zwischen den vielfältigen Akteuren.

3.2.1

Beschreibung der Massnahmen

Schaffung von Denk- und Diskussionsplattformen zum Thema globale Gouvernanz Keine internationale Organisation und kein internationaler Akteur kann die grossen Herausforderungen dieser Welt alleine lösen. Erst die Zusammenführung aller Akteure (Multi-Stakeholder-Gouvernanz) in der Schweiz und an anderen Orten der Welt (Multi-Location-Gouvernanz) sowie die bereichsübergreifende Zusammenarbeit (Multi-Sektor-Gouvernanz) ermöglichen einen erfolgreichen Umgang mit der Komplexität aktueller Themen. Zu diesem Zweck braucht es vermehrt Einrichtungen oder Plattformen, die fähig sind, Akteure, Ideen und Know-how zusammenzubringen. Konkret wird von den Plattformen erwartet, dass sie zum Aufbau von Netzwerken mit wichtigen Akteuren beitragen, dass sie die Möglichkeit bieten, strategische Ideen zu formulieren, zu testen und bekannt zu machen oder wichtiges Know-how in ihrem Bereich zugänglich zu machen. Die Schaffung von Plattformen ist eine neue Massnahme und ein zentrales Element der neuen Strategie. Eine vermehrte Nutzung dieser Synergien wird es ermöglichen, das praktische und intellektuelle Know-how des Kompetenzzentrums Schweiz als solches zu stärken, damit aus diesem Zentrum mehr zu weltweiten Diskussionen über aktuelle Probleme und zu deren Lösung beigetragen werden kann. Das Image der Schweiz und die Attraktivität des internationalen Genf würden davon massgeblich profitieren.

Nachdem der Bundesrat im Juni 2013 die Strategie zur Kenntnis genommen hatte, wurden drei Plattformen aufgebaut. Die Green Growth Knowledge Platform (GGKP) beteiligt sich an der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Forschung, Praxis und Entscheidungsträgern mit dem Ziel, den Übergang zu einer grünen Wirtschaft zu unterstützen. In Genf finden die meisten internationalen Verhandlungen über Umweltfragen statt, und hier sind auch die meisten Diplomaten und Fachleute aus diesem Bereich zu finden. Die Global Initiative against Transnational Organized Crime (TOC) hat den Auftrag, Debatten über grenzüberschreitende organisierte Kriminalität zu fördern. Sie vernetzt Akteure aus unterschiedlichsten Kreisen, um 9254

globale Lösungen für dieses Problem zu finden. Die Geneva Internet Platform befasst sich mit der Internet-Gouvernanz (siehe Kasten). Die bereits 2008 geschaffene Plattform Geneva Peacebuilding Platform (GPP) fördert Initiativen zwischen Institutionen und Akteuren, die im Bereich der Friedenssicherung tätig sind.

Weitere Plattformen sind noch in Vorbereitung oder denkbar, insbesondere in den Bereichen globale Gesundheit (zur Nutzung der Synergien zwischen den zahlreichen Akteuren in diesem Bereich), Menschenrechte, Wissenschaft (mit der Idee eines Swiss Science Hub Geneva zur Vernetzung internationaler Akteure mit wissenschaftlichen Einrichtungen in der Schweiz) oder Arbeit. Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang das Projekt einer Plattform im Bereich der humanitären Hilfe in enger Zusammenarbeit mit dem IKRK. Ziel ist die Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen Praxis und Forschung im Hinblick auf eine bessere Ausbildung des lokal tätigen humanitären Personals.

Diese Plattformen werden im Allgemeinen von einem kleinen Sekretariat mit drei bis fünf Mitarbeitenden koordiniert und betreut. Der Bund unterstützt den Aufbau und Betrieb dieser Plattformen gemeinsam mit anderen Akteuren. Unterstützung bietet er insbesondere beim administrativen und logistischen Aufbau, gegebenenfalls bei der Gewährung von Vorrechten und Immunitäten und bei der Bereitstellung von Räumlichkeiten oder allenfalls auch mit einem Beitrag ans ordentliche Budget.

Beispiel: Geneva Internet Platform Die Geneva Internet Platform (GIP) hat den Auftrag, als Plattform für den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu dienen und einen neutralen Raum für Debatten über die Internet-Gouvernanz zu schaffen13. Sie agiert als Beobachterin, als Ausbildungszentrum (online und vor Ort) und als Vermittlerin für Debatten und Kontakte. Mit ihren Aktivitäten trägt sie zur Stärkung von Genf als globalem Zentrum für Internet-Gouvernanz bei. Die Schweiz begünstigt den hochstehenden Dialog und den Beitrag von Experten aus zahlreichen hier ansässigen internationalen Organisationen, die sich mit Fragen rund ums Internet beschäftigen.

Der Schweiz bietet sich somit erneut die Gelegenheit, ihre Vorzüge als weltweit einzigartiger Standort unter Beweis zu stellen, an dem sich Vertreter des öffentlichen und des privaten Sektors
sowie der Zivilgesellschaft an einem Tisch versammeln können.

Der Bundesrat ist ausserdem der Ansicht, dass Genf optimale Voraussetzungen für die Organisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) bietet und somit einen idealen Standort für die ICANN darstellt. Der Bundesrat würde es begrüssen, wenn die ICANN eine substanzielle Präsenz in Genf aufbauen würde. Herr Thomas Schneider, stellvertretender Leiter des internationalen Dienstes des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM), wurde im Oktober 2014 zum Vorsitzenden des Regierungsbeirates (Governmental Advisory Committee, GAC) der ICANN gewählt.

13

Die am 10. Juni 2014 im Nationalrat eingereichte Motion 14.3423 der FDP-Liberale Fraktion «Positionierung der Schweiz als internationale Plattform im Bereich Internet Governance» wurde vom Bundesrat am 3. September 2014 zur Annahme beantragt; sie wird demnächst in den eidgenössischen Räten behandelt.

9255

Die GIP wurde offiziell am 8. April 2014 lanciert, nahm ihre Tätigkeit aber bereits im Januar 2014 unter Federführung der DiploFoundation14 auf. Sie beschäftigt zurzeit zwei Mitarbeitende.

Geleitet wird sie von einem Vorstand aus Vertreterinnen und Vertretern der wichtigsten Geber. Beratend wirkt ein Ausschuss, dem Fachleute aus dem Bereich Internet-Gouvernanz und Delegierte der wichtigsten Partnerinstitutionen angehören.

Der Bund will auch die Kapazitäten von Think Tanks bestehender Einrichtungen sowie die Ansiedlung neuer Think Tanks in Genf stärken. Diese könnten Forschung betreiben und politische Empfehlungen zu Themen im Zusammenhang mit der globalen Gouvernanz erarbeiten. Mehrere schweizerische und internationale Think Tanks haben bereits ihr Interesse bekundet, Zweigstellen einzurichten oder Tätigkeiten aufzunehmen. Der Bund hat in diesem Zusammenhang kürzlich im Zentrum des internationalen Genf einige Büros gemietet. Er stellt diese Räume schweizerischen und internationalen Think Tanks für eine begrenzte Zeit kostenlos zur Verfügung.

Sie sollen damit ermutigt werden, sich Themen zu widmen, die in Genf von Interesse sind, und Anreize für die Einrichtung einer ständigen Niederlassung in Genf erhalten.

Der Bund will nicht möglichst viele solcher Organisationen anziehen, sondern legt den Fokus auf Einrichtungen, die einen echten Mehrwert bringen, indem sie Lösungsansätze für die in Genf behandelten Problematiken entwickeln.

3.2.2

Finanzielle Mittel

Die Umsetzung der erwähnten Massnahmen erfordert zusätzliche finanzielle Mittel in der Höhe von schätzungsweise 21 100 000 Franken für den Zeitraum 2016­2019, die im Zahlungsrahmen berücksichtigt werden. Dieser Betrag wird es in erster Linie ermöglichen, während einer gewissen Zeit den Aufbau und Betrieb der Plattformen zu unterstützen (16,3 Millionen Franken). Möglich sind neben logistischer und administrativer Unterstützung auch Mietzinsbeiträge für Büros während einer beschränkten Zeit, ein Budgetbeitrag oder eine Anschubfinanzierung für den Kauf von Büro- und IT-Einrichtungen. Ausserdem wird diese Summe dazu dienen, die Niederlassung von schweizerischen und internationalen Think Tanks in Genf zu fördern (4,8 Millionen Franken), insbesondere dank Beiträgen an Büromieten. Die Beiträge an die Plattformen und Think Tanks sind zeitlich befristet. Ziel ist es, eine hohe Qualität zu gewährleisten und nicht, möglichst viele solcher Einheiten zu fördern.

Mit der Einrichtung der Plattformen und der Miete von Büroräumen für Think Tanks wurde sofort begonnen, nachdem der Bundesrat im Juni 2013 die Strategie zur Stärkung der Gaststaatrolle der Schweiz zur Kenntnis genommen hatte. Wie 14

DiploFoundation ist eine unabhängige NGO mit Sitz in der Schweiz seit 2002. Sie hat sich dem Ziel verschrieben, die Kapazität der kleinen Entwicklungsländer auszubauen und sich effizient und wirksam in den globalen politischen Prozessen und Verhandlungen zu engagieren.

9256

bereits erwähnt, wurden drei Plattformen neu aufgebaut, eine weitere existierte bereits vor der Lancierung der Strategie. Dieser Prozess wird 2015 fortgesetzt. Für diese Entwicklung sind im Finanzplan 2016­2019 pro Jahr 1,5 Millionen Franken einberechnet. Somit belaufen sich die Mittel zur Umsetzung dieser Handlungsachse für den Zeitraum 2016­2019 auf insgesamt 27,1 Millionen Franken.

Der Gesamtbetrag zur Umsetzung der der Handlungsachse 2 beläuft sich auf rund 27,1 Millionen Franken. Er setzt sich zusammen aus den im Finanzplan 2016­2019 vorgesehenen Mitteln und den zusätzlichen, in der vorliegenden Ziffer beschriebenen Mitteln.

2016

2017

2018

Geplante Mittel Zusätzliche Mittel

1 500 000 3 400 000

1 500 000 4 900 000

1 500 000 6 400 000

1 500 000 6 000 000 6 400 000 21 100 000

Total

4 900 000

6 400 000

7 900 000

7 900 000 27 100 000

3.3

2019

Total

Handlungsachse 3: Die Universalität der staatlichen Vertretungen anstreben

Wenn in Genf sämtliche UNO-Mitgliedsstaaten eine ständige Vertretung hätten, wäre dies ein zusätzliches gewichtiges Argument für die Durchführung internationaler Konferenzen in Genf, insbesondere gegenüber New York. Eine solche Universalität würde auch den Verbleib und die Neuansiedlung von internationalen Organisationen in Genf begünstigen. Denn von den 193 UNO-Mitgliedsstaaten sind 192 in New York vertreten (einzige Ausnahme ist Kiribati) und 173 in Genf (einschliesslich der Schweiz) zuzüglich der beiden UNO-Beobachterstaaten: Heiliger Stuhl und Palästina. Die Erreichung der Universalität ist ein Schwerpunkt bei der Stärkung der Gaststaatpolitik der Schweiz. Die in Genf nicht präsenten Staaten sprechen sich regelmässig für New York als Standort internationaler Konferenzen aus, weil sie dort bereits über eine ständige Mission und damit über eine Infrastruktur und qualifiziertes Personal verfügen.

In einem System, in dem jeder Staat ungeachtet seiner Grösse bei Abstimmungen über genau eine Stimme verfügt, kann die Standortwahl für den Sitz einer Organisation durchaus eine strategisch entscheidende Rolle spielen. Mit Erreichen der Universalität könnte die Schweiz mit New York gleichziehen und hätte gegenüber konkurrierenden Standorten einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil.

3.3.1

Beschreibung der Massnahmen

Förderung und Unterstützung der Niederlassung und der Präsenz von ständigen Missionen, die noch nicht in Genf vertreten sind Um Staaten, die noch nicht in Genf vertreten sind, diesen Schritt zu erleichtern, kann der Bund die Niederlassung von ständigen Missionen unterstützen. Im Rahmen der neuen Strategie subventioniert der Bund (EDA) während einer begrenzten Dauer die Vermietung von Büroräumen, und er bietet eine Starthilfe in Form eines Pauschalbe9257

trags zum Kauf von Büromöbeln und IT-Geräten. Ausserdem stellt er die Mietkaution für die Wohnung des Missionschefs zur Verfügung. Diese Handlungsachse stützt sich auf die bestehenden Instrumente, um mit den gewährten Beiträgen eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen. Konkret bieten das CAGI und die Vereinigung Greycells15 administrative, logistische und thematische Unterstützung für diese Vertretungen. Ausserdem besteht die Möglichkeit, den Missionschef gleichzeitig zum bilateralen Vertreter bei der Schweiz zu erklären, damit diese Staaten, denen nur beschränkte Mittel zur Verfügung stehen, nicht in Bern eine Botschaft eröffnen müssen. Das Dispositiv kann je nach den spezifischen Bedürfnissen angepasst werden.

Diese Strategie zeigt bisher Erfolg. Die Republik Fidschi hat am 6. Februar 2014 eine ständige Vertretung eröffnet, und Malawi, Guinea-Bissau, Belize, Vanuatu und Papua-Neuguinea haben ebenfalls ihr Interesse bekundet, demnächst eine ständige Mission einzurichten. Über unsere Vertretungen im Ausland werden wir im Rahmen eines Dialogs mit den Regierungen der betroffenen Länder weiter versuchen, diese dafür zu gewinnen, eine Mission in Genf zu eröffnen.

Für diese Länder bietet eine ständige Vertretung in Genf konkrete Vorteile, indem sie ihre Interessen direkt in den internationalen Organisationen vertreten und so bei Entscheidungen mitreden können, die sich auf ihren Alltag auswirken.

3.3.2

Finanzielle Mittel

Die Umsetzung der erwähnten Massnahmen erfordert zusätzliche finanzielle Mittel von schätzungsweise 5 780 000 Franken für den Zeitraum 2016­2019. Finanziert werden mit diesem Betrag die Büromieten während vier Jahren, eine Starthilfe zum Kauf von Büromöbeln und IT-Geräten und die Mietkaution für den Missionschef sowie allenfalls gewisse spezifische Bedürfnisse der Staaten.

Mit der Umsetzung der Universalität der Vertretungen aller UNO-Mitgliedsländer in Genf wurde unverzüglich begonnen, nachdem der Bundesrat im Juni 2013 die Strategie zur Stärkung der Gaststaatrolle der Schweiz zur Kenntnis genommen hatte.

Wie bereits erwähnt hat die Republik Fidschi ihre Vertretung bei der UNO im ersten Halbjahr 2014 eröffnet. Fünf weitere Länder planen diesen Schritt demnächst. Zur Gewährleistung dieses Wachstums sind im Finanzplan 2016­2019 0,5 Millionen Franken jährlich vorgesehen.

Der Gesamtbetrag zur Umsetzung der Handlungsachse 3 beläuft sich für den Zeitraum 2016­2019 auf 7,8 Millionen Franken. Er setzt sich zusammen aus den im Finanzplan 2016­2019 vorgesehenen Mitteln und den zusätzlichen, in der vorliegenden Ziffer beschriebenen Mitteln.

2016

2017

2018

2019

Total

Geplante Mittel Zusätzliche Mittel

500 000 1 205 000

500 000 1 465 000

500 000 1 525 000

500 000 1 585 000

2 000 000 5 780 000

Total

1 705 000

1 965 000

2 025 000

2 085 000

7 780 000

15

Siehe Erklärung in Ziff. 1.4.

9258

3.4

Handlungsachse 4: Partnerschaften fördern

Angesichts materieller Herausforderungen wie Wohnungsknappheit, hohe Lebenshaltungskosten und zeitweise ausgebuchte Hotels könnte eine Stärkung der bestehenden Partnerschaften zwischen dem Bund und dem Kanton Genf mit dem Kanton Waadt, den übrigen betroffenen Kantonen und dem benachbarten Frankreich dazu beitragen, die negativen Auswirkungen dieser Herausforderungen teilweise zu vermeiden oder zumindest abzufedern.

3.4.1

Beschreibung der Massnahmen

Partnerschaft mit dem Kanton Waadt fördern Der Kanton Waadt hat seine Prioritäten im internationalen Bereich auf die Beherbergung internationaler Sportverbände gelegt; rund 60 solcher Verbände sind präsent. Diese erfüllen zwar nicht die Kriterien des GSG, um in den Genuss von Vorrechten und Immunitäten zu kommen, sie sind aber im Gesamtkontext der Gaststaatpolitik der Schweiz durchaus von Bedeutung. Der Kanton Waadt kann ausserdem aufgrund seiner geografischen Nähe die Bemühungen von Bund und Kanton Genf zugunsten der Gaststaatpolitik unterstützen. Entsprechend hat der Kanton sein Interesse bekundet, die Zusammenarbeit mit dem Bund in diesem Bereich zu intensivieren. Konkret geht es einerseits darum, die Zusammenarbeit im Bereich der Gaststaatpolitik zu stärken (Visa, Wohnungsangebot, internationale Konferenzen). Eine dazu gebildete Arbeitsgruppe trifft sich regelmässig, um die Lage zu beurteilen und die Zusammenarbeit in gewissen Themenbereichen zu vertiefen. Andererseits ist ein engerer Austausch zwischen den Sportverbänden mit Sitz im Kanton Waadt und den in Genf angesiedelten internationalen Organisationen anzustreben, was gewisse Themen der globalen Gouvernanz angeht (Sport und Frieden, Sport und Gesundheit). Konkretisiert werden könnte dies durch die Organisation von Debatten, Konferenzen und Treffen zu diesen Themen. In Erwägung gezogen wird eine Erweiterung auf die anderen von der Gaststaatpolitik betroffenen Kantone.

Partnerschaft mit Frankreich fördern Seit Jahren wird die Frage einer gezielteren Politik gegenüber dem benachbarten Frankreich für das internationale Genf geprüft und diskutiert, auch mit Frankreich.

Der Kanton Genf hat ebenfalls Schritte in diese Richtung unternommen. Angesichts von Herausforderungen wie Wohnungsknappheit und hoher Lebenshaltungskosten stellt sich die Frage einer verstärkten Zusammenarbeit mit unserem Nachbarn erneut. Ausserdem findet das Konzept einer grenzüberschreitenden Agglomeration «Grand Genève» immer mehr Anklang. Das internationale Genf könnte deshalb für beide Länder von besonderem Interesse sein und unsere bilateralen Beziehungen stärken. Ausserdem ist Genf die einzige französischsprachige UNO-Stadt.

9259

3.4.2

Finanzielle Mittel

Die Umsetzung der Massnahmen dieser Handlungsachse erfolgt über den Betriebsaufwand des EDA oder, wenn es sich um Beiträge an Dritte handelt, durch die in Ziffer 1.5.2 beschriebenen finanziellen Ressourcen. Bei diesen Aufwendungen handelt es sich um kleinere Beträge. Die mit der Umsetzung dieser Handlungsachse verbundenen Aufgaben erfordern zusätzliches Personal, das beim in der vorliegenden Botschaft beantragten Personal berücksichtigt ist.

3.5

Handlungsachse 5: Verbesserung der Kommunikation des internationalen Genf und über das internationale Genf

Bei der Abklärung der Herausforderungen für die Gaststaatpolitik der Schweiz zeigte sich, dass es dieser an Sichtbarkeit fehlt, sowohl in der Schweizer Bevölkerung als auch international und beim Fachpublikum. Diese fehlende Sichtbarkeit äussert sich namentlich durch eine kontinuierlich geringere Zahl von Korrespondenten ausländischer Medien in Genf. Auch die globale Bedeutung und Rolle von Genf wurden nicht genügend wahrgenommen. Die Stärkung der Kommunikation über das internationale Genf fördert dessen Sichtbarkeit, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit, indem aufgezeigt wird, was das internationale Genf konkret bewirkt und was die Stadt aufgrund ihrer Stärken dazu beiträgt.

3.5.1

Beschreibung der Massnahmen

Allgemein wurde festgestellt, dass das Erscheinungsbild der Gaststaatpolitik und folglich die Marke Genf neu positioniert werden muss, um die Öffentlichkeit in der Schweiz und vor allem im Ausland für die Rolle und Bedeutung der Stadt zu sensibilisieren.

Zur Sensibilisierung ausländischer Meinungsführer könnten Schweizer Auslandvertretungen ihre Unterstützung anbieten, sobald internationale Organisationen mit Sitz in Genf durch ihre Regionalbüros internationale Tagungen oder Gedenkfeiern organisieren, etwa in den BRICS-Staaten16 oder regional bedeutenden Ländern. Damit liesse sich verdeutlichen, wie wichtig die Arbeit dieser Organisationen und wie wichtig somit auch das internationale Genf ist, wo sie ihren Sitz haben.

Die Massnahmen im Rahmen dieser Handlungsachse erfüllen auch eine Forderung der Motion 13.3962 von Nationalrat Barthassat, die von Nationalrat Barazzone übernommen wurde.

16

BRICS ist eine englische Abkürzung und steht für eine Gruppe von fünf Ländern, die sich aus den wichtigsten aufstrebenden Mächten zusammensetzt (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) und jährlich zu einem Gipfel zusammenkommt.

9260

3.5.2

Finanzielle Mittel

Die Umsetzung der oben beschriebenen Massnahmen erfolgt über den Betriebsaufwand des EDA oder, wenn es sich um Beiträge an Dritte handelt, durch die in Ziffer 1.5.2 beschriebenen finanziellen Ressourcen. Ausserdem werden interne Synergien genutzt, damit diese Aktivitäten für den Bund keine Mehrkosten verursachen. Für die mit der Umsetzung dieser Handlungsachse verbundenen Aufgaben wird in der vorliegenden Botschaft Personal im Umfang von 0,5 VZÄ beantragt. Zusätzlich wird das starke Aussennetz genutzt, um die Wettbewerbsvorteile des internationalen Genf (gegenüber anderen Ländern) als Zentrum der globalen Gouvernanz zu fördern.

3.6

Handlungsachse 6: Koordiniertes und durchdachtes Vorgehen

Die letzte Handlungsachse der Strategie hat zum Ziel, die Bemühungen der verschiedenen Akteure, die an der Gaststaatpolitik der Schweiz beteiligt sind, besser zu koordinieren und ihre Zusammenarbeit zu vertiefen. Ausserdem sollen Instrumente geschaffen werden, die regelmässige Analysen zum Sitzstaat-Dispositiv und zu den Entwicklungen im Bereich der globalen Gouvernanz ermöglichen.

3.6.1

Beschreibung der Massnahmen

Fortführung der Arbeiten der Ständigen Gemischten Technischen Arbeitsgruppe und der Ständigen Gemischten Politischen Arbeitsgruppe Diese Massnahme soll gewährleisten, dass die gute Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanton Genf und Stadt Genf in den Dossiers im Zusammenhang mit dem internationalen Genf langfristig fortgeführt oder weiter vertieft werden kann.

Dazu wird die Ständige Gemischte Politische Arbeitsgruppe (GPCP) ihre Arbeiten regelmässig mit mindestens zwei Treffen pro Jahr fortführen, wie es die Absichtserklärung zwischen dem Bund, der vom EDA vertreten wird, und dem Kanton Genf vom 16. März 2012 vorsieht. Diese politischen Treffen erfolgen auf der Stufe des EDA-Vorstehers und der Genfer Staatsräte des Departements Präsidiales, des Departements Sicherheit und Wirtschaft sowie des Finanzdepartements. Ebenfalls anwesend ist der Stadtrat der Stadt Genf, der für die Fragen zum internationalen Genf zuständig ist. Vor diesen Sitzungen trifft sich die Ständige Gemischte Technische Arbeitsgruppe (GPCT), die aktuelle Themen mit besonderer Relevanz für das internationale Genf und allfällige Schwierigkeiten identifiziert, für die eine rasche politische Lösung gefunden werden muss. In Erwägung gezogen werden in diesem Zusammenhang ähnliche Arrangements mit anderen von der Gaststaatpolitik betroffenen Kantonen.

Gemeinsames Observatorium Bund, Kanton und Stadt Genf haben entschieden, ein gemeinsames Observatorium für das internationale Genf aufzubauen. Diese relativ kleine Einrichtung wird regelmässig die Situation in den internationalen Organisationen und den NGO in der 9261

Schweiz untersuchen, insbesondere was das Personal und die Abwanderungsgefahr betrifft. Auch die Angebote von konkurrierenden internationalen Städten werden sorgfältig geprüft. Hauptpunkte sind somit Überlegungen zu vorwiegend materiellen Herausforderungen und die Bereitstellung eines Instruments, das es ermöglicht, rasch ein gemeinsames Vorgehen festzulegen und Informationen auszutauschen.

Gemeinsame Reflexionsgruppe zur Zukunft des internationalen Genf: «Genève +» Zur Weiterführung der Überlegungen, die im Rahmen der Erarbeitung der gemeinsamen Strategie zur Gaststaatpolitik der Schweiz über das Thema globale Gouvernanz stattfanden, wurde eine Reflexionsgruppe mit dem Titel «Genève +» gebildet.

Diese Gruppe, der schweizerische und ausländische Persönlichkeiten angehören, die das internationale Genf und die globale Gouvernanz gut kennen, hat den Auftrag, die langfristigen strategischen Überlegungen zur Entwicklung der globalen Gouvernanz fortzuführen und die Strategie zur Stärkung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Genf zu begleiten und weiterzuentwickeln. Diese Gruppe wird eine Art intellektuelles Pendant zum bereits erwähnten gemeinsamen Observatorium sein.

Stärkung der Koordination und des Informationsaustausches in der Bundesverwaltung Die Gaststaatpolitik der Schweiz und deren Bedeutung für ihre Aussenpolitik sind ein Mehrwert nicht nur für das EDA, sondern für alle Departemente der Bundesverwaltung. In einer Zeit, in der immer mehr Dossiers globale und länderübergreifende Dimensionen aufweisen, verfügen alle Departemente über Einheiten, die für internationale Fragen zuständig sind. Die in Genf ansässigen internationalen Organisationen und die dort stattfindenden Treffen öffnen ihnen die Tür zu direkten Kontakten mit anderen internationalen Akteuren und zu relevanten Debatten.

Zur Stärkung des Informationsaustausches und der Koordination zwischen den Bundesstellen, die von der Gaststaatpolitik betroffen sind, organisiert die AIO Informationssitzungen. Ausserdem wird sie ihre bilateralen Kontakte mit den zuständigen Stellen vertiefen, um gewisse spezifische Problemkreise zu behandeln.

Der Austausch mit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern wird ebenfalls intensiviert, um einen optimalen Informationsfluss zu gewährleisten, namentlich bei Sitzungen der Aussenpolitischen Kommissionen und der Finanzkommissionen.

3.6.2

Finanzielle Mittel

Die Umsetzung der Massnahmen dieser Handlungsachse erfordert keine zusätzlichen finanziellen Mittel. Für die Umsetzung der Aufgaben im Rahmen dieser Handlungsachse braucht es zusätzliches Personal. Die entsprechenden Stellen werden mit der vorliegenden Botschaft beantragt.

9262

3.7

Massnahmen, welche die Behörden der Gastkantone zur Stärkung der Gaststaatpolitik der Schweiz bestimmt haben und umsetzen

Wie in Ziffer 1.1 erwähnt beherbergen die Kantone Waadt, Bern und Basel 5 der 35 internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz. Angesichts der Konzentration von internationalen Organisationen und anderen internationalen Akteuren (ständige Missionen, NGO) in Genf ist dieser Kanton stärker von der Umsetzung der neuen Strategie betroffen, und er war auch an deren Ausarbeitung beteiligt. Der Kanton Genf hat gewisse konkrete Massnahmen ermittelt, die zur Förderung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Genf umzusetzen sind.

Zusätzlich zu den gemeinsam mit dem Bund getroffenen oder finanzierten Massnahmen, hat der Kanton in erster Linie folgende Schritte unternommen: Zentrum für globale Kooperation: zu einem Zeitpunkt, in dem Kanton und Bund Synergien besser nutzen und den Austausch zwischen den Akteuren der globalen Gouvernanz fördern möchten, beabsichtigt der Kanton Genf, die Schaffung eines Zentrums für globale Kooperation zu unterstützen, das diesen Austausch fördert und ausbaut und auch als Ort für hochrangige Gespräche und Verhandlungen dient. Ein finanzieller Beitrag des Bundes ist bisher nicht vorgesehen.

Projekt Tour des Feuillantines: mit diesem Projekt in unmittelbarer Nähe der Place des Nations soll in den nächsten Jahren ein 15- bis 20-stöckiger Turm entstehen.

Neben einem öffentlichen und touristischen Bereich zur Förderung des internationalen Genf sind darin Dienstleistungen, Geschäfte, Büros und Wohnungen vorgesehen, die sich hauptsächlich an die internationalen Akteure richten. Das Projekt wird derzeit von den Genfer Kantonsbehörden geprüft. Für die Finanzierung werden 120 Millionen Franken veranschlagt. Die Mittel dazu sollen nach einem Investorenaufruf von Privaten kommen.

Darüber hinaus bestehen private Projekte, insbesondere jene der Fondation pour Genève, die sich namentlich der Kommunikationsförderung zugunsten des internationalen Genf widmen wird. Zu diesem Zweck wird 2015 anlässlich des 200-JahrJubiläums des Genfer Bundesbeitritts ein Sonderbus die meisten Städte der Schweiz besuchen.

3.8

Evaluationskriterien

Der Bund (EDA) wird 2019 die Umsetzung der Massnahmen, welche die vorliegende Botschaft vorsieht, anhand von vier Kriterien evaluieren.

Das erste Kriterium betrifft die Zahl der zwischenstaatlichen Organisationen, die in der Schweiz ansässig bleiben. Das verbesserte Gaststaatdispositiv soll dazu beitragen, dass bereits präsente Organisationen an ihrem Standort festhalten und sich allenfalls weitere niederlassen. Eine konstante oder steigende Zahl von Organisationen in der Schweiz kann als Erreichen der Ziele gewertet werden. Ein mögliches Zusatzkriterium wäre die Zahl und Art der Arbeitsplätze bei den internationalen Organisationen. Sicher geht es einerseits darum, die aktuelle Zahl von Stellen zu erhalten, das Hauptziel besteht jedoch darin, dass die Entscheidungszentren der internationalen Organisationen in Genf bleiben. Denn die Schweiz unterstützt als Mitgliedsstaat Massnahmen für eine bessere Wirtschaftlichkeit der internationalen Organisationen, die gegebenenfalls auch eine Verlagerung von Verwaltungseinhei9263

ten beinhalten könnten. Als Gaststaat ist die Schweiz bestrebt, jene Einheiten auf ihrem Gebiet zu behalten, die für die Politik und die Entscheidungen zuständig sind.

Das zweite Kriterium betrifft die Erhöhung der Zahl der Länder mit einer Vertretung in Genf. Zurzeit (Oktober 2014) sind 173 der 193 UNO-Mitgliedsstaaten in Genf vertreten. Da die Universalität der ausländischen Vertretungen in Genf politisch von Bedeutung ist, kann eine gestiegene Anzahl ständiger Missionen von UNOMitgliedsstaaten als Erreichen der Ziele gewertet werden.

Das dritte Kriterium betrifft die qualitative Entwicklung der geschaffenen Plattformen. Ziel ist es, die Synergien zwischen den in der Schweiz präsenten internationalen Akteuren nachhaltig zu fördern und die verschiedenen Kompetenzzentren zu stärken, indem thematische Plattformen geschaffen werden, die den Austausch erleichtern. Eine positive Einschätzung der Aktivitäten der Plattformen, namentlich aufgrund ihrer periodischen Berichte und der Beurteilung durch externe Fachpersonen, kann als Erreichen der Ziele gewertet werden.

Das vierte Kriterium betrifft die bessere Sichtbarkeit und Wahrnehmung der internationalen Schweiz durch Genf, sowohl durch die direkt betroffenen Akteure als auch durch die Öffentlichkeit allgemein. Eine positive Evaluation dieses Kriteriums, namentlich aufgrund der Abdeckung des internationalen Genf durch die Medien, kann als Erreichen der Ziele gewertet werden.

3.9

Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Die vorliegende Botschaft und insbesondere die in Ziffer 3.5 erwähnten Massnahmen sind im Sinne der Motion 13.3962 «Ein Schweizer Tag des internationalen Genf». Diese Motion wurde am 27. September 2013 eingereicht und fordert, dass ein Schweizer Tag des internationalen Genf auf Bundesebene und in den Schweizer Auslandvertretungen organisiert wird. Sie wurde vom Nationalrat am 21. März 2014 und vom Ständerat am 10. Juni 2014 angenommen.

Mit der Beantragung zusätzlicher finanzieller Mittel wird auch der am 14. Dezember 2012 eingereichten Motion 12.4267 «Stärkung des internationalen Genf und der Schweiz als Sitz der internationalen und multilateralen Diplomatie» entsprochen.

Diese von Nationalrat Carlo Sommaruga eingereichte Motion wurde von 120 Mitgliedern des Bundesparlaments aus allen politischen Lagern und Regionen der Schweiz unterzeichnet. Ziel war es, den strategiepolitischen Rahmen für das internationale Genf festzulegen, d.h. die vom Bundesrat in diesem Bereich verfolgte Strategie sowie einen mehrjährigen Finanzrahmen zur Realisierung dieses Ziels. Die Motion wurde vom Nationalrat am 5. Juni 2014 und vom Ständerat mit einer Änderung bezüglich des Finanzierungsinstruments am 9. September 2014 angenommen.

Der Nationalrat hat der vom Ständerat beschlossenen Fassung am 26. September 2014 zugestimmt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung dieser beiden Motionen.

9264

4

Auswirkungen

4.1

Auswirkungen auf den Bund

4.1.1

Finanzielle Auswirkungen

Die für den vierjährigen Zeitraum von 2016­2019 beantragten Mittel belaufen sich auf insgesamt 117,2 Millionen Franken. Die Ausgaben für die Gaststaatpolitik steigen damit um 44,8 Millionen Franken. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zu allen bereits eingeplanten Finanzmitteln und zu den zusätzlichen, im Rahmen der neuen Strategie beantragten Mitteln. Einzelheiten zu den Mitteln für die verschiedenen Handlungsachsen und die Verpflichtungskredite sind in Kapitel 3 zu finden.

Zahlungsrahmen Voranschlag

Geplante Mittel (in Mio. Fr.)

Total

Zusätzliche Mittel Total Zahlungsrahmen

In der Botschaft beantragte Mittel

2015

2016

17.5 0 17.5

Total

2017

2018

2019 2016­2019

17.8

18

18.2

18.4

72.4

5.3

7.2

8.7

8.8

30

23.4

25.4

27.3

27.6

102.4

Verpflichtungskredite Voranschlag

Geplante Mittel Total

Zusätzliche Mittel Total Verpflichtungskredite

In der Botschaft beantragte Mittel

2015

2016

2017

2018

0.3

0

0

0

Total

2019 2015­2019

0

0.3

0

3.5

6.3

2.9

2.1

14.8

0.3

3.5

6.3

2.9

2.1

15.1

Übersicht Voranschlag

Geplante Mittel insgesamt Zusätzliche Mittel insgesamt Gesamtsumme der in der Botschaft beantragten Mittel Jährliches Wachstum (in %) Durchschnittliches jährliches Wachstum

In der Botschaft beantragte Mittel

Total

2015

2016

2017

2018

2019 2016­2019

17.8

17.8

18

18.2

18.4

72.4

0

8.8

13.5

11.6

10.9

44.8

17.8

26.6

31.5

29.8

29.3

117.2

50,2

18,4

­5,7

­1,7

13,3 %

9265

Zur Umsetzung der Strategie ist Folgendes nötig: A.

Zahlungsrahmen von 102,4 Millionen Franken bereitstellen.

Der Zahlungsrahmen beinhaltet nur Subventionskredite, nicht aber folgende Aufwendungen: ­ Die Verpflichtungskredite von 4 Millionen Franken zur Modernisierung des CICG und von 11,1 Millionen Franken für bauliche Massnahmen zur Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen.

­ Die eigenen finanziellen Mittel (Verwaltungskosten, Personalausgaben), die der Bund einsetzt, um seine Aktivitäten im Bereich der Gaststaatpolitik zu finanzieren.

­ Die Finanzbeiträge des VBS und des EJPD, insbesondere im Sicherheitsbereich.

­ Die Darlehen für die Renovierungen/Neubauten, die der Bund den internationalen Organisationen über die FIPOI gewährt.

­ Die Finanzbeiträge an die drei Zentren des Bundes in Genf (GCSP, CIDHG, DCAF).

B.

Bereitstellung von zwei neuen Verpflichtungskrediten ­ 4 Millionen Franken für die Modernisierung des CICG.

­ 11,1 Millionen Franken für die baulichen Massnahmen zur Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen. Da bereits im Jahr 2015 bauliche Sicherheitsmassnahmen im Umfang von 345 000 Franken anfallen, beantragt der Bundesrat, den entsprechenden Verpflichtungskredit bereits ab Beschluss des Zweitrats belasten zu können. Die im Jahr 2015 benötigten Mittel sind im Voranschlag 2015 eingestellt.

Die Darlehen der FIPO für Neubauten oder Renovierungen internationaler Organisationen werden mit separaten Botschaften beantragt (siehe Ziff. 3.1).

4.1.2

Personelle Auswirkungen auf den Bund

Die in der vorliegenden Botschaft vorgesehenen Massnahmen bedeuten für die betroffenen Verwaltungseinheiten neue Aufgaben und einen deutlich höheren Arbeitsaufwand. Zur Umsetzung, Weiterentwicklung und Kontrolle dieser Massnahmen braucht es zusätzliches Personal in der Schweizer Mission in Genf, in der DV und in der AIO.

VZÄ Finanzielle Mittel

2016

2017

2018

2019

3,5

6

6

6

610 000

1 050 000

1 050 000

1 050 000

Der zusätzliche Personalbedarf beläuft sich auf insgesamt 600 Stellenprozente17 (6 VZÄ): 200 % bei der AIO, 50 % bei der DV und 350 % bei der Schweizer Mis17

Wo nichts anderes vermerkt ist, handelt es sich um Vollzeitstellen.

9266

sion in Genf. Eine Stelle bei der Schweizer Mission in Genf, zwei Stellen bei der AIO und eine 50 %-Stelle bei der DV sind für 2016 geplant, die restlichen 2,5 VZÄ für 2017. Eine Bestandsaufnahme zu den Ressourcen im EDA hat ergeben, dass der Zusatzbedarf nicht durch einen internen Ausgleich bewältigt werden kann.

Der Personalbedarf bei der Mission in Genf ergibt sich insbesondere aus der neuen Politik zur Unterstützung der Renovierung von Liegenschaften internationaler Organisationen und der neuen Massnahmen, die in der Strategie vorgesehen sind.

Ein allgemein grösserer Arbeitsaufwand und neue Aufgaben resultieren zudem aus der Niederlassung neuer internationaler Einrichtungen und ständiger Missionen in Genf (durchschnittlich 5 Niederlassungen pro Jahr seit 2010) und der Umsetzung der Verordnung über die privaten Hausangestellten (Juni 2011) sowie den Vereinbarungen mit Frankreich und dem CERN zum Recht, das auf Unternehmen anwendbar ist, die auf dem Gelände des CERN tätig sind (Januar 2014).

Zurzeit sind fünf Renovierungsprojekte geplant (siehe Anhang 1), die rund zehn Jahre dauern dürften. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass weitere Immobilienprojekte zu dieser Liste hinzukommen. Die Mission der Schweiz in Genf verfolgt alle Renovierungs- und Neubauprojekte von Anfang an bis zum Abschluss. Sie dient als Schnittstelle zum Bund und stellt sicher, dass die mit der betreffenden Organisation, den Kantons- und Gemeindebehörden und der FIPOI vereinbarten Prozesse eingehalten werden. Es ist wichtig, dass das EDA über die Ressourcen verfügt, die es benötigt, um diese Projekte im Rahmen der vereinbarten Bestimmungen und Verfahren erfolgreich zu realisieren. Voraussetzung dazu ist je eine Stelle in der Mission der Schweiz in Genf und in der AIO. Für diese beiden Posten läuft eine Übergangsfinanzierung bis Ende 2015 für die AIO und bis Ende 2016 für die Mission in Genf.

Eine Verlängerung ist unabdingbar.

Eine zusätzliche Stelle in der Mission in Genf ist für folgende Aufgaben notwendig: zur praktischen Betreuung im Zusammenhang mit Fragen zu den Niederlassungsbedingungen und insbesondere den Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen und zur Beilegung allfälliger Streitigkeiten; zur Koordination der Partnerschaften und der Schaffung von Plattformen; und zur Stärkung der Kommunikation des internationalen
Genf und über das internationale Genf (0,5 VZÄ).

Zwei zusätzliche Stellen braucht es in der AIO. Aufgabe der ersten Stelle wird es sein, die Strategie umzusetzen (Schaffung neuer Plattformen und Think Tanks, weitere Schritte zur Herbeiführung der Universalität in Genf). Ausserdem wird die Koordination der oben erwähnten Immobiliendossiers zum Tätigkeitsbereich dieses Postens gehören.

Die zweite Stelle in der AIO dient der Bearbeitung von finanziellen Fragen. Die Umsetzung der neuen Strategie geht mit deutlich mehr Krediten, finanzierten Projekten und Beiträgen an verschiedene Stellen einher. Diese müssen sorgfältig betreut und kontrolliert werden. Aktuell ist eine der beiden Stellen zur Bearbeitung finanzieller Fragen bei der AIO auf zwei Jahre befristet (bis Ende 2015) und von einem Experten des konsularischen Diensts besetzt. Dieser Posten muss verlängert werden.

Schliesslich erfordert die Einrichtung neuer Plattformen und neuer internationaler Einheiten die Schaffung einer zusätzlichen Stelle in der Sektion Diplomatisches und konsularisches Recht der DV (0,5 VZÄ).

9267

Die Gesamtkosten für diese Stellen belaufen sich ab 2017 auf schätzungsweise 1 050 000 Franken pro Jahr (873 544 Franken für die Löhne und 176 456 Franken für die Arbeitgeberkosten).

4.2

Auswirkungen auf Kanton und Stadt Genf und auf den Kanton Waadt

Diese Strategie wurde gemeinsam von Bund, Kanton und Stadt Genf festgelegt und hat finanzielle Auswirkungen für alle Beteiligten. Eine genaue Schätzung zu ihrem Beitrag an die Umsetzung der Strategie ist zum jetzigen Zeitpunkt schwierig. Zur Beteiligung von Kanton und Stadt Genf werden Gespräche geführt, die sicherstellen sollen, dass diese einen angemessenen Beitrag leisten.

Die Auswirkungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie wurden auf politischer Ebene vom Bundesrat, vom Staatsrat des Kantons Genf und vom Stadtrat der Stadt Genf gutgeheissen. Direkt betroffen sein wird auch der Kanton Waadt von der Umsetzung der Handlungsachse 4 zur Förderung der Partnerschaften. Die Kantone Basel und Bern werden ebenfalls betroffen sein, wenn auch in geringerem Ausmass.

4.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Gaststaatpolitik der Schweiz wird sich positiv auf die Wirtschaft in der Genferseeregion und der ganzen Schweiz auswirken. Dabei geht es namentlich um Steuereinnahmen und die Ausgaben der internationalen Organisationen, ständigen Missionen und NGO sowie von deren Mitarbeitenden in Genf und in den anderen Schweizer Kantonen, insbesondere Waadt, Bern und Basel. Dies wiederum wirkt sich auf das BIP sowie auf die Schaffung von direkten und indirekten Arbeitsplätzen in den betreffenden Regionen aus.

Die Stärkung des traditionellen Gaststaatdispositivs und des intellektuellen Knowhows sind notwendig, um negative wirtschaftliche Auswirkungen zu vermeiden, namentlich infolge einer allfälligen Abwanderung von internationalen Organisationen. Diese bestehen in einem Verlust von direkten, vor allem aber von indirekten und induzierten Stellen, sowie in geringeren Ausgaben und Investitionen des internationalen Personals.

5

Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates

5.1

Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage wurde weder in der Botschaft vom 25. Januar 2012 zur Legislaturplanung 2011­2015 (BBl 2012 481) noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Legislaturplanung 2011­2015 (BBl 2012 7155) angekündigt. Unter Ziffer 5.2.1 der Botschaft vom 25. Januar 2012 über die Legislaturplanung wird im Ziel Nr. 8 «Die Schweiz ist global gut vernetzt, und ihre Position im internationalen Kontext

9268

und in den multilateralen Institutionen ist gefestigt» erwähnt, dass das internationale Genf gestärkt werden soll.

Die vorliegende Botschaft wurde in Erfüllung eines Auftrags erarbeitet, den der Bundesrat dem EDA mit Beschluss vom 26. Juni 2013 erteilte. Der Beschluss wurde somit nach der Ankündigung der Legislaturplanung 2011­2015 verabschiedet.

5.2

Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates

Die nachhaltige Förderung des internationalen Genf im Rahmen der Gaststaatpolitik der Schweiz gehört zu den Schwerpunkten der Aussenpolitischen Strategie 2012­ 2015 des Bundesrats.

6

Rechtliche Aspekte

6.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 BV.

Gemäss Artikel GSG kann der Bund finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen gewähren, insbesondere wenn diese darauf abzielen, die Voraussetzungen für Aufnahme, Arbeit, Integration und Sicherheit der Begünstigten nach Artikel 19 in der Schweiz zu verbessern, die Bekanntheit der Schweiz als Gaststaat zu fördern, Schweizer Kandidaturen im Hinblick auf die Aufnahme von Begünstigten nach Artikel 2 zu fördern oder Aktivitäten im Bereich der Gaststaatpolitik zu fördern. Diese Beiträge und Unterstützungsmassnahmen können gemäss Artikel 20 GSG einmalig oder wiederkehrend ausgerichtet werden, zur Finanzierung internationaler Konferenzen in der Schweiz dienen, als einmalige oder wiederkehrende Sachleistungen erbracht werden, beispielsweise durch die Bereitstellung von Personal, Räumlichkeiten oder Material, oder verwendet werden, um privatrechtliche Vereine oder Stiftungen zu gründen und sich an solchen zu beteiligen. Die entsprechenden Ausgaben werden somit gemäss den Artikeln 18 und 20 GSG getätigt.

6.2

Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.

6.3

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung bedarf Artikel 1 des Entwurfs des einfachen Bundesbeschlusses (Genehmigung des Zahlungsrahmens) der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da die Bestimmung neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich zieht.

9269

6.4

Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung

Für die im Rahmen der vorliegenden Botschaft eingereichten Finanzierungsbeschlüsse gelten die Bestimmungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990.

Gemäss Artikel 5 des Subventionsgesetzes muss der Bundesrat die vom Bund gewährten Finanzhilfen und Abgeltungen periodisch prüfen. In seinem Subventionsbericht von 2008 (BBl 2008 6229) hat der Bundesrat den Grundsatz aufgestellt, dass er Subventionen, deren Finanzierungsbeschlüsse dem Parlament im Rahmen von Sonderbotschaften vorgelegt werden, wie dies bei der vorliegenden Botschaft der Fall ist, systematisch überprüft.

6.4.1

Bedeutung der Finanzhilfen für die Realisierung der angestrebten Ziele

Laut Artikel 54 der Bundesverfassung sind die auswärtigen Angelegenheiten Sache des Bundes. Die Gaststaatpolitik bildet einen wesentlichen Bestandteil der Schweizer Aussenpolitik. Im Rahmen ihrer langjährigen Tradition als Gaststaat internationaler Organisationen, ausländischer Vertretungen und internationaler Konferenzen gewährt die Schweiz diesen ­ wie andere Länder und gemäss internationalen Gepflogenheiten ­ Vorrechte und Immunitäten. Ein weiteres Element der Gaststaatpolitik besteht darin, diese internationalen Einheiten mit finanziellen Beiträgen zu unterstützen und so die Gaststaatrolle der Schweiz zu fördern (siehe Ziff. 1.5 und Ziff. 3).

Mit ihrer Gaststaatpolitik leistet die Schweiz einen wesentlichen Beitrag zu reibungslosen internationalen Beziehungen in friedlichem Rahmen. Gleichzeitig kann die Schweiz dank des «internationalen Genf» auf internationaler Ebene mehr Einfluss nehmen, als es die Grösse unseres Landes vermuten liesse. Eine Stärkung der Gaststaatpolitik ist deshalb im Interesse der ganzen Schweiz.

Im Bereich der Gaststaatpolitik sind finanzielle Anreize zentral, um die Ansiedlung neuer und den Verbleib und Ausbau bestehender internationaler Organisationen in der Schweiz zu begünstigen, wie dies in Ziffer 1.5. und in Kapitel 3 dargelegt wurde. Durch die Finanzbeiträge, die im Rahmen des GSG gewährt werden, kann die Schweiz ihre Position als Gaststaat gegenüber der internationalen Konkurrenz behaupten und stärken. Finanzhilfen sind subsidiär geleistete Beiträge in Form von Subventionen und Beiträgen, die von Fall zu Fall geprüft werden. Diese Finanzhilfen werden gewährt, wenn sie die Kriterien des GSG erfüllen und für die Förderung der Gaststaatpolitik der Schweiz relevant sind. Laut Artikel 18 GSG sollen finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen insbesondere: a.

die Voraussetzungen für Aufnahme, Arbeit, Integration und Sicherheit internationaler Einrichtungen in der Schweiz verbessern;

b.

die Bekanntheit der Schweiz als Gaststaat fördern;

c.

Schweizer Kandidaturen im Hinblick auf die Aufnahme von internationalen Einrichtungen fördern und

d.

Aktivitäten im Bereich der Gaststaatpolitik fördern.

Die Kantone und Gemeinden, insbesondere der Kanton und die Stadt Genf, sind ebenfalls von der Stärkung der Gaststaatpolitik der Schweiz betroffen. So teilen sich 9270

Bund und Kanton zum Beispiel die Kosten für die Einrichtungen des Aussenschutzes der internationalen Organisationen (mit folgendem Verteilschlüssel: 65 % für den Bund und 35 % für den Kanton). Die Verpflichtung zum Aussenschutz von Gebäuden internationaler Organisationen durch den Gaststaat ergibt sich aus den internationalen Gepflogenheiten und den Sitzabkommen, die sich an den entsprechenden Bestimmungen des Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen orientieren (siehe auch Ziff. 3.1).

Infrastruktur für Konferenzen und Sicherheitsmassnahmen Mit der Bereitstellung von Konferenzzentren und -sälen sowie der Finanzierung von Sicherheitsmassnahmen will die Schweiz den Akteuren des internationalen Genf im Rahmen ihrer Gaststaatpolitik eine angemessene Infrastruktur und entsprechende Sicherheitsverhältnisse bieten.

Internationales Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) Seit 1991 entrichtet der Bund gemeinsam mit dem Kanton Genf, dem IKRK und der IFRC Finanzhilfen ans MICR. Dank einer sorgfältigen Verwaltung der Mittel kann das MICR seit 15 Jahren eine ausgewogene Rechnung vorweisen, seine Finanzlage ist solide. Der Bundesbeitrag deckt die ständigen Ausgaben des MICR wie Verwaltungskosten und Aufwendungen für den Betrieb der Dauerausstellung.

Die Tätigkeit des MICR, das in der Schweiz und im Ausland grosses Ansehen geniesst, betrifft einen zentralen Bereich der schweizerischen Aussenpolitik, nämlich das Engagement unseres Landes in humanitären Fragen sowie die Verbreitung und Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts. Die dabei angestrebten Werte und Ideale erachtet ein Grossteil der Bevölkerung als ein wesentliches Element der Schweizer Identität.

Groupe diplomatique der Genfer Polizei Gestützt auf Analysen von VBS, EJPD und EDA hat das EDA vorgeschlagen, zur Verbesserung der Sicherheitslage in Genf der Groupe diplomatique der Genfer Polizei auf der Grundlage des GSG mit 800 000 Franken pro Jahr zu unterstützen.

Diese Spezialeinheit hat eine wichtige Scharnierfunktion zwischen den internationalen Organisationen, der Kantonspolizei und den für Sicherheit zuständigen Bundesstellen. Sie steht der diplomatischen Gemeinschaft rund um die Uhr zur Verfügung und informiert die Schweizer Mission in Genf, wenn eine Person mit Legitimationskarte des EDA von einem Vorfall betroffen ist.

Eine Kürzung
des Bundesbeitrags hätte negative Auswirkungen für verschiedene Institutionen des internationalen Genf. Dasselbe gilt für die Unterstützung internationaler Organisationen durch die FIPOI in Form einer kostenlosen Nutzung des CICG. Das MICR hätte ohne Bundesbeiträge keine soliden Finanzen. Auch hochrangige internationale Konferenzen wie die Syrien-Konferenz (Januar 2014) oder die Atomverhandlungen mit dem Iran (Oktober und November 2013) hätten ohne Finanzhilfe des Bundes nicht in der Schweiz stattfinden können. Schliesslich wäre die Schweiz ohne Bundesbeiträge als Standort allgemein für internationale Organisationen weniger attraktiv.

9271

6.4.2

Verfahren und Steuerung der Beitragsgewährung

Gesuche um Finanzhilfe werden eingehend auf ihre Berechtigung, Machbarkeit, Relevanz und Vereinbarkeit mit den Zielen der Gaststaatpolitik geprüft. Für jede Finanzhilfe von mehr als 1500 Franken (ohne Empfänge) ist ein Vertrag abzuschliessen, der klare Angaben über die Höhe, die Zahlungsbedingungen sowie die vom Begünstigten zu erbringenden Leistungen enthält. Voraussetzung für den Bezug von Finanzhilfen ist, dass die Begünstigen einen Tätigkeits- und Finanzbericht einreichen, der eine Zwischenevaluation dazu ermöglicht, ob die erbrachten Leistungen dem Vertrag entsprechen.

Gebäude und Sicherheitsmassnahmen Nach der Prüfung und Genehmigung der Gesuche wird die Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen für die Gebäude von internationalen Organisationen (Unterhalt und Bau) in Vereinbarungen geregelt, die zwischen den internationalen Organisationen und der FIPOI einerseits und zwischen der FIPOI und dem EDA andererseits abgeschlossen werden. Alle Anfragen von internationalen Organisationen im Sicherheitsbereich werden detailliert geprüft, um abzuklären, ob sie sinnvoll und machbar sind, und einzeln bewilligt. Die Bereitstellung der Räumlichkeiten für den Vergleichs- und Schiedsgerichtshof der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wurde im Übrigen in einem Schriftverkehr zwischen der Schweiz und dem Gerichtshof geregelt.

CICG und Centre William Rappard Finanzbeiträge an Infrastrukturen wie das CICG und das CWR sind Verpflichtungen, die der Bund im Rahmen seiner Gaststaatpolitik eingeht. Der Beitrag an die Betriebskosten des CICG wird für einen Zeitraum von vier Jahren festgelegt und basiert auf einem Vorschlag der FIPOI. Der Bund ist im Stiftungsrat der FIPOI mit drei Personen vertreten, die überprüfen, ob das CICG die Mittel haushälterisch einsetzt. Finanzbeiträge für die Bereitstellung und den Unterhalt der Infrastruktur (Konferenzzentren und -säle) sind Gegenstand von Verträgen zwischen dem EDA und der FIPOI.

Internationales Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) Der Bund unterstützt seit 1991 das MICR, eine privatrechtliche Stiftung unter Aufsicht des Bundes, der im Stiftungsrat des MICR mit zwei Personen vertreten ist. Der Stiftungsrat ist für die Leitung des MICR verantwortlich. Dazu legt er insbesondere die Ziele und den Zweck des Museums fest und stellt sicher, dass die verfügbaren Mittel zweckmässig eingesetzt werden.

6.4.3

Art und zeitlicher Rahmen der Finanzhilfen

Das GSG sieht vor, dass der Bund finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen gewähren kann und legt den Rahmen für diese Hilfe fest (Art. 18­23 GSG). Allgemein sollen diese Massnahmen, die einmalig oder wiederkehrend ausgerichtet werden können, die Gaststaatpolitik der Schweiz fördern. Die Art und der zeitliche Rahmen der Finanzhilfen sind von den unterstützten Projekten abhängig.

Gewisse Finanzhilfen bestehen ausschliesslich in einer Starthilfe (namentlich für Einrichtungen, die sich neu in Genf niederlassen). Ob ein Projekt unterstützt wird oder nicht, hängt davon ab, ob es für die Förderung der Gaststaatpolitik der Schweiz 9272

von Interesse ist. Das GSG ist nicht befristet. Die darin vorgesehenen Aktivitäten sind somit permanente Aufgaben des Bundes. Wiederkehrende Finanzhilfen werden regelmässig kontrolliert, wie dies in den Verträgen zwischen dem EDA und den Begünstigten festgehalten ist. Laut Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe b der Gaststaatverordnung entscheidet das EDA über wiederkehrende finanzielle Beiträge und Sachleistungen für eine Maximaldauer von 4 Jahren und bis höchstens 2 Millionen Franken pro Jahr.

Laut Artikel 22 GSG hat der Bundesrat die zur Umsetzung der Gaststaatpolitik erforderlichen finanziellen Mittel im Voranschlag aufzuführen. Bei Verpflichtungen, deren Finanzierung über ein Voranschlagsjahr hinausgeht, ist ein Verpflichtungskredit einzuholen. Die Förderung des internationalen Genf und der dazugehörigen Strategie sind langfristige Aufgaben. Somit ist eine dauerhafte Ausgabenkontrolle erforderlich, weshalb dem Parlament ein Zahlungsrahmen für den Zeitraum 2016­ 2019 vorgelegt wird.

Internationales Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) Der Beitrag ans MICR ist Gegenstand eines Bundesbeitrags ausserhalb Projekt und wird jährlich verlängert. Im Zeitraum 2010­2013 belief sich der Bundesbeitrag insgesamt auf 4 125 300 Franken. Für die neue Periode 2014­2017 wurde im Voranschlag und im Finanzplan ein Gesamtbetrag von 4 600 000 Franken vorgesehen.

Der Beitrag des Bundes machte 2013 rund 36 % der Subventionen aus, die das MICR erhielt (2 792 000 Franken). 2013 beliefen sich die Verwaltungskosten des MICR auf 3 228 689 Franken, davon waren 1 614 345 Franken Personalkosten. Der Bundesbeitrag ist für den Betrieb des MICR unabdingbar. Eine Infragestellung der Bundeshilfe würde das MICR in eine prekäre finanzielle Lage bringen.

Groupe diplomatique der Genfer Polizei Der Beitrag des EDA an den Groupe diplomatique der Genfer Polizei ist in einer vierjährigen Leistungsvereinbarung geregelt. Für den Zeitraum 2013­2016 beläuft sich der Gesamtbetrag auf 3,2 Millionen Franken. Dieser Beitrag deckt die Lohnkosten für vier Mitarbeitende des Groupe diplomatique. Dies ermöglicht einen Dienst rund um die Uhr mit entsprechender Hilfe für internationales Personal bei Fragen zur Sicherheit und bei Bedarf Meldungen an die Bundesstellen, die für Sicherheit zuständig sind. Nach diesem vierjährigen Zeitraum wird die Sicherheitslage des internationalen Genf erneut evaluiert werden, um abzuklären, ob eine Verlängerung des Beitrags notwendig ist.

9273

Glossar AIO BAC BAKOM BFM BIP BIZ BR BRICS BSD BV BWIS CAGI CCV CERN CICG CSP CWR DCAF DEZA DV ECOSOC EDA EJPD FIFA FIPOI GAC GAIN GATT GAVI Alliance GCSP GFCS GFN GGKP GICHD GIP Global Fund

9274

Abteilung Vereinte Nationen und Internationale Organisationen, EDA Bureau de l'Amiable compositeur Bundesamt für Kommunikation Bundesamt für Migration, EJPD Bruttoinlandprodukt Bank für Internationalen Zahlungsausgleich Bundesrat Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika Bundessicherheitsdienst, EJPD Bundesverfassung Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit Centre d'accueil ­ Genève internationale Centre de Conférences de Varembé Europäische Organisation für Kernphysikalische Forschung Internationales Konferenzzentrum Genf Schweizer Presseclub Centre William Rappard Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, EDA Direktion für Völkerrecht, EDA Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Internationale Föderation des Association Football Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen Governmental Advisory Committee, ICANN Global Alliance for Improved Nutrition Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade) Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung Zentrum für Sicherheitspolitik Global Framework for Climate Services Global Footprint Network Green Growth Knowledge Platform Genfer Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung Geneva Internet Platform Globaler Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria

GPC GPCP

GPCT

GPP GSG IAO IAV ICANN IFRC IHEID IKRK ILO IOK IOM ISV ITU IUCN LDC LEA MICR MiGe MRR MSF NGO OHCHR OSZE OTIF PHV

Ständige gemischte Arbeitsgruppe Bund-Kanton Genf über die Prioritäten des internationalen Genf Ständige gemischte politische Arbeitsgruppe. Mitglieder sind der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (BP Burkhalter), die Leiter der AIO und der Schweizer Mission in Genf, die Staatsräte der Departemente Präsidiales (StR Longchamp), Sicherheit und Wirtschaft (StR Maudet) und Finanzen (StR Dal Busco) Ständige gemischte technische Arbeitsgruppe. Mitglieder sind für den Bund: Vertreter der AIO, der DV und der Schweizer Mission in Genf; für den Kanton: der Delegierte für das internationale Genf, Vertreter der Departemente Präsidiales, Finanzen und Staatskanzlei; ein Sitz wurde der Stadt Genf überlassen, die durch die Abteilung Aussenbeziehungen vertreten wird.

Geneva Peacebuilding Platform Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge Internationale Arbeitsorganisation Verwaltungsgebäude Varembé Internet Corporation for Assigned Names and Numbers Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften Institut des Hautes Etudes Internationales et du Développement Internationales Komitee vom Roten Kreuz International Labour Organization (Internationales Arbeitsamt) Internationales Olympisches Komitee Internationale Organisation für Migration Internationale Sportverbände Internationale Fernmeldeunion Weltnaturschutzunion Am wenigsten entwickelte Länder (Least Developed Countries) Laboratoire d'économie appliquée, Universität Genf Internationales Rotkreuz- und Rothalbmond-Museum Ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf Menschenrechtsrat Ärzte ohne Grenzen Nichtregierungsorganisation UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr Verordnung über die privaten Hausangestellten

9275

PSI SBF SR StR SWR TOC UEFA UFG UNAIDS UNHCR UNICEF UNIGE UNO UNOG UNO-GV VB VBS V-GSG VZÄ WADA WBF WHO WIPO WMO WPV WTO ZR

9276

Police de la Sécurité Internationale, Kanton Genf Staatssekretariat für Bildung und Forschung, WBF Systematische Sammlung Staatsrat Salle William Rappard Global Initiative against Transnational Organized Crime Vereinigung Europäischer Fussballverbände Universitätsförderungsgesetz Gemeinsames Programm der Vereinten Nationen zu HIV/Aids UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen Universität Genf Organisation der Vereinten Nationen Büro der Vereinten Nationen in Genf Generalversammlung der Vereinten Nationen Völkerbund Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Gaststaatverordnung Vollzeitäquivalente Anti-Doping-Weltagentur Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Weltgesundheitsorganisation Weltorganisation für geistiges Eigentum Weltorganisation für Meteorologie Weltpostverein Welthandelsorganisation Zahlungsrahmen

Anhang

Aktuelle Kostenschätzung für Bau- und Renovierungsvorhaben von Gebäuden internationaler Organisationen in Genf Internationale Organisation

Renovierungs- bzw.

Neubauprojekt

Geschätzter Finanzie- Geplante Beteiligung der Schweiz rungsbedarf (Bund, Kanton und Stadt Genf)

Büro der Vereinten Nationen in Genf (UNOG)

«Strategic Heritage Plan» Umfassende Sanierung des Palais des Nations

837 Mio.

Franken

Am 26. Juni 2013 genehmigte der Bundesrat ein Darlehen in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtkosten, maximal 380 Millionen Franken, basierend auf der damals vorliegenden Kostenschätzung unter dem Vorbehalt, dass das Parlament diesem zustimmt und Kanton und Stadt Genf einen substanziellen Beitrag leisten.

Somit dürften ein Baukredit (zinslos, rückzahlbar innert 50 Jahren) und ein Renovierungskredit (mit Vorzugszinsen, rückzahlbar innert 30 Jahren) gewährt werden.

Kanton und Stadt Genf beabsichtigen, sich mit 30 % am von der Schweiz gewährten Darlehen zu beteiligen. Die Baukosten werden sich gemäss aktuellen Schätzungen auf 837 Millionen Franken belaufen. Der UNO-Generalsekretär wird der UNO-GV im Rahmen der 70. Sitzung (2015­2016) eine überarbeitete Kostenschätzung vorlegen.

Internationale Abriss und Föderation Neubau des der Rotkreuz- Hauptgebäudes und Rothalbmondgesellschaften (IFCR)

50 Mio.

Franken

Zinsloser Baukredit über 50 Millionen Franken (rückzahlbar innert 50 Jahren).

Mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2014 genehmigte das Parlament einen Verpflichtungskredit für ein Darlehen von 5 Millionen Franken zur Finanzierung der Vorarbeiten. Der Beitrag des Kantons Genf besteht in der Schenkung des derzeit von der IFRC genutzten Gebäudes und der Verlängerung des Nutzungsrechts.

Weltgesund- Renovierungsheitsorganisa- und Neubauprojekt tion (WHO)

240 Mio.

Franken (Bau: 140 Mio.

Franken; Renovierung: 100 Mio.

Franken)

Zinsloser Baukredit von 140 Millionen Franken (rückzahlbar innert 50 Jahren) von der Schweiz erteilt wurde. Mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2014 genehmigte das Parlament einen Verpflichtungskredit für ein Darlehen von 14 Millionen Franken zur Finanzierung der Vorarbeiten. Genfer Behörden beabsichtigen, sich mit maximal 30 % am von der Schweiz gewährten Darlehen zu beteiligen. Die Frage des Zinses für den Teil des Darlehens, welcher von Genfer Behörden gewährt wird, muss hingegen noch geklärt werden.

9277

Geschätzter Finanzie- Geplante Beteiligung der Schweiz rungsbedarf (Bund, Kanton und Stadt Genf)

Internationale Organisation

Renovierungs- bzw.

Neubauprojekt

Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

Renovierung des 273 Mio.

Sitzgebäudes Franken

Verzinslicher Renovierungskredit (rückzahlbar innert 30 Jahren) im Höchstbetrag von 205 Millionen Franken, von dem die IAO einen Teil übernimmt, indem sie eine Parzelle erwirbt und eigene Mittel investiert.

Internationale Fernmeldeunion (ITU)

120 Mio.

RenovierungsFranken oder Neubauprojekt (definitiver Entscheid noch ausstehend)

Renovierungs- oder Baukredit von 120 Millionen Franken (rückzahlbar innert 30 oder 50 Jahren je nach Kreditart).

1520 Mio.

Franken

9278