Mitteilung im Rahmen der internationalen Amtshilfe in Steuersachen (Art. 14 Abs. 5 Bundesgesetz vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen [StAhiG; SR 672.5]) Gestützt auf Artikel 28 des Abkommens vom 9. September 1966 zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht (DBA CH-FR; SR 0.672.934.91), Artikel 14 Absatz 5 StAhiG und Artikel 36 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021), erlässt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in Sachen Barbara Denos, letzte bekannte Wohnadresse: 3 rue des Sorbiers, 68170 Rixheim, Frankreich, am 4. Februar 2014, die folgende Mitteilung: Barbara Denos wird hiermit durch die ESTV aufgefordert, innert 10 Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zustellungsbevollmächtigte Person, einen Vertreter oder eine Vertreterin in der Schweiz zu bezeichnen.

Dessen oder deren Name und Adresse ist der ESTV mitzuteilen unter: Eidgenössische Steuerverwaltung, Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Schweiz, oder unter sei@estv.admin.ch.

4. Februar 2014

Eidgenössische Steuerverwaltung Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen SEI Stellvertretende Leiterin: Miek Haller

2014-0169

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