Botschaft zur Staatsrechnung 2013 vom 26. März 2014

Die Botschaft zur Staatsrechnung 2013 wurde vom Bundesrat am 26. März 2014 genehmigt.

Die folgenden Beschlussentwürfe wurden gutgeheissen: ­

Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2013;

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Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2013;

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Bundesbeschluss III über die Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2013;

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Bundesbeschluss IV über die Rechnung 2013 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich);

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Bundesbeschluss V über die Rechnung 2013 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung.

Die Botschaft zur Staatsrechnung 2013 wird im Bundesblatt nur durch Verweis veröffentlicht1.

Der Text kann eingesehen werden im Internet unter: www.efv.admin.ch und bezogen werden beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Verkauf Bundespublikationen, Telefon 031 325 50 50.

23. April 2014

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Bundeskanzlei

In Anwendung von Artikel 19 der Publikationsverordnung (SR 170.512.1) wird die Botschaft zur Staatsrechnung nach Artikel 13 Absatz 3 des Publikationsgesetzes (SR 170.512) nur mit Titel und Bezugsquelle im Bundesblatt veröffentlicht.

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