Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Protokoll Nr. 15 über die Änderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Das Protokoll Nr. 15 sieht fünf Änderungen in der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vor, mit welchem die Funktionsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sichergestellt und verbessert werden soll: (1) Am Ende der Präambel wird ein ausdrückliches Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip eingefügt. (2) Künftig müssen die für das Amt als Richter und Richterinnen am EGMR kandidierenden Personen jünger als 65 Jahre sein; dagegen entfällt die Beendigung der Amtszeit mit Vollendung des 70. Lebensjahrs. (3) Abgeschafft wird das Widerspruchsrecht der Parteien gegen die Absicht einer Kammer, eine Rechtssache an die Grosse Kammer abzugeben. (4) Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde an den EGMR wird auf vier Monate verkürzt. (5) Schliesslich kann der EGMR künftig eine Beschwerde auch dann wegen Nichterheblichkeit des erlittenen Nachteils für unzulässig erklären, wenn die Rechtssache innerstaatlich noch von keinem Gericht geprüft worden ist.

Datum der Eröffnung: 13. August 2014 Vernehmlassungsfrist: 13. November 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Internationaler Menschernrechtsschutz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 48 51, Fax 031 322 84 01, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

26. August 2014

2014-2181

Bundeskanzlei

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