Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) Mit dem neuen Bundesgesetz sollen Menschen vor gesundheitsgefährdender nichtionisierender Strahlung (NIS) und gesundheitsgefährdendem Schall geschützt werden. Das neue Gesetz regelt die Ein- und Durchfuhr, die Abgabe, den Besitz und die über das Inverkehrbringen hinaus gehende Verwendung von Produkten, die NIS oder Schall erzeugen. Es regelt ebenfalls Expositionssituationen mit NIS oder Schall, die nicht auf ein einzelnes Produkt zurückzuführen sind. Die Vorlage basiert primär auf der Selbstverantwortung aller Beteiligten, fügt sich damit in die bestehende Philosophie des Produktesicherheitsrechts ein und ergänzt, wo nötig, die bestehenden gesetzlichen Regelungen. Fundierte Grundlagenbeschaffung und adäquate Information der Öffentlichkeit werden gesetzlich verankert.

Datum der Eröffnung: 10. April 2014 Vernehmlassungsfrist: 18. Juli 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon 031 324 93 98, Fax 031 322 83 83, www.bag.admin.ch/themen/strahlung/02883/13184/ Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

23. April 2014

2014-0967

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