Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 muss im Hinblick darauf, dassdie Bestimmung betreffend Zulassungsbeschränkung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abläuft, angepasst werden. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Kantone die Möglichkeit erhalten, den ambulanten Bereich im Falle einer Überversorgung (Möglichkeit zur Zulassungsbeschränkung nach Konsultation einer Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten, Leistungserbringer und Versicherer) oder einer Unterversorgung (Möglichkeit, geeignete Massnahmen zu treffen) zu steuern. Die Kantone müssen ausserdem die Tätigkeit der Spitäler im ambulanten Bereich regeln. Der Bundesrat erhält die subsidiäre Kompetenz, in die Tarife einzugreifen, wenn ein Kanton keine Vorkehrungen getroffen hat und das dortige Kostenwachstum über dem gesamtschweizerischen Kostenwachstum liegt.

Datum der Eröffnung: 20. Juni 2014 Vernehmlassungsfrist: 10. Oktober 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Leistungen, 3003 Bern, Telefon 058 462 22 28, Fax 058 462 90 20, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

1. Juli 2014

2014-1692

Bundeskanzlei

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