Bundesbeschluss über die Genehmigung eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und China

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1 (BV), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. November 20132, beschliesst: Art. 1 1 Das Abkommen vom 25. September 20133 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

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SR 101 BBl 2014 47 SR ...; BBl 2014 63

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Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und China. BB

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