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Aus den Verhandlungen der schweiz. Bundesversammlung. .

(Vom 31. Januar 1863.)

Die am 12. dieses Monats zur Fortsezung der ordentlichen Sommersession zusammengetretenen gesezgebenden Rathe der Eidgenossenschaft haben heute ihre Sizungen geschlossen, nachdem sie fast alle zur Behandlung porgelegenen Gesehäste erledigt hatten.

Der Präsident des .Nationalraths, Herr Dr. A. E s eh er, . hielt

folgende Schlußrede :

Meine H e r r e n .

,,Die Traktanden, welche uns. .zur Behandlung vorlagen, sind, so-

weit nicht ihre Verschiebung beschlossen worden ist, erschöpst. Wir sind am Schlusse der Session angelangt.

.,Unsere Verhandlungen haben einen raschen Fortgang genommen, ohne desshalb den Ebarakter der Oberflächlichkeit zu erhalten. Das .schweizerisehe Volk wird uns nicht dasür zürnen, dass wir unsere Zeit wohl zu Rathe gezogen, und in Folge dessen eine Session, für die man eine ausnahmsweise lange Dauer in Aussicht nehmen zu müssen glaubte , nicht

über das übliche Mass ausgedehnt haben.

,,Wir hatten während der heute zu Ende gehenden Sessionsabtheilung verschiedene Verhandlungen zu pflegen, welche die B e z i e h u n g e n der ...Schweiz zum Auslande betrasen.

..Es darf als ein sehr grosser Vorzug der neuen Bundesverfassung bezeichnet werden , dass sie den Abschluß von Handelsverträgen mit auswärtigen Staaten zum Unterschiede von dem Bundesvertrage von 1815 erleichtert, ja, man kann wohl sagen, eigentlich erst möglieh gemacht hat. Jn der Vereinbarung solcher Verträge hat sich für die Bundesbehorden ein eben so erfolgreiches, als ansprechendes Feld der Tätigkeit auf dem Gebiete der auswärtigen Politik eröffnet. Die verjüngte Eidgenossenschaft hat sich der neuen .Ausgabe, die ihr zu losen vergönnt worden, vollkommen gewachsen gezeigt. Den in den frühern Jahren mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika , mit ...Sardinien, unter späterer Ausdehnnng auf das Königreich Jtalien, und mit Großbritannien abgeschlossenen Handelsverträgen haben sich solche mit Holland und mit Belgien, die im Laufe der heute zu Ende gehenden Sesfionsabtheilung ratifiât wurden, angereiht. Eine noch viel grössere Bedeutung für die Schweiz kann der Absehluss eines Handelsvertrages mit Frankreich, der gegenwärtig in Unterhandlung begriffen. ist, gewinnen, und es steht zu hoffen,

212 dass, nachdem er zu Stande gekommen, ihm bald ein weiterer, mit einem andern ....aehbarstaate der Schweiz, mit welchem sie ebenfalls in mannigfachen und wichtigen Verkehrsbeziehungen steht, nachfolgen wird. Aus d i e s e m Gebiete kann und soll die Schweig Eroberungen machen. Dieselben werden sür unser Vaterland jeweilen wirkliehe Eroberungen sein, während sie hinwieder von denen , welchen gegenüber sie erzielt worden, nieht als solche empfunden werden.

,,Die Dappentha l- Angelegenheit ist endlich zu absehliesslicher Erledi^ung gebracht worden. Jeh will die Frage unerortert lassen, ob ein übereinkommen, wie es je^t abgeschlossen worden ist, nicht schon früher hätte erreicht werden konnen : was zum Fro.nmen des Vaterlandes dient, soll nach meinem Dafürhalten, ^u welchem Zeitpunkte es sieh auch darbieten mag, bereitwillige Ausnahme finden. Jch glaube mich nicht zu irren, wenn ich mich der Erwartung hingebe, dass das schweizerische Volk die .^unde von der Beilegung eines internationalen .^lnstandes, den es bald für eine unlosbare anzusehen berechtigt gewesen wäre , mit Befriedigung entgegennehmen wird. Die Dappenthal-Angelegenheit dars wohl unbedenklich ..n die .Blasse derjenigen Fragen eingereiht werden, bei welehen es vor .^llem wünsehbar ist, dass sie ^ur Erledigung kommen, bei denen es aber in der ^hat viel weniger daraus ankommt, w i e sie ausgetragen werden, immerhin, wie sich von selbst versteht, vorausgesezt , dass d e r Ehre des Landes durch. die Art der Beilegung keinerlei E i n t r a g g e s c h e h e . Mag auch die Landparzelle, welche uns Frankreich abtritt, w e n i g e r fruchtbar sein, als diejenige, welche die Schweiz in den Tauseh gibt, und mogen sich auch Voraussagen denken lassen, unter denen man im Falle eines Krieges. in welchem zwar die Gränzen voraussichtlieh eine sehr untergeordnete Rolle spielen werden, eine andere Gestaltung des schweizerischen Gebietes wünschen würde : viel wichtiger als diese Rüksiehten ist die im Falle der Fortdauer der bestrittenen Verhältnisse im Dappenthale drohende Gefahr, dass um untergeordneter Dinge willen, vielleicht wegen eines Verstosses eines allzu eifrigen Unterbeamteten, ernste Verwiklungen zwischen der Schweiz und Frankreich entstehen und aus diesem Wege Wirkungen herbeigeführt werden konnten, welche mit den Ursachen, die .^u denselben
genothigt, ausser allem Verhältnisse stehen, und welche den eigentlichen Absichten der beiden betheiligten Länder schnurstraks zuwiderlausen. Jn dieser Gefahr war wohl der Schwerpunkt der Dappenl.halsra^e, die nunmehr für immer aus unsern Traktanden verschwinden wird, zu finden.

,,Die Verhandlungen der heute zu Enoe gehenden Sessionsabtheilung, welche die inner u V erhält n i s s e u n s e r s V a t e r l a n d e s b e t r a s e n , waren ^theilweise bedeutungsvoller .^rt.

Wenn die Behandlung der Angelegenheit der R h o n e k o r r e k t i o n verschoben wurde, so hat diess lediglieh darin seinen Grund, dass die sachbezügliche umfangreiche Vorlage des Bundesrathes in sehr verspäteter

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213 Weise an die Bundesversammlung gelangte, nicht aber etwa in einer dem Zustandekommen des grossen Werkes abgeneigten ...Stimmung der ge-

gesezgebenden Räthe. Gewiss wird die Eidgenossenschaft die hülsreiche ^Hand, welche sie den Bundesbrüdern an dem Rheine dargereicht, denjenigen an der R h o n e nicht versagen l ,,Durch die Vollmacht, welche dem Bundesrathe ertheilt worden ist, die erforderliehen Unterhandlungen zum Behuse des L o s k a u s e s aller zur Z e i t noch b e s t e h e n d e n k o n z e s s i o n i r t e n B r ü k e n g e l d e r anznknüpfen, ist ein weiterer erfreulicher Schritt zur Befreiung des Verkehrs von allen ihn hemmenden Belästigungen gethan worden.

,,Die Frage der Einführung eines einheitlichen .Kalibers für die H a n d f e u e r w a f f e n hat Jhre Aufmerksamkeit in hohem Grade m Anspruch genommen. Wenn die Anhänger des kleinen Kalibers in unserer Mitte sich darüber freuen, dass sie mit ihrem Lieblingsgedanken in der Bundesversammlung durchgedrnngen , und wenn hinwieder ihre Gegner sich der zuversichtlichen Voraussicht getrösten konnten, dass nach bisherigen Ersahrungen dieser Lieblingsgedanke bald wieder durch einen andern werde abgelost werden: so wäre also am Ende Villen Befriedigung geboten oder

in Aussteht gestellt, nur nicht - dem schweizerischen Volke.

,,Ohne über die Zwekmässigkeit des von der Bundesversammluug in der Kaliberfrage gesassten Beschlusses ein Urtheil fällen zu wollen,

wozu ich mich nicht besähigt erachten würde, sühle ich mich hinwieder

verpflichtet, an diesem Blaze dem in immer weitern Kreisen laut werdenden Wunsche Ausdruk ^u verleihen, dass an die Stelle des fortwährenden Wechsels in der Bekleidung und Bewaffnung unserer Armee endlich ein.mal s t ä t i g e r e Z u s t ä n d e treten mochten.

.,Das Gefühl, dass mit den Finanzen des Bundes nicht sorgfältig und haushälterisch genug umgegangen werde, ist ein weit verbreitetes, wie sehr man auch gerade da, n^o es am wenigsten der Fall sein sollte, geneigt zu sein seheint, von dieser freilich unersreuliehen Thatsache ^ie Augen ^u versehliessen. Es hat jenes Gefühl bei Anlass der Behandlung der Rachtragsl.redite . welche in einer Weise verlangt wurden, die bei einer geordneten Vermaltuug nicht vorkommen sollte, Ausdruk gesunden. ^.ie Haltung, welche bei dieser Gelegenheit die Bundesversammlung eingenommen hat, beweist, dass das Vorhandensein der Krankheit erkannt n.ird. Sobald diess der Fall ist, sollte auch die Leitung nicht allzu lange auf sich warten lassen.

,,Das Anleihen an die Eisenbahngeselllschaft des .lnr.^ indu.^ t rie l darf wohl als eine abschrekende Warnung sur die Eidgenossenschast, und der anlässlich der Behandlung dieser Angelegenheit von der Bundesversammlung gesasste Besehluss, dass der Bundesrath sich in keinerlei Uebereinkommrn einlassen soll, welcher die Eidgenossenschast künstig als beim Betriebe der Eisenbahn des .lnra industriel mitbetheiligt erseheinen liesse, als eine Willensäußerung von einer über diesen einzelnen Schienen-

2l4 weg hinausziehenden Tragweite angesehen werden. Wird auch die Ei...Genossenschaft in Folge des Darleihens, das der Bundesrath seiner Zeit der Gesellsehast des .tura industriel gemacht, voraussichtlich eine erhebliche Einbusse erleiden , so wird dieser Verlust gleichwohl zu verschmerzen sein, wenn er als ein Lehrgeld angesehen werden darf, durch dessen Bezahlung ^unser Vaterland vor weiterm Vorgehen aus der betretenen abschüssigen Bahn bewahrt werden wird.

.,Jn der Schlussnahme, welche Sie betretend die D i s s e r e n t i a l t a ^ e n und die T r a n s p o r t r e g l e m e n t e der E i s e n b a h n e n gesasst haben, erblike ich nicht etwa eine Verzichtleistung des Staates auf seine Rechtsstellung in diesen Fragen. Es seheint nur derselben vielmehr die, wie ich glaube, durchaus richtige Anschauungsweise ^u Grunde zu liegen, dass der Betrieb der Eisenbahnen gesezlich der Brivatthatigkeit überlassen ^worden, dass die Eisenbahnverwaltungen sieh bereits bestrebt haben, und es sich auch ferner angelegen sein lassen werden, ....er Aufgabe, deren Losung ihnen anvertraut worden, ein Genüge zu thun. dass sie endlich, falls sie wider Erwarten den von ihnen eingegangenen Verpflichtungen nicht in ihrem vollen l.lmfange gerecht werden sollten, von der Staatsgewalt stetsfort zur Erfüllung derselben angehalten werden konnten. Die Eisenbahnverwaltungen werden - ich zweifle nieht daran .--.den von der Bnndesversammlung eingenommenen Staudpunkt zu würdigen wissen und in Folge dessen die Anstrengungen, die sie bisher gemacht, um den Jnteressen des Verkehrs, die am Ende auch die ihrigen find, nach Kraften zu dienen, verdoppeln. Oder sollten wir nach den uns vorliegenden Thatsachen zu dieser Erwartung nieht berechtigt sein.^ Wenn wir, meine Herren, bedenken, dass es zum weitaus grossten Theile Vrivatgefe.lschasten waren, welche während des kurzen Zeitraumes von l l) fahren, der seit der Erlassung ^es Bundesgesezes über deu Bau und Betrieb der Eisenbahnen, verstrichen ist, ein ..^ehienennez in der Schweiz ins Leben gerusen haben, das verhaltn.ssmässig demjenigen keines andern ...Staates nachsteht, und n^enn wir serner ins Auge sassen, dass, obgleich nenn verschiedene Bahn^ verwaltungen in der Schweig bestehen, gleichwohl bereits eine Uebereinstimmnng des Eisenbahnbetriebes erzielt worden ist, die, wenn sie auch
ohne Zweifel noch Manches zu wünschen übrig lässt, doch nichts desto weniger jezt sehon als eine ziemlich befriedigende zu bezeichnen sein dürfte.

.so wird wohl nicht in Abrede gestellt werden konnen, dass die Brivalthäti^ keit überraschende Resultate in nnserm Eisenbahnwesen zu Tage gefordert hat, und dass sie desshalb auch in Betreff der zukünftigen Losung der ihr gewordenen Ausgabe zu beruhigenden Erwartungen berechtigt.

,,Die wichtigste Frage der innern Volitik der Eidgenossenschaft beschlägt unstreitig das w e c h s e l s e i t i g e V e r h ä l t n i s s der Bu.^esgew a l t und der ^ a n t o n a l s o u v e r ä n e t ä t .

Es war der .^atnr der ^ache naeh unmoglich, die Gränze zwi^e.. der .Kompetenz .^e^ Bundes und derjenigen der Kantone so genau zu ziehen, dass nicht immer noch

215 ein grosser Spielraum für die Feststellung derselben im einzelnen Falle übrig geblieben wäre. Welcher Gebranch nnn jeweilen von diesem .^piel.^ raume gemacht werden soll, ist eine Frage, deren Entscheidung dem freien Ermessen der Bundesbehorden anheim gegeben ist. Ob sie hiebei mit dem erforderlichen Takte zu Werke zu gehen verstehen, bedingt die Gesundheit

des politischen Lebens der Eidgenossenschaft. Die Ueberzeugung , dass

nach dem Bundesvertrage von 18l 5 die Befugnisse des Bundes gegenüber denjenigen der Kantone allzu beschränkt gewesen, hat die BundesVerfassung von 1848 in^s Leben gerufen. Hüten .vir uns, den ungeschmälerten Fortbestand unsers gegenwärtigen Grundgesezes dadurch zu ge-

fährden, dass n..ir die Bundesgewalt allzusehr auf die selbstständige Entwiklung der Kanone drüken lassen. Der s c h o n e Baum unsers neuen B u n d e s , der s e i n e s^.üzenden Z w e i g e über das ganze V a t e r lan.d ausbreitet, hat zu seinen Wurzeln die Kantone. Würden w i r d i e s e Wurzeln v e r k ü m m e r n u n d a b s t e r b e n l a s s e n , s o w ä r e d a m i t auch d e m B a u m e d e r s i c h e r e U n t e r g a n g bereitet.

.,Bevor ich fchliesse, erübrigt mir nur noch, die angenehme Bflicht zu erfüllen, Jhnen, meine Herren Kollegen, für das nachsichtige Wohlwollen, welches ..^.ie mir auch während meiner diesmaligen Geschäftsleitung zu betätigen die Gewogenheit hatten, meinen tiefgefühlten Dank auszusprechen.

.,Jeh erkläre die ordentliche Session des schweizerischen Nationalrathes

..^n Jahre l 862^63 für geschlossen.^

Der ^räsi.^ent des Ständerathes , Herr Regierungsratl. V i g i e r von Solothurn, sprach zum Schlnsse folgendes.

,,Meine Herren .

,,Ehe wir uns trennen, erlauben Sie mir einen kurzen Rükblik aus die Hauptgeschäfte, die Sie in Jhrer, drei Wochen laugen Zusammenkunft behandelt haben.

.^ie haben von den 4^ ..^raktanden 38 erledigt.

Die Rho.^- und Aare-Korrekt.onsangelegenheit u..usste, weil die Vorlagen noch nicht hinlängli.h vorbereitet ^varen, verschoben werden. ^lls hauptsächliche Traktauden müssen bezeichnet werden . Das Gesez über die Riederlassun^sverhältnisse, die Einführung der neuen Haudseuerwasfe, die Erled.gnng des Dappentl..alstreites, und die Motion betreffs der UnterBuchung über eiue Alpeubahu.

,,^ie haben das Riederlassuugsgesez nach gründlicher, seehstägiger Berathung nicht ohne bedeutende Modifikationen angenommen. Verschiedene Richtungen machten sich in Jhrer Mitte geltend. Roch weit versehiedenere Beurtheil.^.g wird das Gesez bei der Bevölkerung finden.

Während die Einen in ihm das Mittel zur glüklichen Losung einer Menge zwischen Vrivaten und Kantonen obwaltender Konflikte erbliken,

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^ehen die Anderen in ihm nichts anderes, als einen Raget in den Sarg der .^..mtonalfouveränetät.

^ .^ ,,Bis zur nächsten Berathung durch den Rationalrath ist ....un . der ^Bevölkerung und der Bresse Gelegenheit gegeben . sich über das Gesez und die darin enthaltenen Grundsäze ^uszusprechen.

Meine Herren.

Wir dürfen getrost den Entwnrs die Feuerprobe der öffentlichen Meinung bestehen lassen .^ Die schweizerische Bevölkerung wird bei ruhiger Brüsung in ihm die ganz volksgemässe Entwiklung unserer durch die Buudesversassung garantirten freien Niederlassung begrüssen, und wenn auch im Aufang einzelne Kantone mit Widerstreben ihre bis jezt befolgten Gesezesgrnndsäze abändern . wenn aueh ein ..^heil der Bevölkerung mit Misstraüen die Neuerung betrachten wird. das Gesez wird als notwendiges Bedürfniss in unserm Staatsorganismns seine Anerkennung finden.

^Wie der neue Bund manches Vorurtheil zn bekämpfen^ hatte, bis seine frühern Gegner zu seinen treusten freunden wurden, so werden auch die noch zu erlassenden legislatorisch notwendigen Konsequenzen des Grundgesezes nicht unbeanstandet ins Leben geführt werden konnen. Hüten wir uns hier jedoch, doktrinäre Barteiprinzipien ausstellen zu wollen . ^.ns der einen Seite Kantonalsouveränetät, ans der . andern Zentralsaition aus die. Fahne zu schreiben, derselben zu folgen, oder sie zn bekämpfen. Es find ^iess nicht fruchtbringende Theorien ein tonendes Erz. Bri.sen wir i n ^ j e d e m e i n z e l n e n ^alle, was dem Ganzen frommt, was dem Be^ wnsstsein des Volkes entspricht, ohne der Sklave einer einseitigen Riehtung zu sein. Dann wird aus dem Kampfe der beideu Richtungen das Gedeihliehe zum frommen des g a n z e n V o l k e s erwachsen. Wenn bier und bei andern Fragen Befürchtungen obwalten, dass der Ständerath dem Nationalrath vorauseile und die ihm angewiesene Stellung verlasse, so theile ich diese Befürchtungen n i eh t. J e d e r der Räthe darf es sich zur l^hre anrechnen, die Fahne des Fortschrittes dem andern voraus zu t.^age...

,,Als eine erfreuliche ^hatsaehe muss das ungen.eiu rege Jnteresse bezeichnet werden, das die Mitglieder der eidgen ossisehen Räthe, die hohern nnd niedern Militärs, so wie dieBevolkeruug selbst an der^rage über die Hands e u e r w a s f e bezeugten. Jch nenne es eine ersreuliehe Thatsache. wenn aueh die Meinungen vielleicht etwas lebhast einander gegenüberstanden, weil sie uns beweist, dass die fragen über unsere militärischen Eiurieh-

tungen ins Fleisch und Blut unsers Volkslebens übergegangen sind. Es

ist diese ^rage mit einem Jnteresse und mit einer Theilnahme behandelt worden, wie es jedenfalls in keiner Behorde eines andern Volkes moglich gewesen wäre, und welche in andern Staaten, ich darf wohl sagen, unbegreiflich erscheinen wird.

,,Gewiss nicht weniger ehrenwe^th ist die Erscheinung, dass die beträchtliche Ausgabe von 7 Millionen, welche dem Bund und den Kautonen zur Last fallen wird, nicht nur unbeanstandet blieb, sondern in der Diskussion ob der Erorteruug über die technische und militärische. Bedeutung der Waffe gar nicht berührt wurde.

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217 Darüber sind alle Meinungen einig: Es wird nun unsere sehweizerisehe Armee (was Trefssähigkeit anbelangt) die b e s s t e Wasse von a l l e n europäischen Armeen erhalten.

Pursten wir diess nicht wagen im Hinblik auf ein Volk, das die Handhabung der Wasfe zu seinem Nationalspiele erhoben hat^ ^Allerdings hegen gegenwärtig noch einige unserer e r s t e n Truppenführer über die Handbarkeit der Waffe Bedenken.

Es konnte das uns jedoch unmoglieh bestimmen, u n s e r e Ueberzeugung ihrer Ansicht ^u opfern. Wenn und weil wir diesen Männern, ihrer Vaterlandsliebe und ihrer ausgesprochenen Meinungsäusserung alle .Achtung zollen, so müssen wir hier die Ansicht aussprechen, dass auch sie (dessen sind wir überzeugt) die Ansicht der Mehrheit der eidgenössischen Räthe nicht missachten, sondern wissen.

dass es Vflieht des Republikaners, und namentlich des republikanischen Militärs ist, seine individuelle .Anschauungsweise dem Grundsaze : ,,A ch t u n g v o r dem G e s e z e ^ unterordnen zu müssen.

.,Was die Dappenthalfrage anbelangt, so wird Jhr Bericht nicht wenig dazu beitragen, die Ueberzeugung auch beim Schweizervolk zn befestigen, dass bei dem Vertrag die m i l i t ä r i s c h e n Jnteressen der Schweiz und die der Ehre in j e d e r Weise gewahrt wurden. Die seit Jahren hängende Frage fiel d.^rch Jhren Beschluss aus den Traktanden.

,,Jn die Motion eines Jhrer Mitglieder auf Untersuchung der verschiedenen Alpeüpässe sind Sie nicht eingetreten. Wie auch die tief ein..

greifende ^rage angesehen werden mag : Eines dürsen und werden wir nie vergessen, dass die verschiedenen kantonalen Jnteressen, wie wichtig sie auch sein mogen, dass die Jnteressen der verschiedenen Bahnlinien dem a l l g e mein s c h w e i z e r i s c h e n untergeordnet sind, und dass diese Einzelinteressen nie und nimmer den .^lnlass ^u leidenschastlieher Varteistellung bilden sollen.

,,Ueberhaupt werden wir immer mehr zur Ansicht gelangen, dass i^ allen fragen jeder die Ueberzeugung des Andern achten und ehren soll, als Ueberzeugung hervorgegangen aus redlichem Willen und männlichem Bestreben für das Wohl des uns allen theuren Vaterlandes.^

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