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eidg. Departements des Innern an den schnitz. Bundesrath über die Auswanderung nach C o st a ri c a.

(Vom 3. Juli 1 863.)

Tit. l Die Zentralkommission der schweizerischen gemeinnüzigen Gesellschaft hat sich in der bei dieser Gesellschaft von Herrn Dr. Wilhelm J o o s in Anregung gebrachten Frage der Auswanderung nach dem mittelamerikamscheu Freistaat E o s t a r i e a mit ...vei Eingaben an den Bundesrath gewendet, und zwar unterm 8. Januar und 27. März l. J. Ju de... erste.. stellt sie, unter Beilegung des an si... gerichteten osfenen Sendschreibens von Herrn Dr. Wilhelm J o o s ,,über Schuzaussicht, Organisation und Leitaug der schweizerischen Auswanderung." im Allgemeinen das Ansuchen, zur Aufklärung der iu Frage kommenden Verhältnisse Hand zu bieten , und insbesondere um Mittheilung schon vorhandener einschlägiger Berichte und Arbeiten und, salls der Bundesrath es für thnnlich erachtet, um Einholung weiterer Berichte bei den Konsulaten, namentlich über die von Herrn J o o s vorgeschlagene Auswanderung nach E o f t a r i e a , damit sie eine niederziehende Expertenkommission mit den. nöthigen Material zur Begutachtung der Angelegenheit versehen konne.

Vermittelst der zweiten Eingabe theilt sie eine Uebersezung der Ant-.

wort mit. welche ihr der Minister Jeremias M. J g l e s i a s zu San Jose am 25. November l 862 beglich der Uebereinkunft mit Hrn. W. J o o s ..rtheilt hat.

Was die bereits vorhandenen Berichte und Arbeiten anbelangt, deren Mittheilung zur Beurteilung der Angelegenheit für die schweizerische gemeinüzige Gesellsehast von Wertl.. sein konnte, sind die B....desbehbrden nicht im Falle, dem gestellten Begehren zu entsprechen, ans dem einsaeheu Grunde, weil keine solchen Eingaben vorliegen. Wenigstens ist

225 weder dem Departement des Jnner.., .n dessen Geschäftskreis das Aus..

wanderungswesen gehort, noch dem Handeis- und ^olldepartement, welches in der Regel den Verkehr mit ^en schweizerischen Konsnlaten im Aus^ lau^e unterhält, dem Vernehmen nach ein Bericht derselben bekannt, welcher für die der Auswanderung ^u gebende Richtung, Organisation u. dgl. von erhebliche Bedeutung ist. Die vorhandenen amtliehen Be^ richte über Auswander.^.gsverl.^ltniss.. besehlagen mehr die Befbrderungsweise, das Ageuturweseu, als das ^u wählende ^iel der Auswanderung^lustigen , ergehen stch in Empfehlung der allgemein bekannten ^orsichts^

maßregeln bezüglich genügender Ausstattung, bezüglich der Ueberlistung

durch greller und bezüglich des eintretenden Mangels an Arbeit; sie ^fassen nicht sowol die massenhafte Auswanderung, als einzelne ^älle derselben i..s Auge , oder beziehen sieh , in so weit sie die Regelung einer Auswanderung in grosserm Massftabe zum Gegenstand haben, aus genau bezeichnete überseeische .Lander, wie z. B. die im Bundesblatte (Jahrgänge l .^60 und l 86 l) erschienenen des Herrn J. J. von T s eh u di.

Während Berichte dieser Art über Algerien, Australien und Rord^ und Südamerika vorliegen, fehlen solche über Mittelamerika, wo Eostariea

liegt, gänzlich.

Es ist für die Bundesbehorden aber auch sehr shwierig, sich solche

Berichte über Mittelamerika , insbesondere über Eostariea zu verschaffen, da ihnen dort keine Agenten zur Verfügung stehen, als ei.. Konsul in Mexiko, der von .^ostar.ea ziemlich entfernt ist.

Der .^ern der ganzen Frage, wie fie bei der genannten Gesellschaft angeregt ist, scheint aber, in so we.t zu ihrer Losung hauptsächlich die Mitwirkung der Bundesbehorden in Anspruch genommen werden will, in materieller Unterstützung zu liegen. Wenigstens beantragt der Urheber des Blaus einer organisierten Auswanderung nach Eostariea, Herr l)^..

Wilhelm J o o s in ..^ehafshausen , bei der Bundesbehorde mit dem Gesuch um ein nuver^iusliehes Darleihen von Fr. 100,00l.) zur Ausführung seines Projektes einzukommen. Wenn die genannte Gesellsehast sich auch nicht darüber en.sgesproehen hat, sondern im Stadium der Berathnng g^.blieben ist, so kann es ihr doch nicht gleichgültig sein, die Gefinnungsweise der obersten Administrativbehor.de über ^ie Zumuthung einer derartigen finanziellen Betheiligung des Bundes kennen zu lernen, sei es, dass sie, je nachdem dieselbe zu erkennen gegeben wird, darin ..inen Antrieb zu weiterm Vorgehen findet, da^ sie sich naeh andern Hilfsmitteln umsieht oder das Unternehmen für unausführbar hält, znmal dasselbe aus einer Schenkung beruht, die als nicht geschehen dahinsällt, wenn sie am 6. Juni 1864 noch n.eht angenonnuen ist, .voraus genugsam hervorgeht, dass in dieser Angelegenheit keine ^eit zu verlieren ist. Der Bundesrath hat um so eher in dieser ^rage frühzeitig seine Stellung einznnehmen, als er den. Urheber des gedachten ^roj.^i^tes seiner ^eit d^r Regierung des Freistaates Eostariea empfohlen und dadurch zu deren

226 Uebe..einkommen mit Herrn Dr. W. J o o s bezüglich einer Landschenkung von 100 Geviertflnnden sür schweizerische Ansiedlungen veranlagt hat.

Eine sol.he Handfläche, die Stunde zn 500 spanischen Varas^ berechnet, macht ungefähr 64..^. schweizerische Geviertstunden, also etwas wehr als ^as Gebiet des Kantons Aargau aus.

Unter . dem Begriff Kolonie, wie er aus dem Alterthum auf uns herübergekommen und zu unserer Zeit n ....eh ansgefasst wird , versteht man staatsrechtlich ein vermoge des j.^ primi occu^ntis oder aber durch Erobernng eingenommenes Land eines Staates, das zu ferne liegt, als dass es mit dem Mutterlande des Besizers unmittelbar verschmolzen werden konnte. . Jn soleheu Fällen darf man den.. Mutterlauge mit Recht Ovfer zur Festhaltung, zur Bevölkerung und überhaupt zn.. Kolonisirnng des neuen Besizthums, das gewohnlieh der herrsehende ^taat zn seinen Gunsten ausbeutet, zumuten. Allein von einer derartigen schweizerischen^ Kolonie ist hier nicht die Rede, trozdem dass der Eidgen ossensehast für Kolonisirnng von Eostariea ähnliehe Opfer ausgebürdet werden wollen. Wenn die Schweiz auch noch so viel aus Aussiedlung von Landesaugehorigen in Eostariea verwendet, so bleiben solche doch von dem Augenblike an, wo sie das Gebiet dieses mittelamerikanischen Staates betreten haben, dessen

selbständiger Gebietshoheit während ihres ganzen dortigen Aufenthaltes,

wie jeder andere dort eingewanderte Ausländer, unterworfen. Art. 6 des Schenkungsvertrages vom 6. Juni ^860 zwischen der Regierung von Eostariea und Herrn Dr. W. Joos spricht sich darüber unzweideutig solgendermassen aus . ,, Die schweizerischen Etablissements werden den Gesezen und der Verfassung der R^ublik Eostariea untergeben bleiben.^ Seither sind die Geseze dieser Republik, welche den Eingewanderten den ..^chuz des ursprünglichen ^Heimatlandes zu entziehen und dieselben durch

unfreiwillige Einbürgerung in kürzester Frist vollständig unter die Botmässigkeit des Adoptivvaterlandes zu bringen bezweken, noch versehärst worden. Vom staatsrechtlichen Standpunkt ans hat demnach die Eidge^.

nossenschast kein Jnteresse, sür Kolonisirnng Eostarieas die verlangten .^pfer zu bringen.

Bedenkt man, dass die Schweiz ein viele tausend Stunden von Eostariea entserntes , iu einem andern Welttheil gelegenes Binnenland ist, so wird mau gestehen müssen, dass die geographischen Schwierigkeiten zur Kolonifirung jenes Landes sür wenige zur Auswanderung geueigte Volkerschasten so gross sind, wie sür die Schweizer. Eine mit der Absieht, im neuen Ansiedlungsorte zu bleiben, unternommene Reise mit der ganzen ^amilie nach einer so entfernten Gegend ersordert nicht nur viele Zeit zur Vorbereitung, zur Ausrüstung und zur Durehreise und Uebersahrt, sondern sie ist auch mit grossen Kosten, Mühseligkeiten, Gefahren und Weehselfällen aller Art verbunden, während näher gelegene oder iu grosserm Weltverkehr stehende Gegenden leichter zu erreichen sind.

Richt gering sind auch die politischen Schwierigkeiten anzusehlagen,

227 deneu eine ^massenhafte Einwanderung aus der Schweig in Eostariea ansgesezt ist.

Die Schweizer würden dort allerdings ähnliehe bürgerliche Einrichtungen , ossentliche Anstalten und republikanische Staatsgewalten n..ie in ihrem Heimatlande antreffen , die Katholiken fänden dort auch die gleiche Konfession in weit überwiegender Mehrheit vor. Dagegen wären die eingewanderten Schweizer dort, je weniger sie sich unter den Eingeboruen verloren , um so mehr von ihnen getrennt. Richt minder, als die abgelegenen Wohnte und das organisirte Zusammenleben, würde die vollständige Verschiedenheit der Sprache, der Sitten und der Lebensart einer gegenseitigen Annäherung und Verständigung hindernd in .^en Weg treten. Daraus entsteht in einen.. kleinen Staate, wie Eostari^a, mit ..1011 Geviertmeilen Flächeninhalt, also nicht völlig anderthalbmal so gross als die Schweiz, und höchstens 130,000^ Einwohnern, wovon ^ Jndianer, leicht eine gegenseitige Sonderstellung, welche ihren Stü^punkt einerseits in der Eifersucht und im Misstraneu gegen fremde Eindringlinge, sowie im nationalen Selbsterhaltungstriebe, andererseits i.u Gefühle ^der Missachtung und Hiuta..sezung findet und nicht selten zu einem, die schwächere Bartei aufreibenden sozialen Kampfe fuhrt. Sollten aber auch aus einer organisirteu massenhaften Einwanderung von ..Schweizern nach Eostariea und deren Anstellung auf zusammenhängenden Ländereien keine derartigen Uebelstände sieh ergeben , sollten beide dort ^usammenstossenden HauptNationen, ohne Unterschied, ob sie der Klasse der Alt- oder Renbürge...

angehoren, sich gut vertragen, so ist do.h die äussere Gefahr nicht zu verkennen, welcher die Unabhängigkeit dieses kleinen Staates be^i irgend einem Konflikt mit dem einen oder andern seiner durchgängig mächtigern Ra^hbarstaaten oder mit ...Seemächten ausgesät ist. Eostariea ist wenigstens der Volkszahl nach der kleinste amerikanische ^taat, und sein stehendes

Heer beschränkt sieh auf 200 Mann, seine ganze Kriegsmacht aus 5000

Mann ..Kriegsflotte oder Festungen hat dieser Küstenstaat des atlantischen und stillen ..^eans keine. Die ..^ehwei^ ^äre keineswegs im ^all, diesen. .^taat gegen volkerrechtliehe Unbilden, Eroberungsgelüste oder Unterjochung rechtzeitig und wirksam beizustehen ; unser ^und , selbst ohne Kriegsflotte, könnte die Unterbrechung seiner Verbindung mit den dortigen Angehörigen im Kriegsfall nicht hindern, sondern müsste beim bessten Willen dieselben ihrem ...^chiksale überlassen.

Der mehrerwähnte ..^ehenkungsvertrag ist laut seinen. Art. .) ungültig, wenn sich bis 1880 nicht wenigstens 5l)l) schweizerische Familien ans deni sraglichen Gebiet niedergelassen haben, und zwar arbeitsame und mit gutem .Leumund versehene Leute (Art. ^. Solehe Niederlassungen werden vor dem Jahre 1864 kaum zu Stande kommen, und es dürften daher die erforderlichen ^l)..) ^amilien auf die übrigen 16 Jahre zu vertheilen sein, was durchschnittlich für jedes derselben 31.^ Fannlien oder, die Familie oder die Haushaltung nach dem Ergebniss der lezten eidg.

.^ol^zähluug zu 4,^5 Bersoneu berechnet, 148,44, also beinahe anderthalb hundert Bersonen ausmacht. Vei Auswanderungen in weite

228 Fernen nnd abgelegene .fegenden, wo den .Ankömmlingen Urwald znr Dichtung , zur Einäscherung und zur Bebauung des Bodens angewiesen wir^, nimmt die Erwerbung des .Landes in der Regel den geringsten

Theil der nothigen ..Ausgabe.. in Anspruch. Dnrehsehnittlich sind die

meisten Familien von se 4^5 Personen das gan^e Jahr hindurch vollauf beschäftigt, wenn sie eine Fläche von 82 -l 0l) Schweizerjueharteu sede zn bebauen oder zu bewirthschasteu haben. Jn Brasilien würde eiu solches Stük Boden aus den ^taatsländereieu in den Vrovinzen Espiritn Santo, Minas Geraes, ^.anta Katharina und Baraua laut einer Bekanntmachung der dortigen Regierung vom 23. Rovember l8^l (s. Bundesblalt l .^2,

ll. 477^478) ....g^äl..r 507 ^l8 ^r. kosten, wobei zu bemerken ist,

dass dort bereits Kolonien bestehen , dass den Ansiedlern unentgeltlicher Transport von Rio-Janeiro . eine sechsjährige Zahlungsfrist und ahn liehe .andere Vergünstigungen und Erleichterungen eingeräumt sind.

Schlägt mau den Wertl.. des ^aud..s, ^as seder Familie in Eostariea bei der Einwanderung zn übergeben wäre. eben so l.^oel.. an, so unterliegt ...s doch keinem Zweifel, bass die Ueberstedlungs- und Ausrodungskosten weit hoher zu stehen kämen. Zu deren Bestreitung dürst... durchschnittlich ein ..^swand voi. wenigstens ^00l)^-15l)0 Fr. für jede Familie erforderlich sein, wobei dann weder sür die notl.^igeu Häuser-, ...^tall- und ähnliche Bau^ ten, noch sür die allmälig sich ergebenden all^enieinen ossentliehen Be^ dürfnisse des Strassen- und Wasserbau^..sens^ ....es Drehen ^ un^ ..^chnlwesens u. dgl. gesorgt wäre.

Warans lässt sich leicht ermessen , dass die 100,000 Fr., welche .unverzinslich aus der ...^undeskafse sür polonistrung l^ostarieas geschovst werden wollen, kau ni ausreichen würden, l 00 Familien oder 475 Personen , d. h. dem 5. Theil der zur Gültigkeit der Landschenkung ersorderliehen Gesammt^ahl naeh Eostariea ^u besvrdern^ und ihm dort den Anbau des Bodens zu ermöglichen.

Sicherlich wären die fraglichen ll)0,l)l)l) Franken, ohne Zins angelegt,

.auch wenn ihre Heimzahlung noch so lange aus sieh ^varten liesse, ja gar nie erfolgen würde, eine .Kleinigkeit gegenüber der volkswirthsehast.

tichen Einbusse, welehe die vkonomisehen Verhältnisse unsers .Landes dnreh Entziehung von wenigstens 5l)l) Familien mit deren ganzem Vermogen erleiden würden. ^i.^ einzige Art von Auswanderung, die unserm Lande unzweifelhaft zuni Rn^en gereicht und seine ^pser reichlich lohnt , die namentlich nnsere Jndustrie und nnsern Handel belebt, ist ^ie handwerksmassige o^er ^ewerbsfleissige Auswanderung, die unternommen wird, iun unt ..^tüksgütern gesegnet ins Vaterland znrükzukehren, wie es bei sehweizexisehen Handelsleuten überhaupt und selbst bei Handwerkern aus den ^antonen Graubünden und Tessiu gewohnlich der Fall ist.

Allein von einer solchen Auswanderung ist hier keine Rede. Bei der angeregten Answandernng nach Eostariea handelt es sich vielmehr uni den Bauern^ und Taglohnerstand, der es bei der Auswanderung aus Liegenschaften abg..^ sehen hat nn^, einmal im Besi^e derselben, von ihnen festgehalten wird, ^umal wenn die Rnkkehr durch eine n.^it.. Entfernung und den Abbrnch^

229 aller mit dem ursprünglichen Heimatlande bestandenen Familien^ und Geschästsverbindungen ersehwert ist. Wenn auch .^iese . an der Scholle kle..

bende Alasse von Auswandernden wenig bemittelt ist, indem die wohlhabenden Bauern bis aus seltene Ausnahmen mit ihren heimatlichem Verh.iltnissen zusrieden sind , so pflegt sie doch , familienweise auswandernd.

ihre ganze Habe mit sieh fortzunehmen oder, was fie im Vaterlande all-

fällig noch übrig gelassen h^, bald an sich zu ziehen. ...^ie Statistik

anderer Länder über Vermogens..iusfnhr solcher Auswanderer weist einen Betrag von 500^600 Franken auf den Kopf nach. Jn der Schweiz wird unsers Wissens nur vom Danton Aargau eine Kontrolle darüber geführt, und zwar hauptsächlich aus dem Grunde, weil dort die Auswanderer h.des Jahr zur Weiterbeförderung mit Beiträgen aus der Staats und den Gemeindekassen unterstü^t werden , was selbstverständlich den Ausu.andernngstrieb unter der dürstigen Klasse rege erhält, so dass dort eine verhältnissmässig grossere Anzahl von ^roletariersamilie^. als anderswo den Wanderstab ergreist, um nie mehr ins Vaterland zurükzn^ehren. Laut den dortigen regierungsräthlichen Rechenschast^richte.. über 1850 f86t sind in diesen i2 Jahren 8,376 Personen, die damals in ihrer alten Heimat 1,826,134 Fr. 72 Rp. n. W. eigenes Vermögen besäßen, ausgewandert und zu dem Ende vo^ den gemeinden mit t..)76,776 ^r.

l3 Rp. und vom Staate mit 187,8l)9 ^r. ^5 Rp. , zusammen mit l ,264,585 Fr. 78 Rp. n. W. unterstüzt worden.

........ macht dies durchschnittlich sür seden Ko.^ der Ausgewanderten ein Vermogensbetrefs-

niss von 218 Fr... 02 Rp. und^eiu Unterstüzungsbet...effniss vo.. 150 ^r.

97 Rp., zusammen 368 Fr. 99 Rp. Wenn man auch nur diesen sehr bescheidenen Massstab an die prosettirte Auswanderung von 5l)0 Familien oder von 2375 Kopsen anlegt (einen g...ringern kann man n i eh t a^g....., weit die Unterstüzung den Mangel ^es Vermögens dekt o^er dureh ein grossere^ Vermogen ersezt werden müss), so ergibt. sieh, dass eine solche Answänderung der ...^chwei^ ein Vermögen von 874,.^.^l Franken entzoge. ^oeh hoher ist das Kapital von Arbeitskraft anzuschlagen, welches nnserni ^ai.^ dureh die Auswanderung von 500 Familien entfre^ud^.t würde. Ein bedenkliehes Beispiel, ^vohin die Unterft^ung ^allmählig fül.^rt, liefert gerade der Kanton Aargau, wo laut den beiden lezten Volkszählungen von l 850

und 1860 die Einwohnerzahl von l.^,847 Seelen auf 194,208 zurül^

gegangen ift. ^er dienst, den mau den au^vanderungslnftig^..n Familien dureh Unterstüzung leisten will, schlägt nh.ht selten zu ihren. Raehtheil aus, indem er sie gewohnt, sich auf fremde Hülfe zu verlassen und ihre eigene moralische ..Spannkraft erschlafft. Bekanntlich schlagen steh einzeln Auswandernde in der Regel auch leiehtex dureh, als ganze Familien.

Am 13. Juui 1817, zu einer Zeit,. wo Roth und ..^heurun.^ im Vaterlande die Aus.vauderuug u^.hr als se rechtfertigte, erliess di... Regierung des Kautons .^chaffhausen ein ^Verbot gegen die .Auswanderung, gestuft aus die. Wahrnehmung , ,,dass der Hang ^ur .Auswanderung (wie es in der betretenden Verordnung wortlich heisst^ auch in Unserm ^an^nde^latt. Jahrg. ^v. Bd. III

17

230 ton um sich zu greifen anfängt und bereits einige Haushaltungen znr Verlassung ihres Vaterlandes verleitet hat^ , sowie ans die Thatsache, dass sie von Amsterdam noch keine offiziellen Berichte über das Schiksai der ersten Auswanderer und über den Erfolg der Unternehmung derselben erhalten habe. (S. offizielle Sammlung der Geseze und obrigkeitlichen Verordnungen des Kantons Sehasfhausen , Vll. Hest , ^. il .13.)

Dies ist nun allerdings ein in der Sch....^ allerwärts überwundener Standpunkt des Vorurtheiis gegen die ^Auswanderung.

Rieht minder unhaltbar und verderblich ist aber das Vorurtheil, dass den ^ Gebrechen des ofsentlichen Gemeinwesens nnd den gesellsehastlichen Uebelständen der Schweiz nur oder doch vorzugsweise durch Auswanderung abzuhelfen sei, dass es Vslieht des Staates sei, dieselbe zu besordern und die Landesangehörigen dazu aufzumuntern und zu dem ^weke Unterstüzungen zu verabreichen.

So lange das Armenn..esen bundesversassungsgemäss Sache der einzelnen Kantone ist, kann es ani wenigsten in der .Aufgabe des Bundes liegen, solche Unterstützungen zn gewähren. Gegen derartige Zu^ muthm.gen und überhaupt gegen alles , was nur von ferne einer Orga.nsation oder Leitung der .Auswanderung, einer Ausmunternng zu solcher, der Anweisung ein^.r bestimmten Richtung oder der Bevorzugung einer^ solchen ähnlieh sieht, hat die h. Bundesversammlung bisher sogar noch ...ine bestimmtere Stellung, als der Bundesrath selbst eingenommen. Dessen Antrag vom l0. Januar 1853 aus Bewilligung eines Rachtragskredites von 18,000 Fr. für's Answanderungswesen ist bekanntlich bei den beiden.

gesezgebenden Räth.^n i. J. l 853 nicht durchgegangen, und zwar aus den. Grunde, weil darin die Errichtung einer eidg. Auswanderungsagentur in der Schweiz selbst (in Basel) inbegrissen war. Der Bundesrath hat in der ^olge auf ...ine Derartige Forderung des Auswanderungs^esens perAchtet, selbst als ihm durch das Büdget für 1855 Summen über sein

Begehren hinaus, nämlich 25,000 statt 20,000 ^r., sür's ^uswande^

rnngswesen bewilliget wurden. Troz dieser Freigebigkeit, von der der Bundesrath laut der Staatsreehnung des Jahres l 855 .nur bis znm Betrag von l 8,500 Fr. Gebrauch ma.hte, erfolgte von Seite der beiden Räthe am 25. Juli 1855 das Bostnlat : ,,Der Bundesrath ist eingeladen, auch weiter die erforderlichen Schritte ^u thun, un. zu. verhindern, dass Familien, welehe der nothige... Snbsistenzuuttel entbehren, auswandern nnd dadurch im Ausl.ande ins Elend gerathen.^ ^lns au' dem geht hervor, dass die Bnndesbehorden bisher eher darauf bedacht waren, die .Auswanderung namentlich dersenigen^, die nicht aus eigenen ^üssen stehen nnd gehen konnen, zurükzuhalten , als sie hervor^u..

rusen. Um so eifriger liessen sie sich hingegen den ^ehnz der Ausgewan-.

derten selbst angelegen sein. Rieht nur wurde die provisorische Aushilfe, welche d...r eidg. Vorort, von der Tagsa...ung ermächtigt, dem schweizerischen Konsulat m Havre durch Aussez....g einer jährliehen Entschädigung von 4000 ^r. n. W. im Jahr 1848 zn Gunsten der^ durchreisenden Ausgewandert.n gewährt.^, sestzuhalten, sondern dafür vom ..^ahre 1852 an

231 ...

jährlich 4500 Fr., und .vom Jahr 1^854 an je 5000 ^r. bewilliget.

Seit diesem ledern Jahre liess man auch dem .Konsul in Rew-^ork eine jährliche Entschädigung von 6l)0l) Fr. aus der Bundeskasse für seine ^..h.itigkeit zu Gunsten d...r Auswanderer zukommen , ebenso dem Konsul in ...^Orleans, und seit dem Jahre 1858 jährlich .^00l) ^r. dem Konsul in Ri.^Janeiro. ^iese jährlichen Beiträge von 22,0l)0 Fr. für die von den schweizerisch^. Ausu.auderern am meisten in Anspruch genommenen Konsulate haben keineswegs die Bestimmung , an dürstige Ankömmlinge verabfolgt zu .ver.^en, sondern sie sollen den Betreffenden, mit Geschäften überhäuften Konsulaten die Anstellung von ..^ekretäreu ermöglichen oder

erleichtern. Selbst die seit 185l.--.l85.) aus dem Auswanderungskredit

bestrittenen Bundesbeiträge an schweizerische Hilssgesellschasten, für welche von da besondere Ansäze in den Voranschlag aufgenommen und im Jahr

l860 8000, 1861 80..)0 und 18.^... 9150 Fr. ausgegeben wurden, sind

lediglieh der von den Ausgewanderten vorzugsweise eingeschlagenen Richtuug gefolgt, ohne eine solche sür d.e Auswanderungslustigen zu präjudiziren. Aus den von 1849 bewilligten Krediten für^s Auswanderung-

wes.m, von denen bis und mit 1862 im .ganzen 286,014 Fr. 18 Rp.

verwendet wurden, erhielt nämlich .

n. W. Fr. Rp.

Fr. Rp.

.^. ^ie s.hwe^erische Wohlthätigkeitsgesellschast in Rew-^ork

im Jahre 1851 ,, ,, 1852 ,, ,. 1853 ., , 1854 ,^ ,, 1.855 ,, ,, 1856 ,, ,, .1857 ,, ,, 18.58 ,, ,, 185.)

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1428. 57 .1500. 1500. -^ 1500. ^ 1500. -750. --750. --^ 750. -750. ^ -----------

b. ^ie schweizerische philanthropische Gesellschaft in Rio^.Janeiro

im Jahre 1856 . . . .

., ,, 1857 . . . .

,, ,, 1858 .

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,, ., 185..)

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. ^ .

,, ,, 1859 (^..tr Erstattung angegrisfe^ n er Kapitalien u s w.).

10,428

57

750. 750. 750. . . .

990. ^ 5752. ^9

c. ^ie Armenkasse des schweizerischen Konsulates in Marseille

8,.).)2. 69 1,2.^.0. -.

232 Endlich sind aus dem Kredit für A.uswanderungswesen noch bezahlt Borden : im Jahr 1858 für eine Reise des Generalkonsulatssekretars in Rio^.Janeiro nach den Kolonien der Vrovinz San Baulo

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im gleichen Jahr sür d..n Aukaus von 20..) Exemplaren einer Flugschrift über sene Kolonien .

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un Jahr 185.) für Rül^.rstattun^ von Vorschüssen des schweizerischen Generalkonsuls in Rio^Jaueiro in einem drin..

gendeu

Rothfall

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im Jahr l 860,6 l sür die Mission Tschudi

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2,....1l.50

260.

.. , .... ..)l .

-

42

. 60,230.-

Rechnet man zu den aus den Auswandernngskrediten be-

ftrittenen

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.286,0 l 4. 1 8

die aus den Krediten sür schweizerische Hilfsgesellschasten

und Hilsskasseu im Auslande geschopsten . . . . . . . 25,150.hinzu, so ergibt sich, dass die Bundeskasse in den 14 Jahren von l 849 --l 862 zu Gunsten der Ansgewan-

derten

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31l,l64. 18

oder im durchschnitt jährlieh 22,226 Fr. 0l Rp. ausgegeben hat.

. A...^ obigen Rachweisen, wie die zu Gunsten der Ausgewanderten bewilligten Summen verwendet worden sind, ersieht man hinlänglich, dass die Bundesbehorden dabei weder gegenüber Gesellschaften, noch gegenüber Auswaudernngslustigen eine Verantwortlichkeit übernehmen wollten. Welche Beschuldigungen und Verwünschungen würden sich ge^en sie erheben, wenn sie ^. B. zur Gründung oder Bevölkerung der Kolonien in Brasilien mitgewirkt hätten l Zeigen nicht gerade diese Kolonien^ wie schweres ist, d...r familienweisen Auswanderung und ihrer Anhäufung ans einen bestimmten Vunkt eine gluckliche Statte ^u bereiten, wie schwer die überspannten Erwartungen und die Begehrlichkeit der mit Vorschüssen nnterstüzten Ans..

wanderer zufrieden zu stellen sind ^ Aehnliche Klagen über getäuschte Hoff^ nungen, wie ans Brasilien. ertonen von Zeit ^u Zeit aus allen andern schweizerischen Kolonien^ namentlich aus den Blatastaaten. .^o verhielt es sich lange Zeit, insbesondere in den Gründungsjahren. mit der in den Vereinigten ..Staaten Nordamerikas entstandenen Kolonie ^en^^larns, welche sich der Unterfti^ung der g.arnerischen Landeskasse, n.ehrerer G^ meinden ^und der schweizerischen genieinnüzigen Gesellschaft erfreute und tro.^ alldem ...rst gedieh, nachdem die u..eisten dortigen Glarner wieder .ausgewandert oder durch fremde Ankömmlinge verdrängt waren. Ein anderes Beispiel , ^as ans solchen Rationalkolonien zu werden pflegt, ^liefert die schon im Jahr 18^.) mit allerlei Regierungsvergünstignngen gegründete Kolonie Reu^r.^urg iu Brasilien. Ueber den Bestaub dieser Kolonie oder vielmehr über ih^n Zerfall und ihre Auflosung sagt Herr J. J. von Tschudi, der Dieselbe während seiner Mi.sion besuchte, in

233 seinem Berichte vom l0. Dezember 1860 Folgendes: ,,Jn den ersten Jahren ging es den Leuten schlecht. es zeigten sich schon damals genau die nämlichen Verhältnisse. wie hente bei den meisten neuen Kolonien; die Kontrakte wurden nicht eingehalten. d i e R e g i e r u n g s u n t e r stüzungen w a r e n nieht h i n r e i c h e n d . ^er Boden sehr mittelmässig.

Die Kolonisten sanden stch in ihren grossarligen Hoffnungen getauscht und verloren den Müth. Die meisten von ihnen gaben ihre Kolonien aus.^ Bezüglich der in Reu^reibnrg verbliebenen Kolonisten .ist aus den Jahresberichten der seit l 84.^ bestehenden schweizerischen philanthropischen Gesellschaft .in Rio^Janeiro zu ersahen, dass diese Gesellschaft sich fort^ wahrend g.mothig. st..l,t, .^ Kolonie R^.u-^reibur^u unterstüzen , und dass sie dafür wahrend ihrem siebenjährigen Brande, 345 Reis für einen ^ranken berechnet, bereits l 3 .00.) Fr. 27 Rp ausgegeben hat.

.^lusser einer Geldunterstü^ung wird von Hrn. Dr. W. Joos der Bundesbehorde... eine weitgehende moralische Unterstüzung zugemnthet.

^. 5 seines Vertrages mit dem betreffenden eoslariea..ischen Minister lantet: ,,Es ist unumgänglich nothwen.^ig, dass der schweizerische Bundesrath die von genannter Gesellschaft ausgehenden allgemeinen Anordnungen in Bezug auf Verwaltung und Kolonisation gutheisse.^ Die an solche Kolonien geknüpste Hossnung der Vaterlandsfreunde, jenseits des Meeres eine Schweiz im .Kleinen entstehen und .emporblühen zu sehen, dürfte kaum in Erfüllung gehen. Einerseits der Mangel an Verbindung mit dem weit entlegenen alten Vaterlande, anderseits die Verschiedenheit des Klimas. der Landesproduktion, ...^r Bedürfnisse, der Einrichtungen, der Bitten, Sprache u. s. .r.., machen ihren Einfluss aus die Eingewanderten sofort geltend. Dieser Einsluss ist so bedeuten^, dass die Kinder der .Eingewanderten bereits die Landessprache sieh anzueignen pflegen und diejenige ihrer Eltern aufzugeben beginnen, wie auch aus den Berichten des Herrn J. J. v. Tschudi über die schweizerischen Kolonien in Brasilien sich ergibt. Es ist dah^.r vorauszusehen, dass eine allfällige Schweizerkolonie in Eostariea in wenigen Menschenaltern eben so vollständig in sozialer, als in bürgerlicher Begehung ....tichweizert u..^ veramerikanert ist.

Wenn man einmal .^and ^n einem Unternehn..en geboten, oder
dazu beigetragen hat, eine beträchtliche Zahl Familien in ein solches zu verflechten, ist es bei dessen allsalligem Mißlingen sur Behoben am allerschwersten, sieh ^urü^uziehen und die Unglüklichen dem ^chiksal ^u überlassen. Rollte dadurch die Buudesbehorde sich u^icht abhalten lassen, für Kolonistrnng ^on Eostariea eine Unterstü^ung ^u gefahren, so ist nicht abzusehen, ....ie viele andere Kolonisationsgesells.hasten sich an sie wenden werden, nm aus ähuliche Unterftüzungsbeiträge Anspruch zu machen, und mit welchen. Recht man ihnen solche ^er^eigern konnte, zumal im Verlaufe der ^eit mitunter Verhältnisse eintreten, welche eine neue Richtung und .eine anderweitige .^lnstedlnng der Auswanderer günstiger erscheinen lassen.

234 ^ie Behorden haben demnach ihre guten gründe, wenn sie die Anbahnnng und Anssuhrung von Ans.vanderungsunternehmungen Brivaten und Gesellschaften überlassen, ohne sich irgendwie von vornherein daran zn betheiligen. Jn der Schweiz sind bereits mehrere derartige Gesellschasten entstanden, z. B. sür Kolonisirnng in der argentinischen Vro..

vin.^ SantaFe, kürzlich hat das Ban.^uierhaus Sigrift und fender in Basel^ eine Kolonie Reu^elvetia in Uxuguai gegründet.

Gewiss ist, dass die ans den Steuern der Einwohner herfliessenden Staatsmittel nicht denjenigen gehoren, welche auswandern und dadurch de^n ausgegebenen ^ent.iehen Gemeinwesen die Möglichkeit ihrer sernern Besteurnng bleibend entziehen, dass noch keine A..su.anderun^ ein Land .

von der. Blag^ des Pauperismus besreit und mit den Proletariern ausgeränmt hat, und dass im Vaterland selbst noch manches gemeinnüzige W^rk zu unternehmen und zu vollbringen übrig bleibt, von dessen Untere stüzung di... .^.idgenossens..hast grossere Vortheile, als von einer, ^we^.n auch noch so viel versprechenden Sehweizerkolonie in Eostariea zu gewartigen hat.

V...rn, den 3. J^li l 863.

^er Vorsteher des eidg. Departements des Jnnern : ^

.^.

^.

^i^a.

Aus diesen Bericht hin hat der Bundesrath Folgendes beschlossen : t . Es sei der .^entralkon.misston ^er schweizerischen gemein n üzigen Gesellsd^asl ^u erwider^, indem .n.an ^ihr eine Abschrift des gegen-

wartigen Beriehtes mittheilt .

a. der Bundesrath sehe sich nicht im ^alle , in die von ihr nnter^ breitete Unterstü^ungsangelegenheit einzutreten, da ..r den Grnndsaz festhalte , sich n.it t.er Beorderung oder .^eit^ng der Auswanderung nicht zn befassen, sondern dies dem Gulfinden und der Thätigkeit der Brivat.^n und Gesellschaften zu überlassen , h. übrigens sei er , ^a ansser ..^n im Bnndesblatt verofsentliehten , l^ine erhebliehen Berichte über das Auswandernng^wesen in sei^ nem Besi.., sieh befinden, bereit, sich solche ^n verschaffen, ..oenn die Zentralkomnüsst^n die zn beantwortenden Fragen prä^isir...n und die Konsulate bezeichnen wolle , von denen Erhebungen ge^ wünscht werden.

2. .......ei vorstehender Bericht ins Bundesblatt aufzunehmen.

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Bericht des eidg. Departements des Innern an den schweiz. Bundesrath über die Auswanderung nach Costarica. (Vom 3. Juli 1863.)

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Jahr

1863

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32

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.07.1863

Date Data Seite

224-234

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10 004 137

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