Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2013 (Rüstungsprogramm 2013) vom 5. Dezember 2013
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 20132, beschliesst: Art. 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Rüstungsprogramm 2013 wird zugestimmt.
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Es wird ein Gesamtkredit von 740 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.
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Art. 2 1
Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.
Die Beschaffung des Rüstungsmaterials geht zulasten des Voranschlagskredits, Finanzposition 1045/A2150.0100 «Rüstungsmaterial» (Verteidigung).
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Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 5. Dezember 2013
Ständerat, 3. Dezember 2013
Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Hannes Germann Die Sekretärin: Martina Buol
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SR 101 BBl 2013 3689
2013-0742
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Rüstungsprogramm 2013. BB
Anhang
Verpflichtungskreditverzeichnis Vorhaben
Beträge in Fr.
Führung
209 000 000
Mobilität
160 000 000
Unterstützung und Durchhaltefähigkeit
149 000 000
Schutz eigener Kräfte
222 000 000
Gesamtkredit Rüstungsprogramm 2013
740 000 000
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