Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht Künftig sollen bei einem Mieterwechsel in der ganzen Schweiz der bisherige Mietzins mittels Formular bekannt gegeben und allfällige Mietzinserhöhungen begründet werden, unabhängig vom Bestehen eines Wohnungsmangels. Um dem Anspruch auf Ausgewogenheit gerecht zu werden, umfasst die Vorlage zudem weitere Mietrechtsanpassungen.

Datum der Eröffnung: 28. Mai 2014 Vernehmlassungsfrist: 30. September 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Wohnungswesen, Storchengasse 6, 2540 Grenchen, Telefon 032 654 91 31, Fax 032 654 91 08, www.bwo.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

11. Juni 2014

2014-1439

Bundeskanzlei

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Vernehmlassungsverfahren

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