Flughafen Zürich Gesuch um Genehmigung einer Änderung des Betriebsreglements

Gesuchstellerin:

Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand:

Änderung des Betriebs des Flughafens Zürich: ­ Massnahmen aus der Sicherheitsüberprüfung Flughafen Zürich; ­ Änderung der Flugrouten ­ Entflechtung des Ost-, des Süd- und des Bisenkonzepts; ­ Aktualisierung des Reglementstextes; ­ Anpassungen aufgrund des Staatsvertrags (sog. Vorabprämie).

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 36d des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört die Kantone Aargau, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau und Zürich sowie die betroffenen Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen mit dem Bericht über die Umweltverträglichkeit können 20. Oktober bis zum 18. November 2014 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: ­ Amt für Verkehr des Kantons Zürich; ­ Direktion Bau, Verkehr, Umwelt des Kantons Aargau; ­ Planungs- und Naturschutzamt des Kantons Schaffhausen; ­ weitere Auflagestellen gemäss Angaben in den kantonalen Publikationsorganen.

Einsprachen:

Wer von dem beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise: ­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.

Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

2014-2560

7897

­ Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Genehmigung des Betriebsreglements nicht Beschwerde führen (Art. 36d Abs. 4 LFG).

14. Oktober 2014

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Bundesamt für Zivilluftfahrt