Flughafen Zürich Gesuch um Genehmigung einer Änderung des Betriebsreglements
Gesuchstellerin:
Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich
Gegenstand:
Änderung des Betriebs des Flughafens Zürich: Massnahmen aus der Sicherheitsüberprüfung Flughafen Zürich; Änderung der Flugrouten Entflechtung des Ost-, des Süd- und des Bisenkonzepts; Aktualisierung des Reglementstextes; Anpassungen aufgrund des Staatsvertrags (sog. Vorabprämie).
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach Artikel 36d des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Anhörung:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört die Kantone Aargau, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau und Zürich sowie die betroffenen Bundesstellen direkt an.
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen mit dem Bericht über die Umweltverträglichkeit können 20. Oktober bis zum 18. November 2014 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: Amt für Verkehr des Kantons Zürich; Direktion Bau, Verkehr, Umwelt des Kantons Aargau; Planungs- und Naturschutzamt des Kantons Schaffhausen; weitere Auflagestellen gemäss Angaben in den kantonalen Publikationsorganen.
Einsprachen:
Wer von dem beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Hinweise: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.
Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).
2014-2560
7897
Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Genehmigung des Betriebsreglements nicht Beschwerde führen (Art. 36d Abs. 4 LFG).
14. Oktober 2014
7898
Bundesamt für Zivilluftfahrt