Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N8, Kanton Bern vom 7. April 2014

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 (SVG) und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 1 und 2 Buchstabe a, 4 und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792 (SSV), verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N8 im Baustellenbereich: in Fahrtrichtung Brienz: ­

von km 17.420 bis km 19.600: 60 km/h

in Fahrtrichtung Spiez ­

von km 20.600 bis km 20.190: 80 km/h

­

von km 20.190 bis km 17.415: 60 km/h

II Verschwenkung mit Spurabbau in beiden Fahrtrichtungen, Verkehrsführung im Gegenverkehr in der Nordröhre und Sperrung der Südröhre.

III Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt 3.30 m im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab 19. Mai 2014 bis Ende der ersten Bauphase «Sanierung Südröhre Rugentunnel» (voraussichtlich ca. 30.11.2015).

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SR 741.01 SR 741.21

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2014-1046

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

6. Mai 2014

Bundesamt für Strassen Der stellvertretende Direktor: Jürg Röthlisberger

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