Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N08 Interlaken Ost­Brienz, Kanton Bern vom 12. Mai 2014

Als vorgezogene Massnahmen des Erhaltungsprojektes Interlaken Ost­Brienz werden auf dem 3-spurigen Nationalstrassenabschnitt zwischen Bönigen und Iseltwald auf zwei um ca. 400 m voneinander liegenden Teilabschnitten die seeseitigen Stützund Lehnenkonstruktionen saniert. Dadurch muss die seeseitige Fahrspur für diese Bauarbeiten beim Teilabschnitt 1 auf einer Länge von 0.7 km und beim Teilabschnitt 2 auf einer Länge von 0.8 km abgebaut werden.

Aus diesem Grund, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 (SVG) und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 Buchstabe a und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792 (SSV), verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N08 im Baustellenbereich: In Fahrtrichtung Interlaken und Brienz ­

von km 25.600 bis km 27.545: 60 km/h

II Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab 30. Mai 2014 bis Ende der Bauarbeiten (voraussichtlich 24.10.2014) III Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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SR 741.01 SR 741.21

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IV Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können bei der ASTRA Filiale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

11. Juni 2014

Bundesamt für Strassen Der stellvertretende Direktor: Jürg Röthlisberger

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