Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung ­ Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug Mit der Revision wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, welche eine unbefristete grenzüberschreitende Zusammenarbeit in grenznahen Regionen ermöglicht.

Zudem betreffen zwei Bestimmungen die Versicherten, die in einem EU-/EFTAStaat wohnen und in der Schweiz versichert sind. Eine weitere Anpassung setzt zwei vom Parlament angenommenen Motionen um.

Datum der Eröffnung: 15. Oktober 2014 Vernehmlassungsfrist: 15. Februar 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung, Hessstrasse 27E, 3003 Bern, Telefon 031 323 70 66, Fax 031 323 00 60, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

28. Oktober 2014

2014-2802

Bundeskanzlei

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