Allgemeinverfügung über die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels in Sonderfällen vom 21. Juli 2014
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, verfügt: Das Pflanzenschutzmittel Banarg (Ethylen 4 %, Stickstoff 96 %) von Pangas wird bis zum 31. Dezember 2014 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen zugelassen: Bewilligte Anwendung: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Tomaten
Indikation
Anwendungsverfahren
Beschleunigung und Synchronisierung der Fruchtreife
Aufwandmenge: 510 ppm Ethylen in 310 aufeinanderfolgenden Nächten Anwendung: auf den drei letzten geschnittenen Pflanzenrispen
Auflagen für die Anwendung 1 Nur für Anwendungen in Gewächshäusern mittels CO2-Verteilsystem.
2 Homogenisierte Gasverteilung im Gewächshaus durch Ventilatoren.
3 Durchschnittstemperatur von mehr als 20° C während der Injektion und bis zur Ernte.
4 Zum Zeitpunkt der Behandlung dürfen keine anderen Kulturen als Tomaten im Gewächshaus angebaut werden.
5 Während der Behandlungszeit sicherstellen, dass niemand das Gewächshaus betritt.
6 Bei Anwendung in Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
7 Beim Umgang mit Gasen unter Druck sind die allgemeinen Gefahren- und Sicherheitshinweise im Sicherheitdattenblatt zu beachten.
8 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
9 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel 1
SR 916.161
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und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
29. Juli 2014
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Bernard Lehmann
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