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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 3l. J..li l863).

. Veranlagt dnrch die Gewährleistung der neuen Staatsversassung des Kantons L uz er n von Seite der gesezgebenden Räthe, hat der Bundesrath die Regierungen von A a r g a u und . . D e s s i n ans Bestimmungen ihrer Staatsverfassungen ausmerksam gemaeht , die mit der Bundesversassnng nicht im Einklange stehen.

Die deshalb an die gedachten Cantone gerichteten Schreiben lauten .also :

A n A a r g a u.

,,Tit. l "Anlässlich der Gewährleistung der neuen .......taatsverfassm.g von Luzern sind in dem bezüglichen Bundesbesehlusse vom 25. diess, den wir in .Abschrift hier beilegen , diejenigen Bestimmungen von der Gewährleistung ausgenonnnen worden, welche die Bekleidung gewisser Aemter und die Stimmfähigkeit iu den Versammlungen der politischen Gemeinden an den Besiz eines gewissen Vermögens knüpfen.

^ "Aehnliche Bestimmungen enthalt aueh Jhre Verfassung voui 22.

Februar 1852 im §.81, lant welchem die Mitglieder des Gemeinderathes und ihre Ersazmänner si.h über einen Vermögensbesiz von wenigstens l 000 bis 30l)0 Schweizerfranken in schuldenfreien Liegenschaften oder Zinstragenden Schultiteln auszuwiesen haben, worüber die Gemeinde vor der Wahl entscheidet.

"Nach dem Bundesbesehlusse üb...r die Gewährleistung der luzeruisehen Verfassung vom 7. April d. J. müssen nnn die erwähnten Bestimmungen der derzeitigen Kantonsverfassung ebenfalls als mit Art. 4 der Bundesverfassung ini Widerspru.he stehend betrachtet werden , und findet sonaeh Art. 4 , Saz 2 der Uebergangbestinunungen der leztern auf dieselben Anwendung. Wir sehen uns daher im Falle, an Sie die hofliehe Einladung zn richten, sene Bestimmungen vor der Hand ausser Wirksamkeit zu sezen und gelegentlieh zu beseitigen.

,,Ratürlich steht es Jhnen hiebet frei, sosern Sie es für nothwendig halten , von den Gemeinderäthen und ihren Ersazmännern zur Sicherheit für gehörige Besorgung ihrer Verrichtungen statt des Vermögensansweises eine Bürgsehast zu verlangen.

328 ^Sollten Sie indessen mit dieser unserer Anschauungsweise nicht einig gehen nnd sich zu allsalligen Gegenbemerkungen veranlasst finden, so sind wir gerne bereit, solche entgegen ^u nehmen und gebührendermaßen zu würdigen ; übrigens beuten ^.ir diesen Anlass , .^ie , Tit , unserer vollkommensten Hochachtung zu versichernd An Hessin.

^^ .^ ,,..^....

,,Anlässlieh der Gewährleistung der nenen Staatsversassung von Luzern sind in dem bezüglichen B..ndesbesehlnsse vom 25. dh.ss, den wir in Abschrist hier beilegen, diejenigen Bestimmungen von der Gewähr^ leistung ausgenommen worden, welche die Bekleidnng gewisser Aemter und die Stimmsähigkeit in den Versammlungen der politischen Gemeinden an den Befiz eines gewissen Vermögens knüpsen.

,,Ael^nliche Bestimmungen erl.ält aueh Jhre Verfassung vom 30. Juli

1830 in ^en Artikeln 16, 27, 28, 29, 30, 3l und 32, durch welche

sowol die aktive Stimmberechtigt^ als die Fähigkeit, Aemter zu bekleb

den, an die Bedingung des Bestes eines gewissen Vermögens ^eknüpst sind.

,,Rach dem Buudesbesch lusse über die Gewährleistung der luzerni^ sehen Verfassung vom 7. April d. J. müssen nun die erwähnten Be^ ftimmungen der dortseitigen Kantonsversassung ebenfalls als n.^it Art. 4 der Bundesverfassung .im Widerspreche stehend, betrachtet werden, und findet sonach Art. 4 , ^a^ 2 d...r Uebergan^sbestimmunge.. der ledern auf dieselben Anwendung. Wir sehen uns daher im ^alle, ^an Sie die hofliehe Einladung zu richten . jene Bestimmungen vorderhand ausser

Wirksamkeit zu s.^en und gelegentlich ^u beseitigen.

Rollten ^ie indessen mit dieser unserer Anschauungsweise nicht ...iuig ^ehen nnd sich .,u allfälligeu Gegenbenierknngen veranlagt finden, so sind wir gerne bereit, solche entgegen ^u nehmen und gebührendermaßen zu würdigeu. übrigens benuzen wir diesen Anlass, .^ie, Tit., unserer vollkommensten Ho.haehtnng zu versteuern . ^ ^er Wortlaut des in beiden vorstehenden Bundesbeschluß ist folgender.

...^ehreib.^n

erwähnen

D i e B n n ^ es v er sa m m l n ug d e r s eh w e i ^ e r i s ..h e n E i d g e n o s s e n scha s t ,

nach Einsicht eines Berichtes und Antrages des Bundesrathes über die Staatsversassung des Kantons Lnzern vom 7. April l 863,

in Er u^ ä g n n g :

dass die in den ^. 45, 64, 73, 75, 81, 84, 86, 89 und 90 enthaltenen Bestimmungen,

nach welchen die Fähigkeit zur Bekleidung

32^ gewisser Remter un... die ...^.timmfähigkeit in den Versammlungen der politischen Gemeinden von.. Bestie eines bestimmten Vermögens abhängig gemacht ist, mit dem Art. 4 der Bundesverfassung nicht im Einklang^ stehen.

dass die Artikel 5 und 73 nur im Sinne der Arttikel 4l und 42 der.

Bundesverfassung verstanden und angewendet werden können ; dass im Ue...rigen diese Verfassung nichts enthält, Bundesverfassung im Widerspruch stände;

was

mit

der

dass serner diese Verfassung die Ausübung der politischen Reehte nach republikanischen Formen sichert und ini Ganzen oder theilweis.. revidirt ..werden kann.

dass sie endlich von der Mehrheit des luzeruischen Volkes in gesezlicher Abstimmung angenommen wurde,

beschliesst.

1. Der Staatsversassung des Kantons Luzern wird, mit Ansnahme der in der ersten Erwägung bezeichneten Bestimmungen und unter dem in der ^weiten Erwägung bezeichneten Vorbehalt, die bundesgemässe Garantie ertheilt.

2.

Dieser Beschluß ist dem Bundesrathe mittheilen.

(Vom 3. August l 863.)

Der sehwei^. Nationalrath hat dem Bundesrathe unterm 31. vorigen Monats hinsichtlich des Gesezes über die R i e d e r l a s s u n g s v e r h ä l t n i s s e nachstehende Mittheilung gemacht.

^Betreffend das ..^esez über Riederlassungsverl.^ltnisse haben wir , nachdem dasselben vom Ständeräthe verworfen worden, beschlossen : ,. l . Der Nationalrath erklärt , dass er unter gegebenen Umständen

die ^orts^ung der Berathung des Gesezes über die Verhältnisse der Niedergelassenen fallen lässt.

,,2. Der Bundesrath wird eingeladen, ^u geeigneter Zeit und in gutfinden^er ^orm neue Anträge über diesen Gegenstand der Bnndesversammlnn^ vorzulegen.^.

Unteren 28. Juli abhiu hat der Bundesrath von den ges^gebenden Räthen die Anzeige erhalten , dass sie den Rekurs des Armen- und Waisenralhes der ...^tadt L u z e r n , betreffend die Verwaltung des Ursn-^ linersonds , so wie den Rekurs des Hrn. Ehristiau H a l t e r in Mellin-

330 ,gen , betretend Gerichtsstand in Konkurssachen , abgewiesen haben , und zwar in beiden Fällen der Ständerath am 13. Juli d. J. n..d d^r Nationalrath am 28. gleichen Monats , wodurch die bundesräthiichen

Beschlüsse in den gedachten Fällen bestätigt wurden.

Der Bundesrath hat den eidgenossischen Kommissär bei der WeltAusstellung .in L o n d o n im Jahr .862, Hrn. Professor G. V o g t , .unter Verdatung der geleisteten Dienste, seines Mandates enthoben.

Der Bundesrath hat den bisherigen schweizerischen Konsul in Algier, .Hrn. Rudolf V i e l e r von Basel, von seiner Stelle entlassen.

Vom Bundesrath sind gewählt worden .

..als Bostkommis in St. Jmmer (Bern): Hr. ^aul W i r ^ , von Sonvillier (Ber..^, Briefträger an lezterm ^rte , ,, ,.

,. Reuenburg: Hr. Emile B a r b i e r , von Bondr..,.

prov. ..^ostgehilse aus dem Hauptpoftb..reau Reuenburg ; .^ Bosthalter in Do^nbresson (Reuenburg). Hr. Adolphe M on ni er, ^räfektnrrath, von nnd in Dou^bresson.

(Vom 5. August l 863.)

Mit ^ Zusehrift vom l 2. ^un. abhin macht ^err eidg. ^b.^.rst Hubert de^u Bundesrathe die Anzeige, da^ er dringender Geschäfte halber der im ^aufe diesel Monats flattfi^^eud...^ Gränzbereinigung ^.^isehen G r a u b ü n d e n und dem V e l t l i u numoglich beiwohnen und somit d^ ihm unterm l 2. September v. J. übertragenen ehrenvollen Mission ^) nicht nachkommen tonne.

Jnsolge dessen wurde an seiner Stelle Herr eidg. ^berst .....ouis ^Heuri D e l a r a g e a z in .Lausanne gewählt.

^) Slehe Bundesblatt .^. ^. 1^2. Band lll^ Sei.e ..^1.

331 Herr Nationalrath Andreas Rudolf Blanta in Samaden , welcher die am 12. September v. J. auch aus ihn gefallene Wahl als eidg.

^ränzbereinigungskommissär ablehnen musste , ist am 6. Oktober v. J.

dureh Herrn Ständerath Beter Eonradin P l a n t a in Ehm. ersezt worden.

(Vom 7. August 1863.)

Der Bundesrath hat als schweizerische Vizekonsuln ernannt : in L i v e r p o o l : Hrn. Edmond B i e t e t , von Genf, Assoeié des Hauses Steiger ..^ B i e t e t in Liverpool;

., St. Betersburg: Hrn. Adolf Glin^von St. Gallen, Handelsmann in St. Vetersbnrg .

^. St. L o u i s (Nordamerika): Hrn. Baut G u ^ e , von Verrières (Reuen.^ bnrg), vom Hause Laue ^ Gn.^e in St. Louis.

Der Bundesrath hat sein Bostdepartement ermächtigte wegen Errichtung neuer Telegraphenbüreau^ mit den Regierungen von Graubünden, W a l lis, F r e i b n r g , Schw.^, Zür.eh und St. Gallen auf Grund der Verordnung vom 6. August 18^2 Unterhandlungen zu pflegen, in Betreff eines ..^elegraphenbüreau^s in Andeer , ,, ^ ,, .^ ,, Landa.nart, ,, ^ ^

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,, M-nlhe^ ,, ^^ffi- ^ ,, Gerfau .

,^ .^ohlbrunnen..Zell (R.^kon),

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Turbenthal , Bauma ,

Bäretsehweil , ^isehentl^al ,

,, Bfaffi^n ,

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,, Wallisellen ,

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,, Gossau.

Be^ichti^nn^.

Jn dem zwischen der schweiz. Eidgenossenschaft und dem .^nlgr..ich der ^ieder^.

lande am 1^. Januar d. J. a^gesehlofs^nen ^ertrage über .^xrlehtung schweizerischer Konsulate in ^iederlandis^Jndlen .^eidg. Gesez sammlung, Band vll. Se^e 4^t^ soll ^ im ersten Saze de^ ...trt. 7 heißen. untertl.anen der Niederlande sta^ .^chwelzerbürger.

Bunde.^bla^. Jahrg. ^v. Bd. Il...

2.^

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08.08.1863

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