Verfügung betreffend Entfernung von Vorschriftssignalen «Abbiegen nach links verboten» beim Anschluss Biel-Ost, Nationalstrasse N5 vom 7. Oktober 2014

Aus Verkehrssicherheitsgründen, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 sowie Artikel 107 Absätze 1 und 5 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Entfernen von zwei Vorschriftssignalen «Abbiegen nach links verboten» beim Anschluss Biel-Ost von Solothurn her, gemäss Signalisationspläne Nr. 89.1531005.1 und -005.2 vom 12. September 2014.

II Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Detaillierte Unterlagen können beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Bau-, Verkehrsund Energiedirektion, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, eingesehen werden.

21. Oktober 2014

Bundesamt für Strassen Der Direktor: Rudolf Dieterle

1 2

SR 741.01 SR 741.21

2014-2704

8339