Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 13762 Widersprechende Eurobuy GmbH, Bahnstrasse 8, DE-50996 Köln, CH-Marke Nr. 646 146 «OK» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin SAEY HOME & GARDEN N.V., Industrielaan 4, BE-8501 KORTRIJK-HEULE, internationale Registrierung Nr. 1 198 721 «OK» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 17. November 2014 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

17. November 2014

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

9016

2014-3111