Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des BG vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, KG; SR 251) Im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission am 10. März 2014 eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) gegen die Unternehmen Amag Leasing AG, BMW Finanzdienstleistungen (Schweiz) AG, Fidis Finance (Suisse) SA, Ford Credit (Switzerland) GmbH, GMAC Suisse SA, Mercedes-Benz Financial Services Schweiz AG, Multilease AG, PSA Finance Suisse SA und RCI Finance SA eröffnet.

Die Untersuchung soll zeigen, ob der durch die Unternehmen vorgenommene Informationsaustausch, insbesondere im Zusammenhang mit Zinsätzen für das Leasing und die Finanzierung von Fahrzeugen, Vertragsbedingungen, der Höhe der an Händler ausbezahlten Kommissionen sowie diverser anderer Gebühren, eine unzulässige Wettbewerbsabrede darstellt (Art. 5 KG).

Innerhalb von 30 Tagen steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Die Frist beginnt an dem auf diese Publikation folgenden Tage zu laufen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a bis c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern. Telefon: 031 322 20 40 / Fax: 031 322 20 53.

30. September 2014

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Sekretariat der Wettbewerbskommission

2014-2491