Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Militärische Plangenehmigung betreffend Stadt Thun, Waffenplatz, Ausbildungsanlage AKLA, Abbruch Halle 3 vom 7. Juli 2014

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 13. Mai 2014 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Abbruch der Halle 3 auf dem Waffenplatz Thun unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

22. Juli 2014

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2014-1798

5681