Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Wirksamkeitsbericht 2012­2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen hat zu einer Stärkung der kantonalen Finanzautonomie geführt. Das Ziel, den ressourcenschwachen Kantonen eine minimale Ausstattung an finanziellen Mitteln zu gewährleisten, wurde in den Jahren 2012­2015 mehr als erfüllt. Zu diesem Schluss gelangt der zweite Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Zusammen mit dem Wirksamkeitsbericht schickt der Bundesrat Vorschläge zur künftigen Dotierung der Ausgleichsgefässe in die Vernehmlassung.

Datum der Eröffnung: 14. März 2014 Vernehmlassungsfrist: 30. Juni 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössiche Finanzverwaltung, Sektion Finanzausgleich, Bundesgasse 3, 3003 Bern, Telefon 058 462 63 51, www.efv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

25. März 2014

2014-0680

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