Richtplan des Kantons Glarus Genehmigung durch den Bund, Anpassung des Kapitels «E2 Energiegewinnung» Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 31. Oktober 2013 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 25. Oktober 2013 werden die Richtplananpassungen bezüglich des Richtplankapitels «E2 Energieversorgung» mit den folgenden Aufträgen unter Ziffer 2 und 3 genehmigt.

2.

Im Rahmen der nächsten Richtplananpassung sind die Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TWW) in der Abstimmungsanweisung Nr. E2-4/5 unter Ziffer c) Grundsätzlich nicht zulässig sind Freiflächenanlagen in folgenden Teilgebieten aufzunehmen. Desweiteren sind die für die räumliche Abstimmung wichtigen Inhalte aus der thematischen Karte «Energie» in die Richtplankarte aufzunehmen.

3.

Im Rahmen der weiteren Planung hat der Kanton dafür zu sorgen, dass die Interessen der Nachbarkantone Schwyz und St. Gallen bzw. der Region Zürich-Linth bei der Planung von Windenergiestandorten berücksichtigt werden. In Bezug auf die zukünftige Nutzung von Grundwasser im Positivgebiet Wärmenutzung, welches an die Gemeinde Reichenburg angrenzt, fordert der Bund den Kanton Glarus auf, sich mit dem Kanton Schwyz abzusprechen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Baudirektion des Kantons Glarus, Hochbauamt, Kirchstrasse 2, 8750 Glarus, Tel. 055 646 64 00

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

11. März 2014

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Bundesamt für Raumentwicklung

2014-0529