Bundesbeschluss IV über die Rechnung 2013 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 11. Juni 2014

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. März 20142, beschliesst: Art. 1 Die Rechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2013 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: a.

Die konsolidierte Erfolgsrechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die bei einem operativen Ertrag von 3 188 660 614 Franken, einem operativen Aufwand von 3 132 119 608 Franken und dem Finanzergebnis von 13 058 563 Franken mit einem Jahresergebnis von 69 599 569 Franken abschliesst;

b.

Die konsolidierte Investitionsrechnung mit Investitionen von netto 236 206 851 Franken;

c.

Die konsolidierte Geldflussrechnung mit der Veränderung des Fonds Flüssige Mittel von 83 602 473 Franken als Zunahme;

d.

Die konsolidierte Bilanz per 31. Dezember 2013 mit einer Bilanzsumme von 2 845 489 037 Franken.

Art. 2 In Übereinstimmung mit Artikel 10 der Verordnung des ETH-Rats vom 5. Februar 20043 über das Rechnungswesen des ETH-Bereichs wird die bilanzielle Reserve aus dem Finanzierungsbeitrag des Bundes im Umfang von 5 646 829 Franken reduziert.

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SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht.

SR 414.123

2014-1668

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Rechnung 2013 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich). BB IV

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 4. Juni 2014

Ständerat, 11. Juni 2014

Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Hannes Germann Die Sekretärin: Martina Buol

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