Bundesbeschluss über den Beitrag der Schweiz zugunsten von Kroatien zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union vom 11. Dezember 2014
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 sowie auf Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 24. März 20062 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Mai 20143, beschliesst:
Art. 1 Für den Beitrag der Schweiz zugunsten von Kroatien zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union wird ein Rahmenkredit von 45 Millionen Franken bewilligt. Verpflichtungen können bis zum 31. Mai 2017 eingegangen werden.
Art. 2 Für die schweizerischen Durchführungskosten, darin eingeschlossen die Kosten für das Personal, stehen höchstens 5 Prozent des Rahmenkredits zur Verfügung.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 9. September 2014
Nationalrat, 11. Dezember 2014
Der Präsident: Hannes Germann Die Sekretärin: Martina Buol
Der Präsident: Stéphane Rossini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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SR 101 SR 974.1 BBl 2014 4161
2013-1402
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Beitrag der Schweiz zugunsten von Kroatien zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union. BB
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