Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung eines nationalen Zentrums für Qualität geschaffen werden, u.a. mit dem Ziel, die Qualität der medizinischen Leistungen und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu erhöhen, schweizweite Qualitätsprogramme zu lancieren sowie die Leistungen konsequent auf ihren Nutzen hin zu überprüfen Datum der Eröffnung: 14. Mai 2014 Vernehmlassungsfrist: 5. September 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Leistungen, 3003 Bern, Telefon 058 462 22 28, Fax 058 462 90 20, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. Mai 2014

2014-1235

Bundeskanzlei

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