Militärische Plangenehmigung betreffend Herisau-Gossau, Waffenplatz; bauliche Massnahmen aus GEP, Priorität 1 vom 12. August 2014

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 25. Februar 2014 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt zur Umsetzung von baulichen Massnahmen aus der generellen Entwässerungsplanung (GEP) auf dem Waffenplatz Herisau-Gossau unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

2. September 2014

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2014-2232

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