Richtplan des Kantons Graubünden Genehmigung Richtplananpassung «Genehmigungspaket 2012» Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 2. Mai 2014 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 22. April 2014 wird die Richtplananpassung «Genehmigungspaket 2012» des Kantons Graubünden mit der Änderung in Ziffer 2 und unter Vorbehalt der Ziffern 3­5 genehmigt.

2.

Der Materialabbau- und Deponiestandort Polaschin wird vom Bund als Vororientierung (statt Zwischenergebnis) genehmigt.

3.

Die Festsetzung des Deponiestandorts «Valdanna» in Davos Wiesen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Standort weder sanierungsbedürftig ist noch durch das Vorhaben sanierungsbedürftig wird (Art. 3 der Altlasten-Verordnung).

4.

Die kleinräumigen Anpassungen der kantonalen Landschaftsschutzgebiete im Oberengadin («lokale» Erweiterungen und Verkleinerungen) werden vom Bund zur Kenntnis genommen. Damit ist insbesondere keine Genehmigung allfälliger zugrunde liegender Vorhaben verbunden.

5.

Die Anpassungen der Intensiverholungsgebiete in der Richtplankarte (Verkleinerungen P1 bis P8 und Erweiterung A1) werden vom Bund zur Kenntnis genommen. Für das mit der kleinräumigen Erweiterung Zuoz verbundene Vorhaben einer Ersatzanlage bleibt der Entscheid im Rahmen der Plangenehmigung vorbehalten.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung Graubünden, Grabenstrasse 1, 7001 Chur, Tel. 081 257 23 23

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

3. Juni 2014

2014-1381

Bundesamt für Raumentwicklung

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