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Bekanntmachung.

Eidgenössisches Anleihen.

Samstags den 2.^. September nächstkünflig . von Nachmittags Uhr hinweg, findet lm Vorzimmer des Nationalrathssaales im Bundesrathhause unter Aufsicht zweier Urkundspersonen die Verloosung der per ^ll. Serie auf 15. Januar 18^4 zur Rükzahlung gelangenden Oblige

tionen des 4.prozentigen eidgenössischen Anleihens statt.

B e r n , den 9. September 1..^.

Eidgenössische Staatskassaverwaltung.

Bekanntmachung.

Jn der Absicht . den schweizerischen Büchsenmachern von dem gegenwärtigen Stande der Stuzer-Ordonnanz-Frage Kenntniß zu geben . veröffentlichen wir hiemit den wesentlichen Inhalt eines Kreisschreibens , das der Bundesrath an die Kantonsregierungen erlassen hat.

..Wir konnen gegenwärtig weitere Bestimmungen über die Ordonnanz des Stuzers und Vatagans noch nicht aufstellen, und wir beeilen uns damit auch um so weniger, als es sich herausstellt, daß in den Kantonalzeughäusern und bei Privatbüchsenmachern noch ein ziemlicher Borrath von Stuzern bisheriger Ordonnanz vorhanden ist.

......lus diesen Gründen beschränken wir uns für einmal darauf , folgende Vorschrieen betreffend die neuen Anschaffungen von Bewaffnungs - und Ausrüstungsgegenständen für die Scharfschüzen zu erfassen ^ indem wir gleichzeitig die Bedingungen festsezen , unter welchen die bisherigen Stuzer zum eidg. Dienste zugelassen werden .

63^ 1. Bel neu angeschafften Stuzern wird folgende Abweichung vom ^ormalkaliber gestattet .

Durchmesser des kleinern ^alibrire^linders . . . . . . ^4..^.^ .

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gr.^ e r n

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2. Bei altern ^Stuzern wird folgende Abweichung zugelassen ^ Durchmesser des kleinern .^alibrire^linders . . . . . .

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^4,^.^ .

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Stuzer, welche diesen beiden Forschriften nicht entsprechen, find von den Schul^ und ^urskommandanten aus.s strengste zurükzuweisen.

.^. Die Scharfschüzen sind mit. der ^nfanteriepatrontasche mit Ceinturon zu ver..

sehen. Die bisher mit der Weidtasche versehenen Scharfschüzen konnen die.^ selbe beibehalten , ebenso die bisherige Tragweise des Weidmessers.

Jn ^eden. ^all aber sollen weg .

.^ugelmodel , Gie^loffel, .^neipzange und die ^olzchen zum Anbinden der ^

.^ugelfutter, sowie die ^ugelfutter selbst.

,.An die Stelle der bisherigen komplizir.^en Munition , deren Brauchbarkeit im .^elde so sehr^von der Geschiklichkeit fede^ einzelnen Schüzen nn^ der Beschaffen^ heit der .^ugelfu^er abhieng , tritt die Cinheitsmuni^ion , für deren Anfertigung gegenwärtig eine Instruktion bearbeitet und zur .^rzielung möglichster Gleichförmig.^ keit eine ^ugelpresse angeschafft wird.

,,Die Ordonnanz für den neuen Stuzer felbst unterliegt dermalen noch der nähern Beratung und wird den Kantonen zur .^ennlnlß gebracht werden, sobald solche definitiv festgestellt sein wird.

B e r n , den 9. September 18^.

.Das ei.^. ^i^i^rde^a^e^en.t.

^idgen.^ssische^ ^ol^techniknm.

Die Stekle eines H a u s w a r t e s am eidg. Polytechnikum mit sreier Wohnung im Schulgebäude und einer angemessenen Besoldung ist zu besehen. .^ennlniß der deutschen und franzosischen Sprache wird verlangt, und ein verheiralheler ^..ann mit tüchtiger, einem großen .^answesen gewachsenen Hausfrau würde bevorzugt.

Aspiranten haben ihre Anmeldungen bis spätestens Donnerstag den 24. Sep^ ten.ber schriftlich dem Unterzeichneten einzureichen.

^ürieh, den 5. September 18^.

Der Präsident des schweiz. Schnlralhes .

^. .^a.^e^.

637 Bekanntmachung.

Infolge des in dem .^onigreiche der Niederlande bestehenden Verbots der Einfuhr nachgedrukter Bücher wird erfordert . daß die mit den Rosten versandten Bücher mit einer Zolldeklaration begleitet werden . worauf hervorgeht , daß oie^ selben Originalwerke find.

Bern, den I2. September 18.......

Das schweig. ^ o s t d e p a r t e m e n t .

..^a...^.

.^eror.^n^ des ^rofo^marscha.^s in .Nordamerika.

^i..)tl.nr^er nnd die .^...^ri...ti^.n.

(^om schweiz. Generalkonsul in Washington eingesandt.)

Der General^rofoßmarschall ln Washington hat in Bezug auf ^ichtbürger wegen Befreiung ...on der .^onseription die Verordnung erlassen, daß Jeder, welcher als ^ichtbürger Anspruch auf Befreiung macht, ^or dem .,B^ard of .^nrollment..^ ein Affidavit ^eidliche ^rklärung^ vorbringen muß, des Jnhalts ^ 1^ daß er ein Ausländer sei, mit Angabe der .Regierung, deren Un^er^an zu sein er behauptet , 2) Angabe der .^eil, wann er nach den Bereinigten Staaten gekommen und wo er sich seither aufgehalten , ^^ daß er nie die .Erklärung abgegeben, Bürger der bereinigten Staaten werden zu wollen, und nie das Slimmrecht bei irgend einer Wahl in irgend einem Staate ausgeübt , 4^ daß er auf Befreiung vom Dienste aus dem Grunde Anspruch mache, weil er Un.^erlhan einer fremden Regierung sei und seine Abficht, Bürger der ^er^ einigten Staaten werden zu wollen , nicht erklär^ , und nie in einem Staat stimmt habe.

Diese Aussage muß von allen Beweisen, welche der Betreffende beibringen kann , begleitet sein. Wenn dann der ..Board.. überzeugt ist , daß der auf Be^ freiung Anspruch Machende dazu nach dem ^ongre^gesez vollständig berechtigt ist, so entläßt er ihn von der Aushebung. ist er aber da^on nicht überzeugt, so über^ weist er den ^all mi.^ dem Protokoll durch den ^rofoßmarschall dem Skaatsdepar^ Zement zur Entscheidung, indem er zugleich in der Zwischenzeit alle weiteren Schritte in dem ^alle so lange einstellt, bis die Entscheidung des Staa^Departements

erfolgt ist.

Das Certisteat des Staat.^Departements solI in einem solchen .^alIe als über^ führender Beweis gelten, ob der Betreffende dem Militärdienste nnterworsen ist oder nicht.

638 ^.^s^reil^.^.

Die Stelle eines eidg. Unterinstruktors de^ Genie.s, mit einer ^rlichen Be^

soldung von ^r. 1.^00, wird hie^ zur Wiederbesezung ausgeschrieben.

Schweizerbürger , welebe sich für diese Stelle zu bewerben gedenken , haben ihre .Anmeldung. unter Belegung ^on ^ähigkei^zeugnissen, bis zum 30. September der nn^erzeichnelen Kanzlei schriftlich einzureichen.

Bern, den l.. August 1^3.

Die .....^. ^i^ita^anzIei.

^l.n.^schreil.ung t.ou ertedigteu .^te..len.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t ^ f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im ^alle sein^ ferner wlrd von ihnen gefordert, daß sie ihren T a u s n a m ^ n . und außer dem ^ohnort^ auch den . ^ e i m a t h o r t deutlich angeben.)

E i n n e h m e r der .^auptzollstä^e C o l ^ d e s ^ o c l . e.^ (^eneubnrg).

Jahres^

besoldung .^r. 2400. Anmeldung bis zum .^ Oktober 18.^ bei der ^oll.

direktion in Lausanne.

1^ .^osthaIier in ^üßnacht (Zürich). ^ahresbesoldnng .^r. 700. An^ meldung bis zum 2.^. September 18.^^ bei der .^rei^postdireklion Zürich.

2) S ^ a d t b r i e f t r ä g e r in Biel ^Bern). Jahre.^besoldung .^r. 850. An^ meldung bis zum 2^. September 18^ bei der .^rei.^postdireklion ^.e..enburg.

.^) S t a d t b r i e f t r ä g e r in Loele (.^euenb..r^). ^al^resbesoldung .^r. ...000.

Anmeldung bis zum 23. September 18^3 bei der ^.reispostdlrektion ^euen^ burg.

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