Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs

Entwurf

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. November 20131, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 3. Dezember 20082 über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 3 3 Der Zahlungsrahmen wird auf 1675 Millionen Franken erhöht.3 Die Laufzeit wird bis Ende 2023 verlängert.

II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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BBl 2014 155 BBl 2009 8291 Der ursprüngliche Zahlungsrahmen von 1600 Millionen Franken wurde durch den Bundesbeschluss vom 8. Juni 2010 über den Nachtrag I zum Voranschlag 2010 auf 1495 Millionen Franken gekürzt (BBl 2010 5045).

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Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs. BB

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