Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Kandersteg (BE), Rückbau Kaserne Bären und Bau eines Provisoriums vom 31. März 2014

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 11. März 2012 (Rückbau) bzw. 17. Mai 2013 (Bau eines Provisoriums) hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau der Kaserne Bären in Kandersteg und den Bau eines Provisoriums unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

15. April 2014

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2014-0885

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