Verfügung betreffend Verkehrsanordnung wegen Baustelle auf der Nationalstrasse A09, Simplonpassstrasse, Abschnitt 70, Brig-Glis­Simplonpass, Kanton Wallis vom 20. Mai 2014

Ab 5. Mai 2014 werden im Bereich der Brunnenbrücke neben der Nationalstrasse A09 Bauarbeiten ausgeführt.

Aus diesem Grund, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 1 und 2 Buchstabe a, 4 und 5 Buchstabe a und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit im Baustellenbereich auf Nationalstrasse A09, in beiden Fahrtrichtungen (Richtung Brig und Richtung Simplonpass) vom km 12.189 bis km 12.689 auf 60 km/h.

II Die Verkehrsanordnungen gelten ab 30. Mai 2014 bis 31. Oktober 2014.

III Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

IV Diese Verfügung wird unter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit im Bundesblatt veröffentlicht (www.admin.ch/Bundesrecht/Bundesblatt).

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SR 741.01 SR 741.21

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V Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA-Filiale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

11. Juni 2014

Bundesamt für Strassen Der stellvertretende Direktor: Jürg Röthlisberger

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